aufenthalt
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aufenthalt
mal angenommen ein abgelehnter Asylbewerber hat ein Kind mit einer Deutschen ,für das Kind hat er das Sorgerecht und eine anerkannte Vaterschaftserklärung ist der Aufenthalt auf 2 Beinen für ihn so gesichert, oder muß er auch mit der Mutter seines Kindes und mit seinem Kind zusammenleben , das er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt.? Also ist es ausschlaggebend ob sie zusammen wohnen oder nicht??
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Re: aufenthalt
nicht falsch verstehen es geht um eine Freundin sie hat ein Kind mit einem Afrikaner und wohnen zurzeit noch zusammen sie sind nicht verheiratet, sie will sich von Ihm trennen und sie interessiert es,ob er trotzdem noch den Aufenthalt bekommt ,wenn Sie auszieht.Am liebsten wäre Ihr es wenn er keinen bekommt
,deshalb diese Frage.

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Re: aufenthalt
Das ist in § 28 Aufenthaltsgesetz geregelt. Soweit ich informiert bin, muss der Mann für die Aufenthaltserlaubnis das Sorgerecht haben (und nicht mit der Mutter zusammen leben). Wieso will die Freundin, dass der Vater ihres Kindes die Aufenthaltserlaubnis verliert?
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Re: aufenthalt
Inzwischen hasst Sie ihn ,weil er sie nur belogen und betrogen hat, am liebsten wäre Ihr es wenn sie IHN sofort ausweisen würden-Morgaine hat geschrieben:Das ist in § 28 Aufenthaltsgesetz geregelt. Soweit ich informiert bin, muss der Mann für die Aufenthaltserlaubnis das Sorgerecht haben (und nicht mit der Mutter zusammen leben). Wieso will die Freundin, dass der Vater ihres Kindes die Aufenthaltserlaubnis verliert?
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Re: aufenthalt
Nein, solange er sich angemessen um das Kind kümmert, ist sein Aufenthalt gesichert.brauchehilfe hat geschrieben:Also ist es ausschlaggebend ob sie zusammen wohnen oder nicht??
Für eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) genügt die bloße Vaterschaft nicht. Dafür sind andere Voraussetzungen
(guckst Du hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9) erforderlich.
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Re: aufenthalt
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.Strauss hat geschrieben: ....dann erhält er in den meisten Fällen eine "Duldung" (Genehmigung, sich vorübergehend in Deutschland aufzuhalten, diese kann immer wieder erneuert werden und also jahrelang anhalten) -
Eine Duldung wird erteilt, wenn die Abschiebung aus rechtlichen (Krieg im Herkunftsland) oder tatsächlichen (fehlender Pass) Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Im geschilderten Fall hat der Vater eines deutschen Kindes einen Rechtsanspruch auf den Aufenthalt nach § 28 (1) 3 Aufenthaltsgesetz. Daran kann es überhaupt keine Zweifel geben.
Zuletzt geändert von Efendi II am 22.03.2014, 01:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: aufenthalt
Der Kerl war gut genug, um mit ihm ein Kind zu zeugen. Nun ist das Kind halt da.
LG
kkj
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Re: aufenthalt
Sein Aufenthalt ist gesichert.brauchehilfe hat geschrieben:Inzwischen hasst Sie ihn ,weil er sie nur belogen und betrogen hat, am liebsten wäre Ihr es wenn sie IHN sofort ausweisen würden-Morgaine hat geschrieben:Das ist in § 28 Aufenthaltsgesetz geregelt. Soweit ich informiert bin, muss der Mann für die Aufenthaltserlaubnis das Sorgerecht haben (und nicht mit der Mutter zusammen leben). Wieso will die Freundin, dass der Vater ihres Kindes die Aufenthaltserlaubnis verliert?
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Re: aufenthalt
um es mal knallhart zu sagen:brauchehilfe hat geschrieben:Inzwischen hasst Sie ihn ,weil er sie nur belogen und betrogen hat, am liebsten wäre Ihr es wenn sie IHN sofort ausweisen würden-
Egal was die Mutter will, die AHB und das Aufenthaltsgesetz sind nicht dazu da um Ehe- oder Partnerschaftsprobleme zu lösen oder einen unbequemen/unliebsamen Partner wieder los zu werden.
Und die AHB wird den Teufel tun und die Mutter dabei unterstützen dem Kind den Vater vorzuenthalten (bzw. umgekehrt).
Deine Freundin soll sich einfach mal vorstellen der Vater wäre Deutscher - und dann?
Da könnte sie ihn auch nicht einfach in die Wüste schicken nur weil sie nicht mehr mit ihm kann oder will.
und ganz nebenbei...
ich finde es unterste Schublade wenn Mütter die Väter oder Väter die Mütter auf Kosten der Kinder einfach "entsorgen" wollen oder den Kontakt unterbinden nur weil dem einen die Nase des anderen plötzlich nicht mehr passt. Einem Elternteil der dies aus purem Egoismus, verletztem Stolz oder verletzter Eitelkeit macht, dem wünsche ich die passende "Strafe" sobald das Kind alt genug ist um selbständig Entscheidungen zu treffen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)
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Re: aufenthalt
Nun sieht es aber bei den Herren oft so aus, dass nur ein Interesse besteht, weil das Kind den Aufenthalt sichert.und ganz nebenbei...
ich finde es unterste Schublade wenn Mütter die Väter oder Väter die Mütter auf Kosten der Kinder einfach "entsorgen" wollen oder den Kontakt unterbinden nur weil dem einen die Nase des anderen plötzlich nicht mehr passt. Einem Elternteil der dies aus purem Egoismus, verletztem Stolz oder verletzter Eitelkeit macht, dem wünsche ich die passende "Strafe" sobald das Kind alt genug ist um selbständig Entscheidungen zu treffen.
Wie die Umgänge teilweise ablaufen lesen wir hier immer wieder.
Viele Mütter wären froh, wenn der Vater sich (vernünftig) kümmert und bei der Erziehung an ihrer Seite steht und sie entlastet.
Das aber tun die meisten dieser Väter aber nicht.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: aufenthalt
Da hast du sicherlich nicht unrecht, aber die Gesetze sind so wie sie sind, da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn sich der Erzeuger/Vater in angemessener Art und Weise um seinen Nachwuchs kümmert, ist sein Aufenthalt gesichert, unabhängig von den Wünschen oder Befindlichkeiten der Kindesmutter.Anaba hat geschrieben:Nun sieht es aber bei den Herren oft so aus, dass nur ein Interesse besteht, weil das Kind den Aufenthalt sichert.
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Re: aufenthalt
Ich hatte dies ganz generell gemeint, unabhängig von der Nationalität bzw. dem Aufenthaltsstatus der Väter bzw. Mütter.Anaba hat geschrieben:Nun sieht es aber bei den Herren oft so aus, dass nur ein Interesse besteht, weil das Kind den Aufenthalt sichert.und ganz nebenbei...
ich finde es unterste Schublade wenn Mütter die Väter oder Väter die Mütter auf Kosten der Kinder einfach "entsorgen" wollen oder den Kontakt unterbinden nur weil dem einen die Nase des anderen plötzlich nicht mehr passt. Einem Elternteil der dies aus purem Egoismus, verletztem Stolz oder verletzter Eitelkeit macht, dem wünsche ich die passende "Strafe" sobald das Kind alt genug ist um selbständig Entscheidungen zu treffen.
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Viele Mütter wären froh, wenn der Vater sich (vernünftig) kümmert und bei der Erziehung an ihrer Seite steht und sie entlastet.
Das aber tun die meisten dieser Väter aber nicht.
Es wäre hier der Gesetzgeber gefordert der "AE auf 2 Beinen" einen Riegel vorzuschieben und den Aufenthalt über das Kind an die Erfüllung gewisser Pflichten zu binden, z. B. regelmäßiger Umgang, Unterhaltszahlungen und vor allem, eigenständige Sicherung des LU, denn solange es reicht mit einer Geburtsurkunde vom Kind zu wedeln um eine AE zu bekommen (und dadurch auch gleichzeitig ALG2-berechtigt zu sein) wird dies auch schamlos ausgenutzt.
Aber hier ging es ja "nur" darum, dass die Frau nicht will das der Vater in D bleibt weil er sie belogen und betrogen hat (also wohl fremd gegangen ist). Ihn deswegen mit Hilfe der AHB los werden zu wollen und dadurch einem Kind einen evtl. guten Vater vorzuenthalten ist für mich schlicht eine miese Nummer.
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Re: aufenthalt
Franconia, mit beiden Beiträgen hast Du sehr treffend ausgedrückt, was ich auch gedacht hatte.
brauchehilfe, ich hoffe, dass deiner Freundin bewußt ist, dass zwar die Paarbeziehung beendet ist, er aber weiterhin der Vater ihres Kindes bleibt. Und dem Kind zuliebe sollte sie den Kontakt zwischen Kind und Vater nicht unterbinden, obwohl es sicher schwierig ist, seine eigenen Befindlichkeiten hinten anzustellen. Denn in dem Kind ist immer etwas von beiden. Ich hoffe aber auch, dass der Vater sich seiner Veranwortung bewußt ist und dem Kind ein gutes Vorbild wird.
brauchehilfe, ich hoffe, dass deiner Freundin bewußt ist, dass zwar die Paarbeziehung beendet ist, er aber weiterhin der Vater ihres Kindes bleibt. Und dem Kind zuliebe sollte sie den Kontakt zwischen Kind und Vater nicht unterbinden, obwohl es sicher schwierig ist, seine eigenen Befindlichkeiten hinten anzustellen. Denn in dem Kind ist immer etwas von beiden. Ich hoffe aber auch, dass der Vater sich seiner Veranwortung bewußt ist und dem Kind ein gutes Vorbild wird.
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Re: aufenthalt
Die meisten von uns haben sicherlich und bekanntermaßen viele harte Dinge erlebt. Was mich in diesem Fall mal wieder erschüttert, und es sei mir gestattet, ist die - wenn ich nett bin "Blauäugigkeit", wenn ich garstig bin "Fahrlässigkeit", mit der hier gegenüber Kindern vorgegangen wird.
Unabhängig von Nationalitäten der Eltern, es ist doch wohl eine "alte" Lebensweisheit, dass ein Kind noch niemals die Grundprobleme einer nicht intakten Beziehung lösen konnte. Das ist "Traumland", wird allerdings auf dem Rücken eines neuen Menschenkindes ausgetragen.
Wir leben in 2014 in Westeuropa! Die Möglichkeiten von Verhütungsmethoden sind ungemein vielfältig und uns sehr wohl bekannt und auch zugänglich für uns. Wird einem sogar in der Hauptschule beigebracht.
Was hatte sich denn besagte Freundin von dem Kind erwartet? Das ab jetzt der Kindsvater bin ans Lebensende mit ihr zuhause eine Traumbeziehung führt? It makes two to tango - auch so eine alte Lebensweisheit. Wenn man sich schon in eine Schwangerschaft reinquatschen läßt, sollte man mal ein bißchen etwas über die evtl. Beweggründe des Kindesvaters lernen. Da langt es wohl kaum, wenn der gnädige Herr permanent einem in den Ohren liegt, dass man die Traumfrau schlechthin ist und er nur - und das natürlich ausschließlich - Kinder mit uns möchte! Wäre sie von einem - na sagen wir mal - deutschen Schüler/Azubi etc. schwanger geworden - und falls ja, hätte sie das KInd auch bekommen?
Schwarzafrikaner heißt nichts anderes als Asyl - und natürlich in seinem Fall mutmaßlich mittlerweilen Duldung - sehr richtig, Aussetzung der Abscheibung", weil ja der Asylantrag abgelehnt wurde. Vorher heiratet auch keiner oder zielt darauf ab, ein Kind zu haben.
Heirat - mittlerweilen so teuer, weil fast nur noch im Heimatland möglich. Innerhalb Europas geht das z.Z. nur noch in Italien, aber mit Auflagen, sich dort mal anzusiedeln, min. ein halbes Jahr etc. etc. Heimatland bedeutet zwei Tickets für zwei Personen dorthin und wieder zurück, Heirat dort, Deutschkurs für den Prinzgemahl dort, dauert ewig und ist sehr teuer - der Deutschkurs muss nämlich auch bezahlt werden, nicht zu reden vom Lebensaufenthalt des Prinzen dort.
Foglich ist die "Vaterschaftsvariante" seit Jahren die ungemein billigste. Man mußte nur jemanden finden, das Kücken auszubrüten und dann bei Geburt den Namen dieses Vaters anzugeben. Dann wird langsam aus der Duldung die befristete AE - was wollte er mehr? Ist nicht daran gekoppelt, mit der "Baby-Mother" (so nennen "Sie" solche Mütter) und dem Kind auch nur mal eine Woche zusammen zu leben. Solange er den Kindesunterhalt zahlt, wird ihm nichts passieren. Das deutsche Gesetzt geht nämlich vom "Kindeswohl" aus, will heißen, Kind sollte auch mal die Gelegenheit bekommen, Papa zu sehen.
Aber jetzt, nachdem er nicht die Traumbeziehung führt, soll er einfach nur weg? Zu einfach - Kindern fragen nämlich irgendwann in ihrem Leben nach dem Vater - was wird sie dann sagen? Irgendwie war er ja in ihrer Lebensrealität zum Zeitpunkt des Schwangerwerdens noch nicht so ein A... - oder hätte sie ihn sonst als den Vater ihres KIndes ausgewählt?
Bitte mal überlegen, ob man überhaupt schwanger werden möchte!
Natürlich ist es seit Jahren die beliebteste Variante, eine AE zu bekommen - das macht aber die momentane Einstellung deiner Freundin zu ihrem KInd auch nicht besser.
Unabhängig von Nationalitäten der Eltern, es ist doch wohl eine "alte" Lebensweisheit, dass ein Kind noch niemals die Grundprobleme einer nicht intakten Beziehung lösen konnte. Das ist "Traumland", wird allerdings auf dem Rücken eines neuen Menschenkindes ausgetragen.
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Was hatte sich denn besagte Freundin von dem Kind erwartet? Das ab jetzt der Kindsvater bin ans Lebensende mit ihr zuhause eine Traumbeziehung führt? It makes two to tango - auch so eine alte Lebensweisheit. Wenn man sich schon in eine Schwangerschaft reinquatschen läßt, sollte man mal ein bißchen etwas über die evtl. Beweggründe des Kindesvaters lernen. Da langt es wohl kaum, wenn der gnädige Herr permanent einem in den Ohren liegt, dass man die Traumfrau schlechthin ist und er nur - und das natürlich ausschließlich - Kinder mit uns möchte! Wäre sie von einem - na sagen wir mal - deutschen Schüler/Azubi etc. schwanger geworden - und falls ja, hätte sie das KInd auch bekommen?
Schwarzafrikaner heißt nichts anderes als Asyl - und natürlich in seinem Fall mutmaßlich mittlerweilen Duldung - sehr richtig, Aussetzung der Abscheibung", weil ja der Asylantrag abgelehnt wurde. Vorher heiratet auch keiner oder zielt darauf ab, ein Kind zu haben.
Heirat - mittlerweilen so teuer, weil fast nur noch im Heimatland möglich. Innerhalb Europas geht das z.Z. nur noch in Italien, aber mit Auflagen, sich dort mal anzusiedeln, min. ein halbes Jahr etc. etc. Heimatland bedeutet zwei Tickets für zwei Personen dorthin und wieder zurück, Heirat dort, Deutschkurs für den Prinzgemahl dort, dauert ewig und ist sehr teuer - der Deutschkurs muss nämlich auch bezahlt werden, nicht zu reden vom Lebensaufenthalt des Prinzen dort.
Foglich ist die "Vaterschaftsvariante" seit Jahren die ungemein billigste. Man mußte nur jemanden finden, das Kücken auszubrüten und dann bei Geburt den Namen dieses Vaters anzugeben. Dann wird langsam aus der Duldung die befristete AE - was wollte er mehr? Ist nicht daran gekoppelt, mit der "Baby-Mother" (so nennen "Sie" solche Mütter) und dem Kind auch nur mal eine Woche zusammen zu leben. Solange er den Kindesunterhalt zahlt, wird ihm nichts passieren. Das deutsche Gesetzt geht nämlich vom "Kindeswohl" aus, will heißen, Kind sollte auch mal die Gelegenheit bekommen, Papa zu sehen.
Aber jetzt, nachdem er nicht die Traumbeziehung führt, soll er einfach nur weg? Zu einfach - Kindern fragen nämlich irgendwann in ihrem Leben nach dem Vater - was wird sie dann sagen? Irgendwie war er ja in ihrer Lebensrealität zum Zeitpunkt des Schwangerwerdens noch nicht so ein A... - oder hätte sie ihn sonst als den Vater ihres KIndes ausgewählt?
Bitte mal überlegen, ob man überhaupt schwanger werden möchte!
Natürlich ist es seit Jahren die beliebteste Variante, eine AE zu bekommen - das macht aber die momentane Einstellung deiner Freundin zu ihrem KInd auch nicht besser.
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Re: aufenthalt
das macht aber die momentane Einstellung deiner Freundin zu ihrem KInd auch nicht besser.
Das wäre das Schlimmste... wenn die Mutter in dem Kind Eigenschaften sieht, die der einst (möglicherweise) geliebte und nun verhasste Ex-Partner auch innehatte... und das Kind dies dann spüren lässt (bewußt oder unbewußt).