Was will denn der Anwalt mit seinem Pass? (Für die Akten reicht auch eine Kopie).Berlinerin85 hat geschrieben: Er sagt das sein pass beim anwalt liegt...und er sagt.... das sein aufenthalt bis 2017 geht...
Nach dem Gesetz ist jeder Ausländer verpflichtet, einen Pass (oder ein entsprechendes Ersatzdokument) zu besitzen. Außerdem muss er über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen und diese Dokumente bei etwaigen Kontrollen auch vorweisen können. Da er (anscheinend) weder über einen Pass, noch über einen Aufenthaltstitel verfügt, darf man wohl davon ausgehen, dass er sich illegal hier aufhält. Auch Du bewegst Dich dadurch als Unterstützerin ebenfalls strafrechtlich auf recht dünnen Eis .
§ 48 Aufenthaltsgesetz
Ausweisrechtliche Pflichten
(1) Ein Ausländer ist verpflichtet,
1. seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und
2. seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.