Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Mpenzi
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Mpenzi » 05.06.2011, 22:59

Denn durch diese Heirat habe ich auf dauer meine wiederauflebungs-Witwenrente verloren.Heute bin ich ein Sozialfall.
Hallo Gilbert,

sicherlich hast du genug damit zu kämpfen, dass es jetzt so ist, wie es ist und das tut mir sehr leid für dich.
Aber was (na ja, vermutlich Liebe) hat dich denn dazu bewogen, die Rente aufzugeben? Diesen Schritt hast du dir doch bestimmt sehr genau überlegt, denn dazu gehört m. E. doch allerhand Mut oder Risikobereitschaft? Hattest du gedacht, dass dein Mann nach der Heirat für dich sorgen würde und die Rente somit nicht mehr notwendig wäre?
Als ich noch jung war, hätte ich auch so gedacht, aber jetzt, im reiferen Alter, würde ich niemals eine sichere Einnahmequelle aufgeben.
Deine Situation erschüttert mich richtig. Ich wünsche dir von ganzem Herzen alles Gute Mpenzi

gilbert
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von gilbert » 06.06.2011, 00:36

Mpenzi hat geschrieben:
Denn durch diese Heirat habe ich auf dauer meine wiederauflebungs-Witwenrente verloren.Heute bin ich ein Sozialfall.
Hallo Gilbert,

sicherlich hast du genug damit zu kämpfen, dass es jetzt so ist, wie es ist und das tut mir sehr leid für dich.
Aber was (na ja, vermutlich Liebe) hat dich denn dazu bewogen, die Rente aufzugeben? Diesen Schritt hast du dir doch bestimmt sehr genau überlegt, denn dazu gehört m. E. doch allerhand Mut oder Risikobereitschaft? Hattest du gedacht, dass dein Mann nach der Heirat für dich sorgen würde und die Rente somit nicht mehr notwendig wäre?
Als ich noch jung war, hätte ich auch so gedacht, aber jetzt, im reiferen Alter, würde ich niemals eine sichere Einnahmequelle aufgeben.
Deine Situation erschüttert mich richtig. Ich wünsche dir von ganzem Herzen alles Gute Mpenzi
Grüsse Dich Mpenzi weist Du vor ein paar Jahren hatte man mir mein Leben sehr kurz vorher gesagt.Und diese Sätze von den Ärzten haben mich fast immer begleitet.Für mich war mein Leben damals von vorbei im Kopf.
Das schlimmste ist ich konnte im nachhinein nichts machen gegen diese Ärzte,denn mein Schwiegersohn Arbeitet dort:Genau diese Ärztin wo mir mein Todesurteil gegeben hat ist die Chefin von meinen Schwiegersohn.Ich wusste genau wenn ich irgentwas mache steht der Mann meiner Tochter ohne Arbeit da.Er ist jetzt über 25 Jahre dort im Krankenhaus.

gilbert
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von gilbert » 06.06.2011, 00:39

Kater Karlo hat geschrieben:Liebe Gilbert,

ich schicke Dir per Mail einen Link bzgl. eventueller Hilfe bei Medikamenten.

LG KK
Ich Danke Dir liebe KK

lalala
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 03.09.2011, 13:53

valerian, wie geht es dir und deiner tochter?

zappelweib
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von zappelweib » 27.11.2011, 00:07

Hallo Valerian,

ich habe mir die letzten 3 Tage deinen Thread durchgelesen und bin ehrlich geschockt, was dir widerfahren ist. Ich kann nicht verstehen, wie mit einem liebendem Vater so umgegangen wird!

Ich hoffe, dass deine (Ex)Frau ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz nicht verlängert bekommen hat und nun in Deutschland leben muss, sodass du mit der deutschen Justiz deine Rechte durchsetzen kannst(konntest)...

Wie ist denn der aktuelle Stand? Wie geht es deiner Kleinen? Ich hoffe, dass deine Kleine nicht wirklich missbraucht wurde!

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft und weiteres Durchhaltevermögen!

Micky1244
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Micky1244 » 27.11.2011, 08:45

Hallo zappelweib,

im Namen des gesamten Teams von 1001 Geschichte ein herzliches Willkommen.
Wir wünschen dir einen guten und informativen Austausch.
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.12.2011, 04:36

Hallo zusammen

ich habe einige Emails und Anfragen zum weiteren Verlauf der Geschichte bekommen.

Derzeit befindet sich die Nigeria-Mama zusammen mit unserer Tochter noch immer in der Schweiz -
vermutlich ohne gültige Aufenthaltsbewilligung und mit Unterstützung durch Sozialhilfe - die Gründe
dafür kann man im folgenden lesen.
Sie hatte ja ein zweites Kind bekommen und ist schon wieder schwanger.

Bzgl. der Missbrauchsgeschichte will ich hier nicht allzuviel schreiben - es ist aber so, dass die Schweizer
Behörden versucht haben das zu vertuschen, was soweit ging, dass ich vom Verfahren als sorgeberechtigter
Vater und Anzeigeerstatter komplett ausgeschlossen wurde. Ich habe dann, nachdem der Staatsanwalt mir am Telefon
gedroht hatte, die Kanzlei L. mit der
Beschaffung der Akten beauftragt - der Schweizer Staatsanwalt hat der Anwältin geschrieben, dass er ihr
die "spezielle Situation am Telefon" erklären will. Danach hat die Anwältin unter Übernahme der Argumente
vom Staatsanwalt die Arbeit eingestellt, das Mandat niedergelegt, und mir meinen Kostenvorschuss in voller
Höhe in Rechnung gestellt - vielen Dank Fr.Z. von der Kanzlei L.

Jedenfalls habe ich die Akten über das Amtsgericht Waldshut-Tiengen dann doch bekommen. Und darin fand
sich unglaubliches - insbesondere hat man meine Tochter 45 min lang verhört, wobei sie 6mal sagte, dass sie
nicht weiterreden will und zweimal versuchte den Raum zu verlassen - alles sinnlos. Vielen Dank an die Schweizer
Missbrauchsbehörden. Es finden sich aber noch viel schlimmere Dinge in diesen Akten.

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen führt derzeit einen regen Austausch mit dem Bezirksgericht Zürich, um den
Fall wieder in die Schweiz zu verschieben - der Grund ist mir nicht klar - das geht aber nicht, weil die Rechtslage anders ist und die Richterin
sich darüber im klaren zu sein scheint. Jetzt behauptet sie, dass keine Dringlichkeit vorläge (trotz der Missbrauchsgeschichte)
und will den Fall wortwörtlich (am Telefon zu meinem Anwalt) erstmal liegenlassen - die Konsequenz wäre, dass
nach ausreichend langer Zeit das Bezirksgericht Zürich von sich aus behaupten könnte, es würde in Deutschland
kein Urteil in angemessener Zeit gesprochen und dann wieder aktiv werden könnte. Damit hätten die völlig korrupten
Schweizer Behörden dann alle Möglichkeiten, wie in der Vergangenheit, ihre kriminellen Manipulationen zu decken
und zu vertuschen.

So, wie ich das jetzt sehe, werde ich meine Tochter verlieren, sie ihren Vater (obwohl sie bei jeder Gelegenheit sagt,
dass sie zu mir will) und die Nigeria-Mami wird mit unglaublichem Kosten und Verwaltungsaufwand in der Schweiz verbleiben.
Vielleicht spricht dann irgendwann nochmal der EUGMR ein Urteil zu dem ersten Verfahrensgang und die Schweiz muss den Dreck,
den sie angestellt hat, bezahlen - aber für mich und meine Tochter ist dann die Geschichte gelaufen.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Arabella
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 19.12.2011, 08:05

Hallo Valerian,
nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe , wurde mir schlecht.
Was sind das nur für Zustände... ich muss das erstmal verdauen.
Aber ich hoffe dennoch, dass sich Wege öffnen werden für deine Tochter und dich!
Alles Gute Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Canim
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Canim » 19.12.2011, 10:25

Hallo valerian,
ganz ehrlich, du machst damit schon so lange herum. Warum schaltest du nicht die Medien ein. Ich bin mir sicher, das wäre ein gefundenes Fressen für manche Berichterstattung.

LG
Canim
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.12.2011, 12:08

Canim hat geschrieben: ganz ehrlich, du machst damit schon so lange herum. Warum schaltest du nicht die Medien ein. Ich bin mir sicher, das wäre ein gefundenes Fressen für manche Berichterstattung.
Hatte ich probiert - der Schweizer Beobachter hatte abgelehnt mit der Begründung "was wird aus dem Kind"; "Die Zeit" hat abgelehnt mit ".. für unser Ressort kommt das Thema nicht infrage."; "Der Spiegel" hat nicht geantwortet - und ich komme langsam zu der Einsicht, dass sich Kindesbelange durch Väter nicht lösen lassen - das gilt übrigens ausser für die Schweiz auch für Deutschland.

Meine Tochter ist ja nicht das einzige Kind, welches nicht in den best möglichen Verhältnissen aufwächst. Ihre Mutter ist sogar irgendwie in Afrika gross geworden (nicht erwachsen). Es trifft nur die eigenen Emotionen stark, wenn es um das eigene Kind geht.

Zum Thema "mir wird langsam schlecht" kann ich noch hinzufügen, dass das garantiert eintreten würde, wenn ich die Akten von der Staatsanwaltschaft hier veröffentlichen würde - das sind Dinge, die ich nie für möglich gehalten hätte. Aber ich kann ja morgen nochmal die sehr erquickliche Kommunikation mit der Schweizer Beiständin zum Thema Umgang über Sylvester hier einstellen - das dürfte schon reichen :D
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Elisa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 19.12.2011, 13:02

Clara, ???? Hat der Richter das ironisch gemeint ? Ist doch nicht egal, wer der Vater ist. Oder ?

Ob der Vater das dann auch noch so sieht, wenn es um's bezahlen geht ? Die meisten zahlen ja schon nicht, auch wenn sie der wirkliche Vater sind.

Also kann das außerdem in einer moslemischen Familie gar nicht passieren, da angeblich kein S... vor der Ehe. Und ob Ehemann - wenn dennoch so - das so ruhig hinnimmt, bezweifele ich stark.

Weisst, wenn ich so was lese, denke ich manchmal , irgendwie lebe ich in einer anderen Welt.

Da werden Kinder mal einfach so andere Väter untergejubelt, als wäre das so einfach.

LG Elisa

Canim
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Canim » 19.12.2011, 14:14

Valerian, vielleicht versuchst du es mal in D mit Fernsehmedien, wie z. B. Stern-TV etc.

LG
Canim
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.12.2011, 14:30

Canim hat geschrieben:Valerian, vielleicht versuchst du es mal in D mit Fernsehmedien, wie z. B. Stern-TV etc.
Danke für die Tips - aber so weit wollte ich nicht gehen. Ich bin hier mittlerweile auch ganz schön aufgerieben.
Eine weitere Dramatisierung im TV kann ich nicht gebrauchen. Da mit konventionellen Mitteln nichts zu erreichen ist,
werde ich die Sache irgendwie hinter mich bringen. Und bevor ich hier gleich sentimental werde, weil ich zu viel
an meine Tochter denke, wirds das dann auch gewesen sein.
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melle
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von melle » 19.12.2011, 18:34

Das kann doch nicht wahr sein1

Mir wird schlecht, wenn ich das lese.

Ich würde nun auch wie Blume sagt, die Medien einschalten, jemand muß dir doch helfen können.

Ich wünsche dir alles Liebe und viel Kraft weiterhin, gib nicht auf.

Gruß melle

steckchen
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von steckchen » 20.12.2011, 09:10

Blume hat geschrieben:Valerian, vielleicht solltest Du Dir weniger intellektuelle Medien suchen.

Kennst Du nicht Politker oder jemanden, der wiederum jemanden kennt, sei es bei der Staatsanwaltschaft oder Behörden etc.

Es gibt auch Vätervereinigungen, vielleicht haben die mehr Verbindungen.

An dieser Stelle möchte ich gerne mal etwas OT mitteilen, auch wenn es nur teilweise paßt:

Ich war letztens an einem Fam-Gericht anläßlich einer Vaterschaftsfeststellung. Der Vater aus einem moslemischen Land, die Mutter Deutsche. Das Kind wurde zwar ehelich geboren, stammt aber nach der Mitteilung der Mutter aus einer Affaire kurz vor der Ehe.
Der Vater gab an, nach (s)einem islamischen Rechtsverständnis gilt das Kind als seins, da in der Ehe geboren, egal ob nun er der Vater ist oder nicht.
Da sagte doch der Richter, das findet er gut, so sollte es auch bei uns sein. Er verstände auch nicht, aus welchem Grund das Vaterschaftsanfechtungsverfarhen nun von meiner Mandantin oder auch sonst in ähnlich gelagerten Fällen betrieben wird.
Hallo Blume,

ob der Richter auch diese Meinung vertreten hätte, wäre der Ehemann Deutscher gewesen? Die Frau kann ja gute Gründe gehabt haben, die Vaterschaft des Ehemannes anzweifeln zu lassen. Weiß Du denn, wie die Vaterschaftsfeststellung ausging?

LG
Steckchen
Die Liebe vernachlässigt diejenigen am meisten, die ihrer am meisten bedürfen.
(Madame de Rosemonde im Film: Gefährliche Liebschaften (Regie: Stephen Frears) 1988

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 23.12.2011, 17:08

Ich will natürlich nicht, dass hier jemandem schlecht wird. Trotzdem reiche ich nochmal die
letzten Emails bzgl. des gerichtlich festgelegten Umgangs über Silvester und strafbewährter Auflage durch
Beschluss der Vormundschaftsbehörde nach (im Hintergrund steht immer noch die Strafermittlung
wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen die Nigeria-Mutti):

Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL, guten Tag Frau LLLL

Letzten Donnerstag konnte ich bezüglich der Flugreise nach Deutschland direkt mit CCCC sprechen. Die Mutter wartete in dieser Zeit im Wartebereich des Sozialzentrums.
CCCC kam ohne zu zögern mit mir, sie wollte lange mit mir, einer Kartongiraffe und einem kleinen Hund sprechen. CCCC erzählte vom Kindergarten, von ihrer Schwester und den Freundinnen. Auch teilte sie mit, dass sie gerne bei Papi sei.

In einem weitern Teil des Gespräches schaute ich mit CCCC ein Bilderbuch mit einem Flugzeug an. Der Flieger flog nach Hamburg und im Flieger war CCCC mit ihrem Papi. Ohne ihren Papi wolle sie nicht fliegen.

Meine Abklärungen mit der Kindergärtnerin haben ergeben, dass CCCC im Kindergarten ein aufgewecktes Mädchen ist. Sie sei sowohl kognitiv wie körperlich altersentsprechend entwickelt, sei neugierig und ihr soziales Verhalten positiv. Es gibt Momente, da seinen ihre Reaktionen aber noch kleinkindlich und an Neues müsse sie langsam herangeführt werden.

Bezogen auf den Flug, ist es für die Kindergärtnerin möglich, dass CCCC dies spannend finden würde und somit auch meistern könnte. CCCC sollte dies aber wollen und sie müsste gut darauf vorbereitet werden. CCCC bräuchte sicherlich etwas Vertrautes, wie ein Plüschtier im Flugzeug.

Rückschluss aus dem Gespräch mit CCCC und dem Telefon mit der Kindergärtnerin.

Wäre CCCC begeistert und würde mitteilen, dass sie alleine fliegen will, gäbe es keine Gründe CCCC von diesem Abenteuer abzuhalten. Da CCCC selber jedoch sagt, dass sie nicht ohne Papi fliegen will, ist es eine Überforderung für sie.

Herr LLLL ich bitte Sie zu organisieren, dass sie CCCC in der Schweiz abholen können und auch wieder nach Zürich zurück begleiten. Ansonsten erachte ich eine Reise mit dem Flugzeug nach Deutschland als eine zu grosse Herausforderung für CCCC. Wird heute ein unbegleiteter Flug erzwungen, könnte dies Auswirkungen haben auf weitere Flüge. Ist CCCC etwas älter soll es ja möglich werden, dass sie mit Flugbegleitung reisen kann.

Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Sehr geehrte Frau S. -

wenn CCCC sagt, dass sie nicht ohne Papi, fliegen will, heisst das nicht unbedingt wörtlich, dass ich im Flieger sitzen muss oder sie sonst gar nicht zu Omi und Opi will. Es sagt lediglich aus, dass sie lieber mit mir zusammen fliegt oder - anders verstanden - dass sie nur zu Oma und Opa will, wenn Papi auch da ist.

Für mich ist es völlig unvorstellbar, dass sie die 1,5 Stunden zusammen mit einer Flugbegleitung nicht bestens überstehen wird. Ich kann organisatorisch voraussichtlich nicht in ZHR sein, um sie abzuholen - von etwa 500,_ € extra Kosten einmal ganz zu schweigen.

Die Fluggesellschaften bieten diesen Service für Kinder ab 5 Jahren an, weil die in der Regel reif genug sind. Und bei solchen begleiteten Flügen werden nicht nur aufgeweckte Kinder, wie CCCC, geflogen, sondern auch ängstli He, bei denen man wirklich bedenken haben könnte.

Deshalb - Ihr Text klingt zwar plausibel, jedoch fehlt die Substanz. Alle Bedenken beruhen auf dem kategorischen nicht Wollen der Mutter, die ihrerseits den kriminellen Ratschlägen ihrer Anwältin folgt. Dieses ewige hin und her Taktieren dient nicht dem Kndeswohl - dabei geht's ausschliesslich um prozessuale Vorteile, die die kriminelle RA produzieren will.

Dshalb empfehle ich, den Flug durch die VMB anordnen zu lassen -

MfG
S.LLLL

PS: Wie traumatisiert muss CCCC jeden Abend sein, wenn die hochschwangere Mama zum atbeiten geht? Oder wie traumatisiert musste CCCC sein, als sie mit gerade 2 Jahren von der Mama getrennt wurde, weil diese mit Malaria im Krankenhaus gelandet ist?
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL

In dieser Situation ist es nicht meine Aufgabe einen Entscheid durch die Behörde zu erwirken. Wenn sie einen behördlichen Entscheid verlangen, werden Sie einen Antrag stellen müssen. Meines Wissens, müssen sie sich jedoch an die Instanz wenden, welche aktuell die Scheidung behandelt. Solange dieses Verfahren beim Gericht hängig ist, kann die Vormundschaftsbehörde Zürich nichts entscheiden.

Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Guten Tag Frau O. und Frau S.,

ich wollte freundlichst nachfragen, ob wir den Neujahrsumgang mit CCCC noch durchgesetzt
bekommen oder ob es bei der angekündigten Umgangsverweigerung bleibt, denn nichts anderes
ist es, wenn die Mama wieder besseren Wissens den Flug für CCCC verweigert und
dabei von allen möglichen Schweizer Behördenmitarbeitern unterstützt wird.

Ich widerhole auch gerne nochmal, dass ich es niemandem zum Nachteil auslege, wenn CCCC
sich nach Weihnachten garnicht in Zürich befinden wird. Es müsste dann lediglich ein anderer
Transport gebucht werden.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

MfG
Sebastian LLLL
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL

Wie ihnen per E-mail mitgeteilt, will CCCC nicht ohne Familienangehörige fliegen. Somit wird sie nicht nach Hamburg fliegen können. Wenn sie bereit sind CCCC abzuholen oder Neujahr anders organisiern können, wird ein Kontakt möglich sein.

Bitte teilen Sie mir doch mit, ob sie nun CCCC abholen können oder eine andere Lösung inklusive familiäre Begleitung gefunden haben.

Für CCCC ist es wichtig zu Wissen wo und mit wem sie die Festtage verbringt. Gerne würde ich dies CCCC mitteilen können.

Im weitern bitte ich Sie mitzuteilen, wo sie sich aktuell aufhalten und ob die Umgangstermine im neuen Jahr wieder 14 täglich stattfinden können.

Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Frau S.

die Behauptung "CCCC [will] nicht ohne Familienangehörige fliegen" ist derart
spinnerhaft, dass Sie wohl selbst wissen, was Sie da für einen Quatsch schreiben.

Aber das müssen wir nicht nochmal durchkauen, weil es nur eine Widerholung
dessen wäre, was ich schon mitgeteilt habe.

Ich hole dann CCCC am 29.12. persönlich ab. Die erhöhten Kosten von ca 1000.- EUR
- Flug für mich hin und zurück - gehen dann eben für CCCC's Zukunft flöten.

S.LLLL
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL

Schön, dass sie CCCC entgegen kommen und sie abholen. Bitte teilen Sie mir noch die genauen Zeiten mit, damit ich die Mutter informieren kann, wann sie CCCC abholen und wann sie ihre Tochter zurück bringen.

Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Fr.S.

ich komme nicht CCCC entgegen, sondern versuche kriminellen Methoden von Ihnen (Sie persönlich) und insgesamt Schweizer Behörden auszuweichen und den damit einhergehenden Schaden von meiner Tochter abuwenden.

Bevor ich Ihnen die genauen Abholzeiten mitteile, darf ich Sie noch um eine Antwort auf die Frage, warum CCCC einen 1-stündigen Flug nicht untraumatisiert übersteht, jedoch jedesmal, wenn es um die Belange der Nigeria-Mutti geht, jede Belastung für CCCC in kauf genommen wird - Bsp. bei der Geburt von Nigeria-Muttis zweiten Kind, konnte CCCC nicht durch Mami oder Papi betreut werden; Betreuung durch Papi wurde explizit abgelehnt - andere Beispiele hatte ich schon gegeben - wie erklären Sie das, ohne abermals eine schuljungenhafte, offensichtlich freche Lüge zu präsentieren ??

Mfg
S.LLLL
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL

Ich habe Ihnen diese Antwort bereits gegeben und werde keine weiteren Begründungen mehr anfügen. Wenn Sie mein Angebot annehmen möchten, dass ich die Kindsmutter über die Flugzeiten informiere, bitte ich Sie um baldige Mitteilung der Zeiten. Ich bin in dieser Woche sehr viel besetzt und fahre ab dem 22.12.11 in die Ferien. Im letzten Moment wird es für mich nicht möglich sein diesen Flug noch zu koordinieren.
Ebenfalls bitte ich erneut um ihre aktuelle Wohnadresse.

Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Guten Tag Frau S.

ich werde CCCC am 30.12.11 um 17:00 Uhr in der S-str.x, wie bisher üblich, abholen.

MfG
S.LLLL
Beiständin:
Guten Tag

Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, wann sie CCCC wieder zurückbringen. Werden Sie mit CCCC nach Hamburg fliegen oder in der Nähe der Schweiz bleiben?

Schöne Festtage
M. S.-Z.
Beiständin:
Guten Abend Herr LLLL

Bis jetzt habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten bezüglich meinen Fragen betreffend dem Umgang von CCCC bei Ihnen ab 31.12.11 17.00 Uhr.

Damit dieser Umgang stattfinden kann brauche ich zwingend die Angaben wann sie CCCC wieder zurückbringen und wo sie sich mit CCCC aufhalten. Fliegen Sie nach Hamburg zu den Grosseltern? Für mich ist unklar, ob sie die Wohnung in Lxxxxxxxxxx-Nxxxxxxxxxx noch haben oder ob sie gezügelt sind.

Da für CCCC vom Gericht eine Beistandschaft nach Art 308 Abs. 2 erreichtet wurde, sind sie als Vater verpflichtet mit mir als Beiständin zusammen zu arbeiten.
Da ich morgen nicht arbeiten bin und dann erst im neuen Jahr wieder im Büro anwesend bin, bitte ich Sie mir umgehend eine Antwort zu senden oder mich anzurufen. Sollten sie dieses E-Mail erst morgen Freitag 23.12.11 sehen, bitte beantworten Sie die Frage an Herr Dössegger, dieser wird dann die Informationen an Frau E. LLLL weitergeben. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sollte für mich unklar sein, wo sich CCCC über Silvester aufhalten wird, werde ich einen Antrag auf vorläufige Sistierung der Besuchskontakte stellen.

In der Hoffnung, dass Sie mich informieren und wir somit alle eine etwas ruhigere Weihnachtszeit verbringen können, wünsche ich Ihnen schöne Festtage.

Martine S.-Z.
Ich:
Frau S.

ich werde CCCC am 30.12.11 um 17:00 Uhr in der Sxxxxxxxxxxxxxx, wie bisher üblich, abholen.
Und am 02.01.12 gegen 18:00 Uhr bringe ich sie dann zurück.

Was Ihre Person, Position, Tätigkeit und Agitation angeht, lasse ich mich darauf nicht weiter ein -
das gegen die Ersatzrichterin, die diese Situation voll zu verantworten hat, ein Strafverfahren läuft,
dürfte Ihnen bekannt sein.

S.LLLL
Beiständin (ist nicht mehr da - die Kopie dieser Mail geht dann an R.D., den Dienststellenleiter):
Ich bin zurzeit abwesend. Gerne beantworte ich ihre Fragen ab dem 05.01.2012. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte ab 3.01.2012 an das Sekretariat (xxxxxxxxxxxxxxxx).
Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet.

Freundliche Grüsse

Martine S.-Z.
Dienststellenleiter:
Sehr geehrter Herr LLLL

Danke für Ihre Info betr. der Rückkehr von CCCC. Leider machen Sie uns keine Angaben, wo Sie und Ihre Tochter sich aufhalten werden. Bitte geben Sie mir das noch bekannt, da, abgesehen von Ihnen, bei allen Beteiligten eine bestimmte Unsicherheit besteht, inkl. Ihrer Tochter, die wissen möchte, was sie mit dem Vater mache und wohin sie mit ihm Daraus sollte doch ein gemeinsames Interesse bestehen, dass diesbezüglich mehr Klarheit und ergänzende Infos notwendig sind. Sollte ich bis um 15.00 Uhr nicht im Besitz dieser Infos sein, werde ich bei der Vormundschaftsbehörde die Sistierung des Besuches über Neujahr beantragen.

Die rechtliche Situation (Strafverfahren gegen die Richterin), ist für uns bedingt zu berücksichtigen, da es im Moment nicht um rechtliche Fragen geht sondern darum, dass wir im Interesse Ihrer Tochter mehr Klarheit brauchen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aus rechtlicher Sicht zur Zusammenarbeit verpflichtet sind (auch wenn Ihnen das unangenehm ist) und gem. Art. 274 Abs. 1 ZGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe des erziehenden Person erschwert. Dies ist aktuell gegeben, das die Mutter die Fragen von Celine nicht beantworten kann und sie im Ungewissen lassen muss, was für ein 5-jähriges Kind nicht wirklich hilfreich ist.

Ich hoffe, dass Sie das nachvollziehen können und ich auf weitere Infos Ihrerseits zählen kann. Danke.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich auch gerne anrufen.

Freundliche Grüsse

René D.
Stellenleiter
Nur als Anmerkung - die gestellte Frist gleichen Tags war schon nicht einzuhalten.
Herr D.


offensichtlich geht es hier nicht darum den Umgang zu klären, sondern diesen behördlich organisiert zu
vereiteln. Das ist eine Straftat im Amt - durch Sie Herr D. und alle weiteren Beteiligten, wie Fr.S.
und ggf. Fr.O.. Daran ändert auch ihre zugestanden vergleichsweise eloquente Tatsachenverdrehung nichts -
aus Art. 274 Abs. 1 ZGB liest man das Gegenteil von dem, was Sie dahinfaseln!


Ich werde das als Umgangsvereitelung und Amtsmissbrauch zur Strafanzeige gegen sie bringen,
wenn es soweit kommt. Speziell Fr.O. und Fr.S. haben sich bereits letztes Jahr dieser Straftat strafbar
gemacht - ich habe da noch von einer Anzeige abgesehen.


Willkühr zum Schaden eines Kindes lohnt sicht nicht Herr D..


S.LLLL
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hulla
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Registriert: 01.05.2008, 14:15

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von hulla » 23.12.2011, 19:48

lieber valerian

ich habe mir jetzt noch nicht alles durchgelesen, mache ich morgen, aber ..

ich nehme dich etzad mal ganz fest in den arm, kriegst ein bussi rechts und links (mache ich höchst selten) und ich wünsche dir, trotz allem, ein ruhiges weihnachten und ein gutes, hoffentlich gutes!! neues jahr.

ganz, ganz liebe grüßle aus dem schwobaländle schickt dir hulla

und halte die ohren steif, irgendwie wird doch alles gut, hoffe ich doch

urmel
Beiträge: 270
Registriert: 04.06.2011, 23:03

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von urmel » 23.12.2011, 20:01

Valerian,
hat denn die Beiständerin das Recht zu erfahren, wo du dich mit deiner Tochter aufhälst ?
Urmel

Arabella
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 23.12.2011, 23:53

Hallo Valerian,
ehrlich gesagt würde ich mir als Mutter (wohlgemerkt als Mutter) auch Sorgen machen mein Kind in dem Alter allein mit einer fremden Flugbegleiterin fliegen zu lassen. Auf die Gefahr hin mich jetzt hier in die Nesseln zu setzten, schreibe ich meine ehrliche Antwort.
1000 E für Abholen sind natürlich gewaltig viel. . . aber dennoch als Mutter würde mir ein Alleinflug des Kindes nicht behagen.
Auch würde ich gerne wissen wo sich mein Kind während des Umgangs aufhält, immerhin ist sie ja doch noch klein.
Ist doch nix schlimmes dabei zu verraten wo sie ist.
Wünsche dir dennoch ein ruhiges Weihnachten !
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 24.12.2011, 05:06

@Arabella
Darum gehts doch garnicht. die haben sämtliche Daten. selbst wenn ich auch jede Frage voll umfänglich eingegangen
wäre, hätte es nicht funktioniert. Dann wären einfach andere Gegenfragen gestellt worden. Der Mutter ist das Schicksal
unserer Tochter doch egal - der gehts darum das Kind zu behalten und mich auszuschalten, was dann der Schlüssel
zu vermeintlich unbegrenztem Unterhalt ist - ohne unsere Tochter bekommt sie nichts. Lies Dir mal die Kommentare
von diesem Behördenleiter durch -
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