Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
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Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Liebe Anaba,
seit heute kann ich Dir bestätigen, dass eine Autorisation paternelle für die Ausreise minderjähriger Kinder mit algerischer oder doppelter Staatsangehörigkeit nicht mehr benötigt wird.
Mit Instruction 10/008 des Innenministers an die Grenzüberwachung wird bekanntgegeben, dass Kinder keine Autorisation paternelle benötigen wenn:
- sie über einen eigenen Pass verfügen oder im Pass des ausreisenden Elternteil eingetragen sind.
- eine Geburtsurkunde vorgelegt wird oder ein anderes Dokument, dass die Verwandschaft zum Kind ( Elternschaft) beweist.
-es darf kein Urteil der algerischen Justiz vorliegen, dass dem Kind ohne Genehmigung des Vaters die Ausreise versagt.
- in Algerien sind Kinder ab dem 19. Geburtstag volljährig.
Beste Grüße,
Imene
seit heute kann ich Dir bestätigen, dass eine Autorisation paternelle für die Ausreise minderjähriger Kinder mit algerischer oder doppelter Staatsangehörigkeit nicht mehr benötigt wird.
Mit Instruction 10/008 des Innenministers an die Grenzüberwachung wird bekanntgegeben, dass Kinder keine Autorisation paternelle benötigen wenn:
- sie über einen eigenen Pass verfügen oder im Pass des ausreisenden Elternteil eingetragen sind.
- eine Geburtsurkunde vorgelegt wird oder ein anderes Dokument, dass die Verwandschaft zum Kind ( Elternschaft) beweist.
-es darf kein Urteil der algerischen Justiz vorliegen, dass dem Kind ohne Genehmigung des Vaters die Ausreise versagt.
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Beste Grüße,
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Vielen Dank für die Info, Imene.
Das ist ja fast unglaublich. Hängt das wirklich am Flughafen aus ? Du bist doch heute geflogen.
Das ist ja fast unglaublich. Hängt das wirklich am Flughafen aus ? Du bist doch heute geflogen.
Das wäre z.B. das Sorgerecht des Vaters ?es darf kein Urteil der algerischen Justiz vorliegen, dass dem Kind ohne Genehmigung des Vaters die Ausreise versagt.
Liebe Grüße
Anaba
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Es hängt am Flughafen an den Schaltern der Passkontrolle in Französisch und Arabisch aus. Ich habe dazu bisher nicht viel lesen können, aber ich nehme an, dass der Vater sozusagen eine Verfügung erwirken muss, dass die Kinder nicht ausreisen dürfen. Sozusagen das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben muss.Auf jeden Fall liest es sich für mich so, dass er bei der algerischen Justiz aktiv werden muss, und ein Urteil zu seinen Gunsten erlangen. Ich könnte mir vorstellen, dass das vielen Vätern zu mühsam ist.
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Könnte natürlich auch sein, dass eine Ausreisesperre für solche Kinder dann ausgesprochen wird, sobald vor der algerischen Justiz ein Sorgerechtsprozeß anhängig ist. Müsste ich mal ein bißchen recherchieren.
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Liebes Forum,
es ist Euer gutes Recht, meine Beiträge zu diesem Thema kommentarlos zu löschen.
Ebenso ist es Euer gutes Recht, den Titel dieses Themas: "Algerien: Ausreise auch ohne väteriliche Genehmigung" als Aussage ohne Fragezeichen so stehenzulassen.
Ich frage mich allerdings: warum?
Ist dies im Sinne von Müttern (algerisch oder deutsch) und ihren Kindern?
Auch würde ich mich freuen, eine Begründung für die Löschung meiner Beiträge zu bekommen, gern auch per mail.
Liebe Grüße
Luna2000
es ist Euer gutes Recht, meine Beiträge zu diesem Thema kommentarlos zu löschen.
Ebenso ist es Euer gutes Recht, den Titel dieses Themas: "Algerien: Ausreise auch ohne väteriliche Genehmigung" als Aussage ohne Fragezeichen so stehenzulassen.
Ich frage mich allerdings: warum?
Ist dies im Sinne von Müttern (algerisch oder deutsch) und ihren Kindern?
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Liebe Grüße
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
http://elmouwatin.dz/?Enfants-mineurs
Hier der Link zu der Anordnung mit entsprechenden Gesetzestexten. Es handelt sich dabei um eine offizielle Seite der algerischen Regierung. Punkt 5 ist besonders interessant für Mütter mit Kindern aus binationalen Beziehungen. Für die Ausreise dieser Kinder ist nach dem Text der Anordnung nun lediglich der algerische Pass sowie beispielsweise ein ausländisches Ausweisdokument erforderlich. Sollte die Mutter über das Familienbuch verfügen, so würde ich dies aber für die Ausreise mitführen. ( Siehe Punkt 1 der Anordnung)
Sollte eine betroffene Mutter eine Übersetzung des Textes benötigen stehe ich gerne zur Verfügung.
Hier der Link zu der Anordnung mit entsprechenden Gesetzestexten. Es handelt sich dabei um eine offizielle Seite der algerischen Regierung. Punkt 5 ist besonders interessant für Mütter mit Kindern aus binationalen Beziehungen. Für die Ausreise dieser Kinder ist nach dem Text der Anordnung nun lediglich der algerische Pass sowie beispielsweise ein ausländisches Ausweisdokument erforderlich. Sollte die Mutter über das Familienbuch verfügen, so würde ich dies aber für die Ausreise mitführen. ( Siehe Punkt 1 der Anordnung)
Sollte eine betroffene Mutter eine Übersetzung des Textes benötigen stehe ich gerne zur Verfügung.
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Liebe Luna,luna2000 hat geschrieben:Liebes Forum,
es ist Euer gutes Recht, meine Beiträge zu diesem Thema kommentarlos zu löschen.
Ebenso ist es Euer gutes Recht, den Titel dieses Themas: "Algerien: Ausreise auch ohne väteriliche Genehmigung" als Aussage ohne Fragezeichen so stehenzulassen.
Ich frage mich allerdings: warum?
Ist dies im Sinne von Müttern (algerisch oder deutsch) und ihren Kindern?
Auch würde ich mich freuen, eine Begründung für die Löschung meiner Beiträge zu bekommen, gern auch per mail.
Liebe Grüße
Luna2000
ich habe die Beiträge aus dem Forum genommen und den Thread um Thema Mutter- Kind verschoben.
Meiner Meinung nach gehörten die nachfolgenden Beiträge über Beschriftung der Kotztüten oder den Zustand in dem sich mosl.Frauen befinden, wenn sie im Anflug auf ein isl. Land sind, nicht zu dieser wichtigen Info.
Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Ich sehe es auch so, daß mein Beitrag mit dem von Dir o.g. Inhalt vollkommen überflüssig war. Ich hatte vorher aber auch noch einen anderen, sachlich fundierten Beitrag geschrieben.Anaba hat geschrieben:Liebe Luna,luna2000 hat geschrieben:Liebes Forum,
es ist Euer gutes Recht, meine Beiträge zu diesem Thema kommentarlos zu löschen.
Ebenso ist es Euer gutes Recht, den Titel dieses Themas: "Algerien: Ausreise auch ohne väteriliche Genehmigung" als Aussage ohne Fragezeichen so stehenzulassen.
Ich frage mich allerdings: warum?
Ist dies im Sinne von Müttern (algerisch oder deutsch) und ihren Kindern?
Auch würde ich mich freuen, eine Begründung für die Löschung meiner Beiträge zu bekommen, gern auch per mail.
Liebe Grüße
Luna2000
ich habe die Beiträge aus dem Forum genommen und den Thread um Thema Mutter- Kind verschoben.
Meiner Meinung nach gehörten die nachfolgenden Beiträge über Beschriftung der Kotztüten oder den Zustand in dem sich mosl.Frauen befinden, wenn sie im Anflug auf ein isl. Land sind, nicht zu dieser wichtigen Info.
Aber gut - Strafe muß sein.
Und da ich von der ganzen Sache sowieso nicht betroffen bin, ist es für mich auch garkeine Strafe sondern vollkommen egal.
Liebe Grüße
Luna2000
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hallo Luna,
dann ist dein anderer Beitrag untergegangen.
Ich werde ihn suchen und wieder einstellen.
dann ist dein anderer Beitrag untergegangen.
Ich werde ihn suchen und wieder einstellen.

Liebe Grüße
Anaba
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hier ist der Beitrag:
Ich wollte nichts kritisieren (und habe Imene in keinster Weise kritisiert), sondern nur die Informationen hinterfragen.
Aus dem Iran weiß ich z.B., daß sich Staatsbedienstete an "Verordnungen", die gestern noch gültig waren, heute ggf. nicht mehr erinnern können. Eine Diktatur lebt ja davon, die Menschen zu verunsichern, d.h. eben keine rechtlichen Sicherheiten (Rechtsstaat) zuzugestehen.
Ich wollte ganz sicher niemanden dadurch beleidigen, daß ich algerische Verhältnisse versehentlich mit iranischen Verhältnissen verglichen habe.
Und ich freue mich für die europäischen Mütter, daß sie nun sicher mit ihren Kindern aus Algerien ausreisen können.
Liebe Grüße
Luna2000
Ich wollte nichts kritisieren (und habe Imene in keinster Weise kritisiert), sondern nur die Informationen hinterfragen.
Aus dem Iran weiß ich z.B., daß sich Staatsbedienstete an "Verordnungen", die gestern noch gültig waren, heute ggf. nicht mehr erinnern können. Eine Diktatur lebt ja davon, die Menschen zu verunsichern, d.h. eben keine rechtlichen Sicherheiten (Rechtsstaat) zuzugestehen.
Ich wollte ganz sicher niemanden dadurch beleidigen, daß ich algerische Verhältnisse versehentlich mit iranischen Verhältnissen verglichen habe.
Und ich freue mich für die europäischen Mütter, daß sie nun sicher mit ihren Kindern aus Algerien ausreisen können.
Liebe Grüße
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Genau dies wird in Punkt 1 von Imenes offiziellem Link bestätigt.Anaba hat geschrieben:Vielen Dank für die Info, Imene.
Das ist ja fast unglaublich. Hängt das wirklich am Flughafen aus ? Du bist doch heute geflogen.
Das wäre z.B. das Sorgerecht des Vaters ?es darf kein Urteil der algerischen Justiz vorliegen, dass dem Kind ohne Genehmigung des Vaters die Ausreise versagt.
Das Familiengesetz ist nicht geändert worden. Der algerische Vater kann eine Ausreise seines Kindes jederzeit verhindern.
Es gibt keine Sicherheit zur Ausreise aus Algerien für eine Frau - auch wenn Schilder am Flughafen dies vorgaukeln.
Liebe Grüße
Luna2000
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hi!
Ich frag mich allerdings was diese neue Regelung einer Mutter im Ernstfall nutzt.
"seit heute kann ich Dir bestätigen, dass eine Autorisation paternelle für die Ausreise minderjähriger Kinder mit algerischer oder doppelter Staatsangehörigkeit nicht mehr benötigt wird.
Mit Instruction 10/008 des Innenministers an die Grenzüberwachung wird bekanntgegeben, dass Kinder keine Autorisation paternelle benötigen wenn:
- sie über einen eigenen Pass verfügen oder im Pass des ausreisenden Elternteil eingetragen sind.
- eine Geburtsurkunde vorgelegt wird oder ein anderes Dokument, dass die Verwandschaft zum Kind ( Elternschaft) beweist.
-es darf kein Urteil der algerischen Justiz vorliegen, dass dem Kind ohne Genehmigung des Vaters die Ausreise versagt.- in Algerien sind Kinder ab dem 19. Geburtstag volljährig.
Wie schnell würde ein algerischer Vater denn so ein Urteil in Händen halten, wenn er denn im Urlaub beschliesst das die Kinder in Algerien verbleiben?
Wenn er denn nicht bereits im Vorfeld agiert hat.
Auf welchen Gründen basierend, könnte denn überhaupt ein algerisches Gericht den Kindern die Ausreise ohne Genehmigung des Vaters versagen?
Kindern, die ja nachweisslich ihren Lebensmittelpunkt in EU haben?
Wenn der Vater bspw. ohne Wissen der Frau in Algerien die Scheidung einreicht????
Ihm die Erziehung der Kindesmutter nicht mehr passt?
Für mich persönlich würde so ein Urteil nur Sinn machen, wenn es sich um Kinder handelt,die als Doppelstaatler in Algerien leben.
Alles andere wäre dann doch reine Willkür und würde keiner Mutter was nutzen, die im guten Glauben an ihre Ehe mit Mann und Kindern auf Urlaub nach Algerien fliegt.
Barbara
Ich frag mich allerdings was diese neue Regelung einer Mutter im Ernstfall nutzt.
"seit heute kann ich Dir bestätigen, dass eine Autorisation paternelle für die Ausreise minderjähriger Kinder mit algerischer oder doppelter Staatsangehörigkeit nicht mehr benötigt wird.
Mit Instruction 10/008 des Innenministers an die Grenzüberwachung wird bekanntgegeben, dass Kinder keine Autorisation paternelle benötigen wenn:
- sie über einen eigenen Pass verfügen oder im Pass des ausreisenden Elternteil eingetragen sind.
- eine Geburtsurkunde vorgelegt wird oder ein anderes Dokument, dass die Verwandschaft zum Kind ( Elternschaft) beweist.
-es darf kein Urteil der algerischen Justiz vorliegen, dass dem Kind ohne Genehmigung des Vaters die Ausreise versagt.- in Algerien sind Kinder ab dem 19. Geburtstag volljährig.
Wie schnell würde ein algerischer Vater denn so ein Urteil in Händen halten, wenn er denn im Urlaub beschliesst das die Kinder in Algerien verbleiben?
Wenn er denn nicht bereits im Vorfeld agiert hat.
Auf welchen Gründen basierend, könnte denn überhaupt ein algerisches Gericht den Kindern die Ausreise ohne Genehmigung des Vaters versagen?
Kindern, die ja nachweisslich ihren Lebensmittelpunkt in EU haben?
Wenn der Vater bspw. ohne Wissen der Frau in Algerien die Scheidung einreicht????
Ihm die Erziehung der Kindesmutter nicht mehr passt?
Für mich persönlich würde so ein Urteil nur Sinn machen, wenn es sich um Kinder handelt,die als Doppelstaatler in Algerien leben.
Alles andere wäre dann doch reine Willkür und würde keiner Mutter was nutzen, die im guten Glauben an ihre Ehe mit Mann und Kindern auf Urlaub nach Algerien fliegt.
Barbara
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit gilt meiner Meinung nach ggf. nur Punkt 5 der Anordnung:
5- Enfant mineur résidant à l’étranger, voyageant seul ou accompagné :
Pièces justificatives à présenter :
Un passeport individuel de l’enfant mineur, en cours de validité ;
Toute justification de présence régulière de l’enfant mineur à l’étranger (titre de séjour, certificat de scolarité à l’étranger, passeport ou carte nationale d’identité établis à l’étranger…)
Es braucht einen gültigen Pass sowie den Nachweis des Lebensmittelpunktes im Ausland zum Beispiel durch Aufenthaltstitel, Pass oder Personalausweis, welcher im Ausland ausgestellt wurde. Ob Punkt 5 im Zusammenhang mit Punkt 1 zu lesen ist, geht hier nicht genau hervor.
Allerdings mahlen die Mühlen der algerischen Justiz äußerst langsam, dass heißt ein Urteil zum Versagen der Ausreise würde wohl nicht so schnell ergehen. Das ist im Falle eines Falles nur ein kleiner Trost, genau so wie meine Beobachtungen, dass derzeit an den Grenzen Mütter völlig ohne zusätzliche Kontrollen ausreisen.
Die Ausreise von Kindern war übrigens auch bisher nicht im algerischen Familienrecht geregelt - aber natürlich war die Regelung der Autorisation paternelle Folge dieses Rechts. Ich würde mir auch wünschen, es wäre gänzlich neu geregelt und abgeschafft worden.
5- Enfant mineur résidant à l’étranger, voyageant seul ou accompagné :
Pièces justificatives à présenter :
Un passeport individuel de l’enfant mineur, en cours de validité ;
Toute justification de présence régulière de l’enfant mineur à l’étranger (titre de séjour, certificat de scolarité à l’étranger, passeport ou carte nationale d’identité établis à l’étranger…)
Es braucht einen gültigen Pass sowie den Nachweis des Lebensmittelpunktes im Ausland zum Beispiel durch Aufenthaltstitel, Pass oder Personalausweis, welcher im Ausland ausgestellt wurde. Ob Punkt 5 im Zusammenhang mit Punkt 1 zu lesen ist, geht hier nicht genau hervor.
Allerdings mahlen die Mühlen der algerischen Justiz äußerst langsam, dass heißt ein Urteil zum Versagen der Ausreise würde wohl nicht so schnell ergehen. Das ist im Falle eines Falles nur ein kleiner Trost, genau so wie meine Beobachtungen, dass derzeit an den Grenzen Mütter völlig ohne zusätzliche Kontrollen ausreisen.
Die Ausreise von Kindern war übrigens auch bisher nicht im algerischen Familienrecht geregelt - aber natürlich war die Regelung der Autorisation paternelle Folge dieses Rechts. Ich würde mir auch wünschen, es wäre gänzlich neu geregelt und abgeschafft worden.
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Es braucht einen gültigen Pass sowie den Nachweis des Lebensmittelpunktes im Ausland zum Beispiel durch Aufenthaltstitel, Pass oder Personalausweis, welcher im Ausland ausgestellt wurde. Ob Punkt 5 im Zusammenhang mit Punkt 1 zu lesen ist, geht hier nicht genau hervor.
Allerdings mahlen die Mühlen der algerischen Justiz äußerst langsam, dass heißt ein Urteil zum Versagen der Ausreise würde wohl nicht so schnell ergehen. Das ist im Falle eines Falles nur ein kleiner Trost, genau so wie meine Beobachtungen, dass derzeit an den Grenzen Mütter völlig ohne zusätzliche Kontrollen ausreisen.
Trotz der Schwierigkeiten, die es sicher auch noch weiter geben wird, ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung.
Gibt es überhaupt ein anderes mosl. Land mit solchen Ausreiseregelungen ?
Liebe Grüße
Anaba
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Tunesien und Marokko haben inzwischen wohl ähnliche Regelungen - die jeweiligen Gesetzestexte habe ich aber im Wortlaut nicht vorliegen.
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hi Imene!
Danke für deine Erklärung.
"Allerdings mahlen die Mühlen der algerischen Justiz äußerst langsam, dass heißt ein Urteil zum Versagen der Ausreise würde wohl nicht so schnell ergehen."
Allerdings, aus Erfahrung meiner Zeit in TN weiss ich ,das man auch vieles beschleunigen kann bei div. Ämtern.
Trotzdem frag ich mich, was es braucht um einem Kind, welches nachweisslich in EU lebt, die Ausreise zu verwähren?
Welche Kriterien will ein algerisches Gericht da beurteilen?
Aussagen des Vaters?
Und wer weiss, nen Vater der beabsichtigt seine Kiddys in Algerien weiter aufwachsen zu lassen, hat mit Sicherheit dann alle Vorkehrungen bereits getroffen.
Eigentlich ist diese neue Regelung nur ne Erleichterung für faule Väter, die nun keinen Schrieb mehr abstempeln lassen müssen.
Barbara
Danke für deine Erklärung.
"Allerdings mahlen die Mühlen der algerischen Justiz äußerst langsam, dass heißt ein Urteil zum Versagen der Ausreise würde wohl nicht so schnell ergehen."
Allerdings, aus Erfahrung meiner Zeit in TN weiss ich ,das man auch vieles beschleunigen kann bei div. Ämtern.
Trotzdem frag ich mich, was es braucht um einem Kind, welches nachweisslich in EU lebt, die Ausreise zu verwähren?
Welche Kriterien will ein algerisches Gericht da beurteilen?
Aussagen des Vaters?
Und wer weiss, nen Vater der beabsichtigt seine Kiddys in Algerien weiter aufwachsen zu lassen, hat mit Sicherheit dann alle Vorkehrungen bereits getroffen.
Eigentlich ist diese neue Regelung nur ne Erleichterung für faule Väter, die nun keinen Schrieb mehr abstempeln lassen müssen.
Barbara
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hallo Barbara,barbara hat geschrieben: Und wer weiss, nen Vater der beabsichtigt seine Kiddys in Algerien weiter aufwachsen zu lassen, hat mit Sicherheit dann alle Vorkehrungen bereits getroffen.
Eigentlich ist diese neue Regelung nur ne Erleichterung für faule Väter, die nun keinen Schrieb mehr abstempeln lassen müssen.
Barbara
ich glaube hier überschätzt Du viele algerische Männer in ihren Kapazitäten und vor allem unterschätzt Du den Aufwand, der in Algerien betrieben werden muss, um sich den Behörden zu stellen, Anträge zu formulieren und Akten, Formulare etc, zu erhalten. Ich kann nur sagen, dass das in Algerien die absolute Hölle ist.
Ich arbeite mit algerischen Rechtsanwälten zusammen und habe auch Erfahrungen mit Verwaltung und Justiz hier - man braucht einen langen Atem und viel Geduld, um an sein Ziel zu gelangen. Daher denke ich, dass es für die Väter vorher einfacher war. Autorisation paternelle gab es nur in der Botschaft und wenn diese nicht vorlag, konnten die Kinder nicht ausreisen. Heute müssen die Väter AKTIV werden, um eine Ausreise zu verhindern, früher reichte ihre Passivität aus. Und dieses aktiv werden wird einem nicht einfach gemacht.
Vielleicht mag ja Anaba noch etwas zum Umgang der algerischen Behörden mit ihren Bürgern sagen.
Beste Grüße,
Imene
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Man sollte diese „Neuregelung“, wenn man Sie so nennen darf, jedoch nicht überbewerten und muss diese aus zweierlei Hinsicht betrachten.
In den derzeitigen Algerienfällen mussten wir die Erfahrung machen, dass die Väter binnen 24 Stunden eine Grenzsperre für das Kind/Kinder eingetragen hatten. Wenn der Entzug während eines Umgangsrechts stattgefunden hat, häufig schon bevor die Mutter überhaupt erfahren hat, dass das Kind entführt wurde. Es ist daher offensichtlich kein Problem eine solche Sperre zu erwirken. Hierzu reicht schon ein fadenscheiniger Grund des Vaters bzw. eine fadenscheinige Anschuldigung gegen die Mutter.
Da auch in den betroffenen Ländern das Internet immer weiter verbreitet ist, gibt es auch hier Communities (z.B. yahoo groups) auf welchen sehr genau geschildert wird, wie man ein Kind „richtig“ entführt. Natürlich werden hier die Änderungen zur Ausreise und das entsprechende gegenwirken genauestens erklärt und geschildert, mit Empfehlungen zu entsprechenden Anwälten.
Die Kehrseite an dieser Verordnung ist jedoch, dass durch die neue Gesetzesregelung die Auslegung eines Straftatbestandes vereinfacht wird. Die ganze Zeit war das Fehlen einer Autorisation paternelle bei der Ausreise lediglich eine Art Ordnungswidrigkeit. Maximal wurde hier die Ausreise versagt. Bei einem Versuch der Ausreise mit eingetragener Grenzsperre (welche es in naher Zukunft nun öfters geben wird) wird dies nun zu einem Straftatbestand, da der Mutter hier der Versuch eines Kindesentzuges vorgeworfen werden kann. Schon der Versuch ist in Algerien strafbar.
Die Befürchtung bleibt nun, dass es bei aufgrund dieser neuen Verordnung nun häufiger zu einem Versuch der Ausreise der Mutter über eine algerische Außengrenze kommen wird. Daher bleibt dringend anzuraten sich im Vorfeld sehr ausführlich darüber zu informieren, ob der Vater eine solche Ausreisesperre veranlasst hat.
Grüße
Oli
In den derzeitigen Algerienfällen mussten wir die Erfahrung machen, dass die Väter binnen 24 Stunden eine Grenzsperre für das Kind/Kinder eingetragen hatten. Wenn der Entzug während eines Umgangsrechts stattgefunden hat, häufig schon bevor die Mutter überhaupt erfahren hat, dass das Kind entführt wurde. Es ist daher offensichtlich kein Problem eine solche Sperre zu erwirken. Hierzu reicht schon ein fadenscheiniger Grund des Vaters bzw. eine fadenscheinige Anschuldigung gegen die Mutter.
Da auch in den betroffenen Ländern das Internet immer weiter verbreitet ist, gibt es auch hier Communities (z.B. yahoo groups) auf welchen sehr genau geschildert wird, wie man ein Kind „richtig“ entführt. Natürlich werden hier die Änderungen zur Ausreise und das entsprechende gegenwirken genauestens erklärt und geschildert, mit Empfehlungen zu entsprechenden Anwälten.
Die Kehrseite an dieser Verordnung ist jedoch, dass durch die neue Gesetzesregelung die Auslegung eines Straftatbestandes vereinfacht wird. Die ganze Zeit war das Fehlen einer Autorisation paternelle bei der Ausreise lediglich eine Art Ordnungswidrigkeit. Maximal wurde hier die Ausreise versagt. Bei einem Versuch der Ausreise mit eingetragener Grenzsperre (welche es in naher Zukunft nun öfters geben wird) wird dies nun zu einem Straftatbestand, da der Mutter hier der Versuch eines Kindesentzuges vorgeworfen werden kann. Schon der Versuch ist in Algerien strafbar.
Die Befürchtung bleibt nun, dass es bei aufgrund dieser neuen Verordnung nun häufiger zu einem Versuch der Ausreise der Mutter über eine algerische Außengrenze kommen wird. Daher bleibt dringend anzuraten sich im Vorfeld sehr ausführlich darüber zu informieren, ob der Vater eine solche Ausreisesperre veranlasst hat.
Grüße
Oli
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hallo Oli,
vielen Dank für die Informationen und Ergänzungen. Das die Grenzsperren so schnell zu erwirken sind, hätte ich aufgrund der sonstigen Arbeit der algerischen Justiz nicht angenommen. Sind diese Grenzsperren auf "legale" Weise zustande gekommen oder vermutet ihr dahinter, dass der Vater dort bestochen hat?
Dann kann man eigentlich nur festhalten, dass diese Regelung nur dann eine Erleichterung darstellt, wenn eine funktionierende Ehe vorliegt und die Mutter mit den Kindern reisen soll. Andernfalls nicht.
Beste Grüße,
Imene
vielen Dank für die Informationen und Ergänzungen. Das die Grenzsperren so schnell zu erwirken sind, hätte ich aufgrund der sonstigen Arbeit der algerischen Justiz nicht angenommen. Sind diese Grenzsperren auf "legale" Weise zustande gekommen oder vermutet ihr dahinter, dass der Vater dort bestochen hat?
Dann kann man eigentlich nur festhalten, dass diese Regelung nur dann eine Erleichterung darstellt, wenn eine funktionierende Ehe vorliegt und die Mutter mit den Kindern reisen soll. Andernfalls nicht.
Beste Grüße,
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Re: Algerien: Ausreise auch ohne väterliche Genehmigung möglich
Hallo Imene,
bei den uns derzeit vorliegenden Fällen scheint es so zu sein, dass diese Sperren über den legalen Gerichtsweg zustande kamen. Meist wurde ein Grund wie z.B. "Mutter ist alkoholsüchtig" etc. angegeben.
Wie gesagt, es erweckt den Anschein, mit 100% Sicherheit können wir es leider nicht sagen.
Grüße
Oli
bei den uns derzeit vorliegenden Fällen scheint es so zu sein, dass diese Sperren über den legalen Gerichtsweg zustande kamen. Meist wurde ein Grund wie z.B. "Mutter ist alkoholsüchtig" etc. angegeben.
Wie gesagt, es erweckt den Anschein, mit 100% Sicherheit können wir es leider nicht sagen.
Grüße
Oli