zur Zeit habe ich Grenzsperre für mein Kind beantragt - aber der Antrag wird höchstwahrscheinlich abgelehnt... unser deutsches Rechtssystem schlägt auch hier wieder mit aller Logik zu. Abgesehen davon tröste ich mich damit, dass die Grenzsperre sowieso jedes Jahr neu beantragt werden müsste, also - was aufregen, wenn ein Ende nie abzusehen wäre....
Aber mal eine andere Frage, im Internet finde ich nix, mein Anwalt ist in Urlaub...
Mein Ex labert die ganze Zeit schon rum, dass er mit meinem Kind bei einem der Umgangsrechte ins Schwimmbad gehen will. Mein Anwalt hat mich kurz informiert, dass ich als KM das verbieten kann, wenn mein Kind nicht schwimmen kann, aber kein Hinweis auf einen §....
Bevor jetzt jemand etwas in den falschen Hals kriegt.... der Idiot kann nicht schwimmen. Der Umgangspfleger ist natürlich auf der Seite des armen, armen Afrikaners.... und glaubt dessen Versicherungen, dass der Depp schwimmen könnte (und im übrigen hätte ich überhaupt nix zu verbieten...). Ich würde seine Schwimmfähigkeit zu gerne demonstrieren, indem ich ihn in ein tiefes Gewässer schubse...

Heute kam nämlich mein Kind heim und informierte mich, dass er beim nächsten Umgang mit ihr ins Schwimmbad geht - er würde mit dem Bademeister reden, dass der auf IHN und auf mein Kind aufpasst - HÄ??? Doch nix mit schwimmen können????
Weiß irgendjemand von Euch, WO ich einen Gesetzestext oder Urteil finde, das beinhaltet, dass ich das Schwimmen verbieten kann, wenn mein Kind nicht schwimmen kann????
Ganz liebe Grüße an euch alle!