Trifft das für Österreich ebenso zu wie für DE?Shadowka hat geschrieben:Nein, abgeschoben wird er sicher nicht, da ihr ja ein gemeinsames Kind habt. Dadurch ist sein Aufenthalt gesichert.
blind vor liebe ??
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Re: blind vor liebe ??
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Re: blind vor liebe ??
Nein, alles normal wollte nur fragen denn die frage bschäftigt mich schon lange. Ok danke 
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Re: blind vor liebe ??
Danke, liebe Dagmar!
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Re: blind vor liebe ??
Hallo. Lange hat es leider bei mir gedauert um wirklich zu sehen und kapieren was mein noch Ehe Mann vor gehabt hat. Doch endlich hat es klick gemacht. Mit viel schmerz, Wut, Traurigkeit. Aber endlich. Am 20,3 ist der Termin zur einvernehmlichen Scheidung. Er hat ohne wenn und aber denn Scheidungs Zettel unterschrieben. Und am 14,2 wurde von mir die Scheidung eingereicht
Er will jetzt mir Angst machen, meinte ich bekomme Probleme. Er kommt mit einem Anwalt. Wir werden um das Kind streiten. Und lauter so Sachen. War schon an sämtlichen Ämter. ich habe jetzt einfach nur Angst was mein bzw unser Kind betrifft. Ich will das alleinige Sorgerecht. Denn alles andere hat er ja jetzt geschafft. Das er sein Visa für 3 Jahre bekommen hat. Und unsere Ehe nicht als scheinehe scheint
Kann mir irgendwer Tipps geben was ich noch bis zur Scheidung tun kann? Was ich tun kann das ich das alleinige Sorgerecht bekomme. Und wir leben noch gemeinsam er will nicht gehen. Er ist zwar fast nie zu Hause Gott sei dank. Aber was könnte ich noch tun? Bitte um eure Hilfe
Danke LG
Er will jetzt mir Angst machen, meinte ich bekomme Probleme. Er kommt mit einem Anwalt. Wir werden um das Kind streiten. Und lauter so Sachen. War schon an sämtlichen Ämter. ich habe jetzt einfach nur Angst was mein bzw unser Kind betrifft. Ich will das alleinige Sorgerecht. Denn alles andere hat er ja jetzt geschafft. Das er sein Visa für 3 Jahre bekommen hat. Und unsere Ehe nicht als scheinehe scheint
Kann mir irgendwer Tipps geben was ich noch bis zur Scheidung tun kann? Was ich tun kann das ich das alleinige Sorgerecht bekomme. Und wir leben noch gemeinsam er will nicht gehen. Er ist zwar fast nie zu Hause Gott sei dank. Aber was könnte ich noch tun? Bitte um eure Hilfe
Danke LG
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Re: blind vor liebe ??
Wahrscheinlich herzlich wenig. Es sei denn, man kann ihm Verfehlungen im Hinblick auf das Kind vorwerfen.wahresgesicht hat geschrieben: Was ich tun kann das ich das alleinige Sorgerecht bekomme.
Zur Befriedigung Deiner persönlichen Enttäuschungen oder gar eventueller Rachegelüste ist das Sorgerecht allerdings ungeeignet. Es geht einzig und allein um das Wohl des Kindes und das hat nun mal auch ein Recht auf seinen Vater, auch wenn Dir das nicht gefällt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: blind vor liebe ??
Das ist mir klar das es um das wohl des Kindes geht
Nur muss ich aber sagen das er mir schon 2 mal gedroht hat denn kleinen mit nimmt nach Afrika. Jedes mal wenn wir Streit hatten hat er nicht wirklich viel acht gegenüber seines Kindes gezeitigt. Bestes Beispiel diesen Montag der kleine ist krank ( Grippe ) wir mussten zum Doktor. Er aber hat nichts getan als auf der Couch liegen geblieben u so getan als würde er schlafen. Er hat uns nicht zum Doktor gebracht musste um einen Fahrer schauen was ich auch dann hatte aber er besitzt ein Auto
Dann oft begrüßt er denn kleinen gar nicht oder verabschiedet sich wenn er geht. Auch wenn der kleine weint. Er bleibt bei mir u er geht. Am Dienstag hatten wir einen Termin am Gericht wegen dem Unterhalt während der Scheidung. Seit dem versucht er normal zum kleinen zu sein. Meiner Meinung ist das Vernachlässigung. Und auch das er mir schon 2 mal gedroht hat
Irgendwas muss ich ja machen zum wohl des Kindes?
Im Dezember hat er uns für 2 Wochen alleine gelassen es war weihnachten. Hat mich mit null Cent stehen gelassen u alle Rechnungen hier gelassen. Sozialamt konnte ich nicht gehen er war noch gemeldet. Meine Familie mussten uns unterstützen
Das ist alles Vernachlässigung.
Nur muss ich aber sagen das er mir schon 2 mal gedroht hat denn kleinen mit nimmt nach Afrika. Jedes mal wenn wir Streit hatten hat er nicht wirklich viel acht gegenüber seines Kindes gezeitigt. Bestes Beispiel diesen Montag der kleine ist krank ( Grippe ) wir mussten zum Doktor. Er aber hat nichts getan als auf der Couch liegen geblieben u so getan als würde er schlafen. Er hat uns nicht zum Doktor gebracht musste um einen Fahrer schauen was ich auch dann hatte aber er besitzt ein Auto
Dann oft begrüßt er denn kleinen gar nicht oder verabschiedet sich wenn er geht. Auch wenn der kleine weint. Er bleibt bei mir u er geht. Am Dienstag hatten wir einen Termin am Gericht wegen dem Unterhalt während der Scheidung. Seit dem versucht er normal zum kleinen zu sein. Meiner Meinung ist das Vernachlässigung. Und auch das er mir schon 2 mal gedroht hat
Irgendwas muss ich ja machen zum wohl des Kindes?
Im Dezember hat er uns für 2 Wochen alleine gelassen es war weihnachten. Hat mich mit null Cent stehen gelassen u alle Rechnungen hier gelassen. Sozialamt konnte ich nicht gehen er war noch gemeldet. Meine Familie mussten uns unterstützen
Das ist alles Vernachlässigung.
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Re: blind vor liebe ??
Hallo Wahresgesicht,
Du schreibst
Die Familien dort haben in der Regel selbst genügend Kinder, die sie als "richtige" Kinder ansehen, weil sie NIG/NIG sind - und in aller Regel haben sie selbst mehr als genug Probleme, diese eigenen, von ihnen anerkannten Kinder überhaupt satt zu kriegen.
Keine der Familien in diesen Ländern legt Wert auf Zuwachs durch ein weiteres Kind, das mit durchgefüttert werden muss, schon gar nicht, wenn es ein Mischling (sie werden dort "bastards" oder "halfcasts" genannt) mit einer weißen Europäerin ist. Überhaupt werden die Verbindungen der Männer aus Schwarzafrika mit weißen Europäerinnen von den Familien und oft bereits vorhandenen einheimischen Ehefrauen nur geduldet und ertragen, weil man sich durch sie Profit verspricht. Besuche dieser Europafrauen und deren Kinder sind überhaupt nicht willkommen.
Anders wäre es evtl aus taktischen Gründen, wenn die Familie in Afrika durch Dich regelmäßige, größere Geldzahlungen bekäme, die ihnen eine gesicherte Lebensgrundlage verschaffen würde. Aber das ist in Deinem Fall ja gar nicht gegeben.
Lass Dich also nicht einschüchtern von solchem Drohungs-"Bluff".
Was Du sonst als "Vernachlässigung" Eures Kindes durch den Vater beschreibst, ist (leider!) auch viel bundesdeutscher Alltag - und reicht als Argument, sich des väterlichen Sorgerechts zu entledigen sicher nicht aus.
An Deiner Stelle würde ich mit dem Kind zusammen eine neue Wohnung suchen und eine vernünftige, feste (evtl begleitete) Besuchsregelung mit dem Kindsvater vereinbaren. So bekommst Du am ehesten Ruhe in die ganze Angelegenheit und tust das in Deiner Situation Bestmögliche für Euer Kind.
Liebe Grüße
heartbeat
Du schreibst
Hierzu kann ich Dir sagen, dass das alles "heiße Luft" ist. Es ist meines Wissens kein einziger Fall bekannt, in dem ein D/NIG Mischlingskind nach Afrika entführt wurde. Das wissen auch die Ausländerbehörden.Nur muss ich aber sagen das er mir schon 2 mal gedroht hat denn kleinen mit nimmt nach Afrika.
Die Familien dort haben in der Regel selbst genügend Kinder, die sie als "richtige" Kinder ansehen, weil sie NIG/NIG sind - und in aller Regel haben sie selbst mehr als genug Probleme, diese eigenen, von ihnen anerkannten Kinder überhaupt satt zu kriegen.
Keine der Familien in diesen Ländern legt Wert auf Zuwachs durch ein weiteres Kind, das mit durchgefüttert werden muss, schon gar nicht, wenn es ein Mischling (sie werden dort "bastards" oder "halfcasts" genannt) mit einer weißen Europäerin ist. Überhaupt werden die Verbindungen der Männer aus Schwarzafrika mit weißen Europäerinnen von den Familien und oft bereits vorhandenen einheimischen Ehefrauen nur geduldet und ertragen, weil man sich durch sie Profit verspricht. Besuche dieser Europafrauen und deren Kinder sind überhaupt nicht willkommen.
Anders wäre es evtl aus taktischen Gründen, wenn die Familie in Afrika durch Dich regelmäßige, größere Geldzahlungen bekäme, die ihnen eine gesicherte Lebensgrundlage verschaffen würde. Aber das ist in Deinem Fall ja gar nicht gegeben.
Lass Dich also nicht einschüchtern von solchem Drohungs-"Bluff".
Was Du sonst als "Vernachlässigung" Eures Kindes durch den Vater beschreibst, ist (leider!) auch viel bundesdeutscher Alltag - und reicht als Argument, sich des väterlichen Sorgerechts zu entledigen sicher nicht aus.
An Deiner Stelle würde ich mit dem Kind zusammen eine neue Wohnung suchen und eine vernünftige, feste (evtl begleitete) Besuchsregelung mit dem Kindsvater vereinbaren. So bekommst Du am ehesten Ruhe in die ganze Angelegenheit und tust das in Deiner Situation Bestmögliche für Euer Kind.
Liebe Grüße
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Bedenke: Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein großer Glücksfall! Dalai Lama
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Re: blind vor liebe ??
kann schon sein das man von dem nichts hört oder sonst, aber die angst habe ich um mein kind und die ist normal. auch wenn ich sagen das dass er sein kind vernachlässigt denk ich nicht das es zum fall kommt das er denn kleinen mit nimmt. aber wie sagt man so schön der teufel schläft nicht. und ich habe einfach angst und will das alleinige sorgerecht. sei wir haben das gemeinsame kann er dann beschließen mit dem kleinen runter zu fliegen??? oder muss ich da auch mein mitsprache recht einführen? ich will das nicht ich habe einfach angst.
ich will das dass alles schnell über die bühne geht?!
worüber kann ich mich noch informieren was die scheidung betrifft ??
LG
ich will das dass alles schnell über die bühne geht?!
worüber kann ich mich noch informieren was die scheidung betrifft ??
LG
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Re: blind vor liebe ??
Ich denke, dass Du Dich anwaltlich beraten lassen solltest, ob es überhaupt Gründe für das alleinige Sorgerecht gibt. Dann musst Du Dichwahresgesicht hat geschrieben:kann schon sein das man von dem nichts hört oder sonst, aber die angst habe ich um mein kind und die ist normal. auch wenn ich sagen das dass er sein kind vernachlässigt denk ich nicht das es zum fall kommt das er denn kleinen mit nimmt. aber wie sagt man so schön der teufel schläft nicht. und ich habe einfach angst und will das alleinige sorgerecht. sei wir haben das gemeinsame kann er dann beschließen mit dem kleinen runter zu fliegen??? oder muss ich da auch mein mitsprache recht einführen? ich will das nicht ich habe einfach angst.
ich will das dass alles schnell über die bühne geht?!
worüber kann ich mich noch informieren was die scheidung betrifft ??
LG
noch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht informieren. Denn, wenn Du das zugesprochen bekommst, kannst Du alleine entscheiden, wo das Kind
hin geht und wo nicht. Aber ich kenne mich in Österreich nicht aus.
Und bei gemeinsamen Sorgerecht hast Du natürlich das Mitspracherecht, ob er mit dem Kind nach Nigeria fliegt oder sonst wo hin.
Über alle Punkte kannst Du nur mit einem Anwalt sachlich korrekt reden.
Gruß,Morena
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Re: blind vor liebe ??
ja dazu habe ich eine rechtsberatung bekommen.
aber sonst noch was was ihr vl von hier wisst ??
aber sonst noch was was ihr vl von hier wisst ??
Re: blind vor liebe ??
Hi Blume,
dann bin ich ja ein Ausnahmefall - das war mir bisher nicht bewusst - oder beziehst du dich auf die neuere Rechtssprechung ?
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Ich wusste z.B. - unabhängig vom alleinigen Sorgerecht ? bislang nicht, dass Afro-Deutsche automatisch zwei
Staatsangehörigkeiten haben, sprich : sind sie z.B:. erstmal auf nigerianischen Boden, gelten sie dort automatisch
als Einheimische/Inländer....
dann bin ich ja ein Ausnahmefall - das war mir bisher nicht bewusst - oder beziehst du dich auf die neuere Rechtssprechung ?
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Ich wusste z.B. - unabhängig vom alleinigen Sorgerecht ? bislang nicht, dass Afro-Deutsche automatisch zwei
Staatsangehörigkeiten haben, sprich : sind sie z.B:. erstmal auf nigerianischen Boden, gelten sie dort automatisch
als Einheimische/Inländer....
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Re: blind vor liebe ??
Inzwischen finden (in Deutschland) die meisten Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit statt. Insbesonders auch deshalb, weil in vielen Ländern eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit überhaupt nicht möglich ist.brighterstar007 hat geschrieben:P.S. Ich wusste z.B. - unabhängig vom alleinigen Sorgerecht ? bislang nicht, dass Afro-Deutsche automatisch zwei Staatsangehörigkeiten haben, sprich: sind sie z.B:. erstmal auf nigerianischen Boden, gelten sie dort automatisch als Einheimische/Inländer....
In diesen Zusammenhang sei auch nochmals (zum gefühlten 999mal) darauf hingewiesen, daß die Kinder aus binationalen Beziehungen, auch die Staatsangehörigkeit des Vaters innehaben und das hängt nicht vom Besitz des (ausländischen) Passes ab.
Bedauerlicherweise ist das vielen Müttern solcher Kinder immer noch nicht bewußt. Beim Besuch in den jeweiligen Ländern besteht deshalb immer die Möglichkeit, daß eine Ausreise dieser Kinder untersagt wird, weil sie in diesen Länder als Inländer gelten und die ebenfalls vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit in diesen Moment völlig unerheblich ist und überhaupt keine Rolle spielt.
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Re: blind vor liebe ??
Das stimmt für Österreich nicht (und ich bezweifle, dass das für Deutschland gilt)! Die Bezeichnung "gemeinsame" Obsorge ist leider irreführend, richtiger wäre es wohl von einer "geteilten Obsorge" zu sprechen.morena hat geschrieben:
Und bei gemeinsamen Sorgerecht hast Du natürlich das Mitspracherecht, ob er mit dem Kind nach Nigeria fliegt oder sonst wo hin.
Die gemeinsame Obsorge heißt nämlich nicht, dass die Eltern nur gemeinsame Entscheidungen treffen dürfen!!! Es wird vom Gesetzgeber zwar ausgegangen, dass die Eltern prinzipiell einvernehmlich entscheiden, aber wenn dem nicht so ist, ist eben jeder Elternteil alleine entscheidungsberechtigt und diese alleinige Entscheidung ist rechtswirksam, auch wenn der andere Elternteil damit nicht einverstanden ist!!
Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, bei denen ein Einvernehmen hergestellt sein muss (z.B. Änderung des Namens, der Religion, der Staatsbürgerschaft, Fremdunterbringung)
Ist ein Elternteil mit der Entscheidung des anderen nicht einverstanden, kann er sich zwar ans Pflegschaftsgericht wenden, aber bis da dann eine Entscheidung gefallen ist, kann man/frau schon 20 Mal auf Urlaub mit dem Kind sein...
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Re: blind vor liebe ??
Hallo.
Also ich war letzten Freitag bei einer Familien Beratung und da wurde mir gesagt, wenn wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben ist meist das Kind bei der Mutter. Und falls er mit dem Kind Urlaub fahren will oder Afrika fliegen will muss ich damit einverstanden sein. Es wurde mir auch gesagt das ich die Papiere behalten darf u ohne Reisepass kommt er nicht weit.
Ich hoffe zwar das er mir freiwillig das alleinige Sorgerecht gibt u wenn nicht wird's hoffentlich nicht so schwer. Aber das Gericht u Jugendamt weiß über meine Ängste bescheid u vl hilft das ja was
Danke für eure antworten
LG
Also ich war letzten Freitag bei einer Familien Beratung und da wurde mir gesagt, wenn wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben ist meist das Kind bei der Mutter. Und falls er mit dem Kind Urlaub fahren will oder Afrika fliegen will muss ich damit einverstanden sein. Es wurde mir auch gesagt das ich die Papiere behalten darf u ohne Reisepass kommt er nicht weit.
Ich hoffe zwar das er mir freiwillig das alleinige Sorgerecht gibt u wenn nicht wird's hoffentlich nicht so schwer. Aber das Gericht u Jugendamt weiß über meine Ängste bescheid u vl hilft das ja was
Danke für eure antworten
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Re: blind vor liebe ??
Moin
Möglich oder nicht ? k.A.
Gruss
haram
Und wenn er sich in der afrikanischen Botschaft einen Kinderreisepass besorgt ?
Es wurde mir auch gesagt das ich die Papiere behalten darf u ohne Reisepass kommt er nicht weit.
Möglich oder nicht ? k.A.
Gruss
haram
Die grösste aller Kampfkünste ist Jura
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Re: blind vor liebe ??
Ich sehe das auch so wie Haram.Haram hat geschrieben:MoinUnd wenn er sich in der afrikanischen Botschaft einen Kinderreisepass besorgt ?
Es wurde mir auch gesagt das ich die Papiere behalten darf u ohne Reisepass kommt er nicht weit.
Möglich oder nicht ? k.A.
Gruss
haram
Wenn er die Absicht hat das Kind mitzunehmen, dann kann er sich einen Paß bei seiner Botschaft ausstellen lassen.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: blind vor liebe ??
Grundsätzlich „wo ein Wille, da ein Weg“. Der Weg ist aber in der Zwischenzeit um einiges steiniger geworden, da auch Nigeria seit einiger Zeit nur noch E-Pässe ausstellt. Alte Pässe können auch nicht mehr verlängert werden. Ich weiss schon: nichts ist unmöglich, aber es ist heute mit Sicherheit erheblich schwieriger als vor 10 – 15 Jahren. Einen gefälschten E-Pass lokal in Nigeria ausstellen zu lassen dürfte wohl möglich sein, aber erheblich schwieriger und nur gegen sehr gutes Geld.Anaba hat geschrieben:Ich sehe das auch so wie Haram.Haram hat geschrieben:MoinUnd wenn er sich in der afrikanischen Botschaft einen Kinderreisepass besorgt ?
Es wurde mir auch gesagt das ich die Papiere behalten darf u ohne Reisepass kommt er nicht weit.
Möglich oder nicht ? k.A.
Gruss
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Wenn er die Absicht hat das Kind mitzunehmen, dann kann er sich einen Paß bei seiner Botschaft ausstellen lassen.
Im Normalfall (ohne Beziehungen zu einem Botschaftsmitarbeiter und entsprechender Entlöhnung) darf für ein Kind unter 18 Jahren nur ein Pass ausgestellt werden, wenn BEIDE Eltern das Einverständnis dazu erteilen (+ Kopie der Pässe BEIDER Eltern). Klar: Unterschriften können gefälscht werden, mit Passkopien wird es schwieriger. Dazu Original und Kopie des Geburtsscheines (also etwas, was auch unter Verschluss gehalten werden sollte, wenn Verdacht besteht).
Quelle und vollständige Liste als Beispiel:
http://www.nigeriahc.org.uk/pdf/epptfir ... rminor.pdf
In alten Pässen kann nach wie vor ein Kindereintrag gemacht werden (also kein selbständiger Reisepass), aber auch hierfür benötigt es seit Jahr und Tag das Einverständnis BEIDER Eltern. Ob hier auch Passkopien BEIDER Eltern verlangt werden, weiss ich nicht – wäre aber logisch (Unterschrift kann eher gefälscht werden, als eine Kopie eines Passdokuments).
Im übrigen: auch die alleinige Sorge schützt vor Entführungen nicht.
Ich weiss nicht, wie sich Beamte in Ö oder anderen EU Staaten verhalten bei AUSRREISE. Ich hatte mich dahingehend vor einiger Zeit in der Schweiz erkundigt bei zuständiger Stelle. Die Beamten hier haben keine Verpflichtung bei Ausreise zu überprüfen, ob die Begleitperson der Kinder überhaupt das Recht hat, die Kinder ins Ausland mitzunehmen. Es gibt also auch da keine Garantie. Wird man jedoch gefragt, muss man die Bescheinigung vorweisen, dass man die Kinder mitnehmen darf (Bescheinigung alleinige Sorge oder eben Einverständniserklärung zur Reise bei gemeinsamer Sorge).
Dies würde so und so, wenn überhaupt, nur bei Reisen mit Direktflug in einen Drittstaat gelten. Im Schengenraum (EU, ausser UK, z.B.) werden keine Passkontrollen durchgeführt. Somit liegt es in der Verantwortung der Fluggesellschaft, innerhalb Schengen wohl auch kein Problem. Bei Flügen in Drittstaaten – ich weiss es nicht. Kommt sicher auch auf die Einzelpersonen an. Im besten Land hat der Drittstaat keine Fluglinie mit Landerecht und dann auch keine „Brothers und Sisters“, die die Augen verschliessen.
Grundsatz: alles Papiere – Geburtsurkunden, sonstige, amtlichen Ausweise, etc. der Kinder unter Verschluss halten, allenfalls bei einer Drittperson des Vertrauens.
Wünsche viel Kraft und alles Gute
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Re: blind vor liebe ??
Nur für den Fall, dass jemand einfach so aus D losfliegen möchte, vielleicht interessiert es:
Als ich mit meiner Tochter in den Urlaub fliegen wollte, musste ich am Flughafen das Urteil bzgl. meines alleinigen Sorgerechts vorlegen, sonst hätte ich D nicht verlassen können mit ihr. (Und selbstverständlich hatte ich einen Reisepass für sie.)
Als ich mit meiner Tochter in den Urlaub fliegen wollte, musste ich am Flughafen das Urteil bzgl. meines alleinigen Sorgerechts vorlegen, sonst hätte ich D nicht verlassen können mit ihr. (Und selbstverständlich hatte ich einen Reisepass für sie.)
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Re: blind vor liebe ??
Seit Mitte letzten Jahres gibt es das nicht mehr. An den EU-Grenzen benötigt jede Person (auch ein Baby) einen eigenen Pass.AbIHayat hat geschrieben: In alten Pässen kann nach wie vor ein Kindereintrag gemacht werden (also kein selbständiger Reisepass),
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: blind vor liebe ??
Das wurde dir wohl gesagt, weil vom Normalfall ausgegangen wird. Normal ist es eben, dass sich -auch getrennte - Eltern ausmachen "ich habe von ... bis... Urlaub, ich fahre nach ... oder vielleicht nach..."wahresgesicht hat geschrieben:Hallo.
...bei einer Familien Beratung und da wurde mir gesagt, wenn wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben ist meist das Kind bei der Mutter. Und falls er mit dem Kind Urlaub fahren will oder Afrika fliegen will muss ich damit einverstanden sein. Es wurde mir auch gesagt das ich die Papiere behalten darf u ohne Reisepass kommt er nicht weit.
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Wenn es aber nicht normal zugeht (und das ist auch bei der "gemeinsamen" Obsorge öfters der Fall, als der Gesetzgeber wahrhaben will), dann ist es bei gemeinsamer Obsorge eben so, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält mit dem Urlaubsziel des anderen Elternteils nicht einverstanden sein muss.
Urlaubsziel gehört in Österreich nicht zu den Punkten, bei denen Einvernehmen zwischen den Eltern hergestellt sein muss!
Willst man bezüglich des Urlaubsziels eine Entscheidung vom Gericht, muss man auch gute Gründe dafür haben (z.B. will jemand derzeit mit seinem Kind nach Syrien auf Urlaub fahren, wird das Gericht das eher nicht als "Wohl des Kindes sehen")
Wenn das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt bei dir hat, dann wirst du auch seine Dokumente haben. Aber für einen neuen Reisepass braucht man jedenfalls in Österreich bei gemeinsamer Obsorge nicht die Unterschrift beider Elternteile. Eine Unterschrift reicht.