Hallo Ute,
dein Anwalt soll deinem Ex das Formular (Einverständniserklärung) schicken, das nötig ist um einen Ausweis für deinen Sohn zu beantragen. Dabei eine Frist setzen bis wann das unterschrieben zurück beim Anwalt sein muss.
Reagiert dein Ex nicht oder weigert sich, dann im 2. Schritt ans Familiengericht und beantragen das die Zustimmung des Vaters durchs Gericht ersetzt wird (weil er seine Zustimmung wiederholt verweigert).
Es geht ja nicht nur um Urlaub mit dir, sondern betrifft ggf. auch ganz andere Bereich.
Was ist denn, wenn es eine Klassenfahrt/Skifreizeit mit der Schule gibt - dein Sohn könnte nicht dran teilnehmen wenn das Ziel z.B. Österreich oder Italien ist.
Ab 16 gilt Ausweispflicht (OK, ist noch ein paar Jährchen hin), da aber nicht Volljährig ist da immer noch die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. Soll dein Sohn dann den Beamten sagen, die ihn ggf. mal kontrollieren "nö, Ausweis hab ich keinen weil mein Vater das nicht erlaubt". Den Ärger hätten dann erst mal dein Sohn und du.
Du kannst die Zustimmung deines Ex für jeden (Teil)Bereich vom Familiengericht ersetzen lassen, wenn er sich weigert (wäre z.B. auch möglich gewesen/ist möglich, wenn die Schule auf die Unterschrift vom Vater besteht und der nicht will).
Ute H. hat geschrieben:Mein Sohn weigert sich, seinen Vater zu sehen, was diesen extrem zornig macht.
Dem JA sind nach wie vor die Hände gebunden.
Ab einem gewissen Alter haben Kinder ein Mitspracherecht vor dem Familiengericht, sie müssen dort gehört werden. Das fängt i.d.R. so bei 8 Jahren an. Dein Anwalt kann dir da sicher genauere Auskünfte geben. Sobald dein Sohn dieses Alter erreicht hat, würde ich einen neuen Termin bei Gericht machen in dem der Umgang geklärt wird. Dann kann dein Sohn sich äußern und auch all das sagen, was ihm nicht passt (am Umgang mit dem Vater) und das er aus dem und dem Grund keinen persönlichen Kontakt mehr will.
Ute H. hat geschrieben:Ich weiss, dass mein Ex vielfacher Straftäter ist, der mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wurde. Dass dies keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht hat, ist für unbeteiligte Personen nicht nachvollziehbar und mit gesundem Menschenverstand nicht logisch erklärbar. Grundsätzlich wird der KV noch immer nicht ganzheitlich gesehen. Es ist egal, ob er sich um das Kindeswohl kümmert, für das Kind sorgt, ehrlich und rechtschaffend ist, damit er dem Kind ein gutes Vorbild ist. Ganz abgesehen vom Drogenkonsum.
Es hat nicht mal Auswirkungen wenn der Kindsvater in Haft saß, selbst dann hat es für die Zeit nach der Entlassung keinerlei negative Auswirkungen auf den Umgang, ganz im Gegenteil. Der Vater kann das Kind wunderbar nutzen um seine Sozialprognose zu beschönigen und damit ggf. vorzeitig aus der Haft raus kommen - wie die Realität dann nach der Entlassung aussieht steht auf einem anderen Blatt und interessiert keinen.
Es hat ganz allgemein auch erst mal keine negativen Folgen für den Vater wenn er als Sexualstraftäter verurteilt wurde. Dann schränkt zwar die Haft erst mal den Umgang ein, aber nicht das Sorgerecht des Vaters (ihm das entziehen zu lassen war bezüglich der nicht direkt betroffenen Kinder ein langer und steiniger Weg).
Und Drogen...
...lagen bei meinem Ex offen auf dem Tisch, sogar dann wenn er die Kinder (mal wieder) alleine in seiner Wohnung gelassen hat. Das Zeug war nett verpackt und sah auf den ersten Blick aus wie Schokolade. Nicht auszumalen wenn meine Kinder das gegessen hätten in der Annahme es ist Schoggi.
Dieser lockere Umgang vom Vater mit Drogen und die damit einhergehende Gefahr für die Kinder wurde in unserem Fall vom Familiengericht nicht als potentielle Gefahr für die Kinder gesehen um den Umgang einzuschränken bzw. auf begleiteten Umgang umzustellen. O-Ton der Richterin damals: "damit müssen sie immer rechnen, sie können ihre Kinder nicht rund um die Uhr beschützen und der Vater weiß schon was er macht".
Selbst die Aussagen von 2 Polizisten, die die Kinder damals beim Vater raus-/abgeholt haben und eben diese Zustände (Kinder alleine in seiner Wohnung und Drogen offen zugänglich für die Kinder) vorgefunden und als Gefahr für die Kinder gesehen haben, hat nicht zu einem Umdenken bei der zuständigen Richterin geführt.
Ganz allgemein kann ich dir nur raten (aber das weißt du sicher schon selbst) alles zu sammeln was dein Ex dir und deinem Sohn androht vor, während, nach dem Umgang. Auch das Verhalten deines Kindes nach dem Umgangstermin würde ich genau beobachten und notieren. Mögliche Zeugen (z.B. Mitarbeiter vom KSB, etc nicht vergessen zu notieren) Es ist zwar mühselig, aber wer weiß wann es sich doch einmal auszahlt.
Ute H. hat geschrieben:Ich weiß noch nicht, was das psychisch mit meinem Kind macht... ich versuche alles von ihm fernzuhalten. Aber je älter mein Sohn wird, desto weniger wird das gelingen.
Ggf. wäre es gut deinen Sohn mal bei einem Kinder- und Jugendpsychologen/-Psychiater vorzustellen, auch wenn auf den ersten Blick alles normal erscheint. Oftmals ist so ein psychologisches Gutachten hilfreich in Fragen des Umgangs, vor allem wenn dieses Gutachten bescheinigt das dein Sohn
a) den Umgang nicht will,
b) unter dem erzwungenen Umgang leidet und
c) die massive Gefahr von psychischen Spätfolgen besteht sollte der Umgang gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes fortgesetzt/erzwungen werden.
Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft, Nerven wie Drahtseile und auch gesundheitlich alles erdenklich Gute.