Ja standesamtlich, sonst hätte sie ihn nicht rüberholen können nach UK auf ihrem Spouse Visa.
Das hatte ich befürchtet

Ich weiss leider keine Details zu ihrer Hochzeit, aber Tunesien als Land der Hochzeit sieht ja wie ich gelesen habe Gütertrennung vor.Eclipse hat geschrieben: ↑18.11.2019, 14:26- Eure realistische Aufgabe wäre meines Erachtens, dass Ihr die testamentarische Situation zu erfahren versucht. Dein Schwippschwager wird auf jeden Fall darauf aus sein, so viel Kohle wie möglich aus seiner Lage herauszuleiern, um ein schönes parasitäres Leben zu führen und sich zum geeigneten Zeitpunkt in der Heimat eine gläubige Jungfrau zu kaufen. Deine Schwester, rosarot bebrillt wie sie ist, wird diesem seinem Wunsch wahrscheinlich nicht viel entgegenzusetzen haben. Sie wird auf jeden Fall früher oder später "verstoßen" werden. Hoffentlich hat sie bei der Eheschließung Gütertrennung vereinbart.
Mein Mann hat Probleme damit Geld von seinen Eltern zu akzeptieren.Eclipse hat geschrieben: ↑18.11.2019, 14:26- Geschenke mit warmer Hand an die Tochter bzw. indirekt an ihren Musel-Mann benachteiligen DEINEN Mann. Er könnte zumindest ansprechen, dass er es ungerecht findet, wenn das eine Geschwister dem anderen solchermaßen bevorzugt wird.
- Die Eltern sind alt, offenbar nicht 100%ig gesund und vermögend. Der Erbfall wird realistisch betrachtet mittelfristig eintreten. Sie haben bestimmt ein Testament gemacht. Falls die so etwas wie ein "Berliner Testament" haben, das VOR der Eheschließung von Jane aufgesetzt wurde und fortan nicht mehr geändert wird, kann an dem Text im Fall des Todes eines Elternteils nichts mehr geändert werden (beide testieren, beide müssten unterschreiben für eine Änderung => geht nicht, wenn ein Partner verstorben ist). Das wäre wahrscheinlich gut für Deinen Mann. Nach deutschem Recht könnten die Abkömmlinge trotzdem ihren Pflichtteil einfordern. Das britische Recht ist teilweise deutlich anders als das kontinentale, aber ob sich diese Diskrepanz auch auf das Erbrecht bezieht? Keine Ahnung.
Sieh Dich vor. Deine Schwägerin kannst Du nicht retten, aber Dein Mann sollte sich um sein Erbe kümmern.
Daher ist es recht schwierig da vor einem eingetretenen Erbfall was zu machen. Ich werde es aber nochmal ansprechen. Danke.