furiosa hat geschrieben:Ich glaube, da wird jetzt gerade ein bissl übertrieben.
ich denke, dies ist Ansichtssache.
Für mich ist es jedenfalls kein Kavaliersdelikt jemanden zu decken der sich nicht nur illegal in einem Land aufhält sondern dort auch noch illegal arbeitet. Wir reden hier ja nicht über einen "kleinen bezahlten Hilfsdienst unter Freunden oder Verwandten" sondern über eine illegale Beschäftigung die schon einige Jahre anhält und mit der es sich anscheinend auch gut leben lässt (oder wie wäre sonst z. B. der Urlaub möglich)
Art. 116
Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft
und wenn ich, man kann mir da jetzt auch ruhig Haarspalterei vorwerfen, o. g. Paragraphen eng auslege, dann könnte man sagen, der rechtswidrige Aufenthalt wird auch dadurch erleichtert, dass man stillschweigend die illegale Tätigkeit toleriert, die nötig ist um ein Leben in CH zu finanzieren.
Außerdem decke ich mit dem stillschweigen nicht nur denjenigen, der illegal einer Tätigkeit nachgeht, sondern auch denjenigen, der jemanden ohne Bewilligung beschäftigt. Bei der langen Beschäftigungsdauer wie in diesem Fall ist das in meinen Augen schon kriminell.
In CH hat jeder AG die Pflicht sich die Arbeitsbewilligung zeigen zu lassen und zu überprüfen bevor er einen Ausländer einstellt. Da das Bürschchen ja bei seiner Verwandtschaft arbeitet nimmt man es da wohl nicht so genau oder anders gesagt, der ganzen Sippe gehen die geltenden Vorschriften am Allerwertesten vorbei und so etwas gehört unterbunden.
Abgesehen von der Beschäftigung ist die Frage, ob hier nicht noch zusätzlich ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, denn auch in CH muss man sich bei Wohnsitznahme in der Gemeinde anmelden, was allerdings schwierig sein dürfte wenn man nicht über die nötige Aufenthaltsbewilligung verfügt oder anders gesagt, ist man ordentlich gemeldet bekommt man von der zuständigen Ausländerbehörde auch seinen Ausländerausweis.
Efendi II hat geschrieben:Ganz davon abgesehen gibt aber wohl auch noch so etwas wie eine moralische Pflicht und soziale Verantwortung.
viele wissen doch nicht einmal das sie auch selbst Pflichten haben. Sie sehen immer nur andere in der Pflicht und in der Verantwortung und ziehen ihren Nutzen daraus.