HaGu hat geschrieben:Kann man nicht. Und Scheinehe, wenn ein Kind da ist - auch nicht.
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Eine Scheinehe muss ja nicht immer beidseitig sein. Sonnenschein hat geschrieben, dass ihr Ehemann nach der Familienzusammenführung untergetaucht ist und das heißt, dass er von Anfang an nicht die Absicht hatte, eine Ehe mit Sonnenschein zu führen, also kann das Gericht auch durchaus zur Erkenntnis kommen, dass es sich um eine einseitige Scheinehe handelt.
Und es wurde schon darauf hingewiesen: Es geht nicht nur um das Recht des Vaters, sondern auch um die Rechte der Kinder und dabei sollte das Wohl des Kindes entscheidend sein. Wenn ein Elternteil keine Bereitschaft zu Kooperation zeigt, dann
ist das gemeinsame Sorgerecht gegen das Kindeswohl. Auch wenn die RichterInnen zunehmend zu feig (oder zu blind) sind, sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht auszusprechen, kann man bzw. frau schon entsprechende Argumente vorbringen. Zum Thema Bindungsintoleranz: Immer wieder auf die Trennung zwischen alleinigem Sorgerecht und Umgangsrecht pochen.
Wünsche dir starke Nerven und Ausdauer, liebe Sonnenschein!!