Hier einige Informationen zum irakischen Familienrecht
"Weder das vorherige Übergangsgesetz (Transitional Administrative Law, TAL) noch die derzeit gültige Verfassung erwähnen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Sorgerecht für Kinder und Erbschaft ausdrücklich Frauenrechte. Stattdessen legt Artikel 41 der neuen Verfassung fest, dass „die Irakis ihr eigenes ihrer Religion, ihrer Sekte, ihrem Glauben und ihrer Wahl entsprechendem Familienrecht befolgen dürfen, und dies wird durch die Gesetzgebung organisiert“."
http://www.goethe.de/Ins/iq/lp/ges/soz/de3249551.htm
"Donnerstag, 15. Januar 2004
Scharia und Familienrecht
Am Mittwoch entschied unser niedlicher Marionettenrat, das säkulare irakische Familienrecht solle nicht länger säkular sein. Von nun an wird es sich an der islamischen Scharia orientieren. Die Nachricht tauchte in den westlichen und arabischen Nachrichten kaum auf; die irakischen Medien werden sich des Themas ganz gewiss nicht annehmen. Diese letzte Entscheidung ist katastrophal für alle Frauen."
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2006/ ... -dem-irak/
"PRESSEERKLÄRUNG
23. November 2008
»Schweigen zu Polygamie ist Gewalt gegen Frauen«
Im kurdischen Nordirak wächst der Unmut über das konservative Familienrecht
Unter dem Motto »Schweigen ist Gewalt gegen Frauen« sind am Freitag,
kurz vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen,
Frauenrechtlerinnen und Bürgerrechtsgruppen auf die Straße gegangen, um
gegen das konservative irakische Familienrecht zu demonstrieren. Die
deutsche Hilfsorganisation WADI unterstützt den Protest der
Bürgerrechtlerinnen. Mitunterzeichner des Aufrufs zur Demonstration war
das Women’s Law Centre WOLA in Suleymania, eine Partnerorganisation von
WADI, die Frauen juristisch berät und für die rechtliche Gleichstellung
von Frauen arbeitet.
Hintergrund der Proteste sind jüngste Äußerungen aus der kurdischen
Regionalregierung, die eine liberale Modernisierung des Familienrechts
ablehnten. Seit Jahren steht in Kurdistan wie im gesamten Irak eine
Reform dieses „Personal Status Law“ an, das sowohl klassische
Staatsbürgerrechte als auch Familien- und Erbschaftsangelegenheiten
regelt. Das Gesetz aus dem Jahre 1959, das damals eine Verbindung aus
traditionell islamischem Recht und arabisch-nationalistischer Moderne
erzeugen wollte, ist eine der zentralen Rechtsquellen der
Geschlechterapartheid im Irak. In vielen wesentlichen Punkten werden
Frauen deutlich schlechter gestellt."
http://www.cl-netz.de/foren/cl.regionen ... 45177.html
Wir sollten bedenken, daß die gesetzliche Unterdrückung von Frauen nicht unbedingt den Namen "Sharia" tragen muß. Man kann es auch "islamisches Recht" nennen, was vielleicht für den ein oder anderen besser klingt, jedoch inhaltlich genau das gleiche bedeutet.