Unsicher, ob auch mein Fall ...

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Ines

Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Ines » 26.03.2011, 13:45

Liebe Susi!
Ich glaube, Du hast Dir Deine Frage doch vielleicht schon selbst beantwortet. Es geht scheinbar darum, so viel Geld wie möglich aus Dir herauszuholen und selbst, wenn er sagt, ich bin doch Vater, muss nichts dafür tun, reicht aber schon, um Geld abzuzwacken. Daran sieht man wie dreist diese Typen sind und vor allem, dass sie von nichts eine Ahnung haben. Und unsereins sollte noch ein schlechtes Gewissen haben, dass es diesen Subjekten in ihren Ländern jaaa sooooo schlecht geht. Tut mir leid, Menschen, die unverschuldet in Not geraten und immer ehrlich in ihrem Leben sind, denen gilt mein Mitleid. Aber doch nicht irgendwelchen Typen, die zu faul sind zum Arbeiten und meinen eine Frau ausbeuten zu können, um finanziert zu werden.

LG Ines

Rubinrot
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Rubinrot » 26.03.2011, 19:40

Hallo Ines,

Versorgungsausgleich / Rente, 10 Jahre Ehe.
Gruss
Rubinrot

PS: Laut Versorgungsausgleich müßte ich auch Teile meiner jetzigen Rente abtreten - wenn er auch schon im "Rentenalter" wäre.
Allah sei Dank ist er noch sooo jung und ich schon sooo alt..
So bin ich sicher nicht mehr auf Erden wenn er mal 67 ist. Dann juckt es mich nicht mehr.
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!

susi1001
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von susi1001 » 01.04.2011, 09:48

Hallo, :-)

laut RA ist es unwahrscheinlich, dass ihm die PKH für so einen aussichtslosen Fall genehmigt wird. Sollte er dennoch Einspruch einlegen, man muss dazu ja auch Anträge stellen und nicht nur Lippenbekenntnisse von sich geben, hat es keine Aussicht auf Erfolg. Er müsste dann aber meine Kosten mit tragen.
Ihr könnt es euch denken, zwar äußerte der Herr, dass er Fragen habe an mich, aber stellen tat er sie mir bis dato nicht. Und das wird er auch nicht. Er vermeidet jedes Gespräch mit mir wie der Teufel das Weihwasser. ;)

So ist davon auszugehen, dass in einigen Wochen doch noch die von mir ersehnte Post kommt, in der mein Freiheitsurteil drinsteht.

Habe mich umgehört: Da er einen auf mittellos macht, bin ich inzwischen diejenige, die für ihn aufkommen müsste. Obwohl er genau bis zur Trennungsverkündung vollzeit arbeiten ging. Und dann schlagartig kündigte. Wie blöd, der Herr hat während der Ehe nichts zum Besitz und Alltag beigesteuert, Trennungsgrund, und trotzdem kriegt er von mir Rentenpunkte. Durch Erziehung habe ich mehr als er, und theoretisch hat er auch noch Anspruch auf Sachleistungen. Zumindest, wenn ich mal besser verdiene. Momentan ist es ein extrem knappes Auskommen, ich und mehrere Kinder.
Wahnsinn!!!

Wie blind und blöd man eine Zeit lang sein kann! Ich!
Naja, jetzt ist ja gut.
Hehe!!! :D


Gruß, susi1001

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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von susi1001 » 01.04.2011, 19:07

Hallo Blume,

es gab eine Anhörung vor Gericht, eigentlich hat der Richter schon sein Urteil gesprochen, aber Herr bezzie hat dem Sachverhalt nicht zugestimmt, Einspruch mdl. angekündigt und muss das ja jetzt noch schriftlich einreichen. Wenn er das in der Frist von vier Wochen schafft, muss ich nochmal sehen, was dann konkret zu tun ist. Wenn er das nicht schafft, gilt das Urteil als rechtsgültig und die Papiere werden ausgefertigt und zugestellt. - So habe ich das verstanden. :)

Ich bleibe weiterhin sehr gespannt ... ;)


Lieben Gruß, susi1001

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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von susi1001 » 18.05.2011, 21:39

Hallo,

wir sind hier nicht weiter. Es bleiben noch einige Wochen, Herr Bezzie antwortet nicht auf die Frage, ob er eine Beschwerde eingelegt hat und verhält sich recht verhalten. Ich muss warten, ob in der Post dann drinsteht, dass er oder dass er nicht eine Beschwerde einlegte.
Bin eigentlich keine, die einen Deut auf Träume gibt, aber in der letzten Zeit träumte mir öfter, er hätte eine neue Dame aufgetan, die für ihn sorgt. Im Traum sind das immer wieder andere.
Und im Traum geht er mit der Mitleidsmasche vor. Wie im echten Leben.

Haha, mal sehen, ob ich irgendwann rauskriege, ob´s in echt auch so ist. ;)

LG, susi1001


P.S.: Da wir Kinder haben, bleibe ich leider ohnehin mit ihm in Kontakt, wenn auch nicht so, wie man sich das vorstellt. Als Anmerkung, weil ich noch "an ihm dran bleibe". :)

susi1001
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von susi1001 » 06.06.2011, 10:32

Hallo :)


inzwischen bin ich geschieden, das ist schön.
Zufällig wie immer, gab es seitdem keinen Kontakt mehr mit dem Herrn. Kann Zufall sein, aber das ist immer so ein Zufall, dass alles zufällig sein soll ... ;)

Falls es noch irgendwer nicht wusste, außer mir, und ich fiel fast vom Hocker:
Die Kinder haben zwei Nationalitäten! Obwohl der KV längst vor den Geburten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte und m.W. auch die afrikanische irgendwie abgelegt hatte. Damals große Trauer, denn er wollte (angeblich) nicht unbedingt Deutscher werden, auf jeden Fall wollte er sich keine Visa für Heimatbesuche ausstellen lassen müssen.

Ich ging absolut davon aus, naiv wie ich bin, dass Kinder von zwei Deutschen nur Deutsche sein können.

Oder: Der Ex hat die ursprüngliche Staatsbürgerschaft doch nicht abgelegt??? Hat zufällig nicht geklappt???
Nunja, haben die Kinder eben beides. Und können es sich später mal aussuchen, wofür ihr Herz schlägt. ;)


LG, susi1001

morena
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von morena » 06.06.2011, 11:12

Hallo, Susi

herzlichen Glückwunsch zu Deiner Scheidung.ich denke mir,dass es Dir damit schon viel besser geht.
Die Geschichte mit den doppelten Staatsangehörigkeiten Deiner Kinder kannst Du sicher klären.

Alles Gute für Dich und die Kinder.
Morena

Pamela
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Pamela » 06.06.2011, 17:15

susi1001 hat geschrieben:Falls es noch irgendwer nicht wusste, außer mir, und ich fiel fast vom Hocker:
Die Kinder haben zwei Nationalitäten! Obwohl der KV längst vor den Geburten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte und m.W. auch die afrikanische irgendwie abgelegt hatte. Damals große Trauer, denn er wollte (angeblich) nicht unbedingt Deutscher werden, auf jeden Fall wollte er sich keine Visa für Heimatbesuche ausstellen lassen müssen.

Ich ging absolut davon aus, naiv wie ich bin, dass Kinder von zwei Deutschen nur Deutsche sein können.

Oder: Der Ex hat die ursprüngliche Staatsbürgerschaft doch nicht abgelegt??? Hat zufällig nicht geklappt???
Nunja, haben die Kinder eben beides. Und können es sich später mal aussuchen, wofür ihr Herz schlägt. ;)
Hallo susi,
richtig, um sich in D einbürgern zu lassen muss man sich in der Regel im Heimatland ausbürgern lassen, da bekommt man dann eine Art "Ausbürgerungsbescheinigung" die man bei den deutschen Behörden vorzeigen muss.
Allerdings ist es nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in den meisten dieser Länder (Afrika) überhaupt kein Problem sich danach wieder einbürgern zu lassen - ich kenne viele die das so gemacht haben. :?
Gruß
Pamela
_____________________________________________________________
Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)

Pamela
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Pamela » 06.06.2011, 17:15

susi1001 hat geschrieben:Falls es noch irgendwer nicht wusste, außer mir, und ich fiel fast vom Hocker:
Die Kinder haben zwei Nationalitäten! Obwohl der KV längst vor den Geburten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte und m.W. auch die afrikanische irgendwie abgelegt hatte. Damals große Trauer, denn er wollte (angeblich) nicht unbedingt Deutscher werden, auf jeden Fall wollte er sich keine Visa für Heimatbesuche ausstellen lassen müssen.

Ich ging absolut davon aus, naiv wie ich bin, dass Kinder von zwei Deutschen nur Deutsche sein können.

Oder: Der Ex hat die ursprüngliche Staatsbürgerschaft doch nicht abgelegt??? Hat zufällig nicht geklappt???
Nunja, haben die Kinder eben beides. Und können es sich später mal aussuchen, wofür ihr Herz schlägt. ;)
Hallo susi,
richtig, um sich in D einbürgern zu lassen muss man sich in der Regel im Heimatland ausbürgern lassen, da bekommt man dann eine Art "Ausbürgerungsbescheinigung" die man bei den deutschen Behörden vorzeigen muss.
Allerdings ist es nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in den meisten dieser Länder (Afrika) überhaupt kein Problem sich danach wieder einbürgern zu lassen - ich kenne viele die das so gemacht haben. :?
Gruß
Pamela
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Stern
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Stern » 07.06.2011, 00:39

Allerdings ist es nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in den meisten dieser Länder (Afrika) überhaupt kein Problem sich danach wieder einbürgern zu lassen - ich kenne viele die das so gemacht haben.

Die Herren haben damit allerdings die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren.

Auch wenn sie noch mit dem deutschen Pass rumlaufen und der Glaube, der Pass wäre die Grundlage der Staatsbürgerschaft, nicht auszurotten ist, ist es eben genau andersherum. Erst die Deutsche Staatsbürgerschaft und nur weil jemand die hat, bekommt er daraufhin seinen deutschen Pass.

Aber wahrscheinlich ist das alles „Graue Theorie“ weil`s keiner merkt. Nur die Doppelstaatsbürgerschaft, wenn beide Elternteile nur Deutsche sind; das erstaunt mich ganz arg.

liebe Grüße, Stern

§ 25 Staatsangehörigkeitsgesetz
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

Stern
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Stern » 07.06.2011, 02:44

Ja, weiß ich doch Kater, alle Gesetze sind das, was der „gemeine Nichtjurist“ dehnbar nennt. Ich kenn ja auch die Regelausnahme (die übrigens auch für „Eingedeutschte“, gilt- wem es zumutbar ist im Herkunftsland des Ehegatten zu leben, der muss dies tun, wenn er unbedingt heiraten will, aber kein Ein- und Auskommen in D hat. Für Menschen, die im Ausland geboren sind, wird angenommen, dass es ihnen eben zuzumuten wäre. Sogar langjährig im Ausland lebende Biodeutsche hat das schon getroffen.)

Nur die Sache mit Susi lässt mich daran zweifeln, dass der Typ tatsächlich die Herkunftsstaatsbürgerschaft abgegeben hat.

Vielleicht hatte er sie eben zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch. Susi schreibt ja:
und m.W. auch die afrikanische irgendwie abgelegt hatte....
das sieht eher danach aus, dass sie es nicht ganz genau weiß – oder Susi?

Dieser Staatsbürgerkram ist für die Frauen so wichtig und wird doch immer so stiefmütterlich behandelt, unter dem Motto: „ Ich kenne einen, der einen kennt und bei dem war das so und so“.

Ich kann alle potentiellen Mütter nur eindringlich warnen, das Staatsbürgerschaftsrecht hat es in sich, vor allem weil es auch auf die gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslandes väterlicherseits ankommt und wer kennt die schon.

KlugschXXmodus an:....Das Urteil aus dem von Dir eingestellten Link hat im übrigen nicht dazu geführt, dass türkische Staatsbürger unter Hinnahme der türkischen Staatsbürgerschaft in Deutschland eingebürgert werden (hab jetzt keinen Link). Solche Kinder können schon seit 2000 (?) bis zu Ihrem 21 bzw. 23igsten Lebensjahr beide Staatsbürgerschaften haben, erst dann müssen sie sich entscheiden, geben sie eine solche Erklärung nach dem Optionsmodell nicht ab oder entscheiden sie sich für die türkische Staatsbürgerschaft, verlieren sie die deutsche Staatsbürgerschaft wieder. Gerade das sagt ja das Optionsmodell. KlugschXXmodus aus :oops:

Liebe Grüße, Stern

susi1001
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von susi1001 » 07.06.2011, 11:45

Herrjehmineh,


also: Der Herr musste ursprünglich seinen ausländischen Pass verlängern. Das dauerte ewig, er war gerade auf Jobsuche, da machte es sich nicht gut, als offensichtlich Nichtdeutscher gar keine Papiere zu haben. Kontoeröffnung etc,. Umzug in eine andere Stadt, alles mit max. laissez-passer, das war nicht einfach bis unmöglich.
Nach Monaten willigte er dann ein, einen dt. Pass zu beantragen und sich einbürgern zu lassen, damit er wenigstens offizielle Ausweisdokumente hätte. Dafür reichten laissez-passer und Geburts- und Heiratsurkunde etc. Er war lange genug im Lande, als das passierte. (= es stand ihm zu ...)
Dabei gab es ein Dokument zu unterzeichnen, in dem man "irgendwie", ich entsinne mich einfach nicht, auf die andere Staatsbürgerschaft verzichten musste oder so. Es ist schon lange her, es schien gar keine andere Möglichkeit zu geben und wohin das spezielle Papier dann ging und was der Herr anschließend in den längeren Aufenthalten in der Heimat alleine so gemacht hat, weiß ich doch nicht.
Vielleicht hat er sich ja wieder "einbürgern" lassen da drüben. Das wird er mir doch nicht ans Bein binden.
Mir gegenüber hat er jedenfalls nie erwähnt, dass noch/wieder afrikanische Papiere existieren.

Wir hatten auch meiner damaligen Auffassung nach emanzipierte Vorstellungen, von wegen stolzer Afrikaner, der braucht doch keinen dt. Pass, wg. Heirat sind ja Aufenthalt und Arbeit kein Problem.
Und als dann die Klemme da war, musste eine Lösung her.

Heute denke ich, den Wert eines Kleinwagens, den wir in Reisen und bakschisch für die nie erhaltenen neuen afrikanischen Papiere gesteckt haben, - also ich natürlich, denn natürlich war der Herr damals gerade in einem finanziellen Engpass, wie eigentlich immer!-, sind vermutlich gar nicht in die Bestechungsstellen ans Amt geflossen, sondern möglicherweise nach Hause. Schlicht und ergreifend.
Weil der Herr nicht die Eier in der Hose hat, um geradeheraus seine Papiere einzufordern, die ihm doch ohnehin schon zustanden.

Ich weiß es nicht, ich weiß es nicht, ich weiß es nicht!
Bei dem gelten keine Erfahrungswerte und keine normalen Maßstäbe, da wird einfach immer nur alles ganz schwammig und absolut ungreifbar.

LG, susi1001

coralia
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von coralia » 07.06.2011, 13:10

Hallo Susi,

ungreifbar ist ein Begriff, mit dem du wohl leben musst. Das kenne ich nur zu gut. Mach dir nicht zu viele Gedanken, wie die Dinge zusammenhängen, es werden immer offene Fragen bleiben. Kümmere dich um dich und die Kinder, sei froh, dass das Ganze ein Ende hat.

Viele Grüße
coralia

Imene
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Imene » 07.06.2011, 14:02

Hallo susi001,

wenn Dein Ex-Mann zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder noch eine afrikanische Staatsbürgerschaft hatte, wurden Deine Kinder Doppelstaatler. Diese doppelte Staatsangehörigkeit der Kinder besteht aquch dann noch fort, wenn der Elternteil, von dem die Staatsbürgerschaft erwoprben wurde, zwischenzeitlich die ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegt, um deutscher Staatsbürger zu werden. Das hat keine Auswirkung auf die doppelte Staatsbürgerschaft der Kinder.

Beste Grüße,

Imene
"Dass so viel Ungezogenheit gut durch die Welt kommt, daran ist die Wohlerzogenheit schuld "
Marie v. Ebner-Eschenbach

susi1001
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von susi1001 » 07.06.2011, 16:10

Hallo Imeme,

susi1001 hat geschrieben: Die Kinder haben zwei Nationalitäten! Obwohl der KV längst vor den Geburten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte und m.W. auch die afrikanische irgendwie abgelegt hatte.

nenee, die Kinder wurden erst geboren, als der KV die dt. Staatsbürgerschaft schon hatte.

Daher wundert es mich. Die Kinder haben m.W. nur zwei deutsche Eltern, und sonst nichts.

Vielleicht bin ich bald schlauer, und helfen wird mir nur Kommissar Zufall. ;)


LG, susi1001

Welt
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Welt » 07.06.2011, 17:53

susi1001 hat geschrieben:Hallo Imeme,

susi1001 hat geschrieben: Die Kinder haben zwei Nationalitäten! Obwohl der KV längst vor den Geburten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte und m.W. auch die afrikanische irgendwie abgelegt hatte.

nenee, die Kinder wurden erst geboren, als der KV die dt. Staatsbürgerschaft schon hatte.

Daher wundert es mich. Die Kinder haben m.W. nur zwei deutsche Eltern, und sonst nichts.

Vielleicht bin ich bald schlauer, und helfen wird mir nur Kommissar Zufall. ;)


LG, susi1001
Wie meine Vorschreiber schrieben ist das nicht möglich. wenn er durch Antrag wieder einen nigerianischen Pass bekommen hat, verlor er automatisch die deutsche. Wäre doch mal ein netter Tipp an die Passaustellende Behörde. Bei einem neuen Passantrag muss er angeben, ob er noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. FOlglich würde er lügen, wenn er dort nein ankreuzt.
Deine Kinder sind nach unserem Gesetzt rein DEUTSCH. Haben die denn nigerianische Pässe? dann könnten sie die deutsche Staatsanngehörigkeit durch Antrag einer anderen verloren haben.Dafür müsstest du als ebenfalls sorgeberechtigter den nIgerianischen Passantrag mit unterschrieben haben......Das ist nicht auf die leichte schulter zu nehmen....

Efendi II
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Efendi II » 07.06.2011, 18:34

Welt hat geschrieben: Deine Kinder sind nach unserem Gesetzt rein DEUTSCH. Haben die denn nigerianische Pässe? dann könnten sie die deutsche Staatsanngehörigkeit durch Antrag einer anderen verloren haben.Dafür müsstest du als ebenfalls sorgeberechtigter den nIgerianischen Passantrag mit unterschrieben haben......Das ist nicht auf die leichte schulter zu nehmen....
Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus (auch wenn das eine unausrottbare Annahme zu sein scheint).
Die Kinder sind und bleiben (nach deutscher Rechtsauffassung) Doppelstaater, sofern die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt unterschiedliche Staatsangehörigkeiten innehatten. Daran ändert das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eine Passes überhaupt nichts, es ist allenfalls ein Indiz.

Beim Aufenthalt in dem anderen Land, zählen sie deshalb immer als Inländer (die ebenfalls vorhanden deutsche Staatsangehörigkeit ist dabei irrelevant), ebenso wie sie auch hier in Deutschland als Inländer behandelt werden und die andere Staatsangehörigkeit keine Berücksichtigung findet.

Die Aus- und Einreise hat auch immer mit diesen entsprechenden Pass stattzufinden. Also Aus- und Einreise von/nach Deutschland mit dem deutschen Pass, Ein- und Ausreise in XYZ-Land mit dem XYZ-Pass, alles andere wäre illegal und ggf. auch strafrechtlich relevant.

In allen anderen Ländern bleibt es dem Inhaber selbst überlassen welcher Pass benutzt wird.

Derartige Staatsangehörigkeitsfragen sollten alsbald, durch die Beantragung eines Staatsangerhörigkeitsausweises beim Standesamt geklärt werden, sonst kann es später einmal unliebsame Überraschungen geben.

Die bloße Beantragung eines Passes in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit man durch einen Elternteil per Geburt "ererbt" hat, führt nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, da man diese Staatsangehörigkeit bereits durch seine Abstammung innehatte.

.

.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Efendi II » 07.06.2011, 18:53

Ergänzung:

Als Elternteil eines solchen Kindes sollte man solche Angelegenheiten (durch besorgen der entsprechenden Pässe) zeitnah regeln, damit es nicht in späteren Zeiten zu schwer (teuren und aufwendigen) zu behebenden Problemen kommen kann.

.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

BabsD
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von BabsD » 07.06.2011, 19:46

Bevor wir aus Senegal abgereist sind, haben wir meiner Tochter einen senegalesischen Pass besorgt, weil sie strenggenommen nur mit diesem Pass wieder dort ein- und ausreisen darf. Den hat zwar noch nie jemand sehen wollen, und wir benutzen immer den deutschen, aber gesetzmäßig ist das nicht und verlassen sollte man sich auch nicht darauf.

Vielleicht ein bisschen OT aber trotzdem gut zu wissen: Wenn z.B. eine Deutsche einen Senegalesen heiratet, erhält sie automatisch die senegalesische Staatsbürgerschaft, sofern sie diese nicht ausdrücklich bei der Eheschließung ablehnt. Somit ist bei Problemen in Senegal die deutsche Botschaft NICHT mehr zuständig und auch bei Ein- und Ausreise müsste sie einen senegalesischen Pass verwenden. Das weiß kaum jemand und im Allgemeinen wird auch kein senegal. Pass von Deutschen am Zoll verlangt, aber die Zöllner könnten, wenn sie wollten... und wenn sie z.B. verärgert werden, wollen sie, das hab ich selber schon gesehen. Wie das in anderen afrikanischen Ländern ist, weiß ich nicht, aber da sollte man sich vor der Heirat erkundigen.

LG
Babs

Stern
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Re: Unsicher, ob auch mein Fall ...

Beitrag von Stern » 07.06.2011, 23:14

....aber trotzdem gut zu wissen: Wenn z.B. eine Deutsche einen Senegalesen heiratet, erhält sie automatisch die senegalesische Staatsbürgerschaft, sofern sie diese nicht ausdrücklich bei der Eheschließung ablehnt
BabsD, hast Du das vor der Eheschließung gewusst? Genau so was meinte ich, es kommt auf die Gesetze des jeweiligen Landes an, um dessen Staatsbürgerschaft es geht. Wer kommt schon auf so eine Idee, dass man durch Heirat eine zweite Staatsbürgerschaft verpasst bekommt. Wer weiß wie viele Frauen in D rumlaufen, die gar nicht wissen, dass sie ne zweite Staatsbürgerschaft haben.

Verliert man die senegalesische Staatsbürgerschaft bei Scheidung wieder automatisch?

Stellt Euch mal bitte vor, wenn nicht. Erst weiß die Ehefrau nichts davon, dass sie ne zweite Staatsbürgerschaft „geheiratet“ hat, dann verliert sie diese evtl. nicht mal bei Scheidung automatisch wieder (abgeben wird sie sie ja nicht, wenn sie gar nicht weiß, dass sie die senegalische Staatsbürgerschaft mit der Heirat automatisch erworben hat). Wenn dann das senegalesische Gesetz noch bestimmen würde, dass auch die Mutter automatisch die Staatsbürgerschaft bei Geburt eines Kindes an dieses weitergibt, dann gute Nacht Marie.

So`n Kind wäre auch dann Doppelstaater, wenn seine Mutter es lange Jahre nach Trennung vom ehemaligen senegalesischen Ehemann zur Welt bringt und der Kindesvater nur Deutscher ist. :shock: Und der Vater erst, hätte ne kleine senegalesische Tochter, nur weil die Kindesmutter mal mit nem Senegalesen verheiratet war :evil: :shock:

Da hätten dann so manche Eltern ein Kind mit deutscher und senegalesischer Staatsbürgerschaft und würden sich sehr wundern, wie das sein kann, wo das Kind doch gar nicht von einem Senegalesen ist.

Das kann man ja endlos weiterspinnen. Wie viele Generationen bräuchte es unter diesen Umständen, bis die Hälfte der Menschheit so ziemlich alle Staatsbürgerschaften dieser Erde hätte?

Liebe BabsD, ich finde solche Infos sehr wichtig.

Liebe Susi, willst Du nach alldem nicht vielleicht dem Rat von Efendi, dem II, folgen und die Staatsbürgerschaft Deines Kindes überprüfen lassen ?
Derartige Staatsangehörigkeitsfragen sollten alsbald, durch die Beantragung eines Staatsangerhörigkeitsausweises beim Standesamt geklärt werden, sonst kann es später einmal unliebsame Überraschungen geben.
Das sehe ich auch so.

liebe Grüße, Stern

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