Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Hallo
Hier der Link, so müsste es klappen.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 79120.html
Gruss
Rene
Hier der Link, so müsste es klappen.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 79120.html
Gruss
Rene
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Das wirksamste Mittel wäre sicherlich, wenn man den Vater solange in Beugehaft nehmen würde, bis das Kind wieder bei seiner sorgeberechtigten Mutter ist.
Leider wird das aber nicht geschehen und ein gutmenschlicher Richter wird, unter Berücksichtigung des kulturell-religiösen Hintergrund (der sogenannter Muselbonus) des Täters , wie in anderen Fällen auch, selbst bei Mord und Totschlag, es bei einer recht milden Strafe bewenden lassen.
Derartige Urteile kennt man doch inzwischen aus der Presse, schließlich handelt es sich doch immer nur um bedauerliche Einzelfälle, die zur besseren Integration der Täter kultursensibel bewertet werden müssen.
Zwei Wochen Fernsehverbot, unter Berücksichtigung der schweren Jugend und des "Verbotsirrtums", dürften den Täter sicher auf den Pfad der Tugend zurückführen.
.
Leider wird das aber nicht geschehen und ein gutmenschlicher Richter wird, unter Berücksichtigung des kulturell-religiösen Hintergrund (der sogenannter Muselbonus) des Täters , wie in anderen Fällen auch, selbst bei Mord und Totschlag, es bei einer recht milden Strafe bewenden lassen.
Derartige Urteile kennt man doch inzwischen aus der Presse, schließlich handelt es sich doch immer nur um bedauerliche Einzelfälle, die zur besseren Integration der Täter kultursensibel bewertet werden müssen.
Zwei Wochen Fernsehverbot, unter Berücksichtigung der schweren Jugend und des "Verbotsirrtums", dürften den Täter sicher auf den Pfad der Tugend zurückführen.
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Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Meiner war solange in Beugehaft , bis die Kinder deutschen Boden unter den Füßen hatten.
Die Verurteilung wegen Kindesentzug gab es dann sechs Wochen später....
LG
Arche
Die Verurteilung wegen Kindesentzug gab es dann sechs Wochen später....
LG
Arche
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Nach der Strafprozeßordnung darf aber auch eine Beugehaft nicht über 6 Monate hinausgehen.Arche Noah hat geschrieben:Meiner war solange in Beugehaft , bis die Kinder deutschen Boden unter den Füßen hatten.
§ 70
..
(2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Aber auch in U-Haft kann er nicht ewig gehalten werden, zumal U-Haft an bestimmte Vorausetzungen gebunden ist.
Es soll einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten begegnet werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund.
Es soll einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten begegnet werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Sorry, stimmt er war in U-haftBlume hat geschrieben:
Mir wäre jetzt fremd, daß man den Täter in Beugehaft nehmen kann, der ist - besteht ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund - ohnehin schon in U-haft.
Und eine Aussage kann hier zur Strafminderung führen. Ob das den Täter juckt, ist etwas anderes.

Ich kann mich nur noch dran erinnern, dass die Familienrichterin sagte.
"Sie kommen erst wieder raus, wenn die Kinder wieder da sind" .
Wir brauchten die Ausreisegenehmigung.
Mit diesem Satz wollte sie wohl ein wenig Druck ausüben ......
Arche
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Lieber Efendi II,Ute H. hat geschrieben:ich schreib lieber nicht, was ich darüber denke....
du scheinst der Einzige zu sein, der mich nicht verstanden hat/verstehen will...
Sei's drum.
Tut mir leid für dich, dass deine Fantasie dafür scheinbar nicht ausreicht

Danke Leah_neu für deine qualifizierte Erklärung meines 'Kurzbeitrags'
Arche hat dir ja wegen der Beitragszahl schon die passende (=richtige) Antwort gegeben... was hab ich von einer hohen Beitragszahl? Ich bin hier nicht im Wettkampf. Ist doch kindisch sowas.
Danke Arche
Ute
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Eine derartige "Drohung" wird allerdings den Haftrichter kaum dazu veranlassenArche Noah hat geschrieben: Ich kann mich nur noch dran erinnern, dass die Familienrichterin sagte.
"Sie kommen erst wieder raus, wenn die Kinder wieder da sind" .
die Haft weiter fortzusetzen.
Wie man öfters in der Presse lesen kann wird zunehmend, auch bei Tötungsdelikten und
anderen schwerwiegenden Verbrechen, auf die Verhängung von U-Haft verzichtet, da
wird man wohl in den seltensten Fällen wegen solchen "Banalitäten" eingelocht.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Du solltest meine intellektuelle Kompetenz nicht überschätzen.Ute H. hat geschrieben: Lieber Efendi II,
du scheinst der Einzige zu sein, der mich nicht verstanden hat/verstehen will...
Sei's drum.
Tut mir leid für dich, dass deine Fantasie dafür scheinbar nicht ausreicht![]()
Danke Leah_neu für deine qualifizierte Erklärung meines 'Kurzbeitrags'
Ich bin etwas einfach gestrickt und vermag solchen hochintelligenten Erklärungen
nicht immer, die ihnen zukommenden Hochachtung und Würdigung entgegenbringen.
Ich bin es gewöhnt mit einfachen Worten zu sagen was ich von einer Sache halte,
hochintelligente und psychologische Ableitungen widersprechen meinem schlichten Gemüt.
Deshalb bitte ich um Entschuldigung, daß ich derartigen hochgeistigen Erklärungen
nicht immer folgen kann.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Ein weiterer Artikel.Moppel hat geschrieben:Hallo
Hier der Link, so müsste es klappen.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 79120.html
Gruss
Rene
Vater will Sohn aus Sorge verschleppt haben
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... haben.html
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Süße Soraya (1) vom Vater entführt
BILD erzählt die dramatische Geschichte einer Brandenburgerin, die um das Leben ihres Kindes bangt
Von AXEL LIER und JÖRG BERGMANN
Die kleine Soraya (1) ist ein fröhliches Mädchen mit dunklen Locken, der ganze Stolz ihrer Mama Peggy D. (35).
Die Single-Mutter wollte, dass das Mädchen auch seinen Vater in Ägypten kennenlernt.
Vor elf Tagen flog sie mit dem Kind nach Kairo.
Der Besuch wurde zum Albtraum: Mahmoud G. (30) entriss ihr das Mädchen, tauchte unter!
Das Drama: Vor drei Jahren verliebt sich die junge Frau aus Lübben (Dahme-Spreewald) übers Internet in den 30-Jährigen, 2009 zieht sie zu ihm nach Alexandria.
Doch die Beziehung zerbricht: Als Peggy schwanger ist und Mahmoud zur Armee muss, geht die 35-Jährige zurück nach Deutschland, bringt hier Soraya zur Welt.
Bei einem Badeurlaub soll das Kind seinen Vater kennenlernen, von Schönefeld fliegen Mutter und Tochter nach Kairo.
Am Flughafen holen der 30-Jährige und drei Freunde sie mit dem Auto ab.
Sie fahren quer durch Kairo, stoppen in einer Seitenstraße. „Wir sind da“, sagt Mahmoud.
Sorayas Oma Roswitha D. (53): „Meine Tochter wollte ihre Taschen aus dem Kofferraum holen. Doch plötzlich raste das Auto los.“
Die junge Mutter verfolgt den Wagen, verliert ihn schnell aus den Augen.
Verzweifelt irrt sie durch fremde Straßen, bis Polizisten sie entdecken und zur deutschen Botschaft fahren.
Dort bekommt sie eine Telefonkarte.
Sofort meldet sie sich bei ihrer Familie: „Der hat Soraya entführt!“ Roswitha D.: „Zunächst dachten wir, dass der Vater Lösegeld erpressen will.“
Die Botschaft vermittelt Peggy einen Anwalt, gemeinsam mit dem Juristen sucht sie nach der entführten Tochter.
Die Polizei durchsuchte Häuser in Mahmouds Wohnort Alexandria.
Aber Soraya und ihr Vater bleiben verschwunden.
„Der Anwalt und die Unterkunft sind sehr teuer. Ich weiß nicht, wie lange wir uns das noch leisten können“,
sagt Peggys Mutter. „Die Kleine kann doch nichts verstehen. Was tut ihr Vater ihr bloß an?“
Quelle Süße Soraya (1) vom Vater entführt
BILD erzählt die dramatische Geschichte einer Brandenburgerin, die um das Leben ihres Kindes bangt
Von AXEL LIER und JÖRG BERGMANN
Die kleine Soraya (1) ist ein fröhliches Mädchen mit dunklen Locken, der ganze Stolz ihrer Mama Peggy D. (35).
Die Single-Mutter wollte, dass das Mädchen auch seinen Vater in Ägypten kennenlernt.
Vor elf Tagen flog sie mit dem Kind nach Kairo.
Der Besuch wurde zum Albtraum: Mahmoud G. (30) entriss ihr das Mädchen, tauchte unter!
Das Drama: Vor drei Jahren verliebt sich die junge Frau aus Lübben (Dahme-Spreewald) übers Internet in den 30-Jährigen, 2009 zieht sie zu ihm nach Alexandria.
Doch die Beziehung zerbricht: Als Peggy schwanger ist und Mahmoud zur Armee muss, geht die 35-Jährige zurück nach Deutschland, bringt hier Soraya zur Welt.
Bei einem Badeurlaub soll das Kind seinen Vater kennenlernen, von Schönefeld fliegen Mutter und Tochter nach Kairo.
Am Flughafen holen der 30-Jährige und drei Freunde sie mit dem Auto ab.
Sie fahren quer durch Kairo, stoppen in einer Seitenstraße. „Wir sind da“, sagt Mahmoud.
Sorayas Oma Roswitha D. (53): „Meine Tochter wollte ihre Taschen aus dem Kofferraum holen. Doch plötzlich raste das Auto los.“
Die junge Mutter verfolgt den Wagen, verliert ihn schnell aus den Augen.
Verzweifelt irrt sie durch fremde Straßen, bis Polizisten sie entdecken und zur deutschen Botschaft fahren.
Dort bekommt sie eine Telefonkarte.
Sofort meldet sie sich bei ihrer Familie: „Der hat Soraya entführt!“ Roswitha D.: „Zunächst dachten wir, dass der Vater Lösegeld erpressen will.“
Die Botschaft vermittelt Peggy einen Anwalt, gemeinsam mit dem Juristen sucht sie nach der entführten Tochter.
Die Polizei durchsuchte Häuser in Mahmouds Wohnort Alexandria.
Aber Soraya und ihr Vater bleiben verschwunden.
„Der Anwalt und die Unterkunft sind sehr teuer. Ich weiß nicht, wie lange wir uns das noch leisten können“,
sagt Peggys Mutter. „Die Kleine kann doch nichts verstehen. Was tut ihr Vater ihr bloß an?“

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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Sie haben wahrenscheinlich eine besondere Ausbildung in Entführungen:
sie entführen auch koptische Mädchen, konvertiere sie zum Islam und zwangsheiraten sie.
Behörde und Polizei machen Nichts, um der Familie der Mädchen zu helfen, ihre Töchter zu retten.
In diesem islamischen Fall hat es eine Name: "Liebes Jihad".
Alles ist wahrenscheinlich in der Name Liebes gemacht, aber es gibt keine Liebe ->
alles ist gemacht um Islam zu verbreiten, und die Welt der "Ungläubliger/-innen" (= der "Nicht araboislamische") zu zerstören.
Ja, es gibt auch Ausnahme [die Geschichte Tabibas, Karols, und/oder anderer].
sie entführen auch koptische Mädchen, konvertiere sie zum Islam und zwangsheiraten sie.
Behörde und Polizei machen Nichts, um der Familie der Mädchen zu helfen, ihre Töchter zu retten.
In diesem islamischen Fall hat es eine Name: "Liebes Jihad".
Alles ist wahrenscheinlich in der Name Liebes gemacht, aber es gibt keine Liebe ->
alles ist gemacht um Islam zu verbreiten, und die Welt der "Ungläubliger/-innen" (= der "Nicht araboislamische") zu zerstören.
Ja, es gibt auch Ausnahme [die Geschichte Tabibas, Karols, und/oder anderer].
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Entschuldigung Sunwalk: ich würde sagen "dass man zu wenig oder (besser) etwas falsches [*] von ihm weiss".dass man NICHTS von ihm weiß
[*] Nach der Lügerei und Theaterspielerei.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Es ist offensichtlich, dass die Kindsmutter nicht genug und vor allem wichtige Informationen nicht hatte, sonst wäre sie nicht in diese Falle gegangen.
Ich hoffe, dass es ihr gelingt, ihr Kind zurück zu bekommen.
Ich hoffe, dass es ihr gelingt, ihr Kind zurück zu bekommen.
Liebe Grüße, Micky
"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.
"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
in diese Falle wäre ich auch fast getappt...
Ich war in der Trennungsphase dermaßen hin-und hergerissen, dass ich nicht wußte, wo oben und unten ist.
Ich wäre auch fast dem Irrglauben aufgesessen, dass ich mit meinem Sohn in TN sicher wäre, wenn ich einen Pauschalurlaub buche und das Hotel nicht verlasse und mir mindestens eine Vertrauensperson mitnehme!
Gott sei Dank habe ich das nicht gemacht. Trotz Drohungen und Beschimpfungen und Wehklagen (wie kannst du nur so herzlos sein... meine Familie möchte das Kind auch sehen...) meines EX habe ich mich nicht drauf eingelassen. Da hat uns wohl unser Schutzengel beigestanden und mir leise ins Ohr geflüstert, dass ich doch mal des nachts im Internet recherchieren soll.
Wie schrecklich muss das für Peggy sein... ihr Baby - einfach weg - mit einem im Grund wildfremden Mann.
Andere Menschen, andere Gerüche, andere Umgebung, anderer Alltag.
Das muss ein Baby doch zutiefst verunsichern und ängstigen?
Unvorstellbar - durch welche Hölle Peggy gehen muss!
Ute
Ich war in der Trennungsphase dermaßen hin-und hergerissen, dass ich nicht wußte, wo oben und unten ist.
Ich wäre auch fast dem Irrglauben aufgesessen, dass ich mit meinem Sohn in TN sicher wäre, wenn ich einen Pauschalurlaub buche und das Hotel nicht verlasse und mir mindestens eine Vertrauensperson mitnehme!
Gott sei Dank habe ich das nicht gemacht. Trotz Drohungen und Beschimpfungen und Wehklagen (wie kannst du nur so herzlos sein... meine Familie möchte das Kind auch sehen...) meines EX habe ich mich nicht drauf eingelassen. Da hat uns wohl unser Schutzengel beigestanden und mir leise ins Ohr geflüstert, dass ich doch mal des nachts im Internet recherchieren soll.
Wie schrecklich muss das für Peggy sein... ihr Baby - einfach weg - mit einem im Grund wildfremden Mann.
Andere Menschen, andere Gerüche, andere Umgebung, anderer Alltag.
Das muss ein Baby doch zutiefst verunsichern und ängstigen?
Unvorstellbar - durch welche Hölle Peggy gehen muss!
Ute
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25 Mai Tag der vermissten Kinder
Zum Tag des vermissten Kindes erzählt Fatima El Alfi von der Suche nach ihrer entführten Tochter
http://www.abendblatt.de/region/harburg ... oelle.html
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Haftstrafe für Entführer.
42-Jähriger soll sein Kind nach Algerien entführt haben.
Eine verzweifelte Mutter in Krefeld, eine entführte Zweijährige irgendwo in Algerien und sogar Appelle eines Richters an einen Angeklagten kennzeichnen einen nicht alltäglichen und vor allem emotional schwer verdaulichen Fall für die Beteiligten.
Denn vor dem Krefelder Schöffengericht konnte niemand den 42-jährigen Angeklagten aus Algerien dazu bewegen, den Aufenthaltsort des kleinen Mädchens preiszugeben. Im Gegenteil:
„Ich habe meine Tochter nicht entführt, ich habe sie nur Sicherheit gebracht“, so der Angeklagte über seinen damaligen Entschluss, seine kleine Tochter bei Verwandten im islamischen Glauben erziehen zu lassen. Er habe das Richtige getan, sagte der Mann mit dem Vollbart und dem schwarzen Schriftzug „Algeria“ auf seiner Jacke.
Im August des vergangenen Jahres war er mit Gewalt in die Krefelder Wohnung seiner Ex-Frau eingedrungen. Auch räumte er vor Gericht ein ein, diese zu Boden geworfen zu haben und dann mit dem kleinen Mädchen, das in seinen Pass eingetragen war, über Belgien, Frankreich und Marokko nach Algerien geflüchtet zu sein.
„Als ich ihn vor fünf Jahren kennenlernte, war alles noch gut“ erinnert sich die aufgelöste Kindsmutter C. als Zeugin vor Gericht. Sie kommt gebürtig aus Moldawien und hatte den Angeklagten vor fünf Jahren in Krefeld kennengelernt.
Der nordafrikanische Staat hat kein Abkommen unterzeichnet
Erst später habe sich ihr Ehemann sich verändert und auch verlangt, dass sie als Christin ein Kopftuch trage.
Als er nach der Trennung das Kind entführt hatte, waren den alarmierten Behörden jedoch von Anfang an die Hände gebunden. „Algerien hat das Rückführungsabkommen mit Deutschland nicht unterschrieben und so ist es juristisch nicht möglich, von hier aus zu intervenieren“, so der Staatsanwalt.
Auch ihn ließ dieser Fall um das entführte Mädchen keinesfalls ungerührt. Zum Angeklagten sagte er: „Sie meinen das Richtige zu tun? Sie bleiben solange im Knast, bis sie das Kind rausrücken.“
Juristisch funktioniert das. Wenn der Algerier seine Haftstrafe in drei Jahren abgesessen und bis dahin nicht offenbart haben wird, wo sich das Kind befindet, kann er gleich wieder in Untersuchungshaft genommen werden.
Grund ist, so der Richter, dass dann immer noch der Tatvorwurf bestehen bleibt, dass er ein entführtes Kind im Ausland verborgen hält – auch wenn es sich dabei um seine Tochter handelt.
Doch davon und auch von den Bitten der Kindsmutter wollte der Angeklagte nichts wissen: „Wieso Ausland? Meine Tochter ist nicht im Ausland, sondern in ihrer Heimat“, sagte er in Richtung seiner Ex-Frau.
Wieder bot der Richter dem 42-Jährigen eine Chance an: „Wenn Sie gegen das heutige Urteil Einspruch einlegen und dann Hinweise auf das Kind geben, könnte sich das strafmildernd auswirken.“ Dazu hat der Richter eine einwöchige Frist gesetzt.
Quelle: http://www.wz-newsline.de/lokales/krefe ... t-1.672926
http://www.kindesentzug24.com/BVerfGG_A ... 895_05.pdf
Grüße
Oli
42-Jähriger soll sein Kind nach Algerien entführt haben.
Eine verzweifelte Mutter in Krefeld, eine entführte Zweijährige irgendwo in Algerien und sogar Appelle eines Richters an einen Angeklagten kennzeichnen einen nicht alltäglichen und vor allem emotional schwer verdaulichen Fall für die Beteiligten.
Denn vor dem Krefelder Schöffengericht konnte niemand den 42-jährigen Angeklagten aus Algerien dazu bewegen, den Aufenthaltsort des kleinen Mädchens preiszugeben. Im Gegenteil:
„Ich habe meine Tochter nicht entführt, ich habe sie nur Sicherheit gebracht“, so der Angeklagte über seinen damaligen Entschluss, seine kleine Tochter bei Verwandten im islamischen Glauben erziehen zu lassen. Er habe das Richtige getan, sagte der Mann mit dem Vollbart und dem schwarzen Schriftzug „Algeria“ auf seiner Jacke.
Im August des vergangenen Jahres war er mit Gewalt in die Krefelder Wohnung seiner Ex-Frau eingedrungen. Auch räumte er vor Gericht ein ein, diese zu Boden geworfen zu haben und dann mit dem kleinen Mädchen, das in seinen Pass eingetragen war, über Belgien, Frankreich und Marokko nach Algerien geflüchtet zu sein.
„Als ich ihn vor fünf Jahren kennenlernte, war alles noch gut“ erinnert sich die aufgelöste Kindsmutter C. als Zeugin vor Gericht. Sie kommt gebürtig aus Moldawien und hatte den Angeklagten vor fünf Jahren in Krefeld kennengelernt.
Der nordafrikanische Staat hat kein Abkommen unterzeichnet
Erst später habe sich ihr Ehemann sich verändert und auch verlangt, dass sie als Christin ein Kopftuch trage.
Als er nach der Trennung das Kind entführt hatte, waren den alarmierten Behörden jedoch von Anfang an die Hände gebunden. „Algerien hat das Rückführungsabkommen mit Deutschland nicht unterschrieben und so ist es juristisch nicht möglich, von hier aus zu intervenieren“, so der Staatsanwalt.
Auch ihn ließ dieser Fall um das entführte Mädchen keinesfalls ungerührt. Zum Angeklagten sagte er: „Sie meinen das Richtige zu tun? Sie bleiben solange im Knast, bis sie das Kind rausrücken.“
Juristisch funktioniert das. Wenn der Algerier seine Haftstrafe in drei Jahren abgesessen und bis dahin nicht offenbart haben wird, wo sich das Kind befindet, kann er gleich wieder in Untersuchungshaft genommen werden.
Grund ist, so der Richter, dass dann immer noch der Tatvorwurf bestehen bleibt, dass er ein entführtes Kind im Ausland verborgen hält – auch wenn es sich dabei um seine Tochter handelt.
Doch davon und auch von den Bitten der Kindsmutter wollte der Angeklagte nichts wissen: „Wieso Ausland? Meine Tochter ist nicht im Ausland, sondern in ihrer Heimat“, sagte er in Richtung seiner Ex-Frau.
Wieder bot der Richter dem 42-Jährigen eine Chance an: „Wenn Sie gegen das heutige Urteil Einspruch einlegen und dann Hinweise auf das Kind geben, könnte sich das strafmildernd auswirken.“ Dazu hat der Richter eine einwöchige Frist gesetzt.
Quelle: http://www.wz-newsline.de/lokales/krefe ... t-1.672926
Juristisch ist das fraglich und wurde schon mehrfach versucht. Das Bundesverfassungsgericht hat hier auch schon entsprechend geurteilt und festgestellt, dass eine zweite Verurteilung wegen Kindesentzug nicht , bzw. nicht immer möglich ist. Hier ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht:...Zum Angeklagten sagte er: „Sie meinen das Richtige zu tun? Sie bleiben solange im Knast, bis sie das Kind rausrücken.“
Juristisch funktioniert das. Wenn der Algerier seine Haftstrafe in drei Jahren abgesessen und bis dahin nicht offenbart haben wird, wo sich das Kind befindet, kann er gleich wieder in Untersuchungshaft genommen werden.
http://www.kindesentzug24.com/BVerfGG_A ... 895_05.pdf
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
werden solche Fälle eigentlich intern in den FamG weitergereicht?
So zu Fortbildungszwekcen?
Ute
So zu Fortbildungszwekcen?
Ute
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Dann sollte man mal das Strafmaß bei Kindesentzug abändern ....
Der Täter bleibt solange im Gefängnis , bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat
Oder nach drei /fünf Jahren Gefängnis sofort in die Heimat abschieben
Schlimm wenn ich soetwas immer lese.
Sie ziehen das Ding durch , dürfen hier bleiben und lachen sich über die deutsche Justiz noch kaputt.......
Arche
Der Täter bleibt solange im Gefängnis , bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat

Oder nach drei /fünf Jahren Gefängnis sofort in die Heimat abschieben

Schlimm wenn ich soetwas immer lese.
Sie ziehen das Ding durch , dürfen hier bleiben und lachen sich über die deutsche Justiz noch kaputt.......
Arche
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Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
100%-ige Zustimmung, Arche!
Ich plädiere für die Variante: zurück in die Heimat und dort in den Knast (der ist bei uns doch viel zu schön für diese Brut).
Von den somit ersparten Unterbringungskosten könnte man dann doch einen Teil dem jeweiligen Heimatland für soziale Zwecke spenden mit der Auflage, dass die Haft dort auch wirklich vollzogen wird. Könnte man ja irgendwie kontrollieren lassen.
Ach Ela, das wäre ja sooooo schön!
Wir geben einfach die Hoffnung nicht auf.
Wer hätte vor einem halben Jahr gedacht, dass die Bezzies mangels Touristen keine Opfer mehr vor Ort finden.
Ute
Ich plädiere für die Variante: zurück in die Heimat und dort in den Knast (der ist bei uns doch viel zu schön für diese Brut).
Von den somit ersparten Unterbringungskosten könnte man dann doch einen Teil dem jeweiligen Heimatland für soziale Zwecke spenden mit der Auflage, dass die Haft dort auch wirklich vollzogen wird. Könnte man ja irgendwie kontrollieren lassen.
Ach Ela, das wäre ja sooooo schön!
Wir geben einfach die Hoffnung nicht auf.
Wer hätte vor einem halben Jahr gedacht, dass die Bezzies mangels Touristen keine Opfer mehr vor Ort finden.
Ute