Ich denke, du bist Italienerin?
Ja verstehst du es falsch! Ich glaube wenn er nicht dt wäre. Würde ich nicht nicht sein. Oder??? Weil sein Vater würde uns in ruhe lassen....
Wenn dein Sohn keinen deutschen Vater hat, wie kann er dann deutsch sein?
Moderator: Moderatoren
Ich denke, du bist Italienerin?
Ja verstehst du es falsch! Ich glaube wenn er nicht dt wäre. Würde ich nicht nicht sein. Oder??? Weil sein Vater würde uns in ruhe lassen....
Warum mein Sohn besitzt ein deutsches und ein Italienisches Paß???hopeandglory hat geschrieben:Stella_x hat geschrieben:
Ich habe nicht gesagt das mein sohn nicht italiener sonder it und dt....wieso weiss das niemand???
Wenn ein dt in Spanien geboren, wird er Sp und dt ist normal....Nein Stella, Du irrst Dich - es gibt keine automatische Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt in der EU (in Amerika gibt es das, aber nicht bei uns in Europa).
Kannst du Italiesch?hopeandglory hat geschrieben:Stella_x hat geschrieben:
Ich habe nicht gesagt das mein sohn nicht italiener sonder it und dt....wieso weiss das niemand???
Wenn ein dt in Spanien geboren, wird er Sp und dt ist normal....Nein Stella, Du irrst Dich - es gibt keine automatische Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt in der EU (in Amerika gibt es das, aber nicht bei uns in Europa).
Informationen findest Du hier (in italiano): http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_ne ... ascita.htm
Ciao hopeandglory
Dein Sohn ist nur deutsch wenn du acht Jahre hier lebst.Mein Soh obwohl in deutschland geboren und die deutsches Staatsangehörigkeit hat auch noch die Italienische da das seinen mama als ich Italienerin ist.
Ja, das hatte ich gerade auch gegoogelt - mein vorheriger Beitrag wurde leider nicht gesendet. Sorry Stella, dieses Gesetz gibt es offenbar schon seit 01.01.2000 - war mir trotzdem nicht bekannt.Amely hat geschrieben:das sagt info4alien dazu:
"doppelte Staatsangehörigkeit" für Kinder
Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?
Kinder von deutschen Staatsangehörigen:
Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:
Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
mindestens ein Elternteil
1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und
2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).
Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.
Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
Warum glaubt mir keiner?? soll ich die Papiere schicken??? Wenn nicht so wäre warum sein Vater so schaff dadrauf war auf die Papiere?? Und ausser dem mein kleiner ist 8 Monate Alt soll ich es wissen oder???Anaba hat geschrieben:Wenn ein Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, in Deutschland geboren wird, ist es Deutscher wenn ein Elternteil sich acht Jahre in Deutschland legal aufhält.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_S ... smodell.29
Das würde heißen, wenn Stella acht Jahre in Deutschland lebt, wären ihre Söhne Deutsche.
Danke!!! Habe auch gesagt seit 2000, da das It in der EU oder???hopeandglory hat geschrieben:Amely hat geschrieben:das sagt info4alien dazu:
"doppelte Staatsangehörigkeit" für Kinder
Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?
Kinder von deutschen Staatsangehörigen:
Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:
Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
mindestens ein Elternteil
1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und
2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).
Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.
Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!Ja, das hatte ich gerade auch gegoogelt - mein vorheriger Beitrag wurde leider nicht gesendet. Sorry Stella, dieses Gesetz gibt es offenbar schon seit 01.01.2000 - war mir trotzdem nicht bekannt.
hopeandgloryAnaba hat geschrieben:Wir glauben dir.
Wir haben nur darauf hingewiesen, dass man als Ausländer acht Jahre rechtmäßig Aufenthalt haben muss wenn das hier geborene Kind Deutscher ist.
Das heißt, du lebst acht oder mehr Jahre in Deutschland.
Das ist nicht so leicht. Oder Besser es war nicht so leicht. Ich habe in der schwangerschafft alles bekommen, das ich immer Angst bekommen habe das ich krankenhaus gehen muss und Operiert werden. Und ich wollte einfach nicht das meine Kindern zu pflegeeltern gehen. Aber jetzt dencke die werden es schaffen, besser als ein vater die ausgenutzt hat nur AGJulija hat geschrieben:Stella, fühl dich bitte nicht angegriffen. Es ist nicht so leicht, in deinen Texten durchzusteigen. Das ist kein Vorwurf! Du kannst und sollst natürlich hier schreiben, daher kommen eben nur die Nachfragen.
Danke. Ja ich lebe schon länger hier, aber wie gesagt seit 1.1.2000 das Italien in der EU ist und daher auch die Kinder die hier geboren werde automatisch dt. Er Wüste das wegen mein großer Sohn.Keiner konnte wissen, dass du bereits acht Jahre rechtsmäßig in Deutschland lebst. Es hätte durchaus sein können, dass dein jüngster eben nicht die dt. Staatsangehörigkeit hat oder bekommt und damit wärst du ein ganzes Stück weiter. Nun ist es aber nicht so und wir können gemeinsam schauen, welche Möglichkeiten du hast.
Ja und Nein. Was er mit mir früher gemacht hat, macht jetzt mit mein größer. Die waren Heute bei ihm vom 12.30 bis 18.30. Ich habe mit die Umgangspflegerin abgemacht das ich Ihm nicht mehr sehen muss, zu mindestens habe ich das geschafft. Also mein größer lieb Ihm überall obwohl er nicht gut findet das er weg ist (ich kann und ich will nicht das er alles versteht). Mein Sohn wollte pizza essen er sagte wir gehen zu mein freund und er darf entscheiden. So hat nix bekommen obwohl wir uns vereinbart haben. Er sagt zu mein sohn er würde Ihm in Kamerun bringen er soll nur Französische lernen.So wie ich dich verstanden habe, geht es dir in erster Linie darum, dass dein Herzschmerz über das Verhalten deines Ex-Freundes gelindert wird. Das ist auch nachvollziehbar, keiner hat gerne Liebeskummer. Ich empfehle dir aber dringend, deine Prioritäten zu verschieben. In erster Linie sollte es darum gehen, deine Kinder zu schützen und in einer strukturieten und sicheren Umgebung aufwachsen zu lassen.
Ich weiss das solche Sache Kleinigkeit sind, aber sind die Sache wie er bei mir hingekommen ist. Wir sollte dieses Jahr Nach Kamerun zu seine Familien Fliegen. Seine Familie wüste überhobt nicht wer ich bin....Mein Sohn hat mir nicht viel erzählt, aber als er nach Hause kamm war super glücklich, so wie ich damals war...
Die Umgangspflegerin möchte einen Verlängerung des Umgang. Und außerdem, habe ich geschafft statt 2 in der WO nur 1. Er darf mich nicht mehr anrufen und nicht mehr sprechen. Ich glaube das ist gut. Weil nur Eltern die kommunizieren können für die kindern gemeinsam sorgen. Sie Meint das unseren Kommunikation ist so schwer das die Kindern darunter leiden.Es ist abzuklären, ob es gravierende Gründe gibt, die gegen ein geteiltes Sorgerecht sprechen. So wie es durchklang, wurdest du und deine Kinder bedroht (oder habe ich das falsch verstanden?). Schreibe das alles auf und übergebe es dem Jugendamt. Hast du eine Hilfe für solche Schreiben? Wenn nicht, können dir die Ansprechpartner bestimmt helfen.
Ich versuche Alles....Ich komme gerade von ein 3 wo kure. Es war schön endlich ohne Ihm. Und druck von alle Seite. ZB meine Anwältin hat gesagt wenn ich die UP immer wieder zeigen lasse das ich nicht will das die kinder zu papa gehen kann auch sein das ich das sorgerecht verliere....Wenn es beim geteilten Sorgerecht bleibt, muss ein Weg gefunden werden, wie du trotz deiner Entäuschung eine stabile, verantwortungsvolle Mutter werden bzw. bleiben kannst. Deinen Kindern und dir selbst zu Liebe.
Kannst du laut sagen.....was kann man machen wenn mann das merkt??? Ich habe irgendwie gemerkt in der 7 Monat...Ja, wahrscheinlich hat dein Ex dich benutzt, damit er eine AE bekommt. Wer innerhalb 2,5 Jahren nur eine Klausur schreibt, muss damit rechnen, dass sein Studentenvisum nicht verlängert wird. Sein Glücksfall ist also die Schwangerschaft. Man schafft es kaum leichter.
Und ich bin jemand das alles raus bekommt......reingelegt!!!
Vielleicht tut dir eine professionelle Therapie gut?
Stella, wenn du ihn erst 2011 kennengelernt hast,
Ja und Nein. Was er mit mir früher gemacht hat, macht jetzt mit mein größer. Die waren Heute bei ihm vom 12.30 bis 18.30. Ich habe mit die Umgangspflegerin abgemacht das ich Ihm nicht mehr sehen muss, zu mindestens habe ich das geschafft. Also mein größer lieb Ihm überall obwohl er nicht gut findet das er weg ist (ich kann und ich will nicht das er alles versteht). Mein Sohn wollte pizza essen er sagte wir gehen zu mein freund und er darf entscheiden. So hat nix bekommen obwohl wir uns vereinbart haben. Er sagt zu mein sohn er würde Ihm in Kamerun bringen er soll nur Französische lernen.
[/quote]ps: auch wenn es dich nicht zu interessieren scheint, ich sags trotzdem nochmal auch für die, die sich hier im Unklaren sind: stella, dein Sohn hat die dt. Staatsbürgerschaft, weil du seit mehr als 8 Jahren in Deutschland lebst. NICHT allein, weil Italien in der EU ist.
Wenn du drei Jahre hier leben würdest, dann hätte dein Sohn keine dt. Staatsbürgerschaft. Ist aber unwichtig für dich, denn so ist es ja nicht. Nur weil du immer sagst, weil Italien seit 2000 in der EU ist. Das alleine ist nicht die Begründung, sondern weil du seit 8 Jahren oder länger hier lebst.
Bitte sag mir wir kann ich ein 6 jahres kind erklären.....Du sagst, dass dein ältester Sohn bei deinem Ex zu Besuch war. Begründung dafür, dass er ihn so sehr liebt. Ich empfehle dir, hier einzuschreiten. Dein Ex hat überhaupt keinen Anspruch auf deinen Ältesten.
Hallo.....Dann gibt es noch die Aussage von deinem Ex, dass er deinen (!) Sohn nach Kamerun bringen will, damit er dort französisch lernt. Eine Fremdsprache zu beherrschen in allen Ehren, aber ist dir klar, was das bedeutet:
- Entbindung von dir
- Aufwachsen in einem unsicheren Land/ völlig anderer Kultur
- Kindesentführung!
Möchtest du das als liebende Mutter wirklich zulassen?