Hallo
Ines hat geschrieben:Aber Moppel, was will denn der Typ vor Gericht einklagen? Den Sex? Da kann frau auch sagen, hat gar nicht stattgefunden vor Gericht. Was will er da beweisen? Auf legalem Wege wird er da wohl kaum Erfolg haben.
Meine Nase.
Prostitution war halbseiden, ist halbseiden und wird halbseiden bleiben. Daraus resultieren ein paar Sonderregeln die nicht im Gesetzbuch stehen und juristisch auch nicht erfassbar sind. Die Klagedrohung ist nur EIN Mittel was ein Call Boy oder Call Girl anwenden kann, um den Kunden/Kundin zur Zahlung zu bewegen. Die Erfolgsaussichten sind gering aber vorhanden und allein die MÖGLICHKEIT das es zur Verhandlung kommt REICHT in den meisten Fällen aus das der Geldbeutel gezückt wird.
Und falls irgendwelche Bilder vorhanden sein sollten, dann werden die gar nicht gewertet, vor allem dann nicht, wenn sie ohne Wissen der Frau gemacht wurden und das würde auch nichts beweisen.
Die Bilder sind auch in erster Linie kein Beweis, sondern ein Druckmittel.
Sie sind bei den einschlägigen Video/Bilder-Portalen hochwillkommen und Frau möchte sehr selten dort vertreten sein.
Btw. Europäerinnen die sich einbilden das sie mit Habibi allein auf dem Zimmer sind, gibt es dort auch reichlich. Ich kann nur dringend davor warnen mit Habibi ins Bett zu steigen wenn sein Handy, rein zufällig natürlich, mit dem Kameraauge Richtung Bett zielt.
Und eine Prostituierte wird wohl kaum Geld vor Gericht einklagen können oder sehe ich das falsch?
Das siehst du falsch. Es ist Prostituierten aller Art möglich ihr Geld einzuklagen. Es wird nur sehr selten gemacht, denn es gibt einfach effektivere Methoden die Zahlungsbereitschaft sicher zu stellen.
Gruß
Moppel