Die roten Hervorhebungen stammen von mir.
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 05.02.2013
(Unverändert gültig seit: 05.02.2013)
Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitsinformationen – Sicherheitskontrollen am Flughafen
- Allgemeine Reiseinformationen – Verhaltensregeln
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Ihre Zahl hat zuletzt wieder deutlich zugenommen, insbesondere in den Urlaubsgebieten am Roten Meer. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken (insbes. Wüstengegenden/ Sinai)
Anschläge auf Hotels und Touristenziele gab es zuletzt im Februar 2009. Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können aber nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt aktuell insbesondere vor dem Hintergrund des deutschen Engagements in Mali. In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt.
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Dies gilt insbesondere für die Grenzregion zu Libyen und zum Sudan.
Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Auf dem gesamten Sinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar, das auch für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, nicht ausgeschlossen werden kann. Ende Mai 2012 wurden auf dem Süd-Sinai, in der Nähe von Dahab, zwei US-Bürger entführt. Mitte Juli 2012 kam es erneut zu einer Entführung von US-Touristen in Zentral-Sinai. Von Reisen auf den Sinai (mit Ausnahme der Touristenorte im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) wird daher derzeit abgeraten. Nächtliche Transfers zwischen dem Flughafen Sharm-El-Sheikh und den Orten auf dem Küstenstreifen bis Nuweiba sollten vermieden werden.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht im Nord-Sinai und im Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen.
Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung kommt es im Nord-Sinai und im Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Am 14. und 16.09.2012 gab es Anschläge bewaffneter, extremistischer islamistischer Aktivisten sowohl gegen internationale als auch ägyptische Sicherheitseinrichtungen, bei denen nach Presseberichten mind. 10 Personen z. T. schwer verletzt wurden. Auch Ende November 2012 kam es erneut zu Anschlägen auf Sicherheitseinrichtungen, u.a. in Rafah. Von Reisen in den Nord-Sinai und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird daher dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt.
Regulär ist der Grenzübergang zwischen Ägypten und dem Gazastreifen in Rafah an sechs Tagen pro Woche (außer freitags) geöffnet. Es kann allerdings jederzeit zu einer vollständigenSchließung des Grenzübergangs Rafah kommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Im November und Dezember 2012 gab es im Stadtzentrum von Kairo im Umfeld des Tahrir-Platzes und der Mohamed-Mahmoud-Straße sowie rund um den Präsidentenpalast in Heliopolis (Kairo) immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften Auch in anderen Stadtvierteln von Kairo und in anderen Städten in Ägypten (u.a. Alexandria, Suez, Port Said, Damanhour) gab es gewalttätige Auseinandersetzungen am Rande von Demonstrationen. Das am 15. und 22. Dezember 2012 abgehaltene Referendum verlief weitgehend friedlich.
Zum zweiten Jahrestag der Revolution am 25. Januar 2013 und anlässlich der Verkündung des Urteils im sog. Port-Said-Verfahren (Todesfälle im Fußballstadion von Port-Said) am 26. Januar 2013 ist es in Kairo und zahlreichen anderen Städten zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Brennpunkte waren insbesondere Suez und Port Said, aber auch Kairo und Alexandria. Es gab zahlreiche Tote und Verletzte.
In Kairo konzentrieren sich die Ausschreitungen regelmäßig auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, das Fernsehgebäude Maspero, die Brücke des 6. Oktober und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Bei der Fahrt zum bzw. vom Internationalen Flughafen Kairo sollten diese Bereiche gemieden werden; es sollte ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, weil es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann.
Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes (wie bspw. Ramses Hilton, Semiramis Intercontinental, Shepheard-Hotel) können nicht mehr uneingeschränkt als sicher betrachtet werden, da es schon zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen ist. Bei einem Besuch des Ägyptischen Museums ist erhöhte Umsicht angezeigt, der Zugang sollte vom rückwärtigen Bereich her erfolgen.Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Auch vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Straße oder der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter
http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten.Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...