Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Beitrag von Valerian » 09.12.2008, 23:11

Hier ist die Verfügung. Wer Spass daran hat, möge diese Sch*e (entschuldigt den Ausdruck) lesen:
Mitwirkende: Bezirksrichter lic.iur. -----
Juristische Sekretärin Iic.iur. -----
Verfü~un~ vom 5. Dezember 2008
in Sachen
---------------
Kläger
gegen
---------------
Beklagte
betreffend Eheschutz/Abänderung der Verfügung vom 12. Juni 2008
- 2 -
Der Einzelrichter zieht in Erwä~un~:
I.
1. Mit Verfügung vom 12. Juni 2008 wurde den Parteien das Getrenntleben
bewilligt und das Kind -----, geb. -----, unter die Obhut der
Beklagten gestellt. Dem Kläger wurde ein gerichtsübliches Besuchsrecht eingeräumt.
Aufgrund des Alters des Kindes wurde auf die Regelung eines Ferienbesuchsrechts
derzeit verzichtet. Überdies wurde eine Beiständin eingesetzt, insbesondere
um die Durchführung und Organisation des Besuchsrechts zu gewährleisten
und zu überwachen sowie um bei diesbezüglichen Konfliktsituationen zu
vermitteln (vgl. act. 4/22 S. 15 und Dispositiv-Ziff. 4-7).
2. Mit Eingabe vom 9. November bzw. 25. November 2008 stellte der Kläger
insbesondere sinngemäss den Antrag, der Beklagten sei die Obhut über -----
zu entziehen. Eventualiter sei der geschuldete monatliche Kinderunterhaltsbeitrag
anzupassen (act. 1A und 1B).
3. Am 3. Dezember 2008 stellte der Kläger im Sinne einer superprovisorischen
Massnahme schriftlich und mündlich sinngemäss folgenden Antrag: Es sei der
Beklagten mit sofortiger Wirkung zu verbieten, mit der gemeinsamen Tochter CeIina
nach Nigeria zu reisen, um das Leben des Kindes zu schützen ("Aussprechung
einer Grenzsperre für -----"; vgl. act. 2 und 5).
11.
1. Die Anordnung superprovisorischer Massnahmen im Sinne von § 110 Abs. 2
in Verbindung mit § 204 ZPO setzt die Glaubhaftmachung des Vorliegens einer
drohenden Gefahr eines nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils und besondere
Dringlichkeit voraus.
- 3 -
Weiter ist bei der Anordnung superprovisorischer Massnahmen der Grundsatz der
Verhältnismässigkeit zu beachten, die Massnahmen dürfen somit nicht weitergehen,
als zum vorläufigen Schutz des glaubhaft gemachten Anspruchs nötig ist
(Frank/Sträuli/Messmer, Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung,
3. Auflage, Zürich 1997, N 15-17, N 26 zu § 110 ZPO).
2.1. Zur Begründung seines Begehrens um Anordnung einer superprovisorischen
Massnahme führt der Kläger insbesondere aus, die Beklagte wolle mit dem
gemeinsamen Kind ----- in der Provinz Edo, Nigeria, während eines Monats Ferien
machen und Verwandte besuchen. Sie habe geplant, am -----
nach Nigeria zu fliegen. In Teilen Nigerias würden jedoch bürgerkriegsartige Zustände
herrschen. Es gäbe zahlreiche Presseberichte, die von bis zu 500 Toten
berichten würden. Auch das EDA warne derzeit vor Reisen nach Edo. Vor einem
Jahr sei die Beklagte bereits nach Nigeria gereist, obwohl er versucht habe, sie
mit Unterstützung der Polizei daran zu hindern. Während dieses Aufenthalts habe
sich die Tochter schwere Brandverletzungen an der Hand zugezogen. Bis heute
sei ungeklärt, wie es zu diesen Verbrennungen gekommen sei. Die Beklagte habe
medizinische Hilfe abgelehnt und dazu widersprüchliche Angaben gemacht. Des
Weiteren fügt der Kläger an, man müsse beachten, dass es für die Tochter in diesem
Land aufgrund der weissen Hautfarbe per se gefährlich sei. Durch den längeren
Auslandaufenthalt des Kindes würde ihm schliesslich sein Besuchsrecht verwehrt
(act. 2 und 5).
2.2. Zur Untermauerung seiner Begründung listet der Kläger in seiner anlässlich
der Sprechstunde ins Recht gereichten Eingabe vom 2. Dezember 2008 zwei im
Internet herunterladbare Dokumente auf (act. 2). Zum einen handelt es sich dabei
um Reisehinweise des EDA über Nigeria, die letztmals am 23. November 2008
aktualisiert wurden und per 3. Dezember 2008 unveränderte Gültigkeit haben (vgl.
act. 2A11). Insbesondere heisst es darin, dass im Zusammenhang mit lokalen
Wahlen politische Spannungen auftreten. Sodann führe der Streit um die Einführung
des islamischen Rechts in mehreren nördlichen Provinzen immer wieder zu
schweren religiösen Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Christen.
Schliesslich wird erwähnt, dass bei Reisen in die Provinz Edo erhöhte Vorsicht
-4-
geboten sei. Es wird jedoch - im Vergleich zu anderen Provinzen - nicht explizit
davon abgeraten (act. 2A/1). Beim zweiten Dokument handelt es sich um einen
Artikel von Spiegel online vom 1. Dezember 2008. Darin wird von religiösen Unruhen
nach einer Kommunalwahl in der Stadt Jos, der Hauptstadt des Bundesstaates
Plateau, mit bis zu 400 Toten und Tausenden von Flüchtlingen berichtet
(act. 2A/2).
2.3. Der Kläger stellte während der Sprechstunde vom 3. Dezember 2008 eine
telefonische Verbindung zu Frau -----, Waisenrätin, Vormundschaftsbehörde
der Stadt Zürich, her. Diese erklärte, sie habe von der Beiständin, Frau -----,
gehört, dass die Beklagte mit dem gemeinsamen Kind nach Nigeria reisen möchte.
Überdies habe sie der Kläger angerufen und sie über die bevorstehende Nigeria-
Reise informiert. Er habe insbesondere erwähnt, dass er ein superprovisorisches
Massnahmebegehren beim Gericht stellen werde, um die Reise zu verhindern.
Sie könne sich vorstellen, dass der Aufenthalt in Nigeria für das Kind gefährlich
sein könne. Die Waisenrätin wies schliesslich darauf hin, dass sie die Parteien
nicht persönlich kenne. Weiterführende Angaben in dieser Angelegenheit könne
einzig die Beiständin machen, weshalb diese auf jeden Fall zu kontaktieren sei
(act. 6).
2.4. Gemäss Aussagen von Herrn -----, Sozialzentrum Albisriederhaus, Leiter
des Quartierteams Altstetten Nord, habe am 27. November 2008 ein Gespräch
zwischen den Eltern von ----- und der Beiständin statt gefunden. Dem Bericht
der Beiständin sei zu entnehmen, dass insbesondere über Ferien gesprochen
worden sei. Die Beklagte habe erwähnt, dass sie in ca, zwei Wochen mit dem
Kind für einen Monat nach Nigeria zu reisen gedenke. Unter Hinweis auf die Einschätzung
der Lage durch das EDA habe der Kläger erwidert, er sei mit dieser
Reise nicht einverstanden, da es sich um ein Krisengebiet handle. Er werde alles
unternehmen, um die Reise nach Nigeria zu verhindern. Zu den Brandverletzungen,
die sich das Kind anlässlich des letzten Nigeria-Aufenthalts zugezogen habe,
kann Herr ----- nichts Genaueres sagen. Es habe sich dabei um einen Unfall
gehandelt (act. 7).
- 5 -
2.5. Anlässlich eines Telefongesprächs vom 4. Dezember 2008 bestätigte die
Beiständin, dass die Beklagte vorhabe, am ----- mit der Tochter
für einen Monat nach Nigeria zu fliegen. Sie könne die Lage in Nigeria nicht einschätzen.
Mit Sicherheit könne sie jedoch sagen, dass sich die Beklagte wie auch
der Kläger sehr gut um das Kind kümmern. Es sei anzufügen, dass der Kläger vor
zwei Jahren selber nach Nigeria gereist sei.
Die Beiständin führte weiter aus, dass der Kläger die Tochter seit 9. September
2008, d.h. seit dem ersten Gespräch mit den Parteien, jeweils jeden Samstag von
10 bis 17 Uhr sehe. Man versuche nun, das Besuchsrecht des Vaters im gegenseitigen
Einvernehmen auszudehnen, was einer gewissen Zeit bedürfe.
Zu den vom Kläger erwähnten Brandverletzungen des Kindes kann die Beiständin
keine weiterführenden Angaben machen. Es könne jedoch sein, dass beide Elternteile
teilweise eine übliche Gefahr, welcher ein Kind im Laufe seines Lebens
ausgesetzt sei, mit einer ernstzunehmenden Gefährdung des Kindes gleich setzen
würden (act. 8).
3. Es ist vorab festzuhalten, dass der Kläger den bevorstehenden, einmonatigen
Aufenthalt der Beklagten in Nigeria mit dem gemeinsamen Kind glaubhaft
machen konnte (siehe auch die Aussagen von Herrn ----- und der Beiständin,
act. 8 und 9). Nachstehend soll geprüft werden, ob die Beklagte unter den vom
Kläger geschilderten Umständen das Kind nach Nigeria mit in die Ferien nehmen
kann.
3.1. Die Obhut beinhaltet das Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen
(vgl. Art. 301 Abs. 3 ZGB). Das Bestimmungsrecht eines Elternteils entfällt,
wenn dem anderen Elternteil im Eheschutzverfahren die Obhut (Art. 176 Abs. 3
ZGB) zugesprochen wurde (Schwenzer, Basler Kommentar, ZGB I, 3. Aufl., Basel
etc. 2006, N 16 zu Art. 301).
Wie eingangs erwähnt, wurde das gemeinsame Kind -----, geb. -----,
unter die Obhut der Beklagten gestellt (act. 22 Dispositiv-Ziff. 5). Es
ist ihr folglich erlaubt, den Aufenthaltsort der Tochter zu bestimmen. Insbesondere
-6-
ist es ihr nicht verboten, mit dem Kind einen Monat Ferien in Nigeria zu verbringen,
was eine Einschränkung des Besuchsrechts des Vaters zur Folge hat.
3.2. Die Einschätzung der Sicherheitslage in Nigeria gestaltet sich schwierig,
was sich auch aus den Angaben der Auskunftspersonen ergibt. Währenddem die
Waisenrätin sich vorstellen kann, dass der Aufenthalt in Nigeria für ----- gefährlich
sein könne (act. 6), weist die Beiständin explizit darauf hin, dass sie die dortige
Situation nicht beurteilen könne (act. 8). Zum vom Kläger erwähnten Artikel
von Spiegel online ist zu bemerken, dass es sich um Unruhen in einer Stadt im
Zentrum des Landes handelt. Der Zielort der Beklagten befindet sich jedoch im
südlichen Nigeria, somit meilenweit weg vom besagten Krisenherd. Das EDA
empfiehlt erhöhte Vorsicht bei Reisen in die Provinz Edo. Im Vergleich zu anderen
Gegenden des Landes wurde indes nicht gänzlich von einem Aufenthalt in Edo
abgeraten (act. 2A/1), weshalb zurzeit keine Anhaltspunkte für eine besondere
Gefährlichkeit bestehen. Zudem sind Schweizer und nicht Einheimische schwarzer
Hautfarbe primäre Zielpersonen dieser Reisehinweise. Falls sich die Sicherheitslage
bis zur Abreise der Beklagten in der Provinz Edo gemäss Reisehinweise
des EDA oder ähnlichen Informationsquellen dramatisch verschlechtern würde,
wäre die Angelegenheit erneut zu prüfen.
Bereits letztes Jahr um die gleiche Zeit reiste die Beklagte mit der gemeinsamen
Tochter nach Nigeria und kam nach den Ferien mit dem Kind wieder in die
Schweiz zurück. Zutreffend ist, dass sich ----- während dieses Aufenthalts
Brandverletzungen an der Hand zuzog. Wie sich dieser Unfall in Nigeria ereignete,
bleibt unklar. Da sich die Beklagte nach Meinung der Beiständin sehr gut um
das Kind kümmert (act. 8), kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die
Tochter in Nigeria von der Mutter in genügender Weise betreut wird. Bei den Verwandten
der Beklagten dürfte ----- zudem gut aufgehoben sein. Es ist nicht anzunehmen,
dass das Kind Gefahren ausgesetzt ist, wie sie sich nicht auch in der
Schweiz ereignen könnten und latent bei Kleinkindern vorhanden sind. Von einer
Lebensgefährdung des Kindes allein aufgrund seiner Hautfarbe kann zudem nicht
ausgegangen werden, umso mehr es aufgrund seines Alters immer in Begleitung
ihrer einheimischen Mutter sein wird.
-7-
3.3. Unter dem Aspekt der Sicherheitslage in Nigeria bzw. einer besonderen persönlichen
Gefährdung des Kindes ist das Vorliegen einer drohenden Gefahr eines
nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils vom Kläger somit nicht genügend
glaubhaft gemacht, weshalb das vorliegende Begehren um Anordnung einer superprovisorischen
Massnahme abzuweisen ist.
Der Einzelrichter verfü~t:
1. Das Begehren des Klägers um Anordnung einer superprovisorischen Massnahme
wird abgewiesen.
2. Die Parteien werden separat zur eheschutzrichterlichen Verhandlung vorgeladen.
3. Gegen diese Verfügung kann der Kläger vor oder anlässlich der noch anzusetzenden
eheschutzrichterlichen Verhandlung Einwendungen erheben. Die
vorliegende Verfügung bleibt indessen trotz allfälliger Einwendungen bis
zum Erlass einer weiteren Verfügung in Kraft.
4. Schriftliche Mitteilung an die Parteien als Gerichtsurkunde, der Beklagten
unter Beilage einer Kopie der klägerischen Eingabe vom 3. Dezember 2008
und des Sprechstundenprotokolls (act. 2 und 5), sowie an die Beiständin,
Frau -----, Sozialzentrum Albisriederhaus, Albisriederstrasse 330,
8047 Zürich.
Die juristische Sekretärin:
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Indovina
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Beitrag von Indovina » 10.12.2008, 09:05

Boah, also mit dieser Beiständin würd ich gern mal ein paar Takte reden. Sie wurde nach ihrer Beurteilung gefragt, und in dem Fall "explizit" darauf hinzuweisen, dass sie die Lage vor Ort nicht einschätzen kann, war ja wohl überflüssig wie ein Kropf. Selbst die Waisenrätin hat wenigstens eingeräumt, dass sie es sich vorstellen könnte.

Ich glaub, ich würde platzen!
Valerian hat geschrieben:Es könne jedoch sein, dass beide Elternteile
teilweise eine übliche Gefahr, welcher ein Kind im Laufe seines Lebens
ausgesetzt sei, mit einer ernstzunehmenden Gefährdung des Kindes gleich setzen würden
... und das heißt quasi, Ihr "beide" (aha!) seid überängstlich und messt den üblichen Unfallgefahren, welchen Kleinkinder ausgesetzt sind, eine zu große Bedeutung bei???

Was mich an solchen Konstellationen so maßlos ärgert, jeder "Experte" kann solche weitreichenden Aussagen machen, aber auch die sind nur Menschen, und manche machen ihren Job gut, und manche einfach nur schlecht.
Valerian hat geschrieben:Zudem sind Schweizer und nicht Einheimische schwarzer Hautfarbe primäre Zielpersonen dieser Reisehinweise
Und was ist Deine Tochter??

Ich reg mich grad sooo auf, aber ich bin ja auch parteiisch, bin sowas von auf Deiner Seite. Ich sollte Deine Urteilsbegründungen echt nicht mehr lesen, ist nicht gut für mein Nervenkostüm!

Ich wünsch Dir unendlich viel Glück, dass Du entweder mit Deinem Einspruch Recht erhältst oder, wenn Du es schon nicht verhindern kannst, dass Deine Kleine wenigstens unbeschadet wieder zurückkommt.

Liebes Grüßle
indovina
Leben und leben lassen

Die zuletzt lacht
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Registriert: 11.04.2008, 11:37

Die haben hier Narrenfreiheit

Beitrag von Die zuletzt lacht » 10.12.2008, 13:35

Hallo Valerian,

man kann wieder sehen bzw. lesen, das die Leute, die solche Urteile fällen, keine Ahnung von dem haben, was dort abgeht. Die können quasi alles machen, was sie wollen und kriegen immer noch Recht. Das ist echt der Gipfel. Damit würde ich ans Fernsehen gehen, Frontal oder Günther Jauch. Da ist schon so manchem geholfen worden.

Deine Ex wird sich insgeheim ins Fäustchen lachen und das auch in Nigeria überall verbreiten, wie toll es sich doch in Europa leben läßt, ohne einen Finger krumm zu machen. Das stinkt zum Himmel.

Hast du die Adresse in Afrika, wo sie sich aufhält? Mach auf jeden Fall Kopien von den Pässen. Ich würde sogar bis zur Schweizer Botschaft in Lagos gehen. Was man sonst noch tun kann, weiß ich im Moment nicht, auf jeden Fall kannst du ja das Kind täglich anrufen mit diesen Telefonkarten für Nigeria. Sie scheint ja noch relativ klein zu sein, deshalb kannst du sie nicht instruieren, auf alles aufzupassen, was dort abläuft.

Ich hoffe für dich, das euer Kind keinen Kulturschock bekommt oder im schlimmeres widerfährt.

kilode

Valerian
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Beitrag von Valerian » 10.12.2008, 21:19

Vielen Dank für den Zuspruch.

Leider ist hier alles zwecklos, bis es wieder einen Unfall gibt. Und genau das ist es, was mich wirklich fertig macht.

Vielleicht passiert ja auch nichts mit körperlichen Schaden. Dann kann ich einfach zugcken, wie

1. meine Tochter zuerst die Sprache nicht richtig lernt, das ist schon jetzt ein Problem - die Vormundschaftsbehörde meint, dass sie dass dann im Kindergarten lernen würde.

2. sie in der Schule mit typischen Migrationsproblemen zu kämpfen hat

3. sie sich mit 15 Jahren fragt, warum sie weiss und alle anderen schwarz sind - der Papi dürfte bis dahin ruhig gestellt sein

4. sie später niemals einen normalen Lebenstandard erreichen wird.

Derweil transportiert meine Frau das Geld ab und ich arbeite bis zum Umfallen. Ehrlich - derzeit bin ich wirklich am Rande des Erträglichen. Ich hoffe, dass es einen Weg aus dieser Misere gibt.
__________________________________________________
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Arabella
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Beitrag von Arabella » 11.12.2008, 09:25

Lieber Valerian,
Deine Lage macht mich richtig traurig,gerade deshalb,weil Du wie ein blöder kämpfst und versuchst Deiner Tochter zu helfen wo es nur geht.
Hier läuft so vieles falsch . :cry:
Auch mein Sohn durfte mit Vater vor 2 Jahren mit nach England,ohne dass Gericht bedenken hatte.Der Richter meinte damals zu mir:Ihre Angst,dass ihr Kind nach Nigeria entführt wird ist unbegründet,warum sollte der Vater sein Kind in ein Land bringen ,wo es dem Kind weitaus schlechter gehen würde als hier in Deutschland."
Nun ja ,nach dieser Aussage hätte es viele Kindsentführungen nicht geben dürfen.
Vater hat mir mein Kind wieder gebracht,deshalb weil er sich hier von mir noch Geld erhoffte,Prozesse am laufen waren.
Doch wie oft geht so etwas gut,welche Angst steht man dabei jedesmal durch.Ich habe 3Wochen darum gebibbert,dass mein Sohn wohlbehalten wieder hier eintrifft.Habe gelitten und war täglich von Angst erfüllt.
Das Gericht nimmt uns unsere Entscheidungen ab und manchmal denke ich wir als Eltern,die sich wirklich um Kinder sorgen,haben nichts mehr zu melden.
Lieber Valerian,ich wünsche Dir von Herzen,dass alles gut wird und von irgendwo ein Hoffnungslichtlein kommt!
Schreibe am Besten ein Tagebuch für deine Tochter später,damit sie sieht,wie sehr Du sie liebst.
Ganz liebe grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 11.12.2008, 10:55

Lieber Valerian

Es ist absolut schlimm eine solche Verfügung zu erhalten. Leider passt sie sehr gut in unsere politische Landschaft!

Was soll eine Aussage wie, dass deine Tochter ja nur mit ihrer schwarzen Mutter unterweg sei in Nigeria und deshalb nicht gefährdet sei. Es sind doch in diesem Moment klar beide gefährdet: deine Tochter wegen der weissen Hautfarbe und die Mutter, weil sie sich mit einem Weissen eingelassen hat. Niemand kann in dieser Situation davon ausgehen, dass die Familie von ihr ja froh ist, dass du brav die Kohle ablieferst. Bei solchen Unruhen wie sie nicht nur in Nigeria herrschen, sind doch immer fanatische Idioten die Hauptursache, und die schreien nach dem "Reinheitsgebot", also ist die Gefährdung eine Tatsache.

Ich kann dich sehr gut verstehen und finde es eine bodenlose Frechheit, wenn dir quasi unterstellt wird, du seist zu ängstlich was deine Tochter anbelangt.

Deine Punkte die du aufführst sind auch nur allzu richtig. Die Weichen müssen bei Kindern sehr früh gestellt werden, vor allem auch die sprachlichen. Die ach so glorreiche Schweiz weist immer mehr Defizite auf: In Bern wird ab Kindergarten nur noch Hochdeutsch gesprochen, damit die Kinder später besser lesen und schreiben können. Das Ganze hat aber einen grossen Haken: Kein oder fast kein Schweizer spricht wirklich Hochdeutsch! Ich kriegte fast einen Anfall als ich den zuständigen Regierungsrat in dieser Sache hörte: "Schiess diese Balle rüber!" Das war ein Beispielsatz von ihm - schön nicht?

Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass es sich vielleicht sogar deine Ex anders überlegt und in der Schweiz bleibt. Denn bei allem was hier geschieht, geht es uns hier eben doch um Welten besser als den Menschen in Nigeria. Wenn sie zu ihrer Familie fahren will, verstehe ich das ja auch, aber dann soll sie doch euer Kind bei dir lassen und dieses nicht auch noch gefährden.

Viel Kraft, Mut und Zuversicht wünscht
Tabby

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 13.12.2008, 16:05

Hallo Ihr Lieben,

ich komme gerade mit meiner Tochter vom Zürich-See zurück. Es ist wirklich schade, dass die Mami nicht mitspielt und wir eine nette kleine Familie sein können.

Anyways - heute morgen war eigentlich ein verabredeter Umgangstermin um 10:00 Uhr. Um 8:00 Uhr erhalte ich eine SMS, dass ich die Kleine schon um 9:00 kriegen soll, weil meine Frau ihre Haare machen muss und das den ganzen Tag dauern würde (!). Kein Problem für mich, ausser dass ich erst um 9:30 Uhr am Übergabeort sein kann. Dort eingetroffen erklärt mir meine Frau, dass ich ein paar Minuten mit meiner Tochter spielen könne und sie sie dann wieder mitnimmt :shock: Der Umgangstermin sei ihr egal.

Nach kurzer und völlig sinnloser Diskussion,, rufe ich dann die Polizei, um die Sache regeln zu lassen. Meine Frau hat es auch fast geschafft diesmal die Beamten wieder einzuwickeln - so eine Mutter mit Kind ist schon ein ziemliches Argument. Aber am Ende bin ich hart geblieben und habe auf die schriftlich festgelegte Umgangsregelung verwiesen - dann wollte meine Frau gehen und ein gegenteiliges Dokument holen, ist aber nicht wieder aufgetaucht. Die Beamten haben mir dann versichert, dass es in Ordnung sei, wenn ich jetzt mit meiner Tochter gehe. So haben wir doch noch einen schönen Tag gehabt.

Morgen will sie dann nach Nigeria abfliegen - angeblich mit dem Segen des Gerichts. Hier meint sie wohl die Formulierung in der Abweisung der Verfügung (s.o.), die besagt, dass sie mit der Obhut auch die Umgangstermine beliebig vereiteln könne - genau das geht nächste Woche zum Obergericht- III. Zivilkammer - ich kann mir nicht vorstellen, dass es dabei bleibt, denn sonst wäre eine Umgangsregelung völlig wertlos. Leider würde eine Nichtigkeitserklärung für diese Angelegenheit für den Abflug meiner Tochter zu spät kommen.

Am 3.Februar 2009 ist dann der nächste Verhandlungstermin, zu dem ich beantragt habe meiner Frau das Sorgerecht zu entziehen. Ich glaube nicht ernsthaft damit durch zu kommen aber ich kann nicht anders...

Schönes Wochenende
__________________________________________________
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Amaretta
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Beitrag von Amaretta » 13.12.2008, 17:26

Valerian hat geschrieben: Dort eingetroffen erklärt mir meine Frau, dass ich ein paar Minuten mit meiner Tochter spielen könne und sie sie dann wieder mitnimmt :shock: Der Umgangstermin sei ihr egal.
Ihr egal.Aha. Fragt die sich auch mal,wie es dem Kind bei all dem Durcheinander geht?Ich mein ja nur , Kindeswohl und so.
Hiess doch Kindeswohl und nicht Mutterwohl,meine ich mich zu erinnern...
Valerian hat geschrieben:Nach kurzer und völlig sinnloser Diskussion,, rufe ich dann die Polizei, um die Sache regeln zu lassen. Meine Frau hat es auch fast geschafft diesmal die Beamten wieder einzuwickeln - so eine Mutter mit Kind ist schon ein ziemliches Argument. Aber am Ende bin ich hart geblieben und habe auf die schriftlich festgelegte Umgangsregelung verwiesen - dann wollte meine Frau gehen und ein gegenteiliges Dokument holen, ist aber nicht wieder aufgetaucht. Die Beamten haben mir dann versichert, dass es in Ordnung sei, wenn ich jetzt mit meiner Tochter gehe. So haben wir doch noch einen schönen Tag gehabt.
Hast du das schriftlich von den Beamten ?
Nicht das die Mutti einfach nicht wieder aufgetaucht ist,um danach zu behaupten,du wärest mit der Kleinen einfach abgehaun.
Naja , immerhin ,ein schöner Tag und nicht ein paar Minuten.
Valerian hat geschrieben:Morgen will sie dann nach Nigeria abfliegen - angeblich mit dem Segen des Gerichts. Hier meint sie wohl die Formulierung in der Abweisung der Verfügung (s.o.), die besagt, dass sie mit der Obhut auch die Umgangstermine beliebig vereiteln könne - genau das geht nächste Woche zum Obergericht- III. Zivilkammer - ich kann mir nicht vorstellen, dass es dabei bleibt, denn sonst wäre eine Umgangsregelung völlig wertlos. Leider würde eine Nichtigkeitserklärung für diese Angelegenheit für den Abflug meiner Tochter zu spät kommen.

Am 3.Februar 2009 ist dann der nächste Verhandlungstermin, zu dem ich beantragt habe meiner Frau das Sorgerecht zu entziehen. Ich glaube nicht ernsthaft damit durch zu kommen aber ich kann nicht anders...

Schönes Wochenende
Dann hoffe ich nur ,das der Nigeria-Aufenthalt glatt verläuft und deine Tochter heil und gesund zurückkommt.
Mit dem Kind in Nigeria bleiben wird die Mutter ja wohl nicht, ihr Fleischtopf ist ja in Europa...:(
Liebe Grüße von Amaretta

Valerian
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Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 13.12.2008, 18:00

Amaretta hat geschrieben:
Valerian hat geschrieben: - dann wollte meine Frau gehen und ein gegenteiliges Dokument holen, ist aber nicht wieder aufgetaucht. Die Beamten haben mir dann versichert, dass es in Ordnung sei, wenn ich jetzt mit meiner Tochter gehe. So haben wir doch noch einen schönen Tag gehabt.
Hast du das schriftlich von den Beamten ?
Nicht das die Mutti einfach nicht wieder aufgetaucht ist,um danach zu behaupten,du wärest mit der Kleinen einfach abgehaun.
Nicht notwendig - die fertigen sowieso ein kurzes Protokoll ihres Einsatzes an. Später haben die beiden auch selbst gesagt, dass es hier wohl nur darum ging, Ärger zu provozieren. C'est la vie.

Besser war aber noch die Rückgabe unserer Tochter, die sich so abspielte:

- Tochter schläft auf dem Sofa. Es war ja auch ein aufregender Tag am Zürichsee
16:31 - SMS an meine Frau: "VVV, which time shall I bring YYYYYY"
16:33 - Antwort: "Now"
16:34 - SMS an meine Frau: "She is just sleeping"
16:36 - Antwort: "Bring her"

Ich also am Überlegen, wie YYYYYY am besten anzuziehen ist, ohne sie aufzuwecken - das geht aber nicht. Deshab´nehme ich sie vorsichtig und ziehe ihr Schuhe und Jacke an - YYYYYY im Halbschlaf am Schnaufen.

16:55 - alles zusammengepackt; ins Auto und Abfahrt
17:06 - Ankunft - Kinderwagen zusammengebaut und geklingelt - VVV kommt die Treppe runter, ihre Freundin im Hintergrund

Ich übergebe die halb schlafende Tochter und weise VVV nochmals darauf hin, dass ich mit ihrer Nigeria-Reise nicht einverstanden bin.
Daraufhin fängt sie in vollster Lautstärke an zu schreien "GET OFF - YOU WILL NOT SEE YYYYYY AGIAN" und noch ein paar Dinge, die ich schon nicht mehr erinnere. Ihre Freundin versucht sie von hinten zu beruhigen - zwecklos. YYYYYYY ist jetzt entgültig wach - sie war ja noch näher an dem Geschreie als ich. Ich gucke sie ainfach nur an und sie kommt auf mich zu, als ob sie gelich auf mich losgehen will - immer die Tochter auf dem Arm. Da bin ich lieber gegangen, bevor die Lage völlig ausser Kontrolle geraten wäre.

So - und jetzt muss ich mich auch erstmal wieder beruhigen. Später werde einen weiteren Breif an die schweizer Behörden - inklusive Gericht - schreiben und nochmals darum bitten, meiner Frau die Obhit endlich zu entziehen - aber das wird, wie immer, zwecklos sein. Vorhin hatte ich überlegt, mit meiner Tochter einfach nach Deutschland zu fahren. Nur die würden mich dann wegen Kindesentziehung drankriegen. Es ist schon ziemlich bitter bei der Misshandlung der eigenen Tochter zugucken zu müssen.
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desertrose
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Registriert: 31.03.2008, 10:18

Beitrag von desertrose » 13.12.2008, 18:25

Valerian hat geschrieben:
Amaretta hat geschrieben:
Valerian hat geschrieben:
Daraufhin fängt sie in vollster Lautstärke an zu schreien "GET OFF - YOU WILL NOT SEE YYYYYY AGIAN" und noch ein paar Dinge, die ich schon nicht mehr erinnere. Ihre Freundin versucht sie von hinten zu beruhigen
lieber valerian,

spätesten da wäre ich zur polizei und hätte sie aufgehalten, sie hat gedroht dir das kind zu entziehen oder wie soll man ihre drohung denn verstehen? so als würde sie aus nigeria nie mehr zurückkommen, da hätte ich nicht gezögert polizei, einstweilige verfügung damit sie nicht ausreisen kann, mit der drohung sieht die sachlage ganz anders aus.
beweise hin oder her ich würde noch eins dazu geben und sagen das sie vorhat die kleine zu beschneiden hmmmm.

ihr habt doch gemeinsammes sorgerecht, die kann doch nicht so einfach raus wenn sie dir droht, das du sie nie mehr siehst.
Liebe grüße Desertrose
_________________
Gemeinsam sind wir stark!

Valerian
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Beitrag von Valerian » 13.12.2008, 18:51

Liebe @desertrose,

das war alles schon beim Gericht - die einstweilige Verfügung ist vom Bezirksgericht abgelehnt worden und die nehmen mich nicht ernst. Ich glaube auch nicht, dass sie in Nigeria bleiben will. Die kommt schon zurück. Es ist nur die Frage in welchem Zustand unsere Tochter dann ist.

Ihr "YOU WILL NOT SEE YYYYYY AGIAN" bezog sich wohl eher auf einen anstehenden Sorgerechts oder Obhutsrechtsenscheid.

Gerade bin ich noch auf das hier gestossen:
http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fa ... lex_080922
Aber so schlimm ist der Fall meiner Tochter nicht, meine Frau kriegt ja schon durch den Unterhalt sehr viel Geld.
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Hülya

Beitrag von Hülya » 13.12.2008, 18:52

Lieber Valerian.

Gottes Mühlen mahlen langsam, aber gerecht.


Deine Zeit mit Deiner Tochter kommt bestimmt. Gebe die Hoffnung nicht auf. Deine Tochter wird älter, dann kann Deine Ex sie nicht so einfach manipulieren.


Und mit dem Urlaub denke positiv.


Ich schicke Dir ganz viel Kraft, viel Glück und

hulla
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Registriert: 01.05.2008, 14:15

Beitrag von hulla » 13.12.2008, 19:39

sorry, valerian

wenn ich so negativ denke.

die behörden werden erst einschreiten, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, sprich: erst muß was passieren, dannnn....

und gehe ich recht in der annahme, daß du bei diesen behörden vielleicht schon als sogenannter querulant und michael kohlhaas verschrien bist?

ins gesicht sagen die dir das bestimmt nicht, aber hintenrum "tuschel tuschel"?

ich habe ein ungutes gefühl!

hast du meine mail eigentlich erhalten?

a ganz liabs grüßle und hoff mr mol, daß alles gut geht

hulla

p.s. deine frau denkt in keinster weise an das kind, sie denkt nur an sich selbst :evil: :evil:

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 13.12.2008, 21:04

hulla hat geschrieben: die behörden werden erst einschreiten, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, sprich: erst muß was passieren, dannnn....
das stimmt leider.
hulla hat geschrieben: und gehe ich recht in der annahme, daß du bei diesen behörden vielleicht schon als sogenannter querulant und michael kohlhaas verschrien bist?

ins gesicht sagen die dir das bestimmt nicht, aber hintenrum "tuschel tuschel"?

ich habe ein ungutes gefühl!
das ist sogar ganz bestimmt so. Die Geschichte des Michael Kohlhaas ist ein exzellenter Vergleich, auch, wenn ich meine Tochter niemals mit Pferden gleichsetzen würde. Andererseits waren auch Ghandi oder Nelson Mandela Spinner - solange, bis sie dann keine Spinner mehr waren. Ich werde aber weder gehängt werden noch vom Spinner zum zum Vorbild mutieren.
Aber im Ernst - ich kann ja wenigstens erwarten, dass man die Umgangstermine einhält, wenn ich den Unterhalt zahle. Und dass man meine Tochter nicht in Lebensgefahr bringt. Ich glaube, dass es da für jeden Menschen Erträglichkeitsgrenzen gibt.
hulla hat geschrieben: hast du meine mail eigentlich erhalten?
Leider nein. Wann hast Du sie geschuckt ?
hulla hat geschrieben: p.s. deine frau denkt in keinster weise an das kind, sie denkt nur an sich selbst :evil: :evil:
das glaube ich auch
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hulla
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Beitrag von hulla » 14.12.2008, 10:04

valerian

die habe ich dir scho vor einigen tagen geschickt, aber es ist komisch, da steht am anfang dann immer was von spamverdacht und wird deshalb leicht überlesen.

ja, die einhaltung der umgangstermine könntest du erwarten in unserer denke, in der denke deiner frau eben nicht. der geht das am a.... vorbei.

wir haben da so ein nettes! sprichwort:

der eine sagt, ich will....
die antwort: dr willi isch gschdorba

paßt doch ganz genau, oder? :twisted:

grüßle hulla

ist deine frau jetzt weg? mit kind oder ohne?

wenn, dann kann ich mir vorstellen, daß du die nächsten 4 wochen keine nacht ruhig schläfst :cry:

Valerian
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Beitrag von Valerian » 19.12.2008, 18:35

Heute habe ich meine Arbeit für 2008 beendet. Jetzt ist mir ein bischen melancholisch zumute. Gerade bin ich noch dabei meine Unterlagen durchzuschauen. Da habe ich noch eine Email gefunden, die ich nach Abweisung der einstweiligen Verfügung an die Beiständin geschickt habe.

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Sehr geehrte Frau XXXX,

zu einem wesentlichen Anteil aufgrund Ihrer verharmlosenden Darstellung meiner Frau gegenüber dem Gericht, ist die einstweilige Verfügung zur Grenzsperre nicht erlassen worden

Sie haben bei unserem letzten Termin selbst die Reaktion von YYY auf eine blosse Sachinformation vom EDA mitbekommen. Meines Erfahrung nach war YYY da schon wieder kurz vor dem Ausflippen.
Auch kennen Sie die Vorgeschichte inklusive der Ereignisse. Und Sie wissen, dass YYY zweimal im November den Umgang vereitelt hat, was aufgrund Ihrer falschen Aussage vom Gericht falsch übernommen wurde.

Ich darf Sie mal fragen, warum Sie das unter diesen Umständen machen ? Wenn YYY tatsächlich mit Celina nach Nigeria fliegt, ist doch die nächste Katastrophe schon vorprogrammiert.
Werden Sie dann auch persönlich dafür gerade stehen ?

ZZZZZ
Jetzt muss ich ständig an meine kleine Tochter denken und habe ein ziemlich Ohnmachtsgefühl. Den Brief habe ich natürlich aus Verärgerung geschrieben. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich mir damit keine Freunde mache - aber es ist die Wahrheit.

Der Vorgang selbst liegt jetzt beim Züricher Obergericht. Ich hoffe, dass die die Verfügung wieder aufheben, obwohl es in der Sache jetzt zu spät ist. Auch dafür werde ich die Kosten übernehmen müssen.

Ich hoffe nur, dass meine Tochter unbeschadet aus nigeria zurück kommt.
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hulla
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Beitrag von hulla » 19.12.2008, 18:44

also ist sie fort

oh mannnn, ich wünsch dir trotzdem schöne weihnachten und hoffen wir doch mal alle das beste.

die hoffnung stirbt zuletzt...

hm, manchmal ist das eigentlich auch ein saudoofer satz

trotzdem, ich drücke dir die daumen, aber ich kann dir nachfühlen, wie es dir in den nächsten 4 wochen geht.

melde dich wieder

a ganz liabs grüßle von hulla

Valerian
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Beitrag von Valerian » 19.12.2008, 19:01

hulla hat geschrieben:also ist sie fort

oh mannnn, ich wünsch dir trotzdem schöne weihnachten und hoffen wir doch mal alle das beste.

die hoffnung stirbt zuletzt...
ja leider - ich habe alles versucht. So, wie ich die Lage einschätze, hat sie eine 50:50 Chance, dass nichts passiert. Aber schon, wenn ich an dir Zustände in Lagos denke, wird mir ganz anders ... Und wenn in Benin City jemand mitbekommt, dass meine Frau mit weisser Tochter da ist, ... ich will garnicht darüber nachdenken.
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hulla
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Beitrag von hulla » 19.12.2008, 19:08

hmm, ist das dann nicht doch wieder dieser "rassismus"? der uns!!! immer wieder vorgeworfen wird?

schwarze frau, weißes kind?

also irgendwo, irgendwie spinnen doch alle.

nur finde ich schlimm, daß so eine spinnerei irgendwann mal lebensgefährlich werden kann und das ist gelinde gesagt, einfach schxxxe.

manchmal stimmt der satz schon, wer sich in gefahr begibt, kommt darin um, gell?

es klingt wie hohn, wenn ich dir schöne weihnachten wünsche, weil du alleine unter dem baum hockst, aber glaub mir, ich meine es wirklich ernst:

schönes fest und einen guten rutsch und möge das neue jahr nicht so beginnen, wie das alte geendet hat.

bis dann, hulla

Valerian
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Beitrag von Valerian » 19.12.2008, 19:11

hulla hat geschrieben:hmm, ist das dann nicht doch wieder dieser "rassismus"? der uns!!! immer wieder vorgeworfen wird?

schwarze frau, weißes kind?
Das hat mit Rassismus nicht direkt etwas im negativen Sinn zu tun. Aber probier mal mit einem gerade zweijährigen, weissen Kind in Lagos über die Strasse oder den Markt zu llaufen - das ist bitterer Ernst und kein Spass.
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