Anwälte wollen Kundschaft haben.
Ich will aber nicht unterstellen, dass in deinem Fall eine Optimistische vorgetäuscht würde.
Oje

Moderator: Moderatoren
...und was soll das Dir oder Deinen Kindern bringen?
Oh nein! Mach das bloß nicht, schütze Dich und Dein Kind!JadeTwins hat geschrieben: ↑05.11.2019, 14:28Die ganz kurze Kurzform ist ich brauche eine beschissene Unterschrift vom Erzeuger. Warum ist mir schleierhaft da er in keinem einzigen offiziellen Dokument namentlich erwähnt ist.![]()
Naja ich werd mich dann wohl in nächster Zeit (möglichst bald sonst wird fliegen schwierig) mit meinem Mann oder Papa, mal schauen wie es sich ausgeht, in die wunderschöne Dom. Rep. fliegen und ich rate ihm dringendst mir den Wisch zu unterschreiben sonst weiß ich nicht was ich mit ihm anstelle so wie ich momentan drauf bin.
Genau, denn es gibt dann die sogenannte schwache und starke Erwachsenenadoption. Bei der "schwachen" hat das adoptierte Kind dann quasi, in diesem Fall, zwei Väter (hier käme es darauf an wie bis dahin, wenn das Kind volljährig ist, die Rechte des Vaters auf "Familienzusammenführung, Unterhalt usw. wären.).
Es geht aber nicht danach was Du Dir wünschst oder möchtest, sondern nach dem
Kleine Anmerkung:Efendi II hat geschrieben: ↑06.11.2019, 14:21Es geht aber nicht danach was Du Dir wünschst oder möchtest, sondern nach dem
Gesetz. Wenn der Erzeuger des Kindes ein Ausländer ist, dann hat das Kind auch
dessen Staatsangehörigkeit "geerbt", daran kannst weder Du noch irgend jemand
anderes etwas ändern. Folgerichtig eröffnet es dann auch dem Erzeuger die Chance
den Aufenthalt in Deutschland erlangen. Unabhängig davon, ob es Dir passt oder nicht.
Selbstverständlich hängt das auch immer von den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten inleva hat geschrieben: ↑06.11.2019, 15:38Die "Vererbung" der Staatsbuergerschaft an die Kinder ist nicht immer "automatisch".
Will man als US-Amerikaner/in seine Staatsbuergerschaft an seine Kinder vererben,die in Deutschland geboren sind,muss man selbst eine festgelegte Zahl an Jahren nach dem 14. Geburtstag in den USA gelebt haben und diese nachweisen.