Trotz Eintrag auf der Schwarzen Liste hier und bei den www.tunisianloverats.com:
Mein ex-Beznesser hat es in die deutschsprachige Schweiz geschafft, dank Heirat mit einer jungen Schweizerin.
Sie machen solange weiter, bis sie an ihr Ziel kommen

Moderator: Moderatoren
Das haben wir ja schliesslich alle mal. Den Mann wie verrückt geliebt.Ich bezweifele es....ein gemeinsamer Bekannter hat mir erzählt, dass sie ihn sehr lieben würde.
somit muss der "Gute" 2 Jahre länger die Zähne zusammen beißen als in D, wo er nach 3 Jahren gelebter Ehe schon eine eigenständige NE bekommt. Hoffentlich beißt er sich in dieser Zeit die Zähne aus.Efendi II hat geschrieben:Achtung
Der gemeinsame Wohnsitz ist während der ersten 5 Ehejahre zwingend.
Nach fünf Ehejahren erhalten die ausländischen EhepartnerInnen mit Ausweis B den Niederlassungsausweis C. Dieser Ausweis berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Aufenthalt in der Schweiz. Er wird für Kontrollzwecke in der Regel für fünf Jahre ausgestellt
Ich dachte die Prüfung gibt es in ganz CH - wieder was gelernt.Candy hat geschrieben:So fern ich weiss gibt es aber Kantone ( z.B. Kanton Aargau) dort muss man eine Einbürgerungsprüfung ablegen, die es in sich hat.
Auch dies trifft keineswegs für die ganze Schweiz zu, sondern nur auf einige Gemeinden. Gerade in den Städten wäre das gar nicht fair durchfürbar.Wesentlich schwieriger dürfte es sein die "Prüfung" vor den Stimmbürgern zu bestehen, die ja in CH über eine Einbürgerung mit abstimmen dürfen
Artikel 70 der Bundesverfassung definiert die „Amtssprachen“ der Schweiz, das heisst diejenigen Sprachen, die im Verkehr zwischen den Behörden sowie zwischen den Behörden und der Bevölkerung verwendet werden. Auf Bundesebene sind dies Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.
Wenn's Dich beruhigt... die wenigstens der Schweizer verstehen oder sprechen diese Sprache. Ich auch nicht. Wirklich kein Wort. Aber klingen tu sie toll!!
ja, ja, die Schweizer und ihre Eigenheiten.Desert Dancer hat geschrieben: Wesentlich schwieriger dürfte es sein die "Prüfung" vor den Stimmbürgern zu bestehen, die ja in CH über eine Einbürgerung mit abstimmen dürfen
Auch dies trifft keineswegs für die ganze Schweiz zu, sondern nur auf einige Gemeinden.
ich hab ja so ab und an mit dem Schweizerdeutsch schon meine Problemchen oder kringel mich ob der Ausdrucksweise vor lachen, aber wenn man einmal Rätoromanisch hört kommt man sich vor wie in einer anderen Welt. Wobei es echt schade ist, dass diese Sprache irgendwie am aussterben ist, denn sie macht einen nicht unerheblichen Teil der Kultur in der Ecke der Schweiz aus. So richtig beherrscht wird es wohl nur noch von den Alten (leider), aber das ist irgendwie überall so, dass regionale Dialekte zugunsten von Hochdeutsch oder Denglisch geopfert werden.Desert Dancer hat geschrieben:Ich würde jedenfalls eine Person die rätoromanisch spricht sofort einbürgern ohne zu zögern...![]()
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Denn jemand der diese Sprache spricht, ist definitiv durch und durch schweizerisch!!
sorry, wollte keinem zu nahe treten.Flensee hat geschrieben:Aber hoppla, von wegen nur noch die Alten…
Ja, parfois, c'est très difficile de nous comprendre; molto difficile