Kein Asyl für jungen Vater

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furiosa
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von furiosa » 23.12.2013, 13:06

Daisy2510 hat geschrieben:Hmmm, vielleicht gibt es da noch etwas. Denn: Theoretisch muss man ihn hierbehalten, wenn er die Frau heiratet und sie die österr. Staatsbürgerschaft hat. Egal, was vorher war. War zumindest bei meinem Ex so. Der hat als Tunesier auch kein Asyl bekommen. Oder sie ist kroatische Staatsbürgerin.
LG
"Hierbehalten müssen" hängt in diesem Fall weniger davon ab, ob die Frau Österreicherinnen oder Kroatin ist.

AsylwerberInnen bekommen in Österreich trotz Heirat nicht automatisch einen Aufenthaltstitel.
Einen Erstantrag auf Familienzusammenführung kann in Österreich nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel gestellt werden, andernfalls geht das nur im Heimatland der Drittstaatsangehörigen.
D.h. AsylwerberInnen haben zwei Möglichkeiten nach der Heirat:
1) Sie stellen den Asylantrag zurück, reisen in ihr Heimatland (oder sicheres Drittland für sie) aus und stellen dort einen Antrag auf Familienzusammenführung.
2) Sie warten die Entscheidung über ihren Asylantrag ab und werden dann gegebenenfalls bei einem negativen Bescheid ausgewiesen. Kommen sie dem Ausweisungsbescheid nicht nach, werden sie abgeschoben. Sowohl der Ausweisungsbescheid als auch der Abschiebungsbescheid beinhalten dann ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot. Dagegen kann man zwar rechtlich vorgehen, ist aber natürlich zeit- und kostenintensiver als die erste Variante.

Daisy2510
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von Daisy2510 » 24.12.2013, 10:45

Hallo,
was ich nicht geschrieben habe und was wohl wichtig ist. Mein Ex hat unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt, das kommt öfter vor, damit lassen sie sich ne Türe offen. Er hatte auch einen französischen Ausweis, der SEHR echt ausgesehen hat, wieder mit anderem Namen.
Darum war er, als wir geheiratet haben nicht als Asylsuchender im System. Er musste eine Strafe zahlen, weil er eine Zeit illegal hier war und das war es.
LG

Efendi II
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von Efendi II » 24.12.2013, 10:57

Daisy2510 hat geschrieben:Mein Ex hat unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt, das kommt öfter vor, damit lassen sie sich ne Türe offen. Er hatte auch einen französischen Ausweis, der SEHR echt ausgesehen hat, wieder mit anderem Namen.
Das würde mich wirklich sehr interessieren, inwieweit eine Identitätsverschleierung nützlich sein sollte ?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Daisy2510
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von Daisy2510 » 24.12.2013, 14:34

Na ja, er war auch laut Asylantrag aus Algerien, angeblich leichter Asyl zu bekommen, wenn von dort. Mit der französischen Karte konnte er arbeiten. Und mit den tunesischen Originalpapieren dann wieder neu anfangen. Bei der Hochzeit wurden ja nicht die Fingerabdrücke genommen, die gezeigt hätten, dass da was nicht stimmt. Und Jahre später, als er dann wegen Drogenhandel saß, ist es wohl nicht aufgeschienen, dass er schon mal als Algerier hier war.
Ich habe von vielen gehört, die sich andere Namen, andere Nationalitäten und natürlich auch ein anderes Alter gaben.
LG

LaPhénicienne
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von LaPhénicienne » 24.12.2013, 16:11

Daisy2510 hat geschrieben: Ich habe von vielen gehört, die sich andere Namen, andere Nationalitäten und natürlich auch ein anderes Alter gaben.
LG
Kommt bei uns in der Schweiz auch sehr oft vor:
andere Nationalität: während des Irak Krieges hat sich z.B. ein Libanese als Iraker ausgegeben. Wahrscheinlich mit der Hoffnung, eventuell als "Flüchtling" anerkannt zu werden
jüngeres Alter: z.B. gibt eine 20-jährige Person ihr Alter mit 17 Jahren an. Wahrscheinlich mit der Hoffnung, dass ein Asylantrag eines unbgeleiteten Minderjährigen weniger "streng" beurteilt wird.
anderer Name: ist mir auch ein Rätsel weshalb
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)

Anaba
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von Anaba » 24.12.2013, 17:02

Na ja, er war auch laut Asylantrag aus Algerien, angeblich leichter Asyl zu bekommen, wenn von dort.
Viele Tunesier haben als Algerier Asyl beantragt.
Wegen dem Bürgerkrieg in Algerien hatten sie sich da mehr Chancen ausgerechnet.
Geholfen hat es meistens nicht, denn auch Algerier bekamen sehr selten Asyl.
Liebe Grüße
Anaba

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Franconia
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Re: Kein Asyl für jungen Vater

Beitrag von Franconia » 24.12.2013, 18:16

LaPhénicienne hat geschrieben:anderer Name: ist mir auch ein Rätsel weshalb
inzwischen werden wohl von allen Asylbewerbern Fingerabdrücke genommen, aber das war nicht immer so.

Hat man früher schon mal unter einem Namen (egal ob falsch oder richtig) Asyl beantragt kann es sein, dass man in keiner Datei gespeichert ist und ein Abgleich der Fingerabdrücke negativ ausfällt (da zu der Zeit noch nicht überall abgenommen). Daher wird dann der neue Asylantrag unter richtigem (oder anderem) Namen als Neuantrag gesehen. Der Asylbewerber kommt damit evtl. um eine Zurückweisung in ein anderes "Dublin-Land" herum, wo er früher schon mal einen Antrag gestellt hatte (und abgewiesen wurde) und das deswegen auch jetzt wieder für ihn zuständig wäre.

Jüngeres Alter = andere Behandlung.
Evtl. kein Asylheim sondern ein Kinderheim oder betreutes Wohnen für Jugendliche, Chance auf Schule/Ausbildung, bessere Betreuung, etc.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

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