Der Fall Familie S.

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Haram
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Haram » 28.03.2010, 15:34

@ Amely
Ich kann dir einen Fall sagen, wo eine eidestattliche Versicherung einer ehemaligen Arbeitskollegin als Beweis nicht anerkannt wurde.
Ist nur komisch, dass es in anderst gelagerten Fällen da keine Probleme gibt.

Ich nix Hausfrau, ich Landfrau :)
Ah, Bäuerin ?
Ja, ja, ich Bäuerin gewesen.

Oder : Ich war Köchin
Hat aber noch nie ne andere Küche als ihre eigene gesehen.


Deshalb erzähl mir nichts von Gesetzen, die vorschreiben was anerkannt wird und nicht.

Gruss
haram
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Kiki
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Kiki » 28.03.2010, 16:03

Amely hat geschrieben:Bedeutet das jetzt, Kiki hat später ebenfalls einen Rentenanspruch und die 1. Ehefrau muß
die Rente mit ihr teilen, obwohl ihre Ehe hier in D. nicht anerkannt ist ?
Hallo Amely,
nein, ich habe keinen gesetzlichen Rentenanspruch über meinen Mann, da ich in Deutschland als ledig gelte.
Die oben genannten Beispiele sind wohl eher Einzelfall-Entscheidungen der Gerichte/Richter. Es handelt sich hier ausnahmslos um Frauen, die in Ländern geboren wurden, wo Polygamie normal ist und die von ihrer ganzen Kultur und Erziehung her sich darauf verlassen MÜSSEN, dass der Mann für sie aufkommt - weil sie zum Beispiel keine oder kaum Schulbildung haben, viele Kinder, aus religiösen/kulturellen Gründen Arbeit von Frauen außerhalb der eigenen vier als unanständig angesehen wird und diese Frauen folglich gesellschaftlicher Ächtung ausgesetzt würden oder sonstige schwerwiegende Gründe. Ist bei mir aber alles nicht der Fall, da ich in Deutschland geboren und aufgewachsen bin. Ich habe lediglich in einem Land geheiratet, wo die Mehrehe erlaubt ist. In so einem Fall wird die Ehe vom deutschen Gesetz nicht anerkannt. Sonst könnte ja jeder schnell in ein solches Land reisen, mal schnell zwei, drei, vier Frauen heiraten und dann in Deutschland die Sozialleistungen kassieren. Was das für unser Sozialsystem bedeuten würde, kann sich wohl jeder ausmalen...

Ich bekomme nur Kindergeld für meine beiden leiblichen Kinder. Die andere Frau und unsere Kinder sind über ihn mitversichert, ich extra.

Das einzige, was in Deutschland anerkannt wird, ist, dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft - also unter einem Dach - leben und dass mein Mann als Vater meiner Kinder eingetragen ist. Er wäre somit im Falle einer Scheidung verpflichtet, Unterhalt für die Kinder zu bezahlen.
Außerdem hätte ich, da den deutschen Behörden meine irakische Heiratsurkunde vorliegt, vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber meinem Mann, der anderen Frau und den nächsten Angehörigen, so wie die beiden gegenüber meinen Angehörigen. Das wurde uns im Gerichtsprozess gegen meine Mutter mitgeteilt. Aber auch hier weiß ich nicht, ob das eine Einzelfallentscheidung war oder immer so gehandhabt wird bei im Ausland legal geschlossenen Mehrehen.


LG Kiki
Zuletzt geändert von Kiki am 28.03.2010, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Renate
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Renate » 28.03.2010, 19:36

Ja Nadja,
danke für den Hinweis.


Ich will das jetzt hier nicht weiter vertiefen - es sprengt auch das Thema.
Mir ging es nur um die Möglichkeit von Ermessungsleistungen.
Ich diesbezüglich mal was gelesen.


Renate
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Anaba
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 20:08

Das einzige, was in Deutschland anerkannt wird, ist, dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft - also unter einem Dach - leben und dass mein Mann als Vater meiner Kinder eingetragen ist.
Bedarfsgemeinschaft ?
Ist das nicht nur wichtig für Hartz IV ?
Oder wo kann noch Bedarf angemeldet werden ?
Liebe Grüße
Anaba

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Kiki
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Kiki » 28.03.2010, 20:31

Nadja 0815 hat geschrieben:Sie meint sicher die Krankenversicherung. Denn ihre Kinder sind auch seine Kinder (Familienversicherung), aber sie ist nicht seine Frau (nach deutschem Recht).
Hallo Nadja,
ja, so ist es. Die Kinder sind in seiner Krankenversicherung mitversichert, weil er als Vater eingetragen ist. Wäre ich nach deutschem Recht mit ihm verheiratet, könnte ich mich über ihn mit kranken- und rentenversichern lassen. Das geht in unserem Fall aber nicht, da wir eben als nicht verheiratet gelten. Mein Mann hat für mich eine private Kranken- und Rentenversicherung abgeschlossen. Es ist die gleiche Versicherung, bei der auch die andere Frau und die Kinder versichert sind, nur dass ich eben nicht über ihn, sondern extra laufe.


Anaba hat geschrieben:
Das einzige, was in Deutschland anerkannt wird, ist, dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft - also unter einem Dach - leben und dass mein Mann als Vater meiner Kinder eingetragen ist.
Bedarfsgemeinschaft ?
Ist das nicht nur wichtig für Hartz IV ?
Oder wo kann noch Bedarf angemeldet werden ?
Zum Beispiel für Hartz IV, ja. Wenn einer in der Bedarfgemeinschaft mehr als einen gesetzlich festgeschriebenen Betrag im Monat verdient, haben die anderen Mitglieder keinen Anspruch auf Hartz IV. Wie hoch dieser Betrag genau ist, weiß ich nicht, aber ich bekomme auf jeden kein Hartz IV, weil mein Mann mehr verdient. Außerdem spielt es eine Rolle bei der Steuererklärung, wenn ich mich recht erinnere, obwohl ich gestehen muss, dass ich mich darum nie gekümmert habe in wie weit :oops: und ansonsten würde es wohl nur im Falle einer Trennung eine Rolle spielen, weil er damit unterhaltspflichtig wäre.


LG Kiki
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von luna2000 » 28.03.2010, 21:57

Hallo Kiki,

ich möchte es hier nochmal ausdrücklich betonen, daß mich Deine Art der Formulierung sehr zornig macht.
Kiki hat geschrieben:Das geht in unserem Fall aber nicht, da wir eben als nicht verheiratet gelten.
Richtig müßte es heißen: ..., da wir eben nicht verheiratet SIND.

Genau wie Du vorher gesagt hast "nach deutschem Recht". Und ich kämpfe eben dafür, daß dieses deutsche Recht bestehen bleibt, im Gegensatz zur Scharia.

Viele Grüße
Luna2000

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Kiki » 28.03.2010, 22:30

luna2000 hat geschrieben:Hallo Kiki,

ich möchte es hier nochmal ausdrücklich betonen, daß mich Deine Art der Formulierung sehr zornig macht.
Kiki hat geschrieben:Das geht in unserem Fall aber nicht, da wir eben als nicht verheiratet gelten.
Richtig müßte es heißen: ..., da wir eben nicht verheiratet SIND.

Genau wie Du vorher gesagt hast "nach deutschem Recht". Und ich kämpfe eben dafür, daß dieses deutsche Recht bestehen bleibt, im Gegensatz zur Scharia.

Viele Grüße
Luna2000

Hallo Luna,
wir SIND aber nun einmal verheiratet - ob es dir gefällt oder nicht, spielt keine Rolle :wink:! Und wer redet denn von der Scharia? Die Ehe wurde nicht in einer Moschee geschlossen, sondern ganz offiziell auf einem irakischen Standesamt. Es gibt eine amtlich ausgestellte Heiratsurkunde, die den deutschen und irakischen Behörden vorliegt. Nur aus diesem Grund haben mein Mann, die andere Frau und ich gegenüber einander und den engsten Angehörigen vor Gericht auch hier in Deutschland ein Zeugnisverweigerungsrecht. Also völlig egal und bedeutungslos ist diese Heirat auch in Deutschland nicht. Nur eben wird sie nicht so weit anerkannt, dass sich mein Familienstand ändert. Aber dass ich in einem anderen Land legal verheiratet bin, wird akzeptiert und ist registriert bei den deutschen Behörden.

Im Irak gilt übrigens nicht die Scharia. Eine nur in der Moschee geschlossene Ehe wäre dort vor dem Gesetz genauso ungültig wie hier in Deutschland.

LG Kiki
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 22:51

Die Ehe wurde nicht in einer Moschee geschlossen, sondern ganz offiziell auf einem irakischen Standesamt. Es gibt eine amtlich ausgestellte Heiratsurkunde, die den deutschen und irakischen Behörden vorliegt.
Kiki,

Interessiere würde mich schon welcher deutschen Behörde die irakische Heiratsurkunde vorliegt.
Wen interessiert das hier ?
Normalerweise würde sie dem Standesamt zur Legalisierung vorliegen, aber das geht ja nur bei einer Ehefrau
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von naschkatze » 28.03.2010, 23:12

Anaba hat geschrieben: Kiki, Interessiere würde mich schon welcher deutschen Behörde die irakische Heiratsurkunde vorliegt.
Wen interessiert das hier ?
Auch wenn ich nicht Kiki bin antworte ich trotzdem. Eine Behörde hat Kiki bereits erwähnt: das Gericht.
Kiki hat geschrieben: ..... Außerdem hätte ich, da den deutschen Behörden meine irakische Heiratsurkunde vorliegt, vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber meinem Mann, der anderen Frau und den nächsten Angehörigen, so wie die beiden gegenüber meinen Angehörigen. Das wurde uns im Gerichtsprozess gegen meine Mutter mitgeteilt.

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 23:16

Liebe Naschkatze,

dem Gericht liegt die irakische Heiratsurkunde vor ?
Warum ?
Welchem Gericht ?
Dem Sozialgericht, dem Amtsgericht, dem Arbeitsgericht ?
Vorsorglich falls sie mal gegen ihn aussagen muss ?
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von naschkatze » 28.03.2010, 23:21

Anaba, offensichtlich dem Amtsgericht oder dem Landgericht (je nach Höhe des Streitwertes bzw. Art des Rechtsstreites). Wenn sie als Zeugin berufen wurde oder das im Raum stand, musste ja die Rechtslage geklärt werden. So habe ich das verstanden. Aber Kiki wird sich sicher auch nochmal selber melden und das erklären.

Gruß Naschkatze

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 23:28

Kiki hat geschrieben sie hat auch als Zweitfrau Zeugnisverweigerungsrecht.
Das ist mir schon klar.
Aber deshalb hinterlege ich doch nicht meine Eheurkunde vorsorglich auf dem Gericht.
Deshalb meine Frage, bei welchen deutschen Behörden diese Urkunde hinterlegt wird.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von luna2000 » 28.03.2010, 23:30

Hier einige Informationen zum irakischen Familienrecht

"Weder das vorherige Übergangsgesetz (Transitional Administrative Law, TAL) noch die derzeit gültige Verfassung erwähnen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Sorgerecht für Kinder und Erbschaft ausdrücklich Frauenrechte. Stattdessen legt Artikel 41 der neuen Verfassung fest, dass „die Irakis ihr eigenes ihrer Religion, ihrer Sekte, ihrem Glauben und ihrer Wahl entsprechendem Familienrecht befolgen dürfen, und dies wird durch die Gesetzgebung organisiert“."
http://www.goethe.de/Ins/iq/lp/ges/soz/de3249551.htm


"Donnerstag, 15. Januar 2004
Scharia und Familienrecht
Am Mittwoch entschied unser niedlicher Marionettenrat, das säkulare irakische Familienrecht solle nicht länger säkular sein. Von nun an wird es sich an der islamischen Scharia orientieren. Die Nachricht tauchte in den westlichen und arabischen Nachrichten kaum auf; die irakischen Medien werden sich des Themas ganz gewiss nicht annehmen. Diese letzte Entscheidung ist katastrophal für alle Frauen."
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2006/ ... -dem-irak/

"PRESSEERKLÄRUNG

23. November 2008

»Schweigen zu Polygamie ist Gewalt gegen Frauen«

Im kurdischen Nordirak wächst der Unmut über das konservative Familienrecht

Unter dem Motto »Schweigen ist Gewalt gegen Frauen« sind am Freitag,
kurz vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen,
Frauenrechtlerinnen und Bürgerrechtsgruppen auf die Straße gegangen, um
gegen das konservative irakische Familienrecht zu demonstrieren. Die
deutsche Hilfsorganisation WADI unterstützt den Protest der
Bürgerrechtlerinnen. Mitunterzeichner des Aufrufs zur Demonstration war
das Women’s Law Centre WOLA in Suleymania, eine Partnerorganisation von
WADI, die Frauen juristisch berät und für die rechtliche Gleichstellung
von Frauen arbeitet.

Hintergrund der Proteste sind jüngste Äußerungen aus der kurdischen
Regionalregierung, die eine liberale Modernisierung des Familienrechts
ablehnten. Seit Jahren steht in Kurdistan wie im gesamten Irak eine
Reform dieses „Personal Status Law“ an, das sowohl klassische
Staatsbürgerrechte als auch Familien- und Erbschaftsangelegenheiten
regelt. Das Gesetz aus dem Jahre 1959, das damals eine Verbindung aus
traditionell islamischem Recht und arabisch-nationalistischer Moderne
erzeugen wollte, ist eine der zentralen Rechtsquellen der
Geschlechterapartheid im Irak. In vielen wesentlichen Punkten werden
Frauen deutlich schlechter gestellt."
http://www.cl-netz.de/foren/cl.regionen ... 45177.html



Wir sollten bedenken, daß die gesetzliche Unterdrückung von Frauen nicht unbedingt den Namen "Sharia" tragen muß. Man kann es auch "islamisches Recht" nennen, was vielleicht für den ein oder anderen besser klingt, jedoch inhaltlich genau das gleiche bedeutet.

Anaba
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 23:33

In fast allen mosl. Ländern ist das Familiengesetz an die Scharia angelehnt.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von naschkatze » 28.03.2010, 23:34

Anaba, Ich bin leider kein Hellseher :D . Vielleicht bekam sie eine Zeugenvorladung und ist damit zum Gericht incl. ihrer Heiratsurkunde um zu klären, ob sie diese Aussage verweigern darf (sowas muss ja geprüft werden und da wird sie wohl eine Kopie der Urkunde dagelassen haben). Oder einer der beiden Anwälte erwog, sie als Zeugin zu laden und hat dann selber mit dem Gericht abgeklärt, ob das unter diesen Umständen überhaupt geht .... oder ... oder... Mehr spekulieren mag ich jetzt aber nicht.

Mal OT: Muß ich das mit der Sommerzeit als User ändern oder macht das die Administration? Ich habe immer noch Winterzeit hier im Forum....

Gute Nacht wünscht Naschkatze

Anaba
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 23:37

Das Forum ist auf Sommerzeit umgestellt.
Wenn du aber in deinem persönlichen Bereich noch Winterzeit eingestellt hast dann musst du es ändern.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von Anaba » 28.03.2010, 23:42

KK,

das ist noch nicht alles.
Dieses Zeugnisverweigerungsrecht gilt laut Kikis Aussage auch gegenüber der ersten Frau.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von habbibbti » 28.03.2010, 23:49

hi,
ich frage mich wie das Gericht der marokkanischen Frau Recht geben konnte, da hier in Deutschland Mehrehen doch verboten sind. Also kann es doch eigentlich sch...egal sein wie viele Frauen er noch im Ausland hat, die sind hier doch nicht rechtsgültig. Das ist wieder der typische deutsche Rechtsstaat. :evil:

LG habbibbti
... und dann haut die Realität der Hoffnung ein's in die Fresse!!!
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null... und das nennen Sie dann Ihren Standpunkt.

naschkatze
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von naschkatze » 28.03.2010, 23:54

Danke Anaba, jetzt habe ich es gefunden, wo ich die Sommerzeit einstellen muss.
Kater Karlo hat geschrieben: Und die Antworten werden von Kiki nur beantwortet, wenn sie ihrer Sichtweise dienen.
Der Meinung bin ich nicht. Ich finde, dass Kiki hier sehr wohl die an sie gestellten Fragen beantwortet. Auch wenn sie weiß, dass 99% der Frager ihren Lebensstil nicht verstehen, ja ihn vehement ablehnen. Ich finde es erstaunlich, dass sie überhaupt (noch) hier schreibt (denn es liegt nun mal in der Natur der Sache, dass sie mit ihren Aussagen hier oft aneckt und angegriffen wird). Aber ich finde das Thema auch sehr interessant, denn wo hat man denn sonst mal die Möglichkeit, Fragen zu einer Lebenssituation wie der ihren zu stellen? Ich denke schon, dass sie sich zu Deiner letzte Frage sicher auch noch äußern wird. Vielleicht hat sie sie bisher überlesen in dem vielen Wust aus Fragen, die teils auf die einstürmen? Vielleicht kann sie sie auch schlecht beantworten, da es da nicht um ihre eigenen Gefühle, Wünsche und Befindlichkeiten geht?

Gruß Naschkatze

gringa
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Re: Der Fall Familie S.

Beitrag von gringa » 29.03.2010, 00:21

Jazziz hat geschrieben: .......................
Wirft sich die Frage auf, ob alle Bürger, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, Anspruch auf diese Grundsicherung im Alter haben?
Hallo Jazziz,

diese Frage kann ich dir beantworten.....
Ja....
Ich lebe fast mein ganzes Leben im EU Ausland, war aber immer noch in Deutschland
bei einer Freundin gemeldet.
Frag mich nicht warum, einfach nur so....
Es kam der Tag und habe meine Rente beantragt, hier und auch in Deutschland. Aus
D steht mir ein klitzekleiner Betrag zu, aber immerhin.....
Irgendwann kam dann aus D ein Schreiben an meine deutsche Anschrift, dass man mich
darauf aufmerksam mache, dass mir bei meiner geringen Rente " Grundsicherung" zustehe !!!!!
Von der anderen Rente wusste man ja nichts.

Ich war dann ziemlich perplex, hab mich dann schnell per I-Net in D abgemeldet und das
Anschreiben im Kamin abgefackelt *grins*
Damit wars dann erledigt, ich war aber sehr erstaunt wie leicht man den deutschen Staat ausnutzen kann
wenn man denn will.

Muss man aber nicht haben...


LG Gringa

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