Anzeige wegen Erschleichung deutscher Staatsangehörigkeit
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Anzeige wegen Erschleichung deutscher Staatsangehörigkeit
Anzeige wegen Erschleichung deutscher Staatsangehörigkeit!
Wer kann mir mit Erfahrungswerten weiterhelfen? Tunesier hat nach Heirat in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und den tunischen Pass bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben und hat sich diesen kurze Zeit später vom tunesischen Konsulat wiedergeholt. Er hat zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits einen Job in Tunesien angenommen und hat die deutsche Staatsbürgerschaft zur Rückversicherung in die deutschen Sozialversicherungsnetze benutzt. Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet. Hat eine Anzeige Aussicht auf Erfolg
Viele Grüße Sommerelfe
Wer kann mir mit Erfahrungswerten weiterhelfen? Tunesier hat nach Heirat in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und den tunischen Pass bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben und hat sich diesen kurze Zeit später vom tunesischen Konsulat wiedergeholt. Er hat zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits einen Job in Tunesien angenommen und hat die deutsche Staatsbürgerschaft zur Rückversicherung in die deutschen Sozialversicherungsnetze benutzt. Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet. Hat eine Anzeige Aussicht auf Erfolg
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Die doppelte Staatsbürgerschaft ist zugelassen wenn der Heimatstaat seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt ( z.B. Tunesien, Algerien u.a.)
Liebe Grüße
Anaba
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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Genauso ist es. Und zwar in allen Maghreb-Ländern. Die deutschen Behörden wissen das auch und es wird stillschweigend geduldet. Trage Dein Anliegen Deiner Behörde vor. Das wird von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. Man kann nämlich jemanden die Deutsche Staatsangehörigkeit auch wieder aberkennen.
Evelyne
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Hauptsächlich Algerien, Tunesien, Marokko.
Aber auch Libyen und Mauretanien.
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Liebe Grüße
Anaba
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Vielen Dank für die Antworten:
Tunesier hat sich schriftlich bei Einbürgerung verpflichtet, Ursprungsstaatsbürgerschaft abzulegen und hat sich den selben Pass wieder aushändigen lassen. Habe im Internet recherchiert, dass in Vergleichsfällen bei türkischen Staatsangehörigen z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt wurde. Über Tunesier (welche dieses Vorgehen scheinbar ständig praktizieren) habe ich nichts finden können.
Viele Grüße
Tunesier hat sich schriftlich bei Einbürgerung verpflichtet, Ursprungsstaatsbürgerschaft abzulegen und hat sich den selben Pass wieder aushändigen lassen. Habe im Internet recherchiert, dass in Vergleichsfällen bei türkischen Staatsangehörigen z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt wurde. Über Tunesier (welche dieses Vorgehen scheinbar ständig praktizieren) habe ich nichts finden können.
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Ich glaube du bringst etwas durcheinander.Tunesier hat sich schriftlich bei Einbürgerung verpflichtet, Ursprungsstaatsbürgerschaft abzulegen und hat sich den selben Pass wieder aushändigen lassen. Habe im Internet recherchiert, dass in Vergleichsfällen bei türkischen Staatsangehörigen z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt wurde. Über Tunesier (welche dieses Vorgehen scheinbar ständig praktizieren) habe ich nichts finden können.
Selbst wenn er wollte kann er nicht aus der tunesischen Staatsbürgerschaft.Weil Tunesien ihre Bürger nicht daraus entlässt.
Er behält beide.
Türken werden aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen. Sie versuchen es aber mit Tricks oft zu umgehen.
Dann kann ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden.
Liebe Grüße
Anaba
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Hallo Anaba,
mag sein, dass ich da was durcheinander bringe, aber ist das nicht ziemlich ungerecht. Tunesier unterschreibt immerhin Verpflichtungserklärung, müsste der deutsche Staat dann nicht eine Gesetztesänderung anstreben, wenn sie wissen, dass Tunesier die tun. Staatsangehörigkeit nicht ablegen kann? Einbürgerung in Deutschland müsste doch dann abgelehnt werden bzw. Doppelstaatlerschaft müsste anerkannt werden....
Viele Grüße
mag sein, dass ich da was durcheinander bringe, aber ist das nicht ziemlich ungerecht. Tunesier unterschreibt immerhin Verpflichtungserklärung, müsste der deutsche Staat dann nicht eine Gesetztesänderung anstreben, wenn sie wissen, dass Tunesier die tun. Staatsangehörigkeit nicht ablegen kann? Einbürgerung in Deutschland müsste doch dann abgelehnt werden bzw. Doppelstaatlerschaft müsste anerkannt werden....
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Ja sie müssten soviel.......a, müsste eigentlich............. Twisted Evil


Aber leider passiert nichts.
Was soll einem Tunesier, der die doppelte Staatsbürgerschaft von Rechts wegen haben darf passieren, wenn ca. 50 000 Türken die doppelte Staaatsbürgerschaft zu Unrecht haben ?
Da ist bisher noch keine Lösung gefunden.
Obwohl es meiner Meinung nach so einfach wäre.


Liebe Grüße
Anaba
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Da verstehen wir uns doch ohne Worte.Richtig, ich hätte auch ein paar Lösungen

Liebe Grüße
Anaba
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Hallo meine Lieben,
meiner Meinung nach verhält es sich wie folgt:
Wenn man aus einem Land kommt, das seinen Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, nehmen die deutschen Behörden die Mehrstaatigkeit hin. Dies ist bereits gesetzlich geregelt und stellt somit keine Straftat dar.
Es steht jedem Erdenbürger frei, zu arbeiten wo er möchte.
Selbst eine Niederlassungserlaubnis erlischt erst, wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält.
Im Einbürgerungsverfahren muss man unterschreiben, das man sich um eine Entlassung der bisherigen Staatsangehörigkeit bemüht hat, mehr nicht. (Tunesien erübrigt sich dies aber, siehe oben).
Anzeige hat sich somit erledigt.
Lieben Gruß,
momo
meiner Meinung nach verhält es sich wie folgt:
Wenn man aus einem Land kommt, das seinen Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, nehmen die deutschen Behörden die Mehrstaatigkeit hin. Dies ist bereits gesetzlich geregelt und stellt somit keine Straftat dar.
Es steht jedem Erdenbürger frei, zu arbeiten wo er möchte.
Selbst eine Niederlassungserlaubnis erlischt erst, wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält.
Im Einbürgerungsverfahren muss man unterschreiben, das man sich um eine Entlassung der bisherigen Staatsangehörigkeit bemüht hat, mehr nicht. (Tunesien erübrigt sich dies aber, siehe oben).
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Du bist zu schnell gelaufen für dein Glück. Nun, da du müde wirst und langsam gehst, holt es dich ein.
Friedrich Nietzsche
Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger...
Unbekannt
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Hallo ,
ehe jemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, muss schon einiges passieren. Ich glaube nicht, dass so eine "Kleinigkeit" reicht. Irgendjemand hat vor ein paar Monaten unten genannten Beitrag hier im Forum eingestellt. Paßt auch zum Thema:
"Welt Online" vom 15.02.2008
Eingebürgerte behalten trotz Täuschung Pass
Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Berliner mit ausländischen Wurzeln ihren deutschen Pass endgültig zugesprochen. Einer der Betroffenen hatte bei der Einbürgerung die Zweitfrau verschwiegen.
Staat zahlt Unterhalt für Frauen von Polygamisten
Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen "zeitnah" zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07)
Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings - wie schon die Karlsruher Richter - nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an.
Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.
Gruß Naschkatze
ehe jemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, muss schon einiges passieren. Ich glaube nicht, dass so eine "Kleinigkeit" reicht. Irgendjemand hat vor ein paar Monaten unten genannten Beitrag hier im Forum eingestellt. Paßt auch zum Thema:
"Welt Online" vom 15.02.2008
Eingebürgerte behalten trotz Täuschung Pass
Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Berliner mit ausländischen Wurzeln ihren deutschen Pass endgültig zugesprochen. Einer der Betroffenen hatte bei der Einbürgerung die Zweitfrau verschwiegen.
Staat zahlt Unterhalt für Frauen von Polygamisten
Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen "zeitnah" zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07)
Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings - wie schon die Karlsruher Richter - nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an.
Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.
Gruß Naschkatze
Das gilt wohl nicht nur für Deutschland. Auch hier in der Schweiz stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht gesetzlich geregelt werden soll, wann einem "Papierlischweizer" der Pass wieder aberkannt werden soll.
Ich bin - das wissen hier sicher alle - sehr li(e)beral, aber auch für mich hat alles seine Grenzen. Wenn sich jemand seinen Aufenthalt mit Lügen und Betrügen erschleicht, sollte die gesetzliche Möglichkeit bestehen, den Pass wieder einzukassieren und der Delinquent sollte lebenslang des Landes verwiesen werden.
Ich weiss von Marokanern hier in der Schweiz, die sich als "Palästinesische Flüchtlinge" ausgeben/ausgegeben haben und alles so gut durchorganisiert, dass sie als Asylanten hier anerkannt wurden. Auch da bestand im Nachhinein keine Möglichkeit mehr, diesen den Status abzuerkennen.
Wenn bei einer Scheinehe klar die Beweise erbracht werden, ab zurück nach Hause mit dem ausländischen Part und der Schweizer Part gehört entsprechend bestraft - wohlverstanden bei einer "einvernehmlichen" Scheinehe.
Bei Bezness finde ich sollte man auch damit beginnen, dass wenn der Tatbestand Bezness bewiesen ist, ab zurück nach Hause.
Dabei finde ich aber immer noch, dass ein ehrlicher Wirtschaftsflüchtling seine Chance bei uns bekommen sollte.
Tabby
Ich bin - das wissen hier sicher alle - sehr li(e)beral, aber auch für mich hat alles seine Grenzen. Wenn sich jemand seinen Aufenthalt mit Lügen und Betrügen erschleicht, sollte die gesetzliche Möglichkeit bestehen, den Pass wieder einzukassieren und der Delinquent sollte lebenslang des Landes verwiesen werden.
Ich weiss von Marokanern hier in der Schweiz, die sich als "Palästinesische Flüchtlinge" ausgeben/ausgegeben haben und alles so gut durchorganisiert, dass sie als Asylanten hier anerkannt wurden. Auch da bestand im Nachhinein keine Möglichkeit mehr, diesen den Status abzuerkennen.
Wenn bei einer Scheinehe klar die Beweise erbracht werden, ab zurück nach Hause mit dem ausländischen Part und der Schweizer Part gehört entsprechend bestraft - wohlverstanden bei einer "einvernehmlichen" Scheinehe.
Bei Bezness finde ich sollte man auch damit beginnen, dass wenn der Tatbestand Bezness bewiesen ist, ab zurück nach Hause.
Dabei finde ich aber immer noch, dass ein ehrlicher Wirtschaftsflüchtling seine Chance bei uns bekommen sollte.
Tabby
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