Biologische Väter haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. Mit dem heute verkündeten Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab.
Nach dem deutschen Gesetz hatten sie keine Chance auf Anerkennung der Vaterschaft, weil jeweils die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater des Kindes gilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Publiziert am 22.03.2012 |
