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von Valerian » 22.11.2008, 01:28
Hallo Ihr Lieben
die Geschichte geht weiter - nachdem ich trotz aller Rechtsbeugung und Schweinereien meiner Tochter zu Liebe brav 4 kEUR Unterhalt an meine Exe zahle - die freut sich, wie ein Pudel im Wind - gehts jetzt noch um die Umgangsregeleung.
Im Urteil steht ungefähr "alle zwei Wochen das WE mit dem Recht zur Mitnahme". Die ersten WE hatten wir mit der Beiständin für unsere Tochter jeweils den Samstag als Umgangstag verabredet. Das klappte auch, abgesehen von den üblichen Drohungen meiner Nigerianerin bis vorletztes WE, wo sie den Umgang einfach verweigerte - eigentlich grundlos und natürlich ohn Konsequenzen.
Nächste Woche wird meine Mama 70 und meine Tochter 2 - am gleichen Tag. Deshalb habe ich nun für dieses WE eien Heimflug zu meinen Eltern gebucht , alles rechtzeitig mitgeteilt und keinen Widerspruch erhalten - im Gegenteil - meine Afrikanerin argumentierte nun damit dass der Umgangstermin vorletzte Woche ausgefallen wäre, weil ich dieses WE meine Tochter ja zwei Tage hätte.
Was passiert - sie will nicht und telefoniert mit der Beiständin, die eine Besprechung für den 27.Nov (!) festlegt, genau in der Mitte meiner Arbeitszeit, um die Umgangszeiten zu klären. Um es kurz zu halten - zunächst ist sie für mich telefonisch nicht erreichbar, ich wende mich an die Vormundschaftsbehörde, die verweisen auf die Beiständin, die ist nicht erreichbar. Ich wende mich an die Vorgesetzte Person in der Behörde, die mir zusichert, der Beiständin per Email mitzuteilen, dass sie mich anrufen soll, was sie dann auch tut.
Sie erzählt mir, dass sie nicht zuständig wäre und ich das direkt mit meiner Ex klären muesste. Falsch - im Urteil steht nämlich, dass die Beiständin die Durchsetzung des Umgangsrechts zu gewährleisten hat.
Dann erzählt sie mir, dass meine Frau ja das alleinige Sorgerecht hätte - nochmal falsch. Wir haben laut Urteil das gemeinsame Sorgerecht.
Dann sagt sie, dass sie meine Frau ja nicht zwingen könne - ohne Worte - genau das ist in diesem Fall ihr Job.
Jedenfalls wende ich mich wieder an die Person aus der Veromundschaftsbehörde und teile ihr mit, dass ich auf das Besuchswochenende bestehe - das ist mein Recht und das meiner Tochter.
Das ganze geht so lange hin und her, bis mich die Frau fragt, ob ich ihr Probleme machen will - bitte schön ? Wer macht denn hier die Probleme ? Ausserdem möchte sie nicht die Polizei rufen, um das Umgangsrecht durchzusetzen - hier möchte ich mal an das Rumgeschreie meiner Frau, mindestens drei Polizeieinsätze, die sie auslöste, einen schweren Unfall mit meiner Tochter, Kindesentziehung etc. etc. hinweisen.
Am Ende - heute Nachmittag, zieht meine Frau den Joker und behauptet meine Tochter wäre krank. Ich gehe also nach der Arbeit zum Kinderarzt und warte dort auf sie. Tatsächlich kommt sie mit unserer Tochter, die mir einen ziemlich unterkühlten Eindruck machte und auch etwas Schnupfen hatte. Sie ist mir auch gleich um den Hals gefallen und wollte nicht mehr los lassen. Was mit ihr ist oder war, erfahre ich nächste Woche vom Kinderarzt - ich musste dann los, um selber nicht meinen Flug zu verpassen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass meine Ex unsere Tochter absichtlich etwas unterkühlen liess, um den Vorwand zu schaffen. Aber das werde ich nächste Woche erfahren.
Was die schweize Vormundschaftsbehörde betrifft, so hat die sich ganz eindeutig an der Vereitelung des Umgangstermins beteiligt - Verbrecher aus meiner Sicht.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.