ausreise für frauen mit oder ohne genehmigung des mannes?

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 18.10.2008, 15:24

Hallo Karol, wenn die Frau ihren Familiennamen behält, kann man aus ihrem
Reisepass ja nicht erkennen, ob sie mit einem Ägypter verheiratet ist.

Natürlich kann der ägyptische Ehemann den Flughafen informieren und die
Ausreise der Frau verhindern. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dass bei
europäischen Frauen so einfach für den Ehemann ist. Da müßte er ja die
Heiratsurkunde vorlegen sonst könnte ja jeder behaupten, er wäre mit dieser Frau verheiratet ist.

Wenn man in Ägypten lebt, hat man einen Stempel im Pass (Aufenthaltsgenehmigung). Den haben aber auch sicher Leute, die aus beruflichen oder anderen Gründen dort leben.

Tabiba

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 18.10.2008, 15:38

Tabiba hat geschrieben:Hallo Karol, wenn die Frau ihren Familiennamen behält, kann man aus ihrem
Reisepass ja nicht erkennen, ob sie mit einem Ägypter verheiratet ist.

Natürlich kann der ägyptische Ehemann den Flughafen informieren und die
Ausreise der Frau verhindern. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dass bei
europäischen Frauen so einfach für den Ehemann ist. Da müßte er ja die
Heiratsurkunde vorlegen sonst könnte ja jeder behaupten, er wäre mit dieser Frau verheiratet ist.

Wenn man in Ägypten lebt, hat man einen Stempel im Pass (Aufenthaltsgenehmigung). Den haben aber auch sicher Leute, die aus beruflichen oder anderen Gründen dort leben.

Tabiba
Einen Stempel hat auch eine Europäerin - Frau eines Ägypters - denn dann mus man kein Visum bezahlen. Fast alle behalten ihren Nachnamen und die Kinder haben fast alle einen deutschen und ägyptischen Vornamen - es ist also ersichtlich und sie DÜRFEN trotzdem ausreisen - euch wenn es euch nicht gefällt.

Sira-Jenny

Jakobs_Weg
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Beitrag von Jakobs_Weg » 18.10.2008, 15:39

Sira-Jenny,

dann gib doch endlich die QUELLE an!
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 18.10.2008, 16:14

Sira-Jenny hat geschrieben: Fast alle behalten ihren Nachnamen und die Kinder haben fast alle einen deutschen und ägyptischen Vornamen - es ist also ersichtlich und sie DÜRFEN trotzdem ausreisen - euch wenn es euch nicht gefällt.

Sira-Jenny
Hinweis :

1001Geschichte distanziert sich ausdrücklich von dieser Aussage !


Und hier nochmal ganz langsam zum mitlesen

Ägypten

Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 18.10.2008
(Unverändert gültig seit: 01.10.2008)

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Quelle :Auswärtiges Amt

LG
Arche Noah
Gemeinsam sind wir stark!

Nickii
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Beitrag von Nickii » 18.10.2008, 16:50

Ich finde das letzte, was ein Forum braucht, das um ehrliche Aufklärung bemüht ist, ist Schönfärberei und unfundiertes Halbwissen! :evil:


Deshalb:

Danke, liebe Arche Noah für diese wichtige Richtigstellung!

kaltenacht
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Beschluss mit AZ wäre gut

Beitrag von kaltenacht » 18.10.2008, 16:52

Hallo Sira- Jenny,
ich habe Dir bereits im anderen Thread eine Antwort gegeben, und hier für Dich noch einmal damit Du verstehst worum es geht:

Die Theorie ist schön, das Gesetzt ist geändert, das Auswärtige Amt hat also geschlafen und gibt also eine falsche Interpretation, klasse- gut ok nehme ich jetzt mal so an- Du lebst in der Theorie. Diese besagt Beschönigung der gängigen Praxis. Will sagen: die Realität sieht immernoch anders aus und die beinhaltet die Praxis.

Nun gut, ich lasse jetzt einmal alles so wie Du es gerne hast, ich gehe darauf ein, und führe fort:
1.)
Ich heirate so imaginär in Gedanken: einen Ägypter, natürlich bin ich dann geschieden,

2.)
nach einiger Zeit stellt sich Nachwuchs ein, ein erfreuliches Ereignis, und zwischendurch lebe ich mal in Ägypten und mal in Deutschland (klingt fantastisch, märchenhaft).

3.)
Das Kleine (Junge oder Mädchen unerheblich jetzt) kommt in das Alter, wo Papa das Recht besitzt zu sagen, bei einer Trennung, das Kind bleibt bei mir.

4.)
So, ich bin also in dem Augenblick der Trennung in Ägypten und erhalte (vergessen: bin dann die Erstfrau , märchenhafte Vorstellung egal ich möchte es Dir jetzt einfach machen) von ihm so nebenbei die Scheidung.

5.)
Obwohl, wie Du sagst das Kind darf ausreisen wegen eigenem Pass, kann es nicht mit ausreisen, weil Papa irgendwo diesen versteckt hält.

6.)
Papa ist sogar so dreist, und taucht mit irgendwelchen Dokumenten und Zeugen über das Kind und für das Kind auf, so dass jedem im Gericht klar wird (nehmen wir mal an, ich als Ehefrau komme jemals so weit voran in Ägypten), die Deutsche lügt und will dem armen Ehemann das Kind für immer entziehen.



wie entscheidet das Ägyptische Gericht?

Sira-Jenny, tue Dir den Gefallen und uns allen auch- her mit einem (nicht gefakten) Beschluss. Ich muss Jakobs_Weg und allen anderen Kritikern recht geben.

Unser Staat ok, schläft ja oft in vielen Dingen, aber so verschlafen kann dieser Staat nun wirklich nicht sein, um eine so wichtige und durchaus positive Gesetzänderung zu mißachten. Das funktioniert nicht, geht nicht, kann nicht sein, dann wären ja sämtliche Aussenhandelsbeziehungen einfach für nichts und wieder nichts- nichtig.

Noch etwas, ob ein Beschluss gefakt ist, lässt sich nachvollziehen.

(Ich werde bei Dir einen kleinen Verdacht nicht los- hoffentlich bleibt es bei einer imaginären Spinnerei bei mir

:wink: )

Liebe Grüße
Kaltenacht

barbara
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Beitrag von barbara » 18.10.2008, 17:53

Jakobs_Weg hat geschrieben:Sira-Jenny,

dann gib doch endlich die QUELLE an!
Hi,

wahrscheinlich "Habibi-News".

Barbara

Jakobs_Weg
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Beitrag von Jakobs_Weg » 18.10.2008, 18:06

Nachdem ich Sira-Jenny nicht schütteln kann,
bleibt mir nur, meinen Kopf zu schütteln... :roll:
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

barbara
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Beitrag von barbara » 18.10.2008, 19:35

Sira -Jenny,

sag schon, woher hast du nun diese Information?
Wo steht es für jedermann hier lesbar schwarz auf weiss?

Barbara

Elisa
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Beitrag von Elisa » 18.10.2008, 23:35

Gebt unter Google stAZ 2001/193

(Das ist das ägyptische Familiengesetz) und Ihr werden nur solche Antworten finden, wie die Botschaft es schreibt.

In Ägypten hat wie in vielen anderen solcher Länder nur der Mann das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und ganz langsam zum Mitschreiben:
Der Vater bestimmt, wo das Kind sich aufhält.

Nur der Vater kann die finanziellen Dinge für ein Kind regeln. Die Mutter hat das Recht, das Kind bis zu einem bestimmten Alter zu versorgen, diese Versorgerecht hat absolut nichts mit unserem Sorgerecht zu tun.

Es wurde schon Gesetzesvorschläge mehrmals vorgelegt, dies zu ändern, konnten aber nie durchgesetzt werden.

Wenn Sira-Jenny das nicht glaubt, soll sie doch ganz einfach an die ägyptische Regierung schreiben, sich oben genanntes Familiengesetz zusenden lassen.

Natürlich wird man keine unehelichen Kinder, der keinen islamischen Namen tragen, am Flughafen aufhalten.

Aber davon war auch hier nicht die Rede.

Gruss

Elisa

Gloria48
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Beitrag von Gloria48 » 19.10.2008, 07:32

So, nachdem ich dieses Thema schon mehrfach in 2 threads durchgelesen habe, werde ich auch noch meinen Senf dazugeben:

Ich war Anfang 2006 in Luxor, Ägypten mit meinem halbägyptischen Sohn, wir haben dort gelebt und auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und bekommen. Im März 2006 wurde mein Sohn 12 Jahre alt.

Zu dieser Zeit dachte ich über Kindesunterhaltszahlungen des Vaters nach (er hatte nämlich seit der Geburt nie einen Cent gezahlt) und habe deswegen bei der deutschen Botschaft in Kairo angerufen. Dort wurde mir folgendes mitgeteilt:

Egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, wenn der Vater das Kind anerkannt hat (das ist in unserem Fall kurz nach der Geburt des Sohnes erfolgt, und zwar bei besagter deutschen Botschaft in Kairo), dann hat er ab dem 12. Geburtstag des SOHNES (nicht von einer Tochter!) das Recht, sich beim Gericht eine einstweilige Verfügung zu holen, mit welcher er dann an meiner Tür erscheinen kann und die Herausgabe des Sohnes fordern kann!

Mir wurde daher dringend davon abgeraten, eine Unterhaltsklage anzustrengen. Ganz davon abgesehen, dass der Vater plötzlich ganz arm geworden sein könnte (jedenfalls dokumentenmäßig, sein Haus gehört dann seinen ägyptischen Kindern, usw. und er selbst ist arbeitslos - weil seine "Arbeit" sich vielleicht in der Unterwelt Luxors ohne Nachweis abspielt) und mit höchster Wahrscheinlichkeit keinen Piaster Unterhalt zahlen würde - ja, ganz davon abgesehen, bekommt er danach mehr oder weniger AUTOMATISCH das Sorgerecht, kann den Pass des Sohnes einfordern und den Sohn bei sich in Ägypten behalten.

Natürlich wissen auch ägyptisch Anwälte, dass man den Spiess umdrehen kann und ER könnte dann von MIR Kindesunterhalt in Euro verlangen! Da freut sich jeder Anwalt, das sind keine Piaster mehr, sondern da geht es um richtiges Geld!

Ich habe dann natürlich sehr schnell damit aufgehört, über Kindesunterhalt und über eine solche Klage beim ägyptischen Gericht nachzudenken. Dies alles geschah, wie schon gesagt, im März 2006.

Ich kann nur sagen, ich bin froh, dass ich den Kindesvater nie geheiratet habe und bin dann zwei Monate später mit meinem Sohn wieder nach Deutschland zurückgeflogen. Mit dem Schrecken davongekommen!

Und abschließend kann ich nur jede Deutsche davor warnen, einen Ägypter zu heiraten - weder Orfi/Urfi, noch sonstwie! Wir sind doch keine OBJEKTE, und das würden wir werden, wenn wir einen Ägypter heiraten würden! Höchstens ein Ägypter, der lange in Europa gelebt hat, versteht die Geschlechterbeziehungen hier, für die meisten aber ist der Begriff "Emanzipation" ein Fremdwort oder vielleicht sogar ein Schimpfwort!

Lieben Gruß, schönen Sonntag, gloria :)
Believe none of what you hear and only half of what you see

Efendi II
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Beitrag von Efendi II » 19.10.2008, 14:21

Arche Noah hat geschrieben: Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Quelle :Auswärtiges Amt
Personen mit doppelter Staatsangehörugkeit werden immer und überall wie Inländer behandelt, wenn sie die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzen.

Elisa
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Beitrag von Elisa » 19.10.2008, 14:54


Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 19.10.2008, 16:29

Kleiner Ausschnitt der Seite :

Während die Kinder in der Sorge der Mutter
sind, ist sie jedoch begrenzt in Angelegenheiten
des Kindes entscheidungsfähig. In
Ägypten kann sie mit den Kindern ohne
Zustimmung des Vaters das Land nicht
verlassen; schon für die Ausstellung eines
Reisepasses für die Kinder benötigt sie die
Unterschrift des Vaters (er jedoch nicht die
der Mutter).
Gemeinsam sind wir stark!

tamara
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Beitrag von tamara » 19.10.2008, 20:11

Efendi II hat geschrieben:
Arche Noah hat geschrieben: Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Quelle :Auswärtiges Amt
Personen mit doppelter Staatsangehörugkeit werden immer und überall wie Inländer behandelt, wenn sie die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzen.
Meine Tochter (Libanon, doppelte Staatsangehörigkeit) fliegt mit ihrem Libanesischen Pass ohne Visum in den Libanon. Dort ist sie Libanesin und unterliegt auch deren Gesetzen.

Ob Ägypten oder Libanon, egal, als Mutter oder Kind sind unsere Rechte, nicht Ihre Pflichten (Rechte).

lg. tamara

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 19.10.2008, 22:54

es stimmt doch auch nicht, dass ich als ehefrau eines ägypters kein visum benötige.

ich musste immer eines kaufen :?

look_forward
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Beitrag von look_forward » 19.10.2008, 23:31

@ Lea_neu

Als Ehefrau eines Ägypters brauchst Du bei der Einreise mit Sicherheit kein Visum kaufen. Dü benötigst Deine Heirats-Dokumente, zeigst sie vor und verläßt ohne weiteres den Flughafen.

LG
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Es erfordert mehr Mut, seine Absichten zu ändern, als an Ihnen festzuhalten.
(Friedrich Hebbel)

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 19.10.2008, 23:35

look_forward hat geschrieben:@ Lea_neu

Als Ehefrau eines Ägypters brauchst Du bei der Einreise mit Sicherheit kein Visum kaufen. Dü benötigst Deine Heirats-Dokumente, zeigst sie vor und verläßt ohne weiteres den Flughafen.

LG
look_forward
Richtig und man hat den Stempel drin: Frau eines Ägypters
Dies allerdings nur, wenn man rechtmäßig verheiratet ist . Also nicht Orfi

Sira-Jenny

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 19.10.2008, 23:42

look_forward hat geschrieben:@ Lea_neu

Als Ehefrau eines Ägypters brauchst Du bei der Einreise mit Sicherheit kein Visum kaufen. Dü benötigst Deine Heirats-Dokumente, zeigst sie vor und verläßt ohne weiteres den Flughafen.

LG
look_forward
das wusste ich nicht, hat mir ja och keena jesacht, wa :oops: na nu is eh zu spät, bin ganz glücklich so einen stempel nicht im pass zu haben :twisted:

look_forward
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Beitrag von look_forward » 19.10.2008, 23:44

Stimmt haargenau..........manchmal sollte man lieber die 15$ investieren, um damit einigen evtl. Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

LG
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(Friedrich Hebbel)

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