


Moderator: Moderatoren
Er muss vor den Ämtern den Anschein erwecken, dass er mit dem Kind Kontakt hat, ja. Oder dass er sich darum bemüht, dies aber von dir vereitelt wird. Sowas in der Art. Also: Kontakt faktisch nein, auf dem Papier ja. Er müsste schon sowas sagen wie "Ich habe dieses Kind schon immer gehasst und will absolut nichts mit ihm zu tun haben", dann würde es vielleicht nicht reichen.
Dann sehen die woken Jugendamttussen ihre Aufgabe darin, die Liebe in dem Mann zu wecken und ihn und das Kind zu begleitetem Umgang zu nötigen.
Nicht lieblich, liebe Cimmone, eher bodenständig und durchblickend
Durch die Ehe ist die Frau dem Bezzie gegenüber unterhaltspflichtig. Dadurch ist sein Lebensunterhalt gesichert. Auch nach einer Scheidung übrigens. Da ist dann nämlich nachehelicher Unterhalt fällig, wenn er sich nicht selbst versorgen kann (Unterhaltstatbestand zB Arbeitslosigkeit). Das nennt sich nacheheliche Solidarität. Natürlich kann er auch Stütze beantragen und nicht auf nachehelichen Unterhalt klagen. Dann holt sich aber das Amt diese Stütze wieder von der Exfrau.Fierrabras hat geschrieben: ↑21.04.2022, 19:40mit Heirat kommt automatisch nach 3 Jahren die unbefristete AU ohne Auflagen? muss nicht "Bezzie" nachweisen können, seinen Lebensunterhalt größtenteils selbst bestreiten zu können? (dh wenn kein Kind vorhanden ist)