Eintragung Geburtsurkunde
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Eintragung Geburtsurkunde
• Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Forums,
ich möchte mich zunächst für die Möglichkeit bedanken, hier meine Situation schildern zu dürfen. Ich war sieben Jahre lang in einer Beziehung mit einem Tunesier, und vor zwei Jahren wurde mein Sohn geboren. Seit der Geburt meines Kindes habe ich mich bewusst dazu entschieden, in Deutschland zu bleiben und nicht, wie mein Partner es wollte, nach Tunesien zu ziehen, um dort mit ihm zu leben. Für mich steht das Wohl meines Kindes an erster Stelle, und ich sorge mich sehr um seine Zukunft.
Leider wurde ich auch bedroht und hatte Angst vor meinem damaligen Partner. Bisher habe ich den Vater meines Sohnes nicht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Nun wurde ich vom Jugendamt dazu aufgefordert. Dummerweise habe ich direkt nach der Geburt auf ein Schreiben reagiert und mich telefonisch beim Amt gemeldet, dabei auch Auskunft darüber gegeben, wo der Vater wohnt – damals war unsere Beziehung noch intakt, und wir hatten geplant, zusammenzuziehen.
Jetzt wird verlangt, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Außerdem wurde mir der Unterhaltsvorschuss abgelehnt. Ich würde auch auf das Geld verzichten, aber meine Anwältin meinte, dass ich mich strafbar mache, wenn ich den Vater nicht in die Geburtsurkunde eintragen lasse, obwohl ich ihn kenne. Zudem meinte sie, dass es Probleme bei Reisen oder der Einschulung geben könnte, wenn der Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Eigentlich möchte ich keinen Kontakt zu ihm und mich und mein Kind schützen. Ich bin unsicher, was ich in dieser Situation tun soll und ob ich die Geburtsurkunde so belassen kann, wie sie ist, oder ob es Möglichkeiten gibt, mich zu schützen. Außerdem würde ich auch gerne wissen, welche Unterlagen ich benötige, wenn ich mit meinem Sohn in den Urlaub verreisen möchte ( Fernreisen) und zur Einschulung. Es wäre fatal, wenn wir die Erlaubnis des Vaters benötigen würden, da er diese nicht geben würde und wir wieder in Kontakt treten müssten. Zudem mache ich mir Sorgen wegen Kindesentführung.
Ich wäre sehr dankbar für eure Ratschläge und Erfahrungen. Vielen Dank im Voraus!
Mariella
ich möchte mich zunächst für die Möglichkeit bedanken, hier meine Situation schildern zu dürfen. Ich war sieben Jahre lang in einer Beziehung mit einem Tunesier, und vor zwei Jahren wurde mein Sohn geboren. Seit der Geburt meines Kindes habe ich mich bewusst dazu entschieden, in Deutschland zu bleiben und nicht, wie mein Partner es wollte, nach Tunesien zu ziehen, um dort mit ihm zu leben. Für mich steht das Wohl meines Kindes an erster Stelle, und ich sorge mich sehr um seine Zukunft.
Leider wurde ich auch bedroht und hatte Angst vor meinem damaligen Partner. Bisher habe ich den Vater meines Sohnes nicht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Nun wurde ich vom Jugendamt dazu aufgefordert. Dummerweise habe ich direkt nach der Geburt auf ein Schreiben reagiert und mich telefonisch beim Amt gemeldet, dabei auch Auskunft darüber gegeben, wo der Vater wohnt – damals war unsere Beziehung noch intakt, und wir hatten geplant, zusammenzuziehen.
Jetzt wird verlangt, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Außerdem wurde mir der Unterhaltsvorschuss abgelehnt. Ich würde auch auf das Geld verzichten, aber meine Anwältin meinte, dass ich mich strafbar mache, wenn ich den Vater nicht in die Geburtsurkunde eintragen lasse, obwohl ich ihn kenne. Zudem meinte sie, dass es Probleme bei Reisen oder der Einschulung geben könnte, wenn der Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Eigentlich möchte ich keinen Kontakt zu ihm und mich und mein Kind schützen. Ich bin unsicher, was ich in dieser Situation tun soll und ob ich die Geburtsurkunde so belassen kann, wie sie ist, oder ob es Möglichkeiten gibt, mich zu schützen. Außerdem würde ich auch gerne wissen, welche Unterlagen ich benötige, wenn ich mit meinem Sohn in den Urlaub verreisen möchte ( Fernreisen) und zur Einschulung. Es wäre fatal, wenn wir die Erlaubnis des Vaters benötigen würden, da er diese nicht geben würde und wir wieder in Kontakt treten müssten. Zudem mache ich mir Sorgen wegen Kindesentführung.
Ich wäre sehr dankbar für eure Ratschläge und Erfahrungen. Vielen Dank im Voraus!
Mariella
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Liebe Mariella,
herzlich Willkommen im Forum 1001 Geschichte. Das Team wünscht Dir einen guten Austausch.
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"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Was solche Dinge angeht bin ich nicht wirklich auf dem Laufenden.
So wie ich es weiß, kann der Vater in der Geburtsurkunde stehen, ohne dass da unangenehme Konsequenzen daraus folgen.
Wichtig ist was ihr vereinbart habt. Hast Du das alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deinen Sohn?
Wenn ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt habt, muss der Vater sein Einverständnis geben, schon beim Ausstellen des Kinderausweises.
Dieses Wissen ist allerdings uralt und muss nicht mehr stimmen. Ich hoffe, es schreibt jemand, der aktualisierte Ahnung hat.
Liebe Grüße
So wie ich es weiß, kann der Vater in der Geburtsurkunde stehen, ohne dass da unangenehme Konsequenzen daraus folgen.
Wichtig ist was ihr vereinbart habt. Hast Du das alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deinen Sohn?
Wenn ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt habt, muss der Vater sein Einverständnis geben, schon beim Ausstellen des Kinderausweises.
Dieses Wissen ist allerdings uralt und muss nicht mehr stimmen. Ich hoffe, es schreibt jemand, der aktualisierte Ahnung hat.
Liebe Grüße
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Hallo Mariella. Fakt ist, dass in moslemischen Staaten die Kinder immer zum Mann gehören. Solltest Du mit dem Kind nach Tunesien od. ein anderes mosl. Land reisen, kann das Kind nichtmehr ohne die Genehmigung des Vaters von dort ausreisen.
Wenn Du Dir sicher bist, dass Du niemals zu diesem Mann zurück möchtest, dann verzichte besser auf Unterhalt. Solange kein Vaterschaftstest vorliegt, könntest Du Dir doch auch nicht mehr so sicher sein . Lebt er in Deutschland oder in Tunesien?
Die Anerkennung des Kindes deinerseits bringt ihm 18 Jahre Aufenthalt in Deutschland, weil das Deutsche Gesetzt besagt, dass ein Kind Anspruch auf den Vater hat, unabhängig davon, ob er sich um das Kind kümmert.
Das Jugendamt besteht mMn nur auf den Eintrag, um den Unterhaltsvorschuss zurückholen zu können.
Konsultieren notfalls einen Familienanwalt, ich bin auch nicht immer über alle Gesetzesänderungen informiert.
Wenn Du Dir sicher bist, dass Du niemals zu diesem Mann zurück möchtest, dann verzichte besser auf Unterhalt. Solange kein Vaterschaftstest vorliegt, könntest Du Dir doch auch nicht mehr so sicher sein . Lebt er in Deutschland oder in Tunesien?
Die Anerkennung des Kindes deinerseits bringt ihm 18 Jahre Aufenthalt in Deutschland, weil das Deutsche Gesetzt besagt, dass ein Kind Anspruch auf den Vater hat, unabhängig davon, ob er sich um das Kind kümmert.
Das Jugendamt besteht mMn nur auf den Eintrag, um den Unterhaltsvorschuss zurückholen zu können.
Konsultieren notfalls einen Familienanwalt, ich bin auch nicht immer über alle Gesetzesänderungen informiert.
Evelyne
www.evelyne-kern.de
Gründerin von 1001Geschichte
Für jede Hilfe, diese Seite am Leben zu erhalten, sind wir sehr dankbar.
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Wenn Du schon eine Anwältin hast, dann sollte diese Dir doch Auskunft geben können…? Bzw. Solltest Du da unbedingt einen Anwalt fragen, der sich damit auskennt, und dich nicht auf Angaben aus einem Forum verlassen. Nicht, dass ich unserem Forum nicht trauen würde….aber bei sowas wäre ein Anwalt, der auf solche Fragen spezialisiert ist, die richtige Adresse.
Hast Du bisher Unterhaltsvorschuss bekommen? Oder andere Leistungen vom Jugendamt? Es ist durchaus verständlich, dass das Amt sich das Geld zurückholen möchte. Das Ganze heisst ja VORSCHUSS, der Unterhaltspflichtige sollte diesen (idealerweise) zurückzahlen. Und da wird erstmal kein Unterschied nach der Nationalität der Väter gemacht. Und bevor das Amt den Vorschuss gewährt, wollen die natürlich erstmal wissen, wer der Vater ist und wo der sich befindet, also warum sie Dir einen Vorschuss bezahlen sollen, ob also die Voraussetzungen für einen solchen Vorschuss vorliegen. Und wenn dort aktenkundig ist, dass du den Vater kennst, und auch wo der wohnt, fühlt sich das Amt natürlich etwas veralbert, wenn Du einerseits den Vater kennst, aber denen jetzt doch nicht sagen willst, aber andererseits Unterhaltsvorschuss beantragt hast (den das Amt -aus seiner Sicht- sich nicht zurückholen kann, weil Du nicht “kooperierst”).
Das Jugendamt hat da auch schon einen Punkt- den Vater zu verschweigen, bloß weil einem dieser nicht (mehr) passt (oder weil man Unterhaltsvorschuss abkassieren will, der nie zurückgezahlt wird, weil der bekannte Vater verschwiegen wird) geht eben auch nicht. Sonst könnte jede Mutter nach Gusto dem Vater das Kind vorenthalten, und den Umgang bestimmen, und sich für die initiierte “Alleinerziehung” noch vom Amt unterstützen lassen….Und das ist als “Standardlösung” hoch problematisch und nicht im Sinne der Kinder. Man stelle sich einfach mal die Konstellation vor, in der eine psychisch kranke Mutter ihren Mann und das Kind tyrannisiert- dann hätte man schlechte Chancen, das zu stoppen. Oder die Praxis, wo der Vater als “WG-Mitbewohner” geführt wird, “unbekannt” ist und volle Sozialleistungen kassiert werden. Das alles ist bei Dir nicht der Fall, aber solche “Spielchen” gibt es leider zuhauf, und da ist es schon richtig, dass die Ämter zumindest versuchen, genau hinzuschauen.
In deinem Fall ist das etwas anderes, aber das ist eben schwer nachzuweisen und dem Amt klarzumachen. Das Amt möchte einfach “Ordnung schaffen”, und da ist ein bekannter Vater, der verschwiegen wird, problematisch, und da machen die Druck. Ich kann dich absolut verstehen, du hast gute Gründe, das zu tun. Nun wird es aber in Deiner Akte ein Protokoll des Telefongespräches geben, bei dem Du den Vater angegeben hast. Das ist schwer wegzudiskutieren. Ich sehe da eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Dich “dumm” stellen, bzw. “Ich bin mir nicht mehr sicher”, oder anwaltlich das alleinige Sorgerecht durchsetzen (falls das überhaupt geht, ohne den Vater zu fragen). Was das jeweils für Folgen hat, muss Dir ein guter Anwalt erklären.
Das Amt kennt ja solche Spielchen mit dem “ich bin mir unsicher” und Familienstreitigkeiten. Da solltest Du drauf gefasst sein, dass die nicht so schnell aufgeben, vor allem nach dem ersten Telefongespräch. Andererseits ist es schwierig, Dir nachzuweisen, dass Du “nicht” “nicht sicher warst”. Mit der entsprechenden Chuzpe lässt sich das vielleicht aussitzen, vor allem, wenn du keine Leistungen vom Amt willst.
Einschulung: Es besteht eine Schulpflicht, also kommen auch die Kinder zur Schule, deren Vater unbekannt ist. Welche Schwierigkeiten sollte es denn da geben? Der Vater geht die Schule genauso wenig etwas an wie ein geschiedener Vater, der kein Sorgerecht mehr hat, oder ein Vater, der tot ist. Das mit der Schule sehe ich daher völlig unproblematisch, es gibt adoptierte Kinder, Kinder mit zwei Müttern/Vätern, Halbwaisen, Patchworkfamilien wo der Stiefvater kein Sorgerecht hat etc.- und diese Kinder gehen alle problemlos zur Schule. Die Schule will nur wissen, wer das Sorgerecht hat, wer also der Ansprechpartner und Erziehungsberechtigte zu dem jeweiligen Kind ist. Viel blöder ist es doch, wenn man für jede Schulsache und jeden Schriebs, der “von ALLEN Erziehungsberechtigten” zu unterschreiben ist, den Vater kontaktieren muss und das jedes mal ein Riesen-Drama gibt.
Fernreisen: Also im Pass stehen die Eltern nicht drin, und natürlich kann auch ein Elternteil allein mit Kind verreisen. Und warum sollte ein Kind ohne Vater keinen Pass bekommen? Und falls es da Schwierigkeiten gibt: Dann bleibst Du eben die nächsten 16 Jahre noch in Europa.
Hast Du bisher Unterhaltsvorschuss bekommen? Oder andere Leistungen vom Jugendamt? Es ist durchaus verständlich, dass das Amt sich das Geld zurückholen möchte. Das Ganze heisst ja VORSCHUSS, der Unterhaltspflichtige sollte diesen (idealerweise) zurückzahlen. Und da wird erstmal kein Unterschied nach der Nationalität der Väter gemacht. Und bevor das Amt den Vorschuss gewährt, wollen die natürlich erstmal wissen, wer der Vater ist und wo der sich befindet, also warum sie Dir einen Vorschuss bezahlen sollen, ob also die Voraussetzungen für einen solchen Vorschuss vorliegen. Und wenn dort aktenkundig ist, dass du den Vater kennst, und auch wo der wohnt, fühlt sich das Amt natürlich etwas veralbert, wenn Du einerseits den Vater kennst, aber denen jetzt doch nicht sagen willst, aber andererseits Unterhaltsvorschuss beantragt hast (den das Amt -aus seiner Sicht- sich nicht zurückholen kann, weil Du nicht “kooperierst”).
Das Jugendamt hat da auch schon einen Punkt- den Vater zu verschweigen, bloß weil einem dieser nicht (mehr) passt (oder weil man Unterhaltsvorschuss abkassieren will, der nie zurückgezahlt wird, weil der bekannte Vater verschwiegen wird) geht eben auch nicht. Sonst könnte jede Mutter nach Gusto dem Vater das Kind vorenthalten, und den Umgang bestimmen, und sich für die initiierte “Alleinerziehung” noch vom Amt unterstützen lassen….Und das ist als “Standardlösung” hoch problematisch und nicht im Sinne der Kinder. Man stelle sich einfach mal die Konstellation vor, in der eine psychisch kranke Mutter ihren Mann und das Kind tyrannisiert- dann hätte man schlechte Chancen, das zu stoppen. Oder die Praxis, wo der Vater als “WG-Mitbewohner” geführt wird, “unbekannt” ist und volle Sozialleistungen kassiert werden. Das alles ist bei Dir nicht der Fall, aber solche “Spielchen” gibt es leider zuhauf, und da ist es schon richtig, dass die Ämter zumindest versuchen, genau hinzuschauen.
In deinem Fall ist das etwas anderes, aber das ist eben schwer nachzuweisen und dem Amt klarzumachen. Das Amt möchte einfach “Ordnung schaffen”, und da ist ein bekannter Vater, der verschwiegen wird, problematisch, und da machen die Druck. Ich kann dich absolut verstehen, du hast gute Gründe, das zu tun. Nun wird es aber in Deiner Akte ein Protokoll des Telefongespräches geben, bei dem Du den Vater angegeben hast. Das ist schwer wegzudiskutieren. Ich sehe da eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Dich “dumm” stellen, bzw. “Ich bin mir nicht mehr sicher”, oder anwaltlich das alleinige Sorgerecht durchsetzen (falls das überhaupt geht, ohne den Vater zu fragen). Was das jeweils für Folgen hat, muss Dir ein guter Anwalt erklären.
Das Amt kennt ja solche Spielchen mit dem “ich bin mir unsicher” und Familienstreitigkeiten. Da solltest Du drauf gefasst sein, dass die nicht so schnell aufgeben, vor allem nach dem ersten Telefongespräch. Andererseits ist es schwierig, Dir nachzuweisen, dass Du “nicht” “nicht sicher warst”. Mit der entsprechenden Chuzpe lässt sich das vielleicht aussitzen, vor allem, wenn du keine Leistungen vom Amt willst.
Einschulung: Es besteht eine Schulpflicht, also kommen auch die Kinder zur Schule, deren Vater unbekannt ist. Welche Schwierigkeiten sollte es denn da geben? Der Vater geht die Schule genauso wenig etwas an wie ein geschiedener Vater, der kein Sorgerecht mehr hat, oder ein Vater, der tot ist. Das mit der Schule sehe ich daher völlig unproblematisch, es gibt adoptierte Kinder, Kinder mit zwei Müttern/Vätern, Halbwaisen, Patchworkfamilien wo der Stiefvater kein Sorgerecht hat etc.- und diese Kinder gehen alle problemlos zur Schule. Die Schule will nur wissen, wer das Sorgerecht hat, wer also der Ansprechpartner und Erziehungsberechtigte zu dem jeweiligen Kind ist. Viel blöder ist es doch, wenn man für jede Schulsache und jeden Schriebs, der “von ALLEN Erziehungsberechtigten” zu unterschreiben ist, den Vater kontaktieren muss und das jedes mal ein Riesen-Drama gibt.
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Hallo Mariella und herzlich willkommen auch von mir!Mariella hat geschrieben: ↑30.04.2025, 17:26Jetzt wird verlangt, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Außerdem wurde mir der Unterhaltsvorschuss abgelehnt. Ich würde auch auf das Geld verzichten, aber meine Anwältin meinte, dass ich mich strafbar mache, wenn ich den Vater nicht in die Geburtsurkunde eintragen lasse, obwohl ich ihn kenne. Zudem meinte sie, dass es Probleme bei Reisen oder der Einschulung geben könnte, wenn der Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Meiner Meinung nach machst du dich nicht strafbar, wenn du den biologischen Vater nicht in die Geburtsurkunde eintragen lässt (obwohl du ihn kennst). Du machst dich allerdings u.a. strafbar, wenn du das im Zusammenhang mit der Beantragung von Unterhaltsvorschuss oder sogar dem Bezug von Unterhaltsvorschuss so handhabst. Es wäre wahrscheinlich eine gute Idee, hierzu nochmals explizit bei deiner Anwältin nachzufragen.
(Wurde dir der Unterhaltsvorschuss mit der Begründung abgelehnt, dass du den biologischen Vater kennst und ihn "dennoch" nicht in die Geburtsurkunde eintragen lässt oder "einfach weil du ihn nicht eintragen lässt"? Oder aus einem ganz anderen Grund?)
Vereinfacht gesagt: Unterhaltsvorschuss beantragen/erhalten und Vater nicht angeben/eintragen lassen=Betrug=strafbar. Keinen Unterhaltsvorschuss beantragen/erhalten und Vater nicht angeben/eintragen lassen=kein Betrug=nicht strafbar.
Bitte lasse dich diesbezüglich unbedingt nochmals von deiner Anwältin beraten!
Das mit den etwaigen Problemen bei Reisen oder der Einschulung verstehe ich (beim jetzigen Status, also wenn er so bleibt) nicht.
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Nur der Betrug entehrt (den Betrüger), der Irrtum nie. Georg C. Lichtenberg
Dieser kann ihn abweisen...es ist kein Gastrecht...sondern ein Besuchsrecht. Immanuel Kant
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Einfaches Googlen hilft auch manchmal. Ich hab das mal für Dich gemacht.
https://www.anwalt.org/vaterschaftsaner ... s-moeglich
Dort sind viele Infos zusammengetragen. Unter Anderem steht dort:
"„Ich möchte mein Kind alleine großziehen, muss ich den Vater des Kindes angeben?“ Jedem Kind steht es zu, über seine Abstimmung Bescheid zu wissen, denn noch kann keine Mutter verpflichtet werden, den Vater des Kindes zu nennen. Unter diesen Umständen kann diese dann allerdings keine Unterhaltsvorschüsse beim Jugendamt beantragen. Darüber hinaus wird dieses sich der Sache annehmen und überprüfen, warum die Mutter den Vater nicht nennen will. Unter bestimmten Voraussetzung kann auch das Jugendamt eine Feststellung der Vaterschaft bei Gericht beantragen."
https://www.anwalt.org/vaterschaftsaner ... s-moeglich
Dort sind viele Infos zusammengetragen. Unter Anderem steht dort:
"„Ich möchte mein Kind alleine großziehen, muss ich den Vater des Kindes angeben?“ Jedem Kind steht es zu, über seine Abstimmung Bescheid zu wissen, denn noch kann keine Mutter verpflichtet werden, den Vater des Kindes zu nennen. Unter diesen Umständen kann diese dann allerdings keine Unterhaltsvorschüsse beim Jugendamt beantragen. Darüber hinaus wird dieses sich der Sache annehmen und überprüfen, warum die Mutter den Vater nicht nennen will. Unter bestimmten Voraussetzung kann auch das Jugendamt eine Feststellung der Vaterschaft bei Gericht beantragen."
„Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein grosser Glücksfall.“ Dalai Lama
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Hallo Mariella,
ich arbeite in einem sozialen Bereich mit alleinerziehenden Müttern und habe neulich erst das Thema mit einer Mutter gehabt, die nicht wusste wer der Vater ihres Kindes ist. Sie hatte wohl ein aufregendes Wochenende und mit mehreren Männern (alles Onenightstands) ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Naja... sie hat in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" eintragen lassen und bis auf ein paar pikierte Blicke ist sie damit durchgekommen.
Auch hat sie ganz üblich Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen. Es ist natürlich klar, dass die Ämter einen Namen haben wollen, der Unterhaltsvorschuß wird bei den Erzeugern eingeklagt. Ohne Namen bleibt der Staat darauf sitzen. In deinem Fall wird bei ihm aber eh nichts zu holen sein.
Ich weiß nun nicht, ob diese Auskunft dir irgendetwas bringt aber Du weißt nun, dass dies durchaus auch möglich ist.
Dir und deinem Sohn viel Kraft!
ich arbeite in einem sozialen Bereich mit alleinerziehenden Müttern und habe neulich erst das Thema mit einer Mutter gehabt, die nicht wusste wer der Vater ihres Kindes ist. Sie hatte wohl ein aufregendes Wochenende und mit mehreren Männern (alles Onenightstands) ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Naja... sie hat in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" eintragen lassen und bis auf ein paar pikierte Blicke ist sie damit durchgekommen.
Auch hat sie ganz üblich Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen. Es ist natürlich klar, dass die Ämter einen Namen haben wollen, der Unterhaltsvorschuß wird bei den Erzeugern eingeklagt. Ohne Namen bleibt der Staat darauf sitzen. In deinem Fall wird bei ihm aber eh nichts zu holen sein.
Ich weiß nun nicht, ob diese Auskunft dir irgendetwas bringt aber Du weißt nun, dass dies durchaus auch möglich ist.
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Liebe Elisabeth,
vielen Dank für die Einblicke "aus dem wahren Leben". Man kann sicher erstmal einen entsprechenden Antrag stellen und auch "damit durchkommen" .
In deinem Fall wusste die Mutter tatsächlich nicht, wer der Vater ist. Marielle allerdings weiß es und hat dem entsprechenden Amt auch im Vorfeld schon mitgeteilt, wer der Vater ist. Und damit macht sie sich unter Umständen strafbar (u.a. wenn sie Unterhaltsvorschuss beantragt/bezieht). Ich kann nur nochmals eindringlich dazu raten, Rücksprache mit der Anwältin (oder auch einem anderen Anwalt) zu nehmen. Neben vielen anderen Gründen auch deshalb, weil die Anwältin den Fall in allen Details kennt (oder zumindest sollte).
vielen Dank für die Einblicke "aus dem wahren Leben". Man kann sicher erstmal einen entsprechenden Antrag stellen und auch "damit durchkommen" .
In deinem Fall wusste die Mutter tatsächlich nicht, wer der Vater ist. Marielle allerdings weiß es und hat dem entsprechenden Amt auch im Vorfeld schon mitgeteilt, wer der Vater ist. Und damit macht sie sich unter Umständen strafbar (u.a. wenn sie Unterhaltsvorschuss beantragt/bezieht). Ich kann nur nochmals eindringlich dazu raten, Rücksprache mit der Anwältin (oder auch einem anderen Anwalt) zu nehmen. Neben vielen anderen Gründen auch deshalb, weil die Anwältin den Fall in allen Details kennt (oder zumindest sollte).
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Es ist Betrug, Unterhaltsvorschuss zu verlangen und bei bekanntem Vater auf unbekannt machen. Beantrage keinen Unterhalt und lass den Vater unbekannt oder benenne den Vater und lass ihn für sein Kind zahlen. Er hat es gemacht, er muss dafür sorgen.Mariella hat geschrieben: ↑30.04.2025, 17:26Jetzt wird verlangt, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Außerdem wurde mir der Unterhaltsvorschuss abgelehnt. Ich würde auch auf das Geld verzichten, aber meine Anwältin meinte, dass ich mich strafbar mache, wenn ich den Vater nicht in die Geburtsurkunde eintragen lasse, obwohl ich ihn kenne.
Andere (also wir alle) aber für dein Kind zahlen lassen, weil du jetzt nichts mehr mit dem Erzeuger zu tun haben willst, ist ehrlich gesagt echt schlimm. Dass Frauen Vater unbekannt angeben und somit der Solidargeneinschaft Unterhalt abnehmen, sollte nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn der Vater wirklich nicht ermittelt werden kann.
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Aus den Forenregeln:
Du kannst die Tipps und Anregungen aus dem Forum bei ihr zur Sprache bringen bzw. diese Tipps mit dem was sie dir erklärt hat, vergleichen und entsprechende Nachfragen stellen. Wenn du denkst, die Anwältin hat sich zu wenig eingearbeitet/ist zu wenig "spezialisiert", dann bitte suche dir einen anderen Rechtsbeistand. Aber eins mach bitte nicht: Ohne Rechtsbeistand "weiterwurschteln". Davon raten wir dringend ab!
Deine Anwältin hat die in Frage kommenden mehreren Straftatbestände und auch die zivilrechtlichen Normen (auch diesbezüglich, was später noch "nachkommen" kann seitens des biologischen Vaters und auch seitens deines Kindes) auf dem Schirm und kennt vor allem auch die Details deines Sachverhaltes (oder sollte sie kennen, wenn du ihr alles erzählt hast) der sich jedenfalls nicht einfach so mit "google", einer Forumsdiskussion oder KI lösen lässt.Tipps von UserInnen [...] ersetzen keinen Rechtsbeistand.
Du kannst die Tipps und Anregungen aus dem Forum bei ihr zur Sprache bringen bzw. diese Tipps mit dem was sie dir erklärt hat, vergleichen und entsprechende Nachfragen stellen. Wenn du denkst, die Anwältin hat sich zu wenig eingearbeitet/ist zu wenig "spezialisiert", dann bitte suche dir einen anderen Rechtsbeistand. Aber eins mach bitte nicht: Ohne Rechtsbeistand "weiterwurschteln". Davon raten wir dringend ab!
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Nur der Betrug entehrt (den Betrüger), der Irrtum nie. Georg C. Lichtenberg
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Erstmal möchte mich ganz herzlich bei euch für die zahlreichen hilfreichen Beiträge und Informationen bedanken! Es bedeutet mir wirklich sehr viel, dass so viele Nutzer auf meinen Post reagiert haben und versuchen, mich zu unterstützen. Eure Unterstützung gibt mir Kraft und Mut in dieser schwierigen Situation. Ich habe mir bereits eine Anwältin im Familienrecht genommen, doch leider hat sie mich eingeschüchtert und mir gesagt, dass es meine Pflicht sei, den Vater anzugeben, da es sein Recht und das Recht des Kindes sei. Sie meinte auch, dass es Betrug wäre, wenn ich das nicht tue. Außerdem wollte sie nachträglich Unterhaltsvorschuss beantragen (momentan beziehe ich keinen), obwohl ich darauf verzichten würde. Mir geht es vor allem um das Wohl meines Sohnes. Ich habe inzwischen einen sehr guten Job gefunden und kann gut für uns sorgen. Ich bin nicht mehr auf die Hilfe des Staates angewiesen. Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewendet, weil ich mich von der Anwältin schlecht beraten fühle und mich unter Druck gesetzt fühle. Ich möchte meinen Pflichten nachkommen, aber auch für die Sicherheit meines Sohnes sorgen. Die Anwältin hat auch gesagt, dass, wenn ich den Vater nicht angeben würde (obwohl ich ihn kenne), das einen Eintrag im Führungszeugnis zur Folge hätte und dass ich in meinem jungen Alter keine Arbeit mehr finden würde. Laut Recherche der Nutzer und auch im Internet entspricht diese Aussage aber nicht der Wahrheit. Das würde mich sehr beruhigen. Noch einmal vielen Dank an euch alle für eure Unterstützung und die wertvollen Hinweise! Der Vater lebt weiterhin in Tunesien.
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Liebe Mariella,
dafür ist das Forum doch da!
Du gibst die Äußerungen dieser Anwältin stark verkürzt wieder und natürlich bleiben damit viele Aspekte, Bedingungen, Begründungen auf der Strecke. Vieles in deinem Beitrag erscheint mir vermischt nach Zivilrecht, Strafrecht, Bedingung, Ursache, Wirkung...viele Zwischenschritte in der Argumentation fehlen. Wenn man sich den ein oder anderen Zwischenschritt dazu denkt, dann macht es durchaus Sinn, was sie gesagt hat (bis auf das "unter Druck setzen").
Wenn du das anders siehst (also wenn du denkst, diese Anwältin hat das mehr oder weniger genauso gesagt, wie du es hier beschrieben hast), dann würde ich dir dringend raten nochmals Rücksprache mit einem anderen Anwalt für Familienrecht zu nehmen.
Bitte nimm nicht "das Forum" als Absolution für eine (vorschnelle) Entscheidung. Dafür ist die Angelegenheit zu wichtig.
Moderatorin
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Auf keinen Fall solltest Du Dich nicht unter „Druck“ gesetzt fühlen. Du bist verantwortlich für das Wohl deines Kindes und wirst da das richtige Bauchgefühl haben. .
teilweise gelöscht wegenAnleitung zu strafbarer Handlung
teilweise gelöscht wegenAnleitung zu strafbarer Handlung
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Das Erstellen einer falschen Urkunde bzw. die Mitwirkung daran wird, wenn es auffliegt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Die Auskunft der Anwältin war zutreffend. Und das mit dem "Bauchgefühl folgen," mag im Zivilrecht zutreffend sein; im Strafrecht geht das aber gar nicht. Ich kann ja auch meine Schwiegermutter nicht einfach umbringen, nur weil ich meinem untrüglichen Bauchgefühl folge.
Was das Standesamt mit einem in Tunesien lebenden Ausländer insoweit macht, ist eine ganz andere Frage. Ob dem also nachgegangen wird. Aber die Angaben müssen wahrheitsgerecht sein.
Chavah
Was das Standesamt mit einem in Tunesien lebenden Ausländer insoweit macht, ist eine ganz andere Frage. Ob dem also nachgegangen wird. Aber die Angaben müssen wahrheitsgerecht sein.
Chavah
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Evelyne:
Ponyhof:Konsultieren notfalls einen Familienanwalt, ich bin auch nicht immer über alle Gesetzesänderungen informiert.
gadi:Wenn Du schon eine Anwältin hast, dann sollte diese Dir doch Auskunft geben können…? Bzw. Solltest Du da unbedingt einen Anwalt fragen, der sich damit auskennt, und dich nicht auf Angaben aus einem Forum verlassen. Nicht, dass ich unserem Forum nicht trauen würde….aber bei sowas wäre ein Anwalt, der auf solche Fragen spezialisiert ist, die richtige Adresse.
Chavah:Du gibst die Äußerungen dieser Anwältin stark verkürzt wieder und natürlich bleiben damit viele Aspekte, Bedingungen, Begründungen auf der Strecke. Vieles in deinem Beitrag erscheint mir vermischt nach Zivilrecht, Strafrecht, Bedingung, Ursache, Wirkung...viele Zwischenschritte in der Argumentation fehlen. Wenn man sich den ein oder anderen Zwischenschritt dazu denkt, dann macht es durchaus Sinn, was sie gesagt hat (bis auf das "unter Druck setzen").
Wenn du das anders siehst (also wenn du denkst, diese Anwältin hat das mehr oder weniger genauso gesagt, wie du es hier beschrieben hast), dann würde ich dir dringend raten nochmals Rücksprache mit einem anderen Anwalt für Familienrecht zu nehmen.
Die Auskunft der Anwältin war zutreffend. Und das mit dem "Bauchgefühl folgen," mag im Zivilrecht zutreffend sein; im Strafrecht geht das aber gar nicht
Moderatorin
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Nur der Betrug entehrt (den Betrüger), der Irrtum nie. Georg C. Lichtenberg
Dieser kann ihn abweisen...es ist kein Gastrecht...sondern ein Besuchsrecht. Immanuel Kant
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Naja, Urkundenfälschung ist das nicht. Das ist im Prinzip sowas wie eine "mittelbare Falschbeurkundung" (Paragraph 271 StGB), die man aber schwer nachweisen kann (es sei denn, man hat den Vater bereits angegeben...
). Und man kann auch nicht ganz Tunesien zum Vaterschaftstest einladen. Den Einen, dessen Namen man hat, aber schon. Das kommt das Amt (= den Steuerzahler) günstiger als jahrelange Unterstützung.
Es ist einfach nicht ok, den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen, dass einem der Vater nicht passt. Und den Vater nicht anzugeben, weil man glaubt, sich schützen zu müsssen, ist rechtlich auch schwierig, weil eigentlich der Staat/Jugendamt für genau diesen Schutz sorgen sollte. Dass das in der Praxis oft anders läuft, ist hoch problematisch, aber vom Gesetz her ist es eigentlich so vorgesehen. Der vorgesehene Weg wäre eigentlich, den Vater anzugeben, aber aufgrund von Bedrohungen, Gewalt etc. ihm das Umgangsrecht einzuschrnken und das Sorgerecht zu entziehen. Dazu hättest Du aber alle Vorfälle damals anzeigen müssen.
Ohne diese Anzeigen bzw. nachgewiesene Gewalt/Bedrohungen etc. ist das tatsächlich sehr schwer, und das ist auch richtig so. Sonst könnte jeder, dem der Vater nicht passt oder wo die Beziehung in die Brüche geht, diesen einfach beim Jugendamt anschwärzen und ihm das Kind entziehen. Hier gibt es irgendwo auch einen Thread, wo genau das passiert ist.
Thema Anwalt: Wenn Du ein schlechtes Gefühl bei der Anwältin hast, dann wechsle. Such Dir einen anderen Anwalt, eine Zweitmeinung. Aber eins ist auch klar: Ein Anwalt sollte zwar in Deinem Interesse handeln, wird Dich aber nicht bei Rechtsverstössen unterstützen. Er wird Dich über die Folgen aufklären, was Du dann machst, ist Deine Sache. Und ein Anwalt kann auch ein Mandat ablehnen oder niederlegen, wenn "es ihm zu bunt wird" oder er der Meinung ist, dass Du rechtswidrig agierst. Vielleicht ist ein Anwalt, der selber Kinder hat und etwas erfahrener ist eine gute Adresse. Die Rechtssprechung ändert der aber auch nicht.
Noch etwa zu bedenken- und ich will Dich da nicht zu etwas anstiften oder so...: Auf Ärger steuerst Du so oder so zu. Entweder gibst Du den Vater an- dann kann er das Kind nutzen, um sich hier Aufenthalt zu verschaffen und Du hast jahrelangen Ärger. Oder Du gibst den Vater nicht an. Dann bekommst Du hier Ärger mit dem Jugendamt. Kannst Du Dir aussuchen.
Die Behörden können im Extremfall gerichtlich anordnen, dass ein Vaterschaftstest gemacht wird. Dazu müssen die den Vater aber erst mal finden, also genau wissen, wie der heisst und wo der in Tunesien wohnt. Dann dort alles in die Wege leiten etc. -und Du kannst vielleicht an den entstehenden Kosten beteiligt werden. Aber erstens ist nicht sicher, ob das am Ende gemacht wird (vor allem, wenn Du keine Leistungen vom Jugendamt willst!), und zweitens kann das dauern.... und solange wäre dein Kind erstmal geschützt. Klar gibt es die Bestrebungen, dass ein Kind "Anrecht auf seinen Vater" hat, aber nicht jeder Mitarbeiter im Jugendamt hat unendlich viel Zeit. Natürlich kann das Jugendamt Dich wegen der Falschaussage anzeigen- aber tut es das auch? Und wann? Und dann? Wenn Du die Aussage nicht machst bzw. nicht kooperierst, dann kriegen die eben nix aus dir heraus. Kostet dann vielleicht eine Stange Geld und einen Haufen nervigen Ärger, aber Waterboarding ist hier zum Glück nicht en vogue.
Letztlich musst Du an dieser Stelle entscheiden, mit wem Du dich "anlegen" willst. Einem gewaltbereiten Tunesier oder dem deutschen Amtsschimmel. Letzterer wird (sollte!) sich auf gesetzlichen Grundlagen bewegen, ist anstregend, tut Dir und deinem Kind aber körperlich nix. Wie weit der Rechtsweg dann letztendlich wirklich beschritten wird, ob es dann wirklich irgendwann einen Eintrag im Führungszeugnis gibt (den man übrigens auch einem Arbeitgeber gut erklären kann...), und vor allem, wie lange das dann alles dauert (und wer den längeren Atem hat) steht in den Sternen. Solange Du keine Leistungen irgendwo beantragst, gibt es dort für den Amtsschimmel eigentlich gar keinen Grund zur Eile.
Es ist nicht ok, den Vater zu verschweigen. Aber eine Mutter, die das tut, wird nicht gleich ins Gefängnis geworfen. Und ist auch nicht die Priorität Nr. 1 der Strafverfolgung.

Es ist einfach nicht ok, den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen, dass einem der Vater nicht passt. Und den Vater nicht anzugeben, weil man glaubt, sich schützen zu müsssen, ist rechtlich auch schwierig, weil eigentlich der Staat/Jugendamt für genau diesen Schutz sorgen sollte. Dass das in der Praxis oft anders läuft, ist hoch problematisch, aber vom Gesetz her ist es eigentlich so vorgesehen. Der vorgesehene Weg wäre eigentlich, den Vater anzugeben, aber aufgrund von Bedrohungen, Gewalt etc. ihm das Umgangsrecht einzuschrnken und das Sorgerecht zu entziehen. Dazu hättest Du aber alle Vorfälle damals anzeigen müssen.
Ohne diese Anzeigen bzw. nachgewiesene Gewalt/Bedrohungen etc. ist das tatsächlich sehr schwer, und das ist auch richtig so. Sonst könnte jeder, dem der Vater nicht passt oder wo die Beziehung in die Brüche geht, diesen einfach beim Jugendamt anschwärzen und ihm das Kind entziehen. Hier gibt es irgendwo auch einen Thread, wo genau das passiert ist.
Thema Anwalt: Wenn Du ein schlechtes Gefühl bei der Anwältin hast, dann wechsle. Such Dir einen anderen Anwalt, eine Zweitmeinung. Aber eins ist auch klar: Ein Anwalt sollte zwar in Deinem Interesse handeln, wird Dich aber nicht bei Rechtsverstössen unterstützen. Er wird Dich über die Folgen aufklären, was Du dann machst, ist Deine Sache. Und ein Anwalt kann auch ein Mandat ablehnen oder niederlegen, wenn "es ihm zu bunt wird" oder er der Meinung ist, dass Du rechtswidrig agierst. Vielleicht ist ein Anwalt, der selber Kinder hat und etwas erfahrener ist eine gute Adresse. Die Rechtssprechung ändert der aber auch nicht.
Noch etwa zu bedenken- und ich will Dich da nicht zu etwas anstiften oder so...: Auf Ärger steuerst Du so oder so zu. Entweder gibst Du den Vater an- dann kann er das Kind nutzen, um sich hier Aufenthalt zu verschaffen und Du hast jahrelangen Ärger. Oder Du gibst den Vater nicht an. Dann bekommst Du hier Ärger mit dem Jugendamt. Kannst Du Dir aussuchen.
Die Behörden können im Extremfall gerichtlich anordnen, dass ein Vaterschaftstest gemacht wird. Dazu müssen die den Vater aber erst mal finden, also genau wissen, wie der heisst und wo der in Tunesien wohnt. Dann dort alles in die Wege leiten etc. -und Du kannst vielleicht an den entstehenden Kosten beteiligt werden. Aber erstens ist nicht sicher, ob das am Ende gemacht wird (vor allem, wenn Du keine Leistungen vom Jugendamt willst!), und zweitens kann das dauern.... und solange wäre dein Kind erstmal geschützt. Klar gibt es die Bestrebungen, dass ein Kind "Anrecht auf seinen Vater" hat, aber nicht jeder Mitarbeiter im Jugendamt hat unendlich viel Zeit. Natürlich kann das Jugendamt Dich wegen der Falschaussage anzeigen- aber tut es das auch? Und wann? Und dann? Wenn Du die Aussage nicht machst bzw. nicht kooperierst, dann kriegen die eben nix aus dir heraus. Kostet dann vielleicht eine Stange Geld und einen Haufen nervigen Ärger, aber Waterboarding ist hier zum Glück nicht en vogue.
Letztlich musst Du an dieser Stelle entscheiden, mit wem Du dich "anlegen" willst. Einem gewaltbereiten Tunesier oder dem deutschen Amtsschimmel. Letzterer wird (sollte!) sich auf gesetzlichen Grundlagen bewegen, ist anstregend, tut Dir und deinem Kind aber körperlich nix. Wie weit der Rechtsweg dann letztendlich wirklich beschritten wird, ob es dann wirklich irgendwann einen Eintrag im Führungszeugnis gibt (den man übrigens auch einem Arbeitgeber gut erklären kann...), und vor allem, wie lange das dann alles dauert (und wer den längeren Atem hat) steht in den Sternen. Solange Du keine Leistungen irgendwo beantragst, gibt es dort für den Amtsschimmel eigentlich gar keinen Grund zur Eile.
Es ist nicht ok, den Vater zu verschweigen. Aber eine Mutter, die das tut, wird nicht gleich ins Gefängnis geworfen. Und ist auch nicht die Priorität Nr. 1 der Strafverfolgung.
„Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein grosser Glücksfall.“ Dalai Lama
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Das ist jetzt nicht ganz Dein Fall, aber vielleicht kenn die sich mit Deiner Konstellation auch aus:
https://www.strafrechtsiegen.de/strafba ... erkennung/
https://www.strafrechtsiegen.de/strafba ... erkennung/
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
Guten Abend, Mariella,
Deine Anfrage und auch die Antworten darauf habe ich in den letzten Tagen immer wieder gelesen und hoffe nun, ein wenig zur Klärung beitragen zu können, da ich beruflich im Bereich Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht tätig bin.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es bisher keine Vaterschaftsanerkennung? Dann ist der Vater auch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen...das ist prinzipiell erst einmal gut für Dich.
Eine Vaterschaftsanerkennung besteht aus zwei Teilen. Zum einen muss der potentielle Vater eben die Anerkennung erklären, zum anderen muss die Mutter des Kindes dieser Anerkennung zustimmen. Erst dann wird die Anerkennung gültig und das Kind hat einen Vater, der beim Standesamt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Wenn der Vater eine Erklärung abgibt und Du nicht zustimmst, ist das Ganze hinfällig.
Wenn Du nach der Geburt beim Standesamt keinen Vater angibst, gibt es einfach keinen Eintrag in der Geburtsurkunde. Punkt.
Wenn eine Mutter sich beispielsweise nicht sicher ist, weil für die Vaterschaft mehrere Männer in Frage kommen, oder wenn sie den Kontakt meiden möchte, ist es zunächst völlig legitim keinen Vater anzugeben.
Chavahs Aussage zur Erstellung einer "falschen Urkunde" ist grundsätzlich nicht verkehrt. Nur: eine Mutter, die den Vater ihres Kindes nicht angibt, trägt damit in keinster Weise zu einer Urkundenfälschung bei. In der Geburtsurkunde gibt es die Möglichkeit Mutter und Vater einzutragen. Wenn der Vater nicht angegeben wird, fällt die zweite Option einfach weg, ein Vater steht dann eben nicht drin, die Sparte "Vater" wird schlichtweg herausgenommen. "Vater unbekannt" wird NICHT eingetragen.
Deine Anwältin hat Dir anscheinend erklärt, es gebe eine wie auch immer geartete "Pflicht", für Dein Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Das ist nicht korrekt. Es ist allein Deine Entsscheidung, ob Du diese staatliche Unterstützung beantragst oder nicht. Wenn Ihr auch ohne über die Runden kommt - perfekt. Wie einige Schreiberinnen völlig richtig angemerkt haben, wird bei Vorliegen eines solchen Antrags allerdings dann das Jugendamt auch Ermittlungen zum Vater anstellen, weil dieser Vorschuss (wie der Name schon sagt) natürlich vom eigentlich zahlungspflichtigen Vater möglichst wieder eingetrieben werden sollte.
Wenn Du keinen Antrag stellst oder ihn jetzt wieder zurücknimmst, ist für das Jugendamt die Sache erstmal erledigt. Kein Antrag auf Unterstützung, keine Ermittlungen.
Zum Sorgerecht und den weiteren Aussagen Deiner Anwältin (wenn Du sie da richtig verstanden hast??):
In Deutschland ist, anders als in den meisten anderen Ländern, das Sorgerecht nicht automatisch an eine Vaterschaftsanerkennung gekoppelt. Die Mutter kann also - wenn sie das möchte - vor dem Standesamt oder Jugendamt einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen ohne gleichzeitig ihr alleiniges Sorgerecht zu verlieren. Ein gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile (immer unter der Prämisse, dass die beiden nicht verheiratet sind - dann hätten die Eltern natürlich das gemeinsame Sorgerecht) muss ebenso wie die Vaterschaftsanerkennung extra beurkundet werden. Hierzu sind wieder Erklärungen von Mutter und Vater nötig. Wenn nur einer von beiden diese Erklärung abgibt, reicht dies nicht aus. Natürlich könnte der Vater vor Gericht gehen und seine Rechte einklagen, das dauert aber unter Umständen eine ganze Weile.
Im Moment hat Dein Kind ausschließlich eine Mutter. Du bist allein sorgeberechtigt und kannst alle Entscheidungen für Dein Kind alleine treffen. Das sollte Deine Anwältin wissen, genauso wie ihr bekannt sein sollte, dass alleinsorgeberechtigte Mütter IMMER die Möglichkeit haben, sich vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ein sog. Negativattest ausstellen zu lassen. Das bescheinigt, dass ein gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile NICHT beurkundet wurde und damit die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat. Diese kostenlose Bescheinigung brauchst Du regelmäßig neu, zum Beispiel für die Anmeldung im Kindergarten, die Schuleinschreibung, die Beantragung eines Ausweises oder auch für Auslandsreisen. Du weist damit nach, dass Du alleine unterschriftsberechtigt bist und es keinen weiteren sorgeberechtigten Elternteil gibt.
Zusammengefasst:
Im Moment gibt es nur Dich.
Wenn Du niemanden sonst möchtest, kannst Du es erst einmal dabei belassen.
Ein möglicher Vater müsste sich vor Gericht einklagen, das Gericht kann dann einen Vaterschaftstest fordern und entsprechend entscheiden.... Das gemeinsame Sorgerecht hättet Ihr dann aber noch nicht, auch das müsste vom Vater erst eingeklagt werden.
Sollte Deine Anwältin sich tatsächlich wie von Dir beschrieben geäußert haben, wäre es meiner Meinung nach angebracht über einen Wechsel nachzudenken.
Herzliche Grüße
Leserin
Deine Anfrage und auch die Antworten darauf habe ich in den letzten Tagen immer wieder gelesen und hoffe nun, ein wenig zur Klärung beitragen zu können, da ich beruflich im Bereich Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht tätig bin.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es bisher keine Vaterschaftsanerkennung? Dann ist der Vater auch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen...das ist prinzipiell erst einmal gut für Dich.
Eine Vaterschaftsanerkennung besteht aus zwei Teilen. Zum einen muss der potentielle Vater eben die Anerkennung erklären, zum anderen muss die Mutter des Kindes dieser Anerkennung zustimmen. Erst dann wird die Anerkennung gültig und das Kind hat einen Vater, der beim Standesamt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Wenn der Vater eine Erklärung abgibt und Du nicht zustimmst, ist das Ganze hinfällig.
Wenn Du nach der Geburt beim Standesamt keinen Vater angibst, gibt es einfach keinen Eintrag in der Geburtsurkunde. Punkt.
Wenn eine Mutter sich beispielsweise nicht sicher ist, weil für die Vaterschaft mehrere Männer in Frage kommen, oder wenn sie den Kontakt meiden möchte, ist es zunächst völlig legitim keinen Vater anzugeben.
Chavahs Aussage zur Erstellung einer "falschen Urkunde" ist grundsätzlich nicht verkehrt. Nur: eine Mutter, die den Vater ihres Kindes nicht angibt, trägt damit in keinster Weise zu einer Urkundenfälschung bei. In der Geburtsurkunde gibt es die Möglichkeit Mutter und Vater einzutragen. Wenn der Vater nicht angegeben wird, fällt die zweite Option einfach weg, ein Vater steht dann eben nicht drin, die Sparte "Vater" wird schlichtweg herausgenommen. "Vater unbekannt" wird NICHT eingetragen.
Deine Anwältin hat Dir anscheinend erklärt, es gebe eine wie auch immer geartete "Pflicht", für Dein Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Das ist nicht korrekt. Es ist allein Deine Entsscheidung, ob Du diese staatliche Unterstützung beantragst oder nicht. Wenn Ihr auch ohne über die Runden kommt - perfekt. Wie einige Schreiberinnen völlig richtig angemerkt haben, wird bei Vorliegen eines solchen Antrags allerdings dann das Jugendamt auch Ermittlungen zum Vater anstellen, weil dieser Vorschuss (wie der Name schon sagt) natürlich vom eigentlich zahlungspflichtigen Vater möglichst wieder eingetrieben werden sollte.
Wenn Du keinen Antrag stellst oder ihn jetzt wieder zurücknimmst, ist für das Jugendamt die Sache erstmal erledigt. Kein Antrag auf Unterstützung, keine Ermittlungen.
Zum Sorgerecht und den weiteren Aussagen Deiner Anwältin (wenn Du sie da richtig verstanden hast??):
In Deutschland ist, anders als in den meisten anderen Ländern, das Sorgerecht nicht automatisch an eine Vaterschaftsanerkennung gekoppelt. Die Mutter kann also - wenn sie das möchte - vor dem Standesamt oder Jugendamt einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen ohne gleichzeitig ihr alleiniges Sorgerecht zu verlieren. Ein gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile (immer unter der Prämisse, dass die beiden nicht verheiratet sind - dann hätten die Eltern natürlich das gemeinsame Sorgerecht) muss ebenso wie die Vaterschaftsanerkennung extra beurkundet werden. Hierzu sind wieder Erklärungen von Mutter und Vater nötig. Wenn nur einer von beiden diese Erklärung abgibt, reicht dies nicht aus. Natürlich könnte der Vater vor Gericht gehen und seine Rechte einklagen, das dauert aber unter Umständen eine ganze Weile.
Im Moment hat Dein Kind ausschließlich eine Mutter. Du bist allein sorgeberechtigt und kannst alle Entscheidungen für Dein Kind alleine treffen. Das sollte Deine Anwältin wissen, genauso wie ihr bekannt sein sollte, dass alleinsorgeberechtigte Mütter IMMER die Möglichkeit haben, sich vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ein sog. Negativattest ausstellen zu lassen. Das bescheinigt, dass ein gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile NICHT beurkundet wurde und damit die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat. Diese kostenlose Bescheinigung brauchst Du regelmäßig neu, zum Beispiel für die Anmeldung im Kindergarten, die Schuleinschreibung, die Beantragung eines Ausweises oder auch für Auslandsreisen. Du weist damit nach, dass Du alleine unterschriftsberechtigt bist und es keinen weiteren sorgeberechtigten Elternteil gibt.
Zusammengefasst:
Im Moment gibt es nur Dich.
Wenn Du niemanden sonst möchtest, kannst Du es erst einmal dabei belassen.
Ein möglicher Vater müsste sich vor Gericht einklagen, das Gericht kann dann einen Vaterschaftstest fordern und entsprechend entscheiden.... Das gemeinsame Sorgerecht hättet Ihr dann aber noch nicht, auch das müsste vom Vater erst eingeklagt werden.
Sollte Deine Anwältin sich tatsächlich wie von Dir beschrieben geäußert haben, wäre es meiner Meinung nach angebracht über einen Wechsel nachzudenken.
Herzliche Grüße
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Re: Eintragung Geburtsurkunde
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