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Sorry , das ist ja ein bißchen salopp daher gesagt ...also, ich meine das "hinterlegen"Übrigens würde ich jeder Mutter empfehlen - wenn sie besorgt ist - beim BGS oder der Bundespolizei eine Ausreisesperre für das Kind zu hinterlegen
Ich denke das geht nur mit Unterschrift des Vaters , oder ?Mein Anwalt meinte es bestünde auch die Möglichkeit beim türkischen Konsulat, eine entsprechende Ausreisegenehmigung eintrage zu lassen, da unser Sohn ja beide Staatsangehörigkeiten hat.
Dies steht in meinem Fall nicht zur Diskussion, da der Vater selbst beim Konsulat deswegen vorgesprochen hat ..... und bei uns keinerlei Streitigkeiten bezüglich des Aufenthalts/Sorgerecht bestehen (soll es ja auch geben) .... mir ging es rein um die Absicherung einer promblemlosen Ausreise bei einer Reise mit den Großeltern und nicht um den Fall einer Kindesentziehung. Denn es gibt nun einmal Grenzbehörden im Ausland, die trotz "geregelter Verhältnisse", sehr restrektiv handeln.Arche Noah hat geschrieben:Ich denke das geht nur mit Unterschrift des Vaters , oder ?Mein Anwalt meinte es bestünde auch die Möglichkeit beim türkischen Konsulat, eine entsprechende Ausreisegenehmigung eintrage zu lassen, da unser Sohn ja beide Staatsangehörigkeiten hat.
Und für wieviel Monate ist sie gültig ?
Und was ist , wenn der Vater die Ausreisegenehmigung am Abflugtag zurückzieht ?
Ok in der Türkei greift das HKÜ , aber .....
Arche
Soviel noch einmal zur Grenzsperre.Die Grenzsperre durch Ausschreibung zur Grenzfahndung wird vom Bundespolizeipräsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, auf Ersuchen des Amtsgerichts vorgenommen. Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr gründen, dass der andere Elternteil oder eine andere Person das Kind widerrechtlich ins Ausland verbringen will. Die Bundespolizeidirektion kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils wie des Kindes im Schengener Informationssystem (SIS) veranlassen, so dass Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
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Blume hat geschrieben:
Die Grenzsperre kann nicht nach Belieben eingetragen werden. Eine Grenzsperre stellt grundsätzlich einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. Denn er wird jedesmal (ob nun mit oder ohne Kind) an der Grenze kontrolliert.
von Arche Noah » 18.05.2008, 18:06Petra123 hat geschrieben:Blume hat geschrieben:
Die Grenzsperre kann nicht nach Belieben eingetragen werden. Eine Grenzsperre stellt grundsätzlich einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. Denn er wird jedesmal (ob nun mit oder ohne Kind) an der Grenze kontrolliert.
Hallo,
soweit ich erfahren habe, betrifft eine Grenzsperre das Kind (und nicht denjenigen, der es ggf. entführen will); es wird also veranlasst dass betreffendes Kind nur ausreisen darf, wenn die begleitende Person einen gesonderten und spez. Nachweis darüber mit sich führt dass sie allein mit dem Kind reisen darf (kann vom Gericht sein oder Vollmacht von dem anderen Elternteil).
Ein Eingriff in die Rechte von Personen findet nicht statt, da niemand namentlich als "pot. Entführer" o.ä. erwähnt wird.
(Würde ein Vater sein Kind in sein Heimatland entführen wollen, dann müsste ja nicht er mit dem Kind reisen; das könnten auch andere tun; würde man das Augenmerk nur auf den Vater legen, so würde man das pot. gefährdete Kind aus den Augen verlieren)
Viele Grüße
Das hat ein "Geschmäckle" wie der Schwabe zu sagen pflegt.Kindesentzug24 hat geschrieben:Hier einmal ein etwas anderer Bericht zur Kindesrückführung:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/12129689