"Hierbehalten müssen" hängt in diesem Fall weniger davon ab, ob die Frau Österreicherinnen oder Kroatin ist.Daisy2510 hat geschrieben:Hmmm, vielleicht gibt es da noch etwas. Denn: Theoretisch muss man ihn hierbehalten, wenn er die Frau heiratet und sie die österr. Staatsbürgerschaft hat. Egal, was vorher war. War zumindest bei meinem Ex so. Der hat als Tunesier auch kein Asyl bekommen. Oder sie ist kroatische Staatsbürgerin.
LG
AsylwerberInnen bekommen in Österreich trotz Heirat nicht automatisch einen Aufenthaltstitel.
Einen Erstantrag auf Familienzusammenführung kann in Österreich nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel gestellt werden, andernfalls geht das nur im Heimatland der Drittstaatsangehörigen.
D.h. AsylwerberInnen haben zwei Möglichkeiten nach der Heirat:
1) Sie stellen den Asylantrag zurück, reisen in ihr Heimatland (oder sicheres Drittland für sie) aus und stellen dort einen Antrag auf Familienzusammenführung.
2) Sie warten die Entscheidung über ihren Asylantrag ab und werden dann gegebenenfalls bei einem negativen Bescheid ausgewiesen. Kommen sie dem Ausweisungsbescheid nicht nach, werden sie abgeschoben. Sowohl der Ausweisungsbescheid als auch der Abschiebungsbescheid beinhalten dann ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot. Dagegen kann man zwar rechtlich vorgehen, ist aber natürlich zeit- und kostenintensiver als die erste Variante.