Brauche hilfe

Austausch über gemachte Betrugserfahrungen in Deutschland

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Papue12
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Brauche hilfe

Beitrag von Papue12 » 10.07.2014, 13:02

Hallo.
Bin schon seit einer weile besucherin eurer seite. . Ich brauche dringend eure hilfe da ich auch opfer von bezness geworden bin. Es brauchte einige Zeit bis ich es verstanden habe.
Jetzt zu meiner Geschichte.
Im Januar 2012 habe ich im Internet einen mann aus nigeria kennengelernt. Wir haben uns ziemlich bald getroffen und da er in Braunschweig wohnte und ich in berlin und er erst seit 1 monat in Deutschland war, ist er bald bei mir eingezogen. Ich hatte damals zwei kinder und war also hier verwurzelt. Kurze zeit später wurde ich schwanger, da er sich um alles gut gekümmert hat und sich als "traummann" herausstellte. Er hatte natürlich keinen Aufenthalt. er zeigte mir eine griechische aufenthaltsbestaetigung mit der er hier einige zeit bleiben konnte. Wir sind dann zur abh und dieses Dokument stellte sich als falsch dar. Habe das aber erst nicht so begriffen, da die dame von der abh mir sagte dieses Dokument bekommen nur Familienangehörige von griechen. Aber er sagte mir er sei nicht verheiratet und habe keine Kinder. Im oktober 2012 habe ich dann unser kind geboren und bin dann mit ihm von a nach b wegen seinem Aufenthalt. Das dokument lies er dann weg sagte es sei verloren. Er bekam eine duldung. Ich gab ihm das sorgerecht und er wohnte bei mir. Dieses jahr im März hat er seinen Aufenthalt bekommen für 18 jahre. Man muss sagen dass ich zwischenzeitlich schon misstrauisch geworden bin und rausgefunden habe, das er in nigeria verheiratet ist und ein kind hat. Streitet er bis heute alles ab und ich konnte nix beweisen. Er sagte immer es sei seine schwester. Er schickte geld und sachen etc.
So im März bekam er seinen Aufenthalt und er verlor seinen job. Er buchte eine reise nach nigeria unter dem vorwand er wolle ein Geschäft aufbauen. Im april flog er hin und als ich ihn anrief ein paar Tage später ging eine frau ans telefon und stellte sich als seine frau vor "... wife". Ich hab ihn zur rede gestellt. Erst erzählte er mir er hat sein Telefon liegenlassen. Später erzählte er mir wieder was anderes. Er streitet alles ab und stellt mich als paranoid dar. Er kam wieder nach 5 wochen. ich sah dass er noch ein telefon für sie gekauft hat für 160 eur denn nun schrieben sie sich über whatsapp mit einem gemeinsamen foto. Ich habe ihn aus der wohnung geworfen. Nun habe ich gesehen dass er dieser Frau
unterlagen geschickt hat zur Beantragung eines visums in d. Seit dem er weg ist kümmert er sich nicht mehr um seinen sohn. Ruft nicht an. Bezahlt keinen cent. Er hat keine neue meldeadresse da ich ihn abgemeldet habe, denn wegen ihm sind wir beim jobcenter gemeldet und er geht wieder arbeiten. Ich will keinen Ärger mit dem jobcenter. Er kümmert sich hier um nichts mehr.
Was kann ich tun? Es sieht ja wohl so aus als ob er nur darauf gewartet hat. Was kann ich tun? Soll ich ihn bei der Polizei anzeigen und bei der abh?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Verzweifelte grusse
Papue

Ich habe auch kopien von sokumenten, den falschen aufenthalt von Griechenland etc.

Candy
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Candy » 10.07.2014, 13:21

Hallo Paque,

im Namen des gesamten Teams von 1001Geschichte heisse ich dich herzlich Willkommen.
Wir wünschen dir einen informativen und guten Austausch,
Liebe Grüsse
Candy
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Bina62
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Bina62 » 10.07.2014, 13:26

Hallo,leider wieder eine typische Beznessgeschichte,euer Kind sichert den Aufenthalt,nur darum ging es ihm.Lasse Dich anwaltlich beraten.Du kannst die ALB informieren,wenn der Aufenthalt auf Grund des Kindes gegeben wurde,muss er sich auch kümmern.Lg.Bina

Candy
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Candy » 10.07.2014, 13:30

Liebe Paque,

leider bist du ein Opfer dieses üblichen Bezness-Vorgangs geworden:
Diese Boys versuchen genau auf diese Weise an eine AB zu kommen.
Haben sie es geschafft, so wie er es nun durch euer gemeinsames Kind und durch dich geschafft hat,
dann holen sie ihre Frauen nach Dtschl. und beantragen UND bekommen! alle möglichen,
ihnen zusehenden Unterstützungen.

Vielleicht kann dir einer unserer User hier nützliche Tipps geben,
doch, so leid es mir für dich tut,
ich denke, viel kannst du nicht gegen ihn ausrichten
Liebe Grüsse
Candy
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Efendi II
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Efendi II » 10.07.2014, 13:54

Papue12 hat geschrieben:Dieses jahr im März hat er seinen Aufenthalt bekommen für 18 jahre.
Eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Jahre gibt es nicht.
Entweder eine unbefristete (=Niederlassungserlaubnis) oder für ein, zwei oder drei Jahre, längstens aber bis zum Ende der Passgültigkeit.

Ich verstehe einfach nicht, dass sich diese Frauen jeden Mist erzählen lassen, anstatt einmal selbst im Internet zu recherchieren oder sich bei der Ausländerbehörde zu informieren. Die wollen anscheinend immer das glauben, was ihnen ihr Traumprinz erzählt und sei es noch so abstrus oder unlogisch.
Blume hat geschrieben: Aus welchem Grund bekam er eine Duldung?
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Darinka
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Darinka » 10.07.2014, 14:06

Hallo Papue,

klingt leider nach einer ganz klassischen Bezness-Geschichte. Kind für AE... Tut mir leid für Dich. Versuche ihn für Dich abzuhaken und konzentriere Dich auf Dich und Dein Kind.

Aber eine AE für 18 Jahre gibt es nicht wirklich... Weshalb ich das hier genauso wenig verstanden habe wie clara:
Papue12 hat geschrieben: Im oktober 2012 habe ich dann unser kind geboren und bin dann mit ihm von a nach b wegen seinem Aufenthalt. ... Er bekam eine duldung. Ich gab ihm das sorgerecht und er wohnte bei mir. Dieses jahr im März hat er seinen Aufenthalt bekommen für 18 jahre.
Ich dachte zuerst es sei gemeint: Aufenthalt für 18 Jahre im Sinne von "Kind ist da", aber das passt ja auch überhaupt gar nicht. Das Kind kam ja Oktober 2012 schon und nicht jetzt im März 2014...
Da verstehe ich jetzt gerade wohl nur Bahnhof... :?

LG darkness
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Anaba
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Anaba » 10.07.2014, 16:03

Liebe Papue,

nochmals willkommen.
Als ich deine Geschichte bekommen habe, ist mir sofort aufgefallen, dass du schreibst, er hätte für 18 Jahre Aufenthalt bekommen.
Das solltest du, wie Blume schreibt, noch einmal erklären.

Diese Geschichte ist Bezness vom Feinsten.
Er landet irgendwie in Griechenland und schafft es nach Deutschland. Papiere sind gefälscht.
Du lebst allein mit zwei kleinen Kindern, trotzdem wirst du nach kurzer Zeit von ihm schwanger.
Da, obwohl du nichts von ihm weißt.
Das Kind rettet ihn und er sitzt jetzt hier fest im Sattel.
Obwohl ich nicht verstehe, dass er bei den Behörden wegen der falschen Papiere keinen Ärger
bekam, sondern sofort Aufenthalt bekommen hat.
Jetzt wird er alles daran setzen und seine Frau und das Kind holen. Auch das wird ihm gelingen.
Diese Männer panen alle genau, kennen die Gesetze und ihre Rechte. Sie haben Zeit und erreichen auch alles.

Wenn ich solche Geschichten lese, bekomme ich die Wut.
Trotzdem sollte man bedenken, diese Männer können nur so weit gehen, wie man sie lässt.
Verlierer hier ist das Kind und deine Familie. Du hast nun drei kleine Kinder, für die du sorgen musst. Das wird nicht leicht.
Deshalb solltest du deine Zeit und Kraft nicht mit Rache vertun, sondern zur Ruhe kommen und dein Leben einrichten.

Allerdings kannst du zur Ausländerbehörde gehen und den Sachverhalt schildern. Auch das Jobcenter solltest du in Kenntnis setzten.
Alles andere überlasse den Behörden.
Ich wünsche dir und den Kindern alles Gute.
Liebe Grüße
Anaba

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Franconia
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Franconia » 10.07.2014, 16:18

Efendi II hat geschrieben:Ich verstehe einfach nicht, dass sich diese Frauen jeden Mist erzählen lassen, anstatt einmal selbst im Internet zu recherchieren oder sich bei der Ausländerbehörde zu informieren. Die wollen anscheinend immer das glauben, was ihnen ihr Traumprinz erzählt und sei es noch so abstrus oder unlogisch.
@ Efendi
hätte, wäre, wenn hilft hier nicht weiter, da das Kind sozusagen schon in den Brunnen gefallen ist.
Das es allerdings wünschenswert wäre, Mann/Frau würde sich vor Schwangerschaft oder Ehe ausreichend informieren, ist verständlich.


@Papue
Dein Ex ist Vater eures gemeinsamen Kindes und daran ist sein Aufenthalt geknüpft.
Allerdings nicht nur an die Vaterschaft an sich, sondern an die Personensorge zum dt. Kind, d. h. er müsste sich eigentlich kümmern und Unterhalt zahlen.
Ich würde an deiner Stelle folgendes tun:
1. Anwalt aufsuchen (geht auch mit Beratungssschein) und klären ob man ihm das Sorgerecht entziehen kann, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist.
2. Das Jugendamt informieren, auch über den unbekannten Aufenthaltsort. Dazu Unterhaltsvorschuß beantragen und ihn evtl. über das JA auf Unterhalt verklagen lassen.
3. Die Ausländerbehörde informieren, dass er unbekannt verzogen ist und sich seit xy nicht mehr gemeldet hat, sich nicht um sein Kind kümmert, keinen Unterhalt zahlt und du ihn trotz aller Bemühungen nicht erreichen kannst.
4. Meldung ans Jobcenter über den unbekannten Aufenthaltsort.
Papue12 hat geschrieben:wegen ihm sind wir beim jobcenter gemeldet und er geht wieder arbeiten
wenn du weißt wo er arbeitet, dann gib diese Adresse an die Behörden weiter, dann können Briefe an diese Adresse zugestellt werden. Dem Jobcenter musst du eh mitteilen wenn sich etwas in der Bedarfsgemeinschaft verändert hat, so auch den Auszug von deinem Ex und das du seit dem Zeitpunkt alleinerziehend bist.
Die berechnen dann alles neu und ggf. muss der Leistungsempfänger (also der, auf dessen Konto das Geld geht) mit einer Rückzahlung rechnen. Falls dich das trifft kannst du das auch über eine Ratenzahlung machen. Wichtig ist nur, die Veränderung so schnell als möglich mitzuteilen.

Der Aufenthalt von deinem Ex ist daran geknüpft, dass er sich ums Kind kümmert.
Schreibe alles auf, was du versucht hast um ihn zu erreichen oder ausfindig zu machen.
Notiere wann er sich zuletzt ums Kind gekümmert hat, wann er sich wie meldet und teile dies der Ausländerbehörde mit. Das mit den 18 Jahren gesichertem Aufenthalt ist Humbug und nur in der theoretischen Vorstellung so. Er bekommt zu Beginn keine so lange AE, sondern muss diese immer wieder verlängern. Evtl. sieht die Ausländerbehörde aber Handlungsbedarf, da die Voraussetzungen für seine AE nicht mehr erfüllt sind.
Mache dir da aber nicht zu viele Hoffnungen, sondern stelle dich darauf ein, dass er sich meldet oder wieder bei dir auftaucht wenn er merkt, sein Aufenthalt ist in Gefahr weil er keinen Kontakt zum Kind hat. Ggf. schiebt er gegenüber den Behörden auch dir den schwarzen Peter in die Schuhe, so nach dem Motto "ich will ja, aber sie lässt mich nicht".

Das Verhalten von deinem Ex ist ein Paradebeispiel für Bezness.
Der Nachzug seiner heimischen Frau/Familie nach D dürfte aber trotzdem nicht so einfach werden, denn dafür müsste der Lebensunterhalt für alle, die zu ihm nach ziehen, gesichert sein.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Efendi II » 10.07.2014, 16:21

Papue12 hat geschrieben:Ich gab ihm das Sorgerecht....
Damit ist "der Drops gelutscht".

Da müsste er schon etwas sehr Schwerwiegendes zum Nachteil des Kindes veranstalten, damit ihm das Sorgerecht wieder entzogen werden kann, das wird kaum möglich sein und somit wird er uns wohl auf immer und ewig erhalten bleiben.

Sind das die Fachkräfte, die wir hier so dringend benötigen ?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Anaba » 10.07.2014, 16:27

Der Nachzug seiner heimischen Frau/Familie nach D dürfte aber trotzdem nicht so einfach werden, denn dafür müsste der Lebensunterhalt für alle, die zu ihm nach ziehen, gesichert sein.
Das ist das kleinste Problem. Viele haben dann,wie durch Zauberhand, Arbeit.
Das ist doch auch bei Einbürgerungen oft so.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Efendi II » 10.07.2014, 16:33

Franconia hat geschrieben:Der Aufenthalt von deinem Ex ist daran geknüpft, dass er sich ums Kind kümmert.
Das mag vielleicht theoretisch so angedacht sein, leider sieht das im realen Leben etwas anders aus. Mir ist jedenfalls bislang noch kein Fall bekannt geworden, wo jemand nur deshalb ausgewiesen wurde, weil er sich nicht um sein (außereheliches) Kind gekümmert hätte. Für eine Ausweisung muss schon erheblich mehr vorliegen, als das.
Franconia hat geschrieben:Der Nachzug seiner heimischen Frau/Familie nach D dürfte aber trotzdem nicht so einfach werden, denn dafür müsste der Lebensunterhalt für alle, die zu ihm nach ziehen, gesichert sein.
Mit einer deutschen Ehefrau ist die Einbürgerung bereits nach drei Jahren in Deutschland gelebter Ehe möglich. Das sollte doch zu schaffen sein.

...und als geschiedener Deutschen steht dem Nachzug einer ausländischen (Ehe)Frau mit seinen Kindern kaum noch etwas im Wege. Dazu muss auch nicht der Lebensunterhalt sichergestellt werden.
Zuletzt geändert von Efendi II am 10.07.2014, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von leva » 10.07.2014, 16:37

Ich habe eine Freundin in D ,deren Kindsvater angeblich auch seinen Aufenthalt bis zum 18. Lebensjahrdes Kindes in D gesichert hat,ohne mit ihr verheiratet zu sein.
Der sieht sein Kind 1-2 Mal im Jahr.
Was stimmt denn jetzt?

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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Efendi II » 10.07.2014, 16:49

leva hat geschrieben:Ich habe eine Freundin in D ,deren Kindsvater angeblich auch seinen Aufenthalt bis zum 18. Lebensjahrdes Kindes in D gesichert hat,ohne mit ihr verheiratet zu sein.
Der sieht sein Kind 1-2 Mal im Jahr.
Was stimmt denn jetzt?
Selbstverständlich wird der Aufenthalt des sorgeberechtigten Vaters immer weiter verlängert, bis sein Kind volljährig ist. Eine weitere Verlängerung würde (über das 18.Lebensjahr des Kindes hinaus), zumindest theoretisch nicht möglich sein, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern kann.

Allerdings müsste sich der Betreffende schon sehr dämlich anstellen, wenn es ihm bis dahin nicht gelingen sollte, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen, der ihm einen weiteren Verbleib im Lande, abgesehen von seinem Kinde, sichert, sei es nun ein neues Kind, die Ehe mit einer Deutschen oder einer Ausländerin mit stabilen Aufenthaltsrecht, eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, den EG-Daueraufenthalt oder die Einbürgerung.

Es gibt also eine breite Palette der Möglichkeiten und grundsätzlich werden weit weniger Personen abgeschoben, als gemeinhin angenommen wird. So schnell schießen die Preußen bekanntlich nicht und eine Abschiebung ist auch eine langwierige (juristische) Angelegenheit.
Zuletzt geändert von Efendi II am 10.07.2014, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Franconia » 10.07.2014, 16:51

leva hat geschrieben:Ich habe eine Freundin in D ,deren Kindsvater angeblich auch seinen Aufenthalt bis zum 18. Lebensjahrdes Kindes in D gesichert hat,ohne mit ihr verheiratet zu sein.
Der sieht sein Kind 1-2 Mal im Jahr.
Was stimmt denn jetzt?
Der Begriff "sich kümmern" ist sehr dehnbar.
und wie Efendi schon schrieb, theoretisch muss er sich kümmern, die Praxis sieht allerdings anders aus und es wird sehr viel toleriert.
Im Zweifel, wenn er sich nicht kümmert, dann liegt es natürlich nie an ihm sondern immer an der Mutter, die sich quer stellt und damit kommt der "arme" Mann ganz gut durch. (Ironie off)
Efendi II hat geschrieben:Das mag vielleicht theoretisch so angedacht sein, leider sieht das im realen Leben etwas anders aus.
deswegen hatte ich ja auch geschrieben, die TE soll sich nicht zu große Hoffnungen machen, dass die ABH handelt.
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Anaba » 10.07.2014, 16:53

Efendi II hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben:Der Nachzug seiner heimischen Frau/Familie nach D dürfte aber trotzdem nicht so einfach werden, denn dafür müsste der Lebensunterhalt für alle, die zu ihm nach ziehen, gesichert sein.
Mit einer deutschen Ehefrau ist die Einbürgerung bereits nach drei Jahren in Deutschland gelebter Ehe möglich. Das sollte doch zu schaffen sein.

...und als geschiedener Deutschen steht dem Nachzug einer ausländischen (Ehe)Frau mit seinen Kindern kaum noch etwas im Wege. Dazu muss auch nicht der Lebensunterhalt sichergestellt werden.
So wie ich verstanden habe, sind die Beiden nicht verheiratet.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Brauche hilfe

Beitrag von leva » 10.07.2014, 16:54

Efendi II hat geschrieben:
leva hat geschrieben:Ich habe eine Freundin in D ,deren Kindsvater angeblich auch seinen Aufenthalt bis zum 18. Lebensjahrdes Kindes in D gesichert hat,ohne mit ihr verheiratet zu sein.
Der sieht sein Kind 1-2 Mal im Jahr.
Was stimmt denn jetzt?
Selbstverständlich wird der Aufenthalt des sorgeberechtigten Vaters immer weiter verlängert, bis sein Kind volljährig ist. Eine weitere Verlängerung würde (über das 18.Lebensjahr des Kindes hinaus), zumindest theoretisch nicht möglich sein, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern kann.

Allerdings müsste sich der Betreffende schon sehr dämlich anstellen, wenn es ihm bis dahin nicht gelingen sollte, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen, der ihm einen weiteren Verbleib im Lande, abgesehen von seinem Kinde, sichert, sei es nun eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, den EG-Daueraufenthalt oder die Einbürgerung.
Ist also die Verlaengerung der AE des Kindsvaters in D nicht an eine dokumentierte /minimal Betreung gebunden?
Der Fall den ich hier geschrieben habe,sieht so aus,dass er 1-2 Mal pro Jahr ein paar Stunden mit seinem Kind verbringt.
Evtl ist das ja das absolute Minimum?

Franconia
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Franconia » 10.07.2014, 16:59

leva hat geschrieben:Ist also die Verlaengerung der AE des Kindsvaters in D nicht an eine dokumentierte /minimal Betreung gebunden?
Nein!
Weder an eine Mindeststundenzahl an Betreuung/Kontakt zum Kind pro Jahr, noch an die Zahlung von Kindesunterhalt.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Efendi II » 10.07.2014, 17:01

Anaba hat geschrieben:
So wie ich verstanden habe, sind die Beiden nicht verheiratet.
Aber für so einen feschen Habibi wird sich doch sicher ganz schnell eine heiratswillige Deutsche/EU-Bürgerin/Ausländerin mit verfestigten Aufenthaltsrecht finden.
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von leva » 10.07.2014, 17:03

Franconia hat geschrieben:
leva hat geschrieben:Ist also die Verlaengerung der AE des Kindsvaters in D nicht an eine dokumentierte /minimal Betreung gebunden?
Nein!
Weder an eine Mindeststundenzahl an Betreuung/Kontakt zum Kind pro Jahr, noch an die Zahlung von Kindesunterhalt.
Hammer!!! Da sollte in D echt mal etwas passieren.
Soetwas gaebe es in den USA gar nicht.

Franconia
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Re: Brauche hilfe

Beitrag von Franconia » 10.07.2014, 17:04

Efendi II hat geschrieben:
Anaba hat geschrieben:
So wie ich verstanden habe, sind die Beiden nicht verheiratet.
Aber für so einen feschen Habibi wird sich doch sicher ganz schnell eine heiratswillige Deutsche/EU-Bürgerin/Ausländerin mit verfestigten Aufenthaltsrecht finden.
Haibi kann hier nicht heiraten weil er, zumindest habe ich es so verstanden, in seiner Heimat bereit verheiratet ist und jetzt versucht eben diese Ehefrau inkl. der gemeinsamen Kinder nach D zu holen.
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