Ja, ich denke, du kannst/konntest auf jeden Fall zur Klärung beitragen.
Ich denke auch, dass sich diese Anwältin entweder nicht so wie von Marielle beschrieben geäußert oder Marielle die Aussagen falsch verstanden hat. Denkt man sich jedoch Ergänzungen hinzu bzw. entwirrt die Aussagen, dann wird schon eher ein Schuh daraus.Sollte Deine Anwältin sich tatsächlich wie von Dir beschrieben geäußert haben,
Unbedingt.Sollte Deine Anwältin sich tatsächlich wie von Dir beschrieben geäußert haben, wäre es meiner Meinung nach angebracht über einen Wechsel nachzudenken.
Du schreibst weiterhin:
Ich hätte dazu folgende Nachfrage: Bliebe in dem beschriebenen Fall der Bereich "Vater" leer/unausgefüllt oder wird der Begriff "Vater" tatsächlich "herausgenommen"?Wenn der Vater nicht angegeben wird, fällt die zweite Option einfach weg, ein Vater steht dann eben nicht drin, die Sparte "Vater" wird schlichtweg herausgenommen. "Vater unbekannt" wird NICHT eingetragen.