Lümmelfrosch


Danke Sony, ich nehme diesen wunderbaren Ausdruck sofort fest in meinen Wortschatz auf !!
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Lümmelfrosch
... ich auchDesert Dancer hat geschrieben:Lümmelfrosch![]()
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Danke Sony, ich nehme diesen wunderbaren Ausdruck sofort fest in meinen Wortschatz auf !!
So lange der Verpflichtungsgeber sein Visum noch nicht hat, ist das auch möglich. Wenn er bereits eingereist wäre, hättest Du Pech gehabt.kamburugamuwa hat geschrieben:Ich hatte eine Verpflichtungserklärung abgegeben und, nachdem mir zugegebenermassen berechtigte Zweifel gekommen waren, die deutsche Auslandsvertretung angerufen, mit der Bitte, meine Verpflichtungserklärung aus diesen und jenen Gründen für die Erteilung eines Visums nicht mehr zu berücksichtigen.
Dem wurde stattgegeben..
Er ist aber nicht der Vormund seiner Mutter und kann Ihre Entscheidungen nicht stornieren, solange sie nicht unter (seine) Pflegschaft gestellt wurde.Ein um seine Mutter besorgter Sohn oder eine besorgte Schwiegertochter, die die Auslandsvertretung in Sachen Visumserteilung anrufen oder anschreiben, sind keineswegs ein Hinz und Kunz und für eine Auslandsvertretung nachprüfbar.
Ein Vermögen ist für die Verpflichtungserklärung auch nicht nötig.Was hat sie sonst noch an Vermögen/Einkünften die für eine VE ausreichen?
das halbe Haus ist inzwischen verkauft und das Geld, zumindest habe ich es so verstanden, schon in Habibi angelegt.Anaba hat geschrieben:Da sie noch ein halbes Haus besitzt, ist das völlig ausreichend.
Entschuldigung, Schreibfehler:Efendi II hat geschrieben: So lange der Verpflichtungs"geber" sein Visum noch nicht hat, ist das auch möglich. Wenn er bereits eingereist wäre, hättest Du Pech gehabt.
Selbstverständlich kann sie auch dort heiraten. Als Ehemann hätte er sogar einen Rechtsanspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland, während dieser beim Besuchsvisum nicht gegeben ist.Betty2014 hat geschrieben:Wie schaut das dann aus, dürfen sie dort heiraten und er darf danach nach D?
Über die Heiratsformalitäten in Tunesien bin ich nicht informiert, aber ich denke mal das dafür eine Konvertierung nicht erforderlich ist. Der Koran erlaubt es ja auch, dass Mohammedaner eine Christin oder Jüdin (als Angehörige einer Buchreligion) heiraten.Eine Heirat dort, geht das so einfach als konfessionslose Frau? Muss sie erstmal zum Islam konvertieren?
es geht in dem Fall um eine mögliche Heirat in Dubai, wo die Religion sicher noch um einiges strenger genommen wird als in TN.Efendi II hat geschrieben: Eine Heirat dort, geht das so einfach als konfessionslose Frau? Muss sie erstmal zum Islam konvertieren?
Über die Heiratsformalitäten in Tunesien bin ich nicht informiert, aber ich denke mal das dafür eine Konvertierung nicht erforderlich ist. Der Koran erlaubt es ja auch, dass Mohammedaner eine Christin oder Jüdin (als Angehörige einer Buchreligion) heiraten.
Andere Forumsmitglieder können zu den Heiratsmodalitäten in Tunesien sicher genaueres beitragen.
In Dubai sind m.W. Eheschließungen religiös gemischter Paare nicht möglich.Franconia hat geschrieben: ...es geht in dem Fall um eine mögliche Heirat in Dubai, wo die Religion sicher noch um einiges strenger genommen wird als in TN.