Arche Noah hat geschrieben:Es geht hier bei dem Thema Kindesentzug auch darum , dass die Kinder hier vom deutschen Staat besser geschüzt und die Mütter mehr unterstützt werden sollten ... !
...und wie bitte sollte das, Deiner Meinung nach, geschehen.
Versuche doch mal so einer Dame etwas klar, oder sie auf eventuelle Risiken und Gefahren aufmerksam zu machen, wenn sie mit rosaroter Brille bei den Behörden vorstellig wird um den Traummann schnellsten nach Deutschland zu bringen und/oder zu heiraten ?
Jeder gutgemeinter Ratschlag oder Hinweis aus kenntnisreichen Munde wird als Einmischung in Privatangelegenheiten gewertet und sich verbeten. Man hat den Mann fürs Leben gefunden und wer Einwände vorbringt, seien sie noch so fundiert und praxisbezogen, ist mißgünstig und neidig.
Da wird dann über deutsche Bürokratie, Neid und Mißgunst gejammert, daß die deutschen Behörden ja so rassistisch sind, ihr und ihm das Lebensglück nicht gönnen.
Wenn später das Kind in den Brunnen gefallen ist, der exotische Traummann sich doch nicht als der Prinz auf dem weißen Pferd entpuppt, soll die gleiche Behörde dann den nunmehr Ungeliebten natürlich schnellstens entsorgen, ausweisen, vierteilen, was weiß ich oder die Kavallerie mobilsieren um, wie in diesen Fall, die Kinder zurück zu holen.
Sich bereits vorher mit den Eventualitäten vertraut zu machen, die einschlägigen Gesetze zu lesen und mögliche Ausnahmesituationen zu bedenken, kommt natürlich nicht in Frage. Für die Wiederherstellung der eigenen Befindlichkeiten ist dann doch wieder der Staat und für die dadurch enstehenden Kosten, der Steuerzahler zuständig.
Sindbad hat geschrieben:
ich stimme dir voll und ganz zu und wie Effendi II sagen würde, waren die Reporter keine Mohammedaner
Bist Du Dir da so sicher ? Außerdem ist die Religionszugehörigkeit völlig irrelevant.
Sie sind deutsche Staatsbürger, keine Doppelstaater, deshalb ist auch einzig und allein der deutsche Staat zuständig und übt seine Beistandspflicht (für deutsche Staatsbürger) aus.
Eine ähnliche Situation hatten wir doch erst kürzlich, als eine Deutsche in einem arabischen Land (dessen Staatsbürgerschaft sie ebenfalls besitzt) festgehalten wurde. In derartigen Fällen (bei Doppelstaatsbürgern) ist ein Beistand deutscher Behörden einfach nicht möglich.
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