betreuter Umgang - und dann?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Arche Noah
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Arche Noah » 17.10.2010, 15:07

Bockiger Esel hat geschrieben:
Kann mir jemand erklären, was da jetzt wieder auf mich zukommt?
Nehme gerne Tipps - auch per Mail - entgegen.
Hat denn sein Anwalt erneuten Antrag auf Umgang ohne Betreuung gestellt ?
Oder ging jetzt alles vom JA aus ?

Es wird wohl wieder daraus hinauslaufen , dass der Vater sein Kind alleine sehen will.

Ob das Gericht dem nun nachgeht, hängt wohl auch davon ab, was das JA sagt.

Arche
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Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 18.10.2010, 15:26

Ja, der gegenerische RA hat wieder einen Antrag auf alleinigen Umgang gestellt und natürlich nicht vergessen mir Umgangsverweigerung zu untestellen.

Das konnte ich - Gott sei Dank - abwehren, denn ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits per E-Mail mein Umgangsvorschläge an das JA geschickt.

Vom Kinderschutzbund liegt ja der Abschlussbericht vor, in dem KEIN unbetreuter Umgang empfohlen wird.
Ich denke mal, dem JA wäre es egal gewesen, wenn nichts mehr gekommen wäre... wäre schon ein Fall weniger gewesen. Und ich wäre auch froh gewesen... aber leider habe ich mich zu früh gefreut.

Ich werde hier wieder schreiben, wenn ich etwas schlauer bin.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 19.10.2010, 15:42

Wir (mein RA und ich) legen jetzt erstmal Beschwerde gegen den Beschluss des AG ein.
Mal sehen was passiert.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 19.10.2010, 16:47

Der Termin ist im November angesetzt.

Aber gegen den Beschluss wegen Regelung des Umgangs (jetzt neu dabei: die Umgangspflegerin) kann binnen 1 Monat Beschwerde eingelegt werden - so steht es geschrieben.

Also 1 . werde ich das Kind der Umgangspglegering nicht rausgeben, damit sie den Sohn dem KV übergibt und der dann machen kann was er will.

Und 2 . ist diese Maßnahme (ähnlich wie die Mediation) auch befristet. Mal wieder mit dem Ziel, dass die Eltern dem Umgangs selbst regeln (= d.h. dass ich mich vom KV weiter verarschen lassen und zudem noch das Kind der Gefahr des angedrohten Kindesentzugs nach TN aussetzen soll... wir krank ist das denn?).

Die Umgangsregelung wird aber nie und nimmer funktionieren, weil der KV meine Vorschläge nicht akzeptiert und mir dann Umgangsverweigerung vorwirft.

Außerdem stinkt es dem KV gewaltig, dass ich das Kind nicht alleine zu ihm lasse (-> auf Grund der ganzen Vorkommnisse und den Drohungen). Das wird diese kranke, gestörte Person nie akzeptieren. Und ich werde doch das Kind nicht dieser Gefahr aussetzen.
... aber genau das verlangt das Gericht von mir. Und wenn das Kind dann weg ist, will es keiner gewesen sein.

Hier wird es nie einen gemeinsamen Nenner geben!
Aus diesen Grund ist die ganze Maßnahme auch völlig sinnlos.

Und ich weiß jetzt schon, dass mein Sohnemann dann wieder nachts weinend und schreiend aufwacht, weil er die ganze Situation nicht gebacken bekommt - wie auch? Wie erkläre ich einem 2-jährigen Kind, dass es jetzt mit einer fremden Frau zu seinem Erzeuger muss und Mama nicht mitgehen darf. Das muss doch Ängste in dem Kind auslösen... von wegen die Mama läßt mich jetzt im Stich/sie läßt mich alleine/ich kann nicht zu ihr gehen, wenn ich Angst habe oder nach Hause will/und Oma und Opa helfen mir auch nicht. Wer hilft denn diesem Kind, wenn es dem KV allein ausgesetzt ist und z.B. weint und nach Hause will? In welchen seelischen Konflikt kommt das Kind durch diese blöden Beschlüsse?
Haben sich die Herren und Damen bei Gericht das schon mal überlegt? Neee, aber Hauptsache der Bezzie-Vater hat sein Umgangsrecht und die Akte kann wieder auf die Seite gelegt werden.

Ein wenig mehr EQ und individuelle Entscheidungen wären hier sehr wünschenswert.

@Blume: kann man denn meinen EX zwingen, seine Rentendinge zwecks Scheidung zu erledigen? Sonst bin ich ja in 10 Jahren noch mit diesem Abschaum verheiratet.

leah_neu
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von leah_neu » 20.10.2010, 17:06

Es kann auch geprüft werden, ob eine Abtrennung gem. § 140 II Nr 5 FAmFG in Frage kommen könnte.
Genau. So wurde das bei uns gemacht.
Herzliche Grüße
von Leah

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 31.10.2010, 14:53

Ich habe vorgerstern eine Mitteilung vom AG bekommen, dass der Termin von Anfang auf Ende November auf Antrag des Antragstellervertreters (= gegnerischer RA) verschoben ist.

Hatte am 25.10. einen Termin be meinem RA. Danach war ich völlig fertig und deprimiert und habe geweint :cry: .
Es ging mal wieder um das leidige Thema 'Umgang' :evil: :twisted: :x .
Als ich dann zu Hause war, habe ich beschlossen, mit der Umgangspflegerin einen ersten Termin zu vereinbaren.
Ich dachte, dass muss ich mir jetzt auch noch geben... dann ist er Tag gelaufen und ich kann ihn als 'schwarzen Tag' abhaken.

Wider erwarten, war aber die Frau sehr nett und verständnisvoll.
Ich hatte ihr ja bereits über ihre Homepage eine Nachicht geschickt (zwecks Termin) und einige Dinge gefragt und auch das Wort 'Bezness' benutzt. Sie hat wohl daraufhin den ganzen Montag Vormittag auf der CiB eV-Seite verbracht uns sich gleich die Flyer ausgedruckt. Ach, im 'Nachtcafé' hat sie mich auch gesehen. Am Mittwoch war Sie da. Ich habe mich sehr gut verstanden und habe die leise Hoffnung, dass Sie meine/unsere Rettung ist/sein könnte. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen. Sie hat auch meine ganzen Unterlagen mit, damit Sie sich ein komplettes Bild machen kann. In den Akten vom Gericht / JA fehlen ja z.B. die Dinge, die mit meiner Mutter gelaufen sind. Auch der Platzverweis taucht da wohl nicht auf.
Ich habe das Gefühl, das ist die erste Person, die sich für mich - als Opfer (->ich hasse das Wort) - interssiert - ausser euch natürlich.

Bzgl. der Abtrennung des Scheidungsverfahrens vom Versorgungsausgleich habe ich bis jetzt noch nichts von meinem RA bekommen... letzten Montag hatte ich total vergessen zu fragen , ob er meine Mail bekommen hat - war nicht mein Tag (s.o.).
Heute (06.11.) habe ich Info...ich warte noch nicht lagne genug... die Abtrennung des VA von der Scheidung geht also noch nicht. Weiß jemand, wie lange ich da warten muss? Ich persönlich finde: 1 Trennungsjahr + 7 Monate lange genug.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 03.07.2016, 12:47

Hallo Ihr,

mein Sohn ist bald 8 Jahre - der Kampf ist noch immer nicht zu Ende.

Ich habe nun jahrelangen Umgang hinter mir - allerdings hatte der KV das Kind nie alleine
Der Vater konnte keinerlei Kontakt zum Kind aufbauen.
Er hat das Kind gegen dessen Willen immer geküsst und fotografiert, was für mein Kind immer problematischer wurde.
Ich wurde während der Umgänge immer wieder bedroht.
Das ganze Drama hat sowohl meinenEltern als auch mir schwer zugesetzt...reihum sind wir krank geworden.
Mich hat es letztes Jahr ganz schlimm erwischt. Den Kampf um mein Leben habe ich gewonnen.

Der Unterhaltsvorschuss des JA ist seit einigen Monaten ausgelaufenen.
Ich kann, Gott sei Dank, wieder arbeiten.

Mein Sohn weigert sich, seinen Vater zu sehen, was diesen extrem zornig macht.
Dem JA sind nach wie vor die Hände gebunden. Ein weiterer Termin in Kooperation mit dem Kinderschutzbund war der blanke Horror. Nicht nur, dass ich mich von meinem Ex anschreien und bedrohen lassen musste, ohne dass eine der beiden Damen ernsthaft eingeschritten wäre. Ich kam mir durch die Anmerkungen des KSB regelrecht verar... vor.
Nun ja, es war die gleiche Mitarbeiterin wie vor vielen Jahren, bei der ich mich schon damals beschwert hatte.

Es ist schon zermürbend, dass man keine Hilfe bekommt. Das liegt aber weniger an dem JA, RAe, Gerichten, sondern eher an unseren Gesetzen und den ewig-naiven Gutmenschen.

Ich weiss, dass mein Ex vielfacher Straftäter ist, der mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wurde. Dass dies keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht hat, ist für unbeteiligte Personen nicht nachvollziehbar und mit gesundem Menschenverstand nicht logisch erklärbar. Grundsätzlich wird der KV noch immer nicht ganzheitlich gesehen. Es ist egal, ob er sich um das Kindeswohl kümmert, für das Kind sorgt, ehrlich und rechtschaffend ist, damit er dem Kind ein gutes Vorbild ist. Ganz abgesehen vom Drogenkonsum.
Ich weiß noch nicht, was das psychisch mit meinem Kind macht... ich versuche alles von ihm fernzuhalten. Aber je älter mein Sohn wird, desto weniger wird das gelingen. Mein Sohn will Antworten. Und die kriegt er von mir altersgerecht, aber der Wahrheit entsprechend.

Wir können - im Gegensatz zum KV - noch nicht mal in den Urlaub, weil wir keinen gültigen Ausweis für das Kind haben. Der Kindergarten und die Schule haben meine Unterschrift akzeptiert und die des Vaters nicht verlangt. Glück gehabt.

..noch 12 Jahre. Dann ist mein Sohn 18. Und der Umgangsspuk ist vorbei... vielleicht schon ein paar Jahre vorher.

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Evelyne » 03.07.2016, 14:07

Hallo Ute,
schön, mal wieder etwas von Dir zu lesen. Es tut mir sehr leid, dass Du so krank warst.
Es hat sich leider nichts geändert. Die Gesetztgeber handeln leider noch immer nicht "zum Wohle" des Kindes.
Streng nach dem Motto: Lieber einen Verbrecher zum Vater als gar keinen.
Ich finde, das Kindeswohl hängt immer von der individuellen Situation ab. Aber auf die geht man leider beim JA nicht ein.
Evelyne
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Dalama » 03.07.2016, 20:55

Hallo Ute,

es tut mir leid, was du und dein Sohn durchmachen müsst. Da mich u. a. auch dies sehr wütend macht,
Ute H. hat geschrieben: Wir können - im Gegensatz zum KV - noch nicht mal in den Urlaub, weil wir keinen gültigen Ausweis für das Kind haben. Der Kindergarten und die Schule haben meine Unterschrift akzeptiert und die des Vaters nicht verlangt. Glück gehabt.
habe ich mal gegooglet und das hier gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindera ... 27327.html

Darin steht, dass du unter bestimmten Umständen den Kinderausweis ohne die Zustimmung des KV beantragen kannst; alternativ ein Familiengericht anrufen.

Franconia
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Franconia » 03.07.2016, 23:09

Hallo Ute,

dein Anwalt soll deinem Ex das Formular (Einverständniserklärung) schicken, das nötig ist um einen Ausweis für deinen Sohn zu beantragen. Dabei eine Frist setzen bis wann das unterschrieben zurück beim Anwalt sein muss.
Reagiert dein Ex nicht oder weigert sich, dann im 2. Schritt ans Familiengericht und beantragen das die Zustimmung des Vaters durchs Gericht ersetzt wird (weil er seine Zustimmung wiederholt verweigert).

Es geht ja nicht nur um Urlaub mit dir, sondern betrifft ggf. auch ganz andere Bereich.
Was ist denn, wenn es eine Klassenfahrt/Skifreizeit mit der Schule gibt - dein Sohn könnte nicht dran teilnehmen wenn das Ziel z.B. Österreich oder Italien ist.
Ab 16 gilt Ausweispflicht (OK, ist noch ein paar Jährchen hin), da aber nicht Volljährig ist da immer noch die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. Soll dein Sohn dann den Beamten sagen, die ihn ggf. mal kontrollieren "nö, Ausweis hab ich keinen weil mein Vater das nicht erlaubt". Den Ärger hätten dann erst mal dein Sohn und du.

Du kannst die Zustimmung deines Ex für jeden (Teil)Bereich vom Familiengericht ersetzen lassen, wenn er sich weigert (wäre z.B. auch möglich gewesen/ist möglich, wenn die Schule auf die Unterschrift vom Vater besteht und der nicht will).

Ute H. hat geschrieben:Mein Sohn weigert sich, seinen Vater zu sehen, was diesen extrem zornig macht.
Dem JA sind nach wie vor die Hände gebunden.
Ab einem gewissen Alter haben Kinder ein Mitspracherecht vor dem Familiengericht, sie müssen dort gehört werden. Das fängt i.d.R. so bei 8 Jahren an. Dein Anwalt kann dir da sicher genauere Auskünfte geben. Sobald dein Sohn dieses Alter erreicht hat, würde ich einen neuen Termin bei Gericht machen in dem der Umgang geklärt wird. Dann kann dein Sohn sich äußern und auch all das sagen, was ihm nicht passt (am Umgang mit dem Vater) und das er aus dem und dem Grund keinen persönlichen Kontakt mehr will.
Ute H. hat geschrieben:Ich weiss, dass mein Ex vielfacher Straftäter ist, der mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wurde. Dass dies keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht hat, ist für unbeteiligte Personen nicht nachvollziehbar und mit gesundem Menschenverstand nicht logisch erklärbar. Grundsätzlich wird der KV noch immer nicht ganzheitlich gesehen. Es ist egal, ob er sich um das Kindeswohl kümmert, für das Kind sorgt, ehrlich und rechtschaffend ist, damit er dem Kind ein gutes Vorbild ist. Ganz abgesehen vom Drogenkonsum.
Es hat nicht mal Auswirkungen wenn der Kindsvater in Haft saß, selbst dann hat es für die Zeit nach der Entlassung keinerlei negative Auswirkungen auf den Umgang, ganz im Gegenteil. Der Vater kann das Kind wunderbar nutzen um seine Sozialprognose zu beschönigen und damit ggf. vorzeitig aus der Haft raus kommen - wie die Realität dann nach der Entlassung aussieht steht auf einem anderen Blatt und interessiert keinen.
Es hat ganz allgemein auch erst mal keine negativen Folgen für den Vater wenn er als Sexualstraftäter verurteilt wurde. Dann schränkt zwar die Haft erst mal den Umgang ein, aber nicht das Sorgerecht des Vaters (ihm das entziehen zu lassen war bezüglich der nicht direkt betroffenen Kinder ein langer und steiniger Weg).


Und Drogen...
...lagen bei meinem Ex offen auf dem Tisch, sogar dann wenn er die Kinder (mal wieder) alleine in seiner Wohnung gelassen hat. Das Zeug war nett verpackt und sah auf den ersten Blick aus wie Schokolade. Nicht auszumalen wenn meine Kinder das gegessen hätten in der Annahme es ist Schoggi.
Dieser lockere Umgang vom Vater mit Drogen und die damit einhergehende Gefahr für die Kinder wurde in unserem Fall vom Familiengericht nicht als potentielle Gefahr für die Kinder gesehen um den Umgang einzuschränken bzw. auf begleiteten Umgang umzustellen. O-Ton der Richterin damals: "damit müssen sie immer rechnen, sie können ihre Kinder nicht rund um die Uhr beschützen und der Vater weiß schon was er macht".
Selbst die Aussagen von 2 Polizisten, die die Kinder damals beim Vater raus-/abgeholt haben und eben diese Zustände (Kinder alleine in seiner Wohnung und Drogen offen zugänglich für die Kinder) vorgefunden und als Gefahr für die Kinder gesehen haben, hat nicht zu einem Umdenken bei der zuständigen Richterin geführt.

Ganz allgemein kann ich dir nur raten (aber das weißt du sicher schon selbst) alles zu sammeln was dein Ex dir und deinem Sohn androht vor, während, nach dem Umgang. Auch das Verhalten deines Kindes nach dem Umgangstermin würde ich genau beobachten und notieren. Mögliche Zeugen (z.B. Mitarbeiter vom KSB, etc nicht vergessen zu notieren) Es ist zwar mühselig, aber wer weiß wann es sich doch einmal auszahlt.
Ute H. hat geschrieben:Ich weiß noch nicht, was das psychisch mit meinem Kind macht... ich versuche alles von ihm fernzuhalten. Aber je älter mein Sohn wird, desto weniger wird das gelingen.
Ggf. wäre es gut deinen Sohn mal bei einem Kinder- und Jugendpsychologen/-Psychiater vorzustellen, auch wenn auf den ersten Blick alles normal erscheint. Oftmals ist so ein psychologisches Gutachten hilfreich in Fragen des Umgangs, vor allem wenn dieses Gutachten bescheinigt das dein Sohn
a) den Umgang nicht will,
b) unter dem erzwungenen Umgang leidet und
c) die massive Gefahr von psychischen Spätfolgen besteht sollte der Umgang gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes fortgesetzt/erzwungen werden.

Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft, Nerven wie Drahtseile und auch gesundheitlich alles erdenklich Gute.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Anaba » 04.07.2016, 08:51

Guten Morgen Ute,

schön von dir zu lesen.
Was du schreibst ist allerdings weniger schön.
Das sich immer noch nichts geändert hat, ist wirklich traurig für euch.
Ich hätte ja gedacht, dein Ex gibt mal auf, aber er ist wirklich hartnäckig und macht euch das Leben weiterhin schwer.

Es tut mir sehr leid, dass du so krank warst.
Paß bloß auf dich auf.
Vielleicht meldest du dich mal wieder öfter hier.
Das würde mich sehr freuen.
Euch Beiden alles Gute und liebe Grüße
Liebe Grüße
Anaba

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Karlotta » 04.07.2016, 10:02

Franconia, das ist schon heftig. Drogen auf dem Tisch sind nicht gefährlich für die Kinder!!!
In einem anders gelagerten Fall würde es schon eine große Rolle spielen : z.Bsp. hast Du als Mutter die Drogen offen herumliegen, das Jugendamt bekommt davon Wind.... Wie lange würden die Kinder in Deiner Obhut bleiben. Sie würden sofort zwangsweise weg genommen.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Thelmalouis » 04.07.2016, 11:02

Franconia hat geschrieben:O-Ton der Richterin damals: "damit müssen sie immer rechnen, sie können ihre Kinder nicht rund um die Uhr beschützen und der Vater weiß schon was er macht".
Damit muss man rechnen. ?! Ich fass es nicht, so eine Aussage macht mich unglaublich wütend.
Die gehört doch selber eingesperrt. Vielleicht geht sie aber von sich selber aus und bei Frau Richterin ist es "normal", dass Drogen auf dem Tisch so einfach rumliegen.
Gruß Thelmalouis


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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Thelmalouis » 04.07.2016, 11:23

Wie kann man nur so was befürworten. Das ist Verletzung der Fürsorgepflicht. Als Richterin sollte das doch ein Begriff sein, sollte man zumindest denken. Und darunter verstehe ich nicht, das die eigenen Kinder Gefahr laufen und vom Papa den Umgang mit Drogen lernen.

Aber es ist schon richtig, so ein Urteil ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.
Gruß Thelmalouis


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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Franconia » 04.07.2016, 15:23

Die aktuelle Einstellung (und "aktuell" schon seit längerer Zeit) von vielen Richtern ist:
* Der persönliche Kontakt zwischen Vater und Kind(ern) dient dem Kindeswohl und sollte/muss daher mit allen Mitteln erhalten/gefördert werden.
* Ein schlechter/teilnahmsloser/egoistischer, etc. Vater ist besser als keiner bzw. der Kontakt zu einem solchen Vater ist für ein Kind immer noch besser als kein Kontakt.
* Jeder Kontakt zwischen Vater und Kind(ern) dient dem Wohl des Kindes, auch wenn dieser nur alle Schaltjahre statt findet und das Kind nach so einem Kontakt mit einem auffälligen/abnormalen Verhalten reagiert.

Und sollte das Kind aus einer bina-Beziehung stammen und der Vater Ausländer sein, dann gibt es für den Vater aufgrund seiner ausl. Herkunft oft schon vorab Bonuspunkte bzw. es werden eher/mehr beide Augen zugedrückt bei Fehlverhalten (bis hin zur Gefährdung des Kindeswohls), denn man will ja als Gericht/Richter nicht in die ausländerfeindliche Ecke gestellt werden.

Einem dt. Vater würde man viele Dinge nicht durchgehen lassen, egal welche Nationalität die Mutter hat (wobei da dann oft ausl. Mütter den Ausländerbonus genießen). Sei es in Bezug auf Unterhalt, in Bezug auf Umgang allgemein oder aber auch im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdung.
...und einer dt. Mutter lässt man, sofern die Kinder bei ihr Leben, eh nicht die kleinste Verfehlung durchgehen.

Das ist zumindest meine Erfahrung in diesem Bereich.

Ein dt. Vater der keinen Unterhalt zahlt --> bekommt schnell eins auf den Deckel, muss ggf. einen Nebenjob annehmen um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen (und seine Bemühungen auch nachweisen), etc.
Ein ausl. Vater der keinen Unterhalt zahlt --> man muss als Mutter doch verstehen das der arme Mann keine/schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, man soll als Mutter froh sein wenn er wenigstens seinen eigenen LU aus eigener Tasche finanziert, etc.

Ein dt. Vater der Probleme beim Umgang macht --> die Wahrscheinlichkeit, dass das JA da eingreift, ihn abmahnt und den Umgang einstellt/vorerst ruhen lässt ist nicht gering
Ein ausl. Vater der Probleme beim Umgang macht --> Samthandschuhe, endlose Versuche und Chancen für ihn (auch wenn das Kind negativ auf den Kontakt reagiert) denn der arme Mann macht das nicht absichtlich sondern es liegt an seiner Kultur/an einem anderen Verständnis der Elternrolle, Sprachbarrieren, etc.

Diese Liste kann man endlos fortsetzen, wobei sich die Probleme i.d.R. bei Sorgerechts-/Umgangsangelegenheiten zwischen dt. Müttern und ausl. Vätern sehr ähneln.
--> Probleme beim Unterhalt (keiner, unregelmäßig, nicht in voller Höhe), Drohungen gegen die Mutter und sonstige Bezugspersonen des Kindes, Gewalt, Alkohol und/oder Drogen, oftmals Grenzüberschreitungen gegenüber dem Kind gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes, kein aufrichtiges Interesse am Kind und damit auch keine oder nur eine unzureichende Bindung zum Kind, Kind wird oftmals als "Trophäe" gesehen und nur dann aus dem "Regal" geholt wenn es dem Vorteil des Vaters dient (und danach wieder ins "Regal Mutter" zurück gegeben bis es den nächsten Nutzen für den Vater bringt), Ausländerbonus des Vaters bei Gericht (egal um welche Angelegenheit es in Bezug auf des Kind geht)
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 28.07.2016, 13:01

Hallo,

ich habe in 2 Wochen einen Termin beim FamG. Der KV hat den Antrag bzgl. Umgang eingereicht.
Er klagt sich jetzt wohl durch... okay, es kostet ihn ja nichts. Bezahlt ja der Steuerzahler.
Die Anzeige wegen Unterlassung der Unterhaltspflicht für das Kind dümpelt bereits 9 Monate vor sich hin ohne dass sich etwas tut.

Den Antrag für den Kinderreisepass hat er unterschrieben durch seinen RA an mich schicken lassen. Der RA hat aber vermerkt, dass die Unterschrift auf sein Anraten erfolgt ist.

Wißt ihr, ich habe Angst vor diesem Menschen.
Wenn er das, was er will nicht bekommt, wird er auch seine Drohung, mich umzubringen, wahrmachen.
Das traue ich ihm durchaus zu. Zumal er ja hier keine wirklich Strafe erhalten wird. Wenn er schlau ist, pfeift er sich vorher Drogen rein, damit er enthemmt ist. Psychisch labil und latent aggressiv ist er ja bereits, also muss man diesem armen Würstchen helfen, damit er sich (re-)sozialisiert. Ich wünsche mir, man würde die Opfer bzw. die Hinterbliebenen genauso 'pampern'.

Ich berichte weiter...

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 28.07.2016, 23:53

nö, Never.
Allerdings würde ich es tun, wenn es aktuell wieder passiert. Das wurde mir auch von Seiten der Polizei geraten. Aber die haben mir auch dringend dazu geraten, das Kind nie mit dem KV alleine zu lassen.
Aber das FamG ist an der Einschätzung der Polizei nicht interessiert. Das würde den Fall bloß verkomplizieren.
Ton:
Weißt du, wenn er mich sogar während des Gesprächs mit der Dame vom JA und dem KSB aggressiv angehen und beleidigen kann(O-Ton: 'was bist denn du? Du bist alt. Dein Leben ist doch sowieso nichts mehr wert' mit fuchtelnden Handbewegung und angewidertem Gesichtsausdruck untermalt) und ICH dann gemaßregelt werde, wenn ich mich dagegen wehre.
Die dort seinen Drogenkonsum nicht wahrnehmen, weil sie es nicht wahrnehmen wollen.
Ständig Ausreden für sein aggressives Verhalten parat haben und ihn gewähren lassen, weil es den Fall so für die geschmeidiger macht.
Nichts von seinem vollen polizeilichen Führungszeugnis wissen wollen, weil die nicht wirklich am Kindeswohl interessiert sind.
Es okay ist, dass er sich um den Kindesunterhalt drückt, die Geldstrafen und seinen Urlaub in TN aber bezahlen kann.
Never, was kann ich da tun???

Es ist doch im Grunde schon merkwürdig, dass selbst das JA selbst keine eindeutige Meinung zu dem KV hat.
Für die 'Vollstrecker' aus der UVG-Stelle ist er ein typischen Fall von A...vater. Die haben dort einen Hals und schätzen den KV m.E. sehr realistisch ein.
Während die Umgangs-Abteilung noch immer an das Gute glauben will, weil sie es müssen. Dort macht sich niemand mehr Arbeit als es sein müsste. Denn wenn man alles abwägen würde, käme man evtl. mit dem Gesetz in Konflikt, hätte ein angesäuertes FamG und einen tobenden KV, der ein sehr hohes Aggressionspotential hat. Dieses Fass macht niemand dort auf.

Nilka
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Nilka » 29.07.2016, 08:47

Man könnte platzen vor Wut!!!
Halte durch, liebe Ute, viel Kraft!
Wenn ich so was lese, kann ich mir vorstellen, das Henker(in) von solchen Typen ein Traumberuf für mich wäre :mrgreen:
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

wilhelmine
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von wilhelmine » 30.07.2016, 11:50

https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV/1 ... 1,20091224
Hallo,
nochmal zum Ausstellen eines Ausweises oder Passes für das Kind:
die Behörde hatte kein Recht auf der Unterschrift des Vaters zu bestehen, wenn das Kind schon länger
als 6 Monate bei dir allein gemeldet ist!
Das ist auch nachzulesen in den Passverwaltungsvorschriften unter 6.1.3.4.

Alles Gute!

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 31.07.2016, 10:52

Danke für die Info.

Drückt mir für den Freitag in knapp 14 Tagen die Daumen.

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