Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

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Imene
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Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Imene » 17.06.2011, 15:35

Hallo,

ich kann mir vorstellen, dass der Artikel, auch wenn er natürlich sehr juristisch gehalten ist, hier zu Kontroversen führt. Im Falle einer Ehe mit einem Beznesser sind die vorgeschriebenen Deutsch-Kenntnisse ja einer der wenigen letzten Hürden vor der Einreise.

Beste Grüße,

Imene
Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor oder nach Einreise


Bei einer Anhörung des Innenauschusses des Bundestags Anfang Juni waren sich die Experten uneins, wie künftig mit dem Spracherfordernis bei zuwanderungswilligen Ehegatten verfahren werden soll. Baldige Gesetzesänderungen wären dabei dringend nötig, denn das aktuelle Recht priviliegiert klar nur eine Gruppe: Die gebildeten Migranten. Ein Kommentar von Dirk Wüstenberg.

Geht es um den Ehegattennachzug aus Nicht-EU-Staaten, gilt seit dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Gesetze im August 2007 Folgendes: Hat der Zuwandernde die Staatsangehörigkeit von Kanada, den USA, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Israel, Honduras, Andorra, Monaco oder San Marino, braucht er keine Deutschkenntnisse nachzuweisen, § 41 Aufenthaltsverordnung. Dieser Personenkreis ist aus politischen Gründen privilegiert.

Das mit dem Sprachkenntniserfordernis verfolgte Ziel der Integration wird durch die Gewährung dieses Privilegs allerdings durchlöchert. Im Ergebnis stärker war offenbar das nationale Interesse an einer friedlichen Außenpolitik etwa mit mächtigen Staaten und Staaten, zu denen ein historisch belastetes Verhältnis besteht – Pragmatismus siegte über eine stringente Ordnungspolitik.

Alle übrigen Zuwanderungswilligen und deren deutsche Ehegatten teilt das gegenwärtige Recht in zwei Gruppen auf: Personen ohne Kinder ("bloß Ehe") und solche mit Kindern ("schon Familie"). Haben die beiden Ehegatten ein gemeinsames Kind, hat dieses in der Praxis nahezu ausnahmslos die deutsche und die ausländische Staatsangehörigkeit. Weil es deutsch ist, darf das Kind dann ohne Einschränkung einreisen (Art. 11 Grundgesetz). Außerdem darf der ausländische Elternteil dem Kind folgen, ohne vor der Einreise Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen, § 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Aufhenthaltsgesetz (AufenthG).

Nicht jeder kann im Ausland eine Sprachschule besuchen

Im Ausland teilen die deutschen Botschaften diese Rechtslage nicht gerne von sich aus mit. Offenbar wird befürchtet, der Hinweis könnte vom Deutschen und dessen Ehegatten als Aufforderung zur Familiengründung verstanden werden - mit den Folgen, dass Deutschland um einen Bürger reicher wird, der dann womöglich zweisprachig aufwächst, und außerdem der zuwandernde Ehegatte den Spracherwerb innerhalb von zwei bis drei Jahren ab der Erteilung des ersten Dreijahresvisums nachholen muss.

Das Erfordernis von Deutschkenntnissen trifft also – vorbehaltlich einer von vier Ausnahmen – die Ehegatten, die mit dem beziehungsweise der Deutschen kein gemeinsames Kind haben. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 5 AufenthG in Verbindung mit dem häufig kritisierten § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG. Demnach muss der Ehegatte "zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen" können. Gemeint ist das international anerkannte Sprachniveau namens B 1, welches nach 600 Schulstunden Unterricht erreicht werden kann.

Dieses Sprachniveau wird derzeit vor der Visumserteilung und Einreise verlangt. Daran scheiden sich nun die Geister, denn ganz offensichtlich haben nicht alle Menschen auf der Welt die organisatorische und finanzielle Möglichkeit, im Ausland in einer Sprachschule vor Ort Deutsch zu lernen. Großstädter und damit in der Regel Gebildetere haben es leichter. Tatsächlich war das politisch so gewollt.

Die Konsequenz ist nun allerdings, dass einige Deutsche auf die Einreise ihres Ehepartners "ewig" warten müssen, weil dieser es etwa als Analphabet nicht zustande bringt, schreiben zu lernen und sich die deutsche Sprachkenntnisse in Grundzügen anzueignen.

Sprachkurse sollten erst nach Einreise verpflichtend werden

Im wirklichen Leben eine wichtige Rolle spielt die Ausnahme, dass die verlangten Deutschkenntnisse stattdessen erst nach der Einreise erworben werden müssen. Das ist etwa bei der Konstellation der Fall, in dem das gemeinsame Kind vom deutschen Partner stammt.

Ein Nicht-EU-Staatsbürger, der als Ehegatte einreisen will, braucht dann vorab keine Deutschkenntnisse vorzuweisen, wenn er etwas gleichwertiges mitbringt. Darunter zu verstehen ist ein Hochschulabschluss der dazu berechtigt, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einreise eine der Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufzunehmen, § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AufenthG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Integrationsverordnung.

Das bedeutet: Hochschulabschlüsse, die nicht unmittelbar zur Berufsausübungsberechtigung führen, genügen nicht. Mediziner und Juristen etwa benötigen zusätzlich noch eine praktische Berufserfahrung und dürfen deshalb trotz des Abschlusses und theoretischer Fachkenntnisse nicht ohne vorherige Deutschkenntnisse einreisen. Sonst liegen sie womöglich binnen Kürze dem Staat auf der Tasche. Ungerecht? Das Ergebnis lautet in jedem Fall auch hier: Gebildetere haben es leichter.

Zwar schlagen nun Parlamentarier der Opposition vor, die Anforderung von im Ausland nachzuweisenden Deutschkenntnissen wieder rückgängig zu machen, weil einzelne Paare ohne gemeinsame Kinder sonst Jahre warten müssen, bis sie in Deutschland zusammenleben können – was unzumutbar sei und es tatsächlich auch ist.

Konstruktiver erscheinen aber in Bezug auf das Ziel der Integrationsförderung außerparlamentarische Vorschläge: Danach wird der Sprachkurs stets erst nach der Einreise verpflichtend. Bloß berechtigt zu einem entsprechenden Kurs werden Menschen, die fließend Englisch sprechen. Alle anderen Privilegierten wie etwa Japaner und Israelis, müssten ebenfalls Deutsch lernen – aber eben erst nach der Einreise. Mit der englischen Sprache gäbe es dann nur noch eine nachvollziehbare Ausnahme.

Der Autor Dirk Wüstenberg ist Rechtsanwalt in Offenbach am Main. http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3 ... _einreise/
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Efendi II
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Efendi II » 17.06.2011, 16:21

Deutsch lernen in Deutschland hat doch nun seit Jahrzehnten bei einer ganz bestimmten Klientel nicht funktioniert und es ist deshalb verständlich, daß man die Deutschkenntnisse nun grundsätzlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, gesetzlich festgeschrieben hat. Inzwischen sind die Ausnahmen, minimale Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise nachzuweisen, so zahlreich geworden, daß das Gesetz total verwässert und seine Sinn nicht mehr gewährleistet ist.

Das die GRÜNEN dieser Regelung ablehnend gegenüberstehen, ist ebenfalls einleuchtend, denn ihre Intention einer Einwanderungspolitik steht nun mal im krassen Widerspruch zu den Wünschen und Interessen der Mehrheitsbevölkerung und anderer politischer Kreise. Den GRÜNEN geht es doch in erster Linie darum Deutschland zu destabilisieren und das deutsche Volkstum zu zerstören.
Wir, die Grünen, müssen dafür sorgen, so viele Ausländer wie möglich nach Deutschland zu holen. Wenn sie in Deutschland sind, müssen wir für ihr Wahlrecht kämpfen. Wenn wir das erreicht haben, werden wir den Stimmenanteil haben, den wir brauchen, um diese Republik zu verändern.

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Imene
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Imene » 17.06.2011, 16:30

Hallo,

in dem Artikel geht es nicht unbedingt um die politische Auseinandersetzung zu dem Thema und auch nicht explizit um die Meinung eines oder mehrerer GRÜNEN (Quelle des Zitates habe ich leiuder auf die sSchnelle nicht finden können). Ich finde die juristischen Ausführungen zu dem Thema interessant. Auch wenn eine Privilegierung bestimmter Zuwanderergruppen gewollt ist, ist diese Priviligierung juristisch auch durchsetzbar?
Wenn man bei einer rigideren Einwanderungspolitik politisch bleiben möchte, würde es juristisch ja auch genügen, keine Ausnahmetatbestände zuzulassen.

Beste Grüße,

Imene
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Bocanda
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Bocanda » 17.06.2011, 16:36

Hallo Imene,

ich kann dazu auch keine Quelle finden. Das was ich dazu auf die Schnelle gefunden habe, ist eine rechtspopulistische Internetseite,
auch dort ohne Angabe einer seriösen Quelle.

Liebe Grüße
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Nefertari1998
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Nefertari1998 » 17.06.2011, 17:32

Eine Sache stimmt nicht ganz..
Man muss nicht das B1-Niveau vorweisen, um nach Deutschland einzureisen, sondern die A1-Prüfung, die man in der Regel nach 200 Unterrichtsstunden machen kann.

Das heißt aber nicht immer, dass der Deutschlernende auch wirklich dieses erste Nivau A1 erreicht hat.
Man kann auf diese Prüfung hin trainieren und ganz viel auswendig lernen, ohne wirklich das Niveau zu besizen.

So muss man einige Leute wieder in den Anfängerkurs stecken, weil sie nicht das Niveau haben, um hier direkt weiterzulernen.
Möglicherweise haben Lehrer in den jeweiligen Ländern auch beide Augen zugedrückt, was bei manchen Konstellationen sicher auch im ein oder anderen Fall verständlich sein mag.
Nachweisen kann man so etwas kaum.

Da ein weit verzweigtes Familiensystem besteht, gibt es immer Verwandte und Bekannte in größeren Orten, bei denen man unterschlüpfen kann, um Deutsch zu lernen. So riesig sehe ich das Problme da nicht. Natürlich ist es mit Unständen verbunden.
Aber warum soll die BRD nicht auch einmal etwas von Migrationswilligen verlangen? Das ist sowieso dringend nötig.
An diesem Punkt geb ich Sarazin Recht: Weniger bieten, mehr fordern!
Viel zu häufig begegnet mir die Mentalität: Wenn die BRD mir das nicht bezahlt, dann mach ich nix.

Da man nun einige Jahre Praxis mit dieser Sprachlern-Regelung hat, muss man sicher hier und da nachbessern.
Ob man allerdings mit verschiedenen paar Schuhen langfristig messen kann, was die A1-Prüfung als Voraussetzung zum EIntritt in die BRD betrifft, muss diskutiert werden, denn eine Gleich behandlung hat einen hohen Stellenwert in Deutschland.
Aber kam die Regelung nicht dadurch auf, weil es hier besonders die türkischstämmigen Parallelgesellschaften etwas aufbrechen will und mehr Integration bewirken durch Sprache? Mit Migranten aus dem europäischen und aisatischen Raum hatten wir diese Probleme auch nicht.

Oft gibt es aber wirklich Härtefälle, dass jemand irgendwie schon hier ist (ich hatte so einen Fall), der hätte ausreisen müssen, wenn er hier die A1-Prüfung nicht bestanden hätte. Er hätte sowieso zurückgemusst (!), um die A1-Prüfung in seinem Land zu machen, um dann wieder einzureisen(auch eine verrückte Regelung), konnte aber durch einen Rechtsanwalt durchsetzen, sie hier zu machen.
Ich war froh, dass er sie so grade bestanden hat, ohne dass ich in einen Konflikt kam, mir überlegen zu müsen, ob ich zwei Punkte zuschmuggel. Der Mann hat hier eine Frau, die wohl auch schwanger ist. Er hatte sogar eine Arbeit- Wär für mich ein ziemlicher innerer Konflikt gewesen.
EIn anderer Fall, den ich auch schlimm fand: EIne Türkin wollte zu ihrer kranken Mutter, hätte aber Probleme mit dem Visum bekommen, wenn sie zurückwollte. Fand ich in diesem Fall heftig, darum habe ich mit Üben mich bei dieser Frau sehr reingehängt, obwohl ich sonst für eine strenge Anwendung der Regelungen bin.

Die meisten Fälle laufen natürlich normal.

Ob Leute nun wirklich ausgewiesen werden, wenn sie nicht zum Deutschkurs wollen oder ihn abbrechen....? Dazu liegt noch nichts an Erfahrungen vor.
Wahrscheinlich wird man mit Rechtsanwalt, Härtefällen usw immer was regeln/drehen können, damit diese Regelung nicht zu tragen kommt.
Der Schutz von Ehe und Familie hat ja in der BRD einen sehr hohen Stellenwert per Gesetz.

Meiner Meinung müsste man hier auch mehr Einsatz verlangen. Die meisten bezahlen nichts für die Kurse, da sie wohl wenig EInkommen haben oder Harz 4-Niveau., meinen Kurs 70%. Da bekommt man sogar das Fahrgeld erstattet! Hier bin ich persönlich für mehr Eigenbeteiligung. Warum soll die liebe Verwandtschaft, nicht miteinspringen bei der Finanzierung? Man hilft sich sonst ja auch und legt Geld zusammen.

Das Bundesamt hat eh fast kaum noch Geld für die Integrationskurse....
Als examinierter Lehrer mit 2.Staatsexamen oder Quereinsteiger mit Qualifiaktionen ist man von der Bezahlung her auf Putzfrauenniveau:
12-20 EUro pro Stunde, aber nur für die geleistete Stunde. Unterrichts-Vorbereitungen, Besprechungen, stundenlanges Kopieren, Kollegenabsprache wird nicht vergütet. Das halbiert den Stundenlohn auf 6-1o Euro. Davon wird Steuer, Krankenkasse bezahlt. Wenn man krank ist, verdient man nichts.
Fallen Kurse aus oder sind Ferien, verdient man nichts.
Das Bundesamt führt diese Kurse zu Lehrer-Dumpinglöhnen durch.
Sollte auch mal erwähnt werden...


Aber natürlich ist die A1-Prüfungs-Hürde bei Visumerteilung immer noch eine gute Bremse fürr Beznesser!!!...und sollte beibehalten werden.

Nefertari
Zuletzt geändert von Nefertari1998 am 17.06.2011, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.

Bocanda
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Bocanda » 17.06.2011, 17:40

Hallo Nefertari,

ich kann mich erinnern, dass mein Exmann pro Stunde 1 Euro zahlen musste. Er hatte auch kein eigenes Einkommen, aber ich.
OK, 1 Euro hört sich nicht viel an, er sollte aber etwa 300 Stunden leisten.

Sind das veraltete Regelungen?

Finde ich übrigens toll, wie Du mit Deinen Schülern lernst!!! Hut ab! :D

Liebe Grüße
Bocanda
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Nefertari1998 » 17.06.2011, 17:45

Die 1- Euroregelung gilt immer noch.

Wenn man genügend Einkommen hat, zahlt man pro Unterrichtsstunde 1Euro dazu, bekommt auch nicht das Fahrgeld erstattet.
Für die Prüfungen muss auch etwas zubezahlt werden.
Bei dir kam wohl zum Tragen, dass du genug verdient hast und ihr in einer Ehe? oder Gemeinschaft? lebtet.

Eine Unterrichtsstunde kostet bei Integrationskursen ca. 2,40 Euro.
Das Bundesamt zahlt dann den Rest drauf.

Einkommensnachweise müssen vorgelegt werden.

Herzlich
Nefertari

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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Bocanda » 17.06.2011, 17:50

Ja, das war so....trotzdem immer noch ganz schön günstig.
Nefertari1998 hat geschrieben:
Das Bundesamt hat eh fast kaum noch Geld für die Integrationskurse....
Als examinierter Lehrer mit 2.Staatsexamen oder Quereinsteiger mit Qualifiaktionen ist man von der Bezahlung her auf Putzfrauenniveau:
12-20 EUro pro Stunde, aber nur für die geleistete Stunde. Unterrichts-Vorbereitungen, Besprechungen, stundenlanges Kopieren, Kollegenabsprache wird nicht vergütet. Das halbiert den Stundenlohn auf 6-1o Euro. Davon wird Steuer, Krankenkasse bezahlt. Wenn man krank ist, verdient man nichts.
Fallen Kurse aus oder sind Ferien, verdient man nichts.
Das Bundesamt führt diese Kurse zu Lehrer-Dumpinglöhnen durch.
Sollte auch mal erwähnt werden...


Aber natürlich ist die A1-Prüfungs-Hürde bei Visumerteilung immer noch eine gute Bremse fürr Beznesser!!!...und sollte beibehalten werden.

Nefertari
Dinge, über die auch ich mir nie Gedanken gemacht habe.

Vielen Dank für die Info

Liebe Grüße
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von FlammendeMorgenröte » 17.06.2011, 18:28

Die Konsequenz ist nun allerdings, dass einige Deutsche auf die Einreise ihres Ehepartners "ewig" warten müssen, weil dieser es etwa als Analphabet nicht zustande bringt, schreiben zu lernen und sich die deutsche Sprachkenntnisse in Grundzügen anzueignen.

Es ist wirklich total fies, dass unsere Hartz-4-Damen sooo lange auf ihre prachtvollen Ehemänner warten müssen. Und das nur, weil diese Lichtgestalten Analphabeten sind. Einfach nur hundsgemein!

Dass jemand, der seine eigene Muttersprache weder lesen noch schreiben kann, größte Probleme mit einer Fremdsprache hat - liegt auf der Hand.


Die Frage, was Deutschland mit ausländischen Analphabeten überhaupt anfangen soll - dürfte wohl hochgradig rassistisch sein?
Darf ich weiterhin davon ausgehen, dass da auch keinerlei (hier verwendbare) Ausbildung vorhanden ist?

Na ja, für die Beantragung von Hartz-4 nach der Familienzusammenführung, hat ja zumindest die deutsche Ehegattin bereits ihr Examen abgelegt.
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Efendi II
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Efendi II » 17.06.2011, 18:39

Nefertari1998 hat geschrieben: Oft gibt es aber wirklich Härtefälle, dass jemand irgendwie schon hier ist (ich hatte so einen Fall), der hätte ausreisen müssen, wenn er hier die A1-Prüfung nicht bestanden hätte. Er hätte sowieso zurückgemusst (!), um die A1-Prüfung in seinem Land zu machen, um dann wieder einzureisen(auch eine verrückte Regelung), konnte aber durch einen Rechtsanwalt durchsetzen, sie hier zu machen.
Ich war froh, dass er sie so grade bestanden hat, ohne dass ich in einen Konflikt kam, mir überlegen zu müsen, ob ich zwei Punkte zuschmuggel. Der Mann hat hier eine Frau, die wohl auch schwanger ist. Er hatte sogar eine Arbeit- Wär für mich ein ziemlicher innerer Konflikt gewesen.
Beim Zuzug zum (auch ungeborenen) Kind brauchen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

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Efendi II
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Efendi II » 17.06.2011, 18:56

Bocanda hat geschrieben: ich kann mich erinnern, dass mein Exmann pro Stunde 1 Euro zahlen musste. Er hatte auch kein eigenes Einkommen, aber ich.
OK, 1 Euro hört sich nicht viel an, er sollte aber etwa 300 Stunden leisten.
In welchen anderen Land dieser Erde, einschließlich der klassischen Einwanderungsländer, kümmert und finanziert denn der Staat Sprachkurse, Sozialhilfe und andere Integrationsmaßnahmen für Immigranten ?

Hier in Deutschland findet doch schon seit Jahrzehnten eine Einwanderung in die Sozialsysteme statt.
Schaut doch einfach mal auf die (bekannteste) Seite für Ausländerrecht http://www.info4alien.de da ist es doch in vielen Fällen unverkennbar, das oftmal der erste Weg zum Sozialamt führt.

Durch das Optionsmodell, nachdem hier geborene Kinder von langzeitig ansässigen Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, ist es noch zahlreicher geworden, zumal die zuziehenden Väter, (bei der Beantragung des Visums als Nachzug zum Kind) in diesen Fällen keinen Sprachtest vor der Einreise ablegen müssen. Das übernimmt dann alles großzügig Vater Staat, sprich der Steuerzahler.
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Bocanda » 17.06.2011, 19:17

Und tatsächlich war ich damals auch sehr dankbar, dass wir diese Hilfe erhielten, obwohl ich mich bereits um andere
Sprachkurse gekümmert habe. Es ist nicht so, dass man (Frau) sich nur auf den Staat verlässt.

Wie andere Staaten das handhaben geht mich nichts an, da ich hier meine Steuern bezahle und diese oft genug für Dinge
ausgegeben werden von denen ich noch viel weniger halte.

Liebe Grüße
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Nefertari1998 » 17.06.2011, 19:21

Nefertari schrieb:
Oft gibt es aber wirklich Härtefälle, dass jemand irgendwie schon hier ist (ich hatte so einen Fall), der hätte ausreisen müssen, wenn er hier die A1-Prüfung nicht bestanden hätte. Er hätte sowieso zurückgemusst (!), um die A1-Prüfung in seinem Land zu machen, um dann wieder einzureisen(auch eine verrückte Regelung), konnte aber durch einen Rechtsanwalt durchsetzen, sie hier zu machen.
Ich war froh, dass er sie so grade bestanden hat, ohne dass ich in einen Konflikt kam, mir überlegen zu müsen, ob ich zwei Punkte zuschmuggel. Der Mann hat hier eine Frau, die wohl auch schwanger ist. Er hatte sogar eine Arbeit- Wär für mich ein ziemlicher innerer Konflikt gewesen

Efendi schrieb:
Beim Zuzug zum (auch ungeborenen) Kind brauchen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.




Lieber Efendi,
das stimmt wohl so..wie es im von mir beschriebenen Fall nunwar, kann ich nicht mehr ganz genau sagen.
Hirnverbrannt erscheint in diesem Fall trotzdem, dass man wieder ausreisen soll, die A1-Prüfung im Ausland machen, und dann wieder einreisen...

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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Nefertari1998 » 17.06.2011, 19:24

Zitat aus Text: Ehegattennachzug:
Die Konsequenz ist nun allerdings, dass einige Deutsche auf die Einreise ihres Ehepartners "ewig" warten müssen, weil dieser es etwa als Analphabet nicht zustande bringt, schreiben zu lernen und sich die deutsche Sprachkenntnisse in Grundzügen anzueignen.[/quote]

Flammende Morgenröte schrieb dazu:
Es ist wirklich total fies, dass unsere Hartz-4-Damen sooo lange auf ihre prachtvollen Ehemänner warten müssen. Und das nur, weil diese Lichtgestalten Analphabeten sind. Einfach nur hundsgemein!

Dass jemand, der seine eigene Muttersprache weder lesen noch schreiben kann, größte Probleme mit einer Fremdsprache hat - liegt auf der Hand.


Die Frage, was Deutschland mit ausländischen Analphabeten überhaupt anfangen soll - dürfte wohl hochgradig rassistisch sein?
Darf ich weiterhin davon ausgehen, dass da auch keinerlei (hier verwendbare) Ausbildung vorhanden ist?

Na ja, für die Beantragung von Hartz-4 nach der Familienzusammenführung, hat ja zumindest die deutsche Ehegattin bereits ihr Examen abgelegt.




Liebe E.,
:lol: :lol: :lol:
gut "gemein", aber treffend geschrieben...

Nefertari
Zuletzt geändert von Nefertari1998 am 17.06.2011, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.

Bocanda
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Bocanda » 17.06.2011, 19:27

Nefertari1998 hat geschrieben:Nefertari schrieb:
Oft gibt es aber wirklich Härtefälle, dass jemand irgendwie schon hier ist (ich hatte so einen Fall), der hätte ausreisen müssen, wenn er hier die A1-Prüfung nicht bestanden hätte. Er hätte sowieso zurückgemusst (!), um die A1-Prüfung in seinem Land zu machen, um dann wieder einzureisen(auch eine verrückte Regelung), konnte aber durch einen Rechtsanwalt durchsetzen, sie hier zu machen.
Liebe Nefertari, ich sehe es wie Du, oftmals muss man von Fall zu Fall entscheiden. Die Praxis, wie Du sie hier beschrieben hast, ist für mich völlig
unlogisch.

Liebe Grüße
Bocanda
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Nefertari1998 » 17.06.2011, 19:33

Liebe Bocanda,
das ist halt bei Gesetzen manchmal so...
Man fasst sich bei EInzelfällen an den Kopf..

Allerdings ist es so, dass Gesetze leider nicht jeden EInzelfall abdecken können. Da kommt es zu solchen Kuriositäten.
Wahrscheinlich ist es auch so: Es darf nicht allzu viel jeder privaten (Willkür)-Entscheidung eines einzelnen Beamten überlassen bleiben...

Genau kurios war Folgendes.
Bekannte von mir waren auf dem deutschen Standesamt verheiratet. Er koptischer Ägypter.
Um auch in der koptischen Kirche in Ägypten heiraten zu können, die eine Ledigkeitsbezeichnung haben will, mussten sich die beiden wieder hier scheiden lassen, um in dieser Kirche heiraten zu können.
Unglaublich, aber war...

:D :oops:


Herzlich
Nefertari

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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Bocanda » 17.06.2011, 19:37

Nefertari1998 hat geschrieben:
Genau kurios war Folgendes.
Bekannte von mir waren auf dem deutschen Standesamt verheiratet. Er koptischer Ägypter.
Um auch in der koptischen Kirche in Ägypten heiraten zu können, die eine Ledigkeitsbezeichnung haben will, mussten sich die beiden wieder hier scheiden lassen, um in dieser Kirche heiraten zu können.
Unglaublich, aber war...
Ich fühle mich nach Schilda versetzt
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Herzliche Grüße
Bocanda
Liebe Grüße
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Efendi II » 17.06.2011, 20:37

Dann beantwortet mir doch mal diese eine Frage:

In welchen anderen Land dieser Erde, einschließlich der klassischen Einwanderungsländer, kümmert und finanziert denn der Staat Sprachkurse, Sozialhilfe und andere Integrationsmaßnahmen für Immigranten ?

-
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von Imene » 17.06.2011, 21:08

Da es in dem Artikel um den A1 Sprachkurs geht und dieser in der Regel vor Einreise in die BRD erfolgt, finanzieren diese die an der FZF interessierten.
Andere Kurse werden tatsächlich mit vom Staat finanziert, gibt es in ähnlicher Weise aber auch in anderen EU-Ländern. Mit klassischen "Deutschland schiebt den Leuten alles in den Allerwertesten" findet man wahrscheinlich auch keine Lösung für das Problem. Die Frage ist, wie und in welcher Art die BRD Einwanderung will und braucht - da kann man durchaus steuernde Maßnahmen ergreifen und sich fragen, ob es bessere Lösungen und Gesetze als die derzeitigen gibt. Um allerdings eine Zuwanderung durch Scheinehe in Hartz-IV zu vermeiden, braucht es eine Änderung des Art. 6 des Grundgesetzes - eine schwerwiegender Eingriff, der nicht nur diese Ehen stigmatisieren würde, sondern grundsätzlich jede Ehe mit einem Migranten stigmatisieren würde.
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Re: Ehegattennachzug- Tauziehen um Deutschkenntnisse vor Ehe

Beitrag von cleo544 » 17.06.2011, 21:51

In Österreich wird mit 1.7.2011 eingeführt das jeder der einen Bürger aus einem nicht Eu Staat heiratet der Partner aus den nicht EU Staaten Deutschkenntnisse vorweisen muß damit er seinen Aufenthalt in Österreich bekommt und zwar A1, aber die Katze beißt sich in den Schwanz, wenn der Ausländer aber kommt mit der Rot weiß Rot Card (da bekommt er ein Visum für 6 Monate um sich arbeit zu suchen, und er muß bestimmte Kriterien erfüllen = Hochqualifizier muß eine bestimmte Punkteanzahl erreichen sind von 100 Punkten mindestens 70 damit er die beantragen kann) dann braucht er keine Deutschen Sprachkenntnisse wenn er fließend Englisch spricht, aber heirate ich einen so Hochqualifizierten, damit wir in Österreich leben können braucht er für das Visum Deutsch auf dem Nivea von A1.

Hier in Österreich braucht man derzeit einen Verdienst von ca 1300 Euro um eine Mann aus einen nicht Eu Staat nach Österreich zu bringen, da darf aber die Miete nicht höher als 250 Euro sein und wenn höher wird das auf die 1300 dazugerechnet und wenn Kredit dann wird das auch dazugerechnet.

Integrationskurse gibt es bei uns auch aber da bezahlt der Staat nur die Hälfter aber auch erst wenn der Kurs erfolgreich abgeschlossen wurde.
Liebe Grüße
Cleo

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