Hallo Harlekin,
braucht er doch von dort eine Ledigkeitsbescheinigung,sonst würde doch die Eheschliessung in D gar nicht gehen.
theoretisch richtig, aber wer sagt dir denn, dass die Ledigkeitsbescheinigung nicht gefaelscht ist?
Auch in Marokko ist alles, aber auch wirklich alles mit Geld zu erwerben und man hat noch nicht mal ein Unrechtsbewusstsein!
Geld oeffnet dort alle Tore, ob Richter, Rechtsanwalt, Schreiberling.......egal.....Hauptsache Geld.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Ehemann ein besonders ausgekochter Gauner ist, der von langer Hand alles vorbereitet hat und deine Freundin nach Strich und Faden missbraucht.
Bislang haben wir noch nicht erfahren, wie Madame die 8 Jahre (?) ohne ihrem Ehemann verbracht hat. Eine Mutmaßung von mir könnte folgende sein: Er hat sie als sein damaliges Eheweib verstossen. Selbst im neuen marokkanischen Familienrecht ist dies noch möglich. "Die Entlassung (mit dem Recht, die Frau zurückzunehmen) ist zweimal erlaubt" (Koran2,229)
und weiter:
"Wenn der Mann die Frau endgueltig entlaesst, ist sie ihm kuenftig nicht wieder als Ehefrau erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Gatgten heiratet (2,230)
Gesetzt der Fall, die Verstossung hat stattgefunden, dann koennte die logische Folgerung sein:Madame hat sich anschliessend mit Monsieur X. verheiratet (und zugleich die Kinder nach Deutschland geschickt), weil in Marokko die Ehemaenner sehr duenn gesaet sind, die fremde Muender ernaehren). Madame hat sich vom 2. Ehemann irgendwann in diesen 8 Jahren scheiden lassen und kann nach der Scharia ihren 1. Ehemann (der sich gluecklicherweise in Deutschland befindet) wieder heiraten.
Eigentlich ist fuer mich das Puzzle fertig.
Hat deine Freundin heute wenigstens bei der Behörde angerufen, um rauszufinden, wer die Bürgschaft für Madame geleistet hat? Ich traue mir zu wetten, es war der Ehemann. Sollte es so sein, dann wuensche ich diesem miesen Typ wirklich die Kraetze an den Hals.
Eines wuerde mich noch interessieren: ist deine Freundin konvertiert? Wenn ja, dann hat er ja gute Argumente, denn im Koran steht..........alles legitim.
Deine Freundin tut mir aufrichtig leid. Sie hat mein Mitgefuehl, aber sie soll Naegel mit Koepfen machen. Jetzt oder nie ,bevor sie noch mehr erniedrigt wird und sich einen guten Anwalt suchen, der diesem Spuk ein Ende macht.
Alles Gute Dir und Deiner Freundin,
Agadirbleu