Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Beitrag von Valerian » 08.01.2009, 20:35

Danke Hulla,
ich merke, dass ich langsam so eine Egal-Stimmung entwickel. Ich werde erstmal ein paar Bier trinken gehen - das betäubt.
Bis später..
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hulla
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Beitrag von hulla » 08.01.2009, 20:45

vali

ich stoße mit dir an, a prösterle

hulla

Frei
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Beitrag von Frei » 09.01.2009, 09:17

Lieber Valerian, danke für den Artikel!

Ich wünsche dir: Erfolg.

Valerian
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Beitrag von Valerian » 15.01.2009, 21:27

Hallo zusammen,

ich komme mir inzwischen vor, wie Asterix im Haus, das Verrückte macht:
http://www.comedix.de/lexikon/db/behoerde.php

Nachdem die Arbeit der Beiständin für unsere Tochter leider nicht den Anforderungen entsprach, habe ich das hier geschrieben:
Sehr geehrte Frau M_____,
auf meinen letzten Brief vom 14.Dez'08, in dem ich die Einsetzung eines neuen Beistands beantragte, haben Sie nicht reagiert.
In Sachen Umgang mit meiner Tochter, ist meine Frau nun mit ihr nach Nigeria geflogen. Es ist bedauerlich zu erfahren, dass sowohl das Bezirksgericht als auch das Obergericht das für gut befunden haben und in einem Abwasch gleichzeitig ohne Antrag die selbst festgelegte Umgangsregelung ausser Kraft setzten. Nun habe ich keine Kenntnis, wann sie zurückkommt, wie es ihr geht und wer im Falle erneuter Verletzungen oder Misshandlungen (Verweis auf die letzte Reise Ende 2007) die medizinische Versorgung sicherstellt.
Ich bitte Sie daher, mir kurzfristig mitzuteilen, wann ich meine Tochter wiedersehen kann und wie es ihr geht.
Vorrausgegangen ist dieser Brief:
Sehr geehrte Frau M_____, laut Urteilsverfügung wird der Beistand mit folgenden Aufgaben
versehen:
1. den Eltern in der Kinderbetreuung mit Rat und Tat beizustehen,
2. die Durchführung und Organisation des Besuchsrechts zu gewährleisten und zu
überwachen,
3. bei Konfliktsituationen in Bezug auf das Besuchsrecht und Erziehungsfragen zu
vermitteln,
4. bei Bedarf an die Vormundschaftsbehörde zu gelangen und dieser Meldung zu machen.
Sie haben die zweifellos sehr kompetente und neutrale Frau S_____ zur Beiständin
berufen. Sie ist sogar derart neutral, dass meine Frau sich bereits darüber beklagte, das sie
parteilich sei.
Leider scheint sie aber überhaupt keine Erfahrung im Umgang mit renitenten Afrikanerinnen zu haben und eine „Blümchenweltsicht“ auf unsere Familiensituation zu übertragen. Insbesondere bemängele ich folgendes Verhalten von Frau S_____:
A. Diverse Aussagen von Fr.St_____:
I. sie sei lediglich beratend tätig und die Durchsetzung des Umgangsrechts wäre nicht
ihre Aufgabe
► Laut 2. ist genau das ihre Aufgabe. Es kam jetzt bereits dreimal zu Umgansverweigerungen, die alle miteinaander hätten vermieden werden können, wenn Fr.S_____ gegenüber meiner Frau klar kommuniziert hätte, dass Umgangsvereitelung sanktioniert wird.
II. meine Frau hätte das Sorgerecht und könne alleine entscheiden
► Erstens hat sie lediglich die Betreuungsobhut und zweitens gibt es eine Umgangsregelung, die unabhängig davon einzuhalten ist
B. Gegenüber dem Eheschutzgericht hat Frau S_____ folgende Aussagen gemacht:
I. „Mit Sicherheit könne sie jedoch sagen, dass sich die Beklagte wie auch der Kläger sehr gut um das Kind kümmern.“
► Das steht ein bischen im Widerspruch zu den mehrfachen Unfällen, zu den mehrfachen Aufsichtspflichtverletzungen, zu der Ablehnungn medizinischer Hilfe für _____ und zu den zahlreichen paranoiden Ausrastern meiner Frau.
II. „Die Beiständin führte weiter aus, dass der Kläger die Tochter seit 9. September 2008, d.h. seit dem ersten Gespräch mit den Parteien, jeweils jeden Samstag von 10 bis 17 Uhr sehe.“
► Bis Ende Februar'08 war ich sogar noch täglich mit seiner Tochter zusammen und bzgl. der Umgangstermine gab es im alleine im Nov'08 zweimal Umgangsverweigerungen durch meine Frau. Die Aussage stimmt also nicht.
C. Häufig ist Fr.S_____ telefonisch für mich nicht erreichbar. - Laut Frau S_____ ist sie mit derart vielen Fällen befasst, dass sie mit ihrer 80 Prozent Tätigkeit die Aufgabe kaum wahrnehmen kann. Ich kann sagen, dass ich sie nur dann kontaktiere, wenn es zu Problemen kommt, die aber immer wieder auftreten, weil sie dann nicht gelöst werden.
Ich bitte Sie entweder Frau S_____ anzuhalten, ihre übernommenen Pflichten zu erfüllen oder aber einen neuen Beistand zu berufen, der zuerst die Einhaltung gerichtlich festgelegter Regeln
Und was bekomme ich als Antwort>
Sehr geehrter Herr ____
Sie bemängeln in Ihrem Schreiben, dass ich nicht auf Ihr Begehren ezüglich Beistandswechsel eingegangen sei. Ich bitte Sie, mich diesbezüglich zu entschuldigen. Ich habe nicht darauf reagiert, weil es für einen Wechsel keinen nachvollziehbaren Grund gibt. Der Beiständin können keine Vorwürfe gemacht werden, im Gegenteil, sie engagiert sich nach Kräften, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Es liegen zudem keine AmtsenthebUllgsgründ vor.
Die richterlichen Instanzen haben Ihre Anliegen geprüft. Alle Beurteilungen stützen das Verhalten der Mutter und nehmen deren Verantwortung ernst. Es ist mir klar, dass es so zu einer Trennung von Ihrer Tochter von ungewisser Dauer gekommen ist. Das ist sicher für Sie schmerzvoll. Leider kann ich das nicht ändern. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, wann _____ zurückkommt und Sie Ihre väterlichen Rechte
wieder wahrnehmen können. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen an die Beiständin von _____.
Die Moral von der Geschicht, was ich schreib, interessiert die nicht.

Aber im Ernst - wofür sind Gerichte gut, die Reisewarnungen des EDA als ungültig für Schwarzafrikanerinnen werten. Wofür ist eine Beiständin gut, die offensichtlich eine eingeschränkte Wahrnehmung hat. Und was nützt eine Weisenrätin einer Vormundschaftsbehörde, die Zusammenhänge über einen Briefwechsel hinweg nicht im Gedächtnis behalten kann.

Und letztlich - wofür bin ich eigentlich gut, wenn es sowieso nur darum geht, mir das Geld bündelweise aus der Tasche zu ziehen, wenn ich nicht einmal mehr das Recht auf Einhaltung der Umgangstermine habe.

Viele Grüsse und schönen Abend
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Canim
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Beitrag von Canim » 16.01.2009, 08:22

Irgendwie macht mich das unheimlich wütend. Du argumentierst mit Fakten, Vorschriften etc. und die speisen dich mit Wischi-Waschi-Gelaber ab. :evil:
Das gehört eigentlich (wenn es das gesamte Verfahren nicht erschwert) an die Presse, in die Medien. Gibt's in der Schweiz keinen Jauch?

Ich hoffe, dass deine Tochter bald unbeschadet und heil wieder zurückkehrt.

LG
Canim
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Arabella
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Beitrag von Arabella » 16.01.2009, 08:32

Lieber Valerian,
Alles sehr merkwürdig und rätselhaft.Es ist fast so,als ob Deine Ex irgendwelche Beziehungen hat,die ihr ermöglichen eine soviel bessere Behandlung von Behörden, Gericht usw. zu erhalten.
Du wirst eigentlich total übergangen.
Es ist ganz klar,dass Umang mit Deiner Tochter während des Urlaubs natürlich nicht möglich ist.
Ich verstehe allerdings nicht,dass Du nicht in Kenntniss gesetzt wurdest,wann der Urlaub in Nigeria Deiner Ex und Tochter beeendet ist und Deine Tochter wieder zurück sein wird.Deine Ex hätte eigentlich einen gerichtlichen Beschluss bekommen müssen,wann sie Deine Tochter genau zurück bringen muss, damit Du den Umgang wieder aufnehmen kannst.
In Deutschland wird ja den ausländischen Vätern Aufenthalt gewährt,zum Wohle des Kindes und Umgang regelmässig statt finden kann.Ist das in der Schweiz auch so?Wenn es so ist,dann ist es total unlogisch,dass Du im Unklaren darüber gelassen wirst wann Du wieder Umgang haben kannst----zum Wohle des Kindes.
Hast Du mal daran gedacht an die Medien zu gehen und Deine Probleme zu veröffentlichen ,oder direkt dich an Politiker zu wenden ?Irgendwas läuft da total verkehrt.
Ich fühle wirklich mit Dir und mit Deiner Tochter.Wünsche Dir ausserordentlich viel Kraft und dass Du deine Tochter bald wieder in die Arme nehmen kannst.
Liebe Grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Arabella
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Beitrag von Arabella » 16.01.2009, 08:33

oh gleicher Gedanke,hat sich überschnitten,Canim :lol:
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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Frei
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Beitrag von Frei » 16.01.2009, 09:30

Valerian, hast du bei der Rotekreuz nach Hilfe gefragt? Die Leute, die mit den Asylanten und Einwander (und Nigerianer/Afrikaner/...) arbeiten, könnten dir eine Hilfe geben. Die auf Beratungen bestehen könntet, oder anders. Auch nur eine Beruhigung bräuchtest du jetzt. Was ist mit der schweizerischen Botschaft Nigerias? Könntest du dort fragen, wie den Zustand dort ist? Ich verstehe, dass das Problem nicht einfach zu lösen ist. Also: du brauchst beruhigt zu sein. [Keine Lüge, natürlich. Ich denke, dass du nach der Gesundheit deiner Tochter verrückt wird. Also: das ist nicht gut. JEMAND MUSS DIR ETWAS SAGEN, DICH ÜBER DEINE TOCHTER BENACHRITIGEN!]. Ich wünsche dir alles Gute. Bald wirdst du deine Tochter wiedersehen. Keine Sorge dafür. Däumendrücke zu dir! [Ehrlich: ich würde bestimmte bi-nationale Ehe nicht erlauben, wenn es keinen Ehe-vertrag gibt, der die Sicherheit der Kinder garantiert. Beide Eltern söllten dort sein, wenn die Kinder aus der Schweiz reisen ...]. Nochmals: Glück!

rahel
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Beitrag von rahel » 16.01.2009, 11:42

hi valerian............ deine noch-gattin muss doch ein ticket mit rückflug gebucht haben oder?.............also müsste doch eruirt werden können wann sie zurück kommt...............ganz ehrlich denke ich das dich die tante vom amt einfach abspeisen will weil sie zu bequem ist der sache nach zu gehen................ und das mit den beiständen hier in der schweiz ist ja eh so ne sache bei der ich mich oft frage was die für die finanzielle entschädigung die sie dafür erhalten überhaupt tun ............. also eifach nicht locker lassen der dame immer wieder auf den geist gehen bis sie in die gänge kommt.......
übrigens was ich dich letztes mal schon fragen wollte.........du bist hoffentlich raus aus dem mietvertrag der alten wohnung die jetzt nur noch deine frau bewohnt??...........wenn nicht weisst du schon das wenn sie mal nicht bezahlt wieder du zur kasse gebeten wirst ............ viele vermieter wollen das bei einer trennung ja nicht machen und erzählen das ginge erst nach der scheidung.........stimmt nicht!!.............. also falls du es noch nicht getan hast dann schleunigst erledigen,denn so wie sie tickt weiss man ja nie.............leider :(

dir noch einen schönen tag trotz all dem ärger............

ganz liebe grüsse rahel

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.01.2009, 20:41

Wisst Ihr - dieses Spielchen mit der Vormundschaftsbehörde und den Züricher Gerichten ist ja noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs.

Noch besser ist der Schriftverkehr wegen der Anwältin B.M. meiner Frau und dem Anwalt L.A., der in meinem Auftrag den Ehevertrag verfasst hat. Inzwischen habe die beiden zwar ihren gemeinsamen Auftritt vom Netz genommen, der vorher hier abzurufen war:

Code: Alles auswählen

http://www.simons-law.com/I/KANZ/078012.htm
Aber ich war schlau genug alle Daten zu archivieren.

Deswegen habe ich gegen die beiden unter anderem bei der Anwaltsaufsicht Beschwerde eingereicht. Und als Antwort erhalte ich das:
Sehr geehrter Herr ____

Wir bestätigen den Eingang einer Kopie der Strafanzeige gegen die Rechtsanwälte Lukas A. und Brigitta M., welche am 6. Juni 2008 bei der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte eingegangen ist.

Als Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist die Aufsichtskommission ausschliesslich zuständig für die Beurteilung von Verstössen gegen die in Art. 12 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) festgelegten Berufsregeln und die Missachtung des Berufsgeheimnisses gemäss Art. 13 BGFA. Nicht im Aufgabenbereich der Aufsichtskommission liegt es aber abzuklären, ob das Verhalten von Anwältinnen und Anwälten einen Straftatbestand erfüllt oder nicht - dafür ist die Strafuntersuchungsbehörde bzw. der Strafrichter zuständig.

Sinngemäss machen Sie in Ihrer Strafanzeige auch eine Interessenverletzung geltend. Gemäss Art. 12 lit. c BGFA meiden Anwältinnen und Anwälte jeden Konflikt zwischen den Interessen ihrer Klientschaft und den Personen, mit denen sie geschäftlich oder privat in Beziehung stehen. Ihre Eingabe genügt jedoch bereits in formeller Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Verzeigung im Sinne
von § 30 AnwG nicht. Erstens ist sie entgegen § 131 GVG, wonach schriftliche Eingaben zu unterzeichnen und in genügender Anzahl für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen, mindestens aber im Doppel einzureichen sind, nicht unterzeichnet und es liegt nur eine Kopie der Strafanzeige vor. Zweitens fehlen für Ihre Behauptungen jegliche Belege. Aber auch in materieller Hinsicht fehlen konkrete Anhaltspunkte für eine Berufsregelverletzung. Denn gemäss einem neuen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich genügt ein theoretische Risiko eines Interessenkonfliktes nicht. Vielmehr setzt die Annahme eines Interessenkonfliktes das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte voraus (Entscheid VB.2007.0039 vom 4. Oktober 2007). Allein aus dem Umstand, dass Rechtsanwalt Lukas A. Sie und Ihre Ehefrau im Jahr 2004 für einen Ehevertrag beraten hat und Rechtsanwältin Brigitta M. nun Ihre Ehefrau im Eheschutzverfahren vertritt, ist noch kein hinreichender Verdacht für eine konkrete Interessenkollision auszumachen.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Eingabe mit dieser Antwort formlos erledigt ist.
Mit freundlichen Grüssen
Obergericht des Kantons Zürich
Nachdem ich mit diesm Schreiben etwas deutlicher wurde:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Brigitta M. vertritt meine Frau immer noch gegen mich. Wie ich bereits ausführte hatte ihr Kollege Herr A. mit dem klaren Auftrag mich für die Ehe mit meiner Frau vermögenstechnisch abzusichern, unseren Ehevertrag gestaltet. Auf Grund der sich hier stellenden Fragen der güterrechtlichen Auseinandersetzung und des somit bestehenden Sachzusammenhangs ist in einem solchen Fall ohne weiteres von einem konkreten Interessenkonflikt auszugehen. Desweiteren ist bei Ehestreitigkeiten die Unabhängigkeit der Anwälte entscheidend, um
Verhandlungen nicht zu blockieren. Alleine durch die Tatsache, dass B.M. meine Frau vertritt ist der gesamte Streit erheblich eskaliert, was im Ergebnis zu Lasten unserer Tochter geht Nach BGE 134 II 108 wird ein sich aus den gesamten Umständen ergebender konkreter Interessenkonflikt verlangt, um Art. 12 lit. c BGFA anzuwenden. Dieser konkrete
Interessenkonflikt liegt hier im doppelten Sinn vor, auf Ebene der güterrechtlichen Auseinandersetzung sowie auf der ausserprozessualen Ebene verhandlungstechnischer Interaktion.
Deshalb erhebe ich hiermit nochmals Beschwerde gegen die Vertretung von meiner Frau durch B.M. und beantrage ihr dieses Mandat zu untersagen. Es darf nicht sein, dass die Anwälte A. und M. mich und meine Frau in Ehestreitsachen gegeneinander vertreten. Durch diesen Vorgang wird auch mein Recht auf faires Verfahren nach EMRK Art 6 verletzt. Laut EMRK Art. 13 habe ich damit ein Recht auf eine wirksame Beschwerde, was die Bearbeitung dieser Beschwerde sowie die Rückmeldung etwaiger Konsequenzen einschliesst.
Mit freundlichen Grüßen
Erhalte ich neue Antwort:
Sehr geehrter Herr ____

In Ihrer Eingabe vom 4. Januar 2009 nehmen Sie Bezug auf den im Juni 2008 erfolgten Briefwechsel und erheben nochrnals Beschwerde gegen die Vertretung von Ihrer Frau durch Rechtsanwältin Brigitta M. und beantragen, ihr dieses Mandat zu untersagen. Es dürfe nicht sein, dass die Anwälte A. und M. Sie und Ihre Frau in Ehestreitsachen gegeneinander vertreten würden.
Vorab weisen wir auf die bereits im Schreiben vom 10. Juni 2008 gemachten Erwägungen hin, wonach die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte ausschliesslich zuständig ist für die Beurteilung von Verstössen gegen die in Art. 12 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) festgelegten Berufsregeln und die Missachtung des Berufsgeheimnisses
gemäss Art. 13 BGFA. Ihre Sanktionen bestehen in der Anordnung einer Disziplinarmassnahme gemäss Art. 17 BGFA gegen den fehlbaren Anwalt bzw. die fehlbare Anwältin. Die Aufsichtskommission kann indessen einem Anwalt oder einer Anwältin keine Weisungen erteilen. Auf den Antrag, es sei Rechtsanwältin M. die Mandatsführung zu untersagen, könnte von vornherein nicht eingetreten werden.

Ihrer Eingabe vom 10. Juni 2008 hatten Sie einen Internetauszug vom 26.04.2008 beigelegt betreffend die Anwaltskanzlei _____ A. M. & Partner, _________ ___, ___ Zürich. Gemäss den der Aufsichtskommission bekannten Daten arbeitet Rechtsanwältin Brigitta M. heute unter der Geschäftsadresse Anwaltskanzlei M., __________ ___, ____ Zürich. Der Registereintrag von
Rechtsanwältin Brigitta M. ins kantonale Anwaltsregister erfolgte am 18. August 2005 ebenfalls unter der Geschäftsadresse Anwaltskanzlei M., __________ ___, Postfach, ____ Zürich (vgl. Amtsblatt des Kantons Zürich - XYZ). Ihren Angaben zufolge hatten Sie Rechtsanwalt A. betreffend Ehevertrag mandatiert und es ist anzunehmen, dass Rechtsanwältin M. damals mit dem Mandat nicht befasst war. Die Situation könnte damit vergleichbar sein mit derjenigen, wo ein Mitarbeiter, der mit dem betroffenen Mandat nicht befasst war, in eine Kanzlei wechselt, die die Gegenpartei vertritt (Fellmann/Zindel,
Kommentar zum Anwaltsgesetz, Art. 12 N 91). Ob eine Rechtsbeeinträchtigung vorliegt, ist aufgrund der konkreten Umstände zu entscheiden. Die Aufsichtskommission ist daher-auf konkl"et~sierteAuskÜnfte"aqgewiesen,nämJich welche Fra-- _
gen bei der Abfassung des Ehevertrags für die vermögenstechnische Absicherung besprochen wurden und welche Fragen Gegenstand des Eheschutzverfahrens
gebildet haben. Sodann haben Sie für die in Ihrer Eingabe vom 4. Januar 2009 gemachten Ausführungen insbesondere auch was die Angaben in zeitlicher Hinsicht betrifft keinerlei Belege eingereicht. Erst wenn die Aufsichtskommission im Besitz der zusätzlichen Informationen und der Belege ist, kann sie über die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens entscheiden.
Schliesslich halten wir noch einmal fest, dass in einem Disziplinarverfahren dem Verzeiger nur der Eingang der Verzeigung bestätigt wird. Weitere Verfahrensrechte stehen ihm nicht zu (§ 30 Abs. 2 des Anwaltsgesetzes), was insbesondere bedeutet, dass Ihnen kein Entscheid zugestellt würde, ausseI" wenn Ihnen Kostenauferlegt würden.

Wir setzen Ihnen daher eine Frist bis 10. Februar 2009 an (Datum des Poststempels), um Ihre Verzeigung zu ergänzen unter der Androhung, dass bei Säumnis davon ausgegangen würde, dass das Verfahren mit dieser Antwort formlos erledigt ist.

Schliesslich halten wir noch einmal fest, dass in einem Disziplinarverfahren dem Verzeiger nur der Eingang der Verzeigung bestätigt wird. Weitere Verfahrensrechte stehen ihm nicht zu (§ 30 Abs. 2 des Anwaltsgesetzes), was insbesondere bedeutet, dass Ihnen kein Entscheid zugestellt würde, ausser wenn Ihnen Kosten auferlegt würden.
Tja - so ist das. Ich bin schon gespannt, was für einen Mist die mir schicken, wenn ich jetzt noch konkreter werde. Vielleicht gehen die dann auf mich los anstatt diesen Anwälten endlich das Handwerk zu legen.
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 17.01.2009, 12:33

Guten Morgen zusammen,

jetzt habe ich gerade bei meiner Frau angerufen - es geht ihr ziemlich schlecht - sie hat 42 Grad Fieber und es gibt einen Verdacht auf Malaria. Bei dem kurzen Gespräch habe ich aber auch gemerkt, dass ich emotionell noch ziemlich mit ihr verbunden bin, was sich vermutlich ändert, wenn sie wieder gesund ist.
Ich hoffe, dass meine Tochter das unbeschadet übersteht.
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Alexia

Beitrag von Alexia » 17.01.2009, 12:44

Hallo Valerian,

hat der Kontakt geklappt, den ich Dir vorgeschlagen habe?
Ich hoffe, daß die ganze Sache gut ausgeht, für Dich und Deine Tochter.
Die Malaria ist sicher nicht dokumentiert oder ist Deine Frau noch bei Dir krankenversichert im Ausland?

LG Alexia

Frei
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Beitrag von Frei » 17.01.2009, 14:39

Lieber Valerian, ich wünsche dir und deiner Tochter viele Gesundheit .... Bevor die Frau eine Malaria kriegte, hat sie sich Sorge darauf gemacht, wie es dir ging? :roll: [Vorsicht: es gibt einen Netz, der du nicht siehst. Er ist dort, vor deinen Augen, aber du siehst ihn nicht. Da trägst du noch die Brille der Liebe. Du].

Schöne - mutige - klare und Emotionenlose Grüsse.

Conny
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Beitrag von Conny » 18.01.2009, 01:14

Lieber Valerian,
ich verfolge deine Geschichte und mir ist (leider) jetzt erst etwas eingefallen.
Es gibt eine Page www.papa-help.ch
Wie der Name schon ausdrückt, geht es um Rechte der Väter, nicht nur in der Schweiz.
Geh einfach mal auf die Page. Vielleicht hilft es irgendwo.
Ich habe ihn vor Jahren mal persönlich kennengelernt, ich habe vor Jahren mal eine Doku im Fernsehen mit/über ihn gesehen, so kam es irgendwann sogar zu einem persönlichen Kontakt.
Ich halte diesen Mann für vertrauenswürdig. Vielleicht kann er dir den einen oder anderen Tipp geben...#
LG Conny

Arabella
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Beitrag von Arabella » 18.01.2009, 19:56

Hallo Valerian,
lass Dich bitte nicht verarschen, wieso hat sie denn nichts gegen Malaria eingenommen?Dein Kind hat auch keine Prophylaxe?
Soweit ich weiss ist im Moment die Feuchtigkeit in Nigeria nicht so schlimm und Malaria deshalb nur zu bekommen wenn man zu blöde ist sich zu schützen,mit Netzen um Bett,Antimückenmitteln und ganz einfach abends nicht mehr raus gehen.Die meisten Fenster haben ja sowieso Netze dran.
Vielleicht ist es Typhus und der ist gut zu behandeln,oder einfach ne Lügengeschichte um Dich hinzuhalten.
Auf alle Fälle würde ich sie mal fragen,ob Deine Tochter ne gute Prophylaxe gegen Malaria bekommt.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Arabella
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Beitrag von Arabella » 24.01.2009, 22:35

Lieber Valerian,
wäre schön ,wenn du dich mal meldest,muss man sich um Dich Sorgen machen?
Liebe grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 25.01.2009, 10:26

Guten morgen Arabella,
tatsächlich gings und gehts mir nicht sonderlich gut. Das merkt natürlich auch der Arbeitgeber (ich bin jetzt festangestellt), für den ich derzeit tätig bin. Deshalb stehe ich hier von zwei Seiten unter Druck.

Zwischenzeitlich wollte ich wieder einen neuen Anwalt engagieren. Leider muss ich feststellen, dass immer, wenn ich das Wort EUGMR erwähne alle Anwälte blockieren. Der letzte will mir für seine Erstberatung noch knapp 600 Sfr abnehmen, obwohl er mir erklärte, dass er nicht bereit ist, die Sache weiter zu ziehen und er ausserdem befangen sei, weil er die erste Richterin persönlich kenne :) So werde ich dann erstmal ohne Anwalt weitermachen.

Ich werde gleuch in die Kirche gehen. Das ist immer entspannend.
lg Valerian
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sandy73
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Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 25.01.2009, 11:37

Hallo Valerian,

ich muß gestehen, daß ich mich hauptsächlich wegen Deiner Problematik hier angemeldet habe. Ich lese schon ziemlich lange mit, bin aber oft ziemlich entsetzt über so viel subjektive Meinungen. ALLERDINGS befand ich mich vor nicht allzu langer Zeit auch in dieser Phase... kann es also bis zu einem gewissen Grad ziemlich gut nachvollziehen!

Deine Postings machen mich traurig, aber auch wütend.

Du hast Dich hier in eine Haßliebe verbissen, schiebst einen - offensichtlich sinnlosen - Kampf um die Sorge Deines Kindes vor etc.

Mensch Valerian, hör auf Ämter und Gerichte zu belästigen! Hör auf Dich selbst zu zerfleischen! Hör auf die Mutter Deines Kindes zu bekriegen! Die Frau, die Du einst geliebt und begehrt hast, ist sie definitiv nicht mehr... aber die Mutter Deiner Tochter! Ein Teil von Deinem Kind - wie Du!

Denk doch mal an Dein Kind! Zwar ist das Mädchen noch recht klein, aber sie wächst mit, wächst mit Deinem konstant wachsenden Krieg gegen die Mutter mit. Willst Du, daß dieses kleine Mädchen Dich irgendwann ablehnt? Sie bekommt doch das PingPong mit!

Ich kenne Nigeria und liebe Nigeria. Das Land hat NICHTS mit meinem Ex zu tun! (Auch wenn es 2,3 Jahre gedauert hat das selbst zu kapieren!)
Du mußt umdenken! Gönne Deinem Kind doch das Glück, daß es seine Wurzeln dort greifen kann! Gönne ihm das Glück eine Familie dort zu haben! (Rein finanziell ist das meinem Mädchen derzeit noch vergönnt!)

All der Schmerz Deines Herzens hat doch NICHTS mit der Tatsache und der Chance auf ein binationales Dasein Deiner Tochter zu tun!!!
Das Mädchen wurde binational gezeugt - von euch ZWEI Erwachsenen! Das Mädchen ist und bleibt binational. NIMM ihr das doch NICHT!

Ich würde Dir dringend anraten diesen verbissenen Machtkampf zu beenden. Etwas mehr objektiv an das Ganze ranzugehen!
Erzähl mir doch bitte nicht, daß alle Gerichte etc. nur gegen Dich sind, weil sie böse und blind sind?!
Deine Schreiben zeugen von einem schmutzigen Machtkampf.
Mit Fakten, die nun wirklich zum Teil ziemlich übertrieben sind!
Ich kenne zig (auch weiße) Leute, die regelmäßig nach Nigeria fliegen und z.T. auch dort leben. Man stirbt nicht (mehr) grad so an jeder Straßenecke!

Hast Du Dir mal überlegt, daß Du Dir mit Deiner Briefwut oder Briefflut u.U. ein Eigentor nach dem anderen schießt??? Daß Dich eventuell kein Amt mehr für voll nimmt? Daß es vielleicht heißt "da kommt der paranoide Herr XY wieder"

Und obendrauf: Dein Kind ist weder ganz black, noch ganz weiß!
Es wird hier im Laufe seines Lebens noch genügend Probleme bekommen. Hier nie als ganz weiß gelten, in Nigeria nie als ganz schwarz gelten... wobei ich behaupte, daß es auf der black-side wesentlich freundlicher aufgenommen wird!
Dein Mäcchen braucht BEIDE TEILE um Selbstwertgefühl zu entwickeln und nicht irgendwann in einer Identitätsproblematik zu landen!

Investiere doch Deine Gefühle mal in dieser Richtung. Und versuche Deinen Verstand über Dein verletztes Herz/Ego zu setzen!

Valerian, ich will Dich weder angreifen noch verletzen. Glaube mir, ich kenne diese Hölle nur zu gut! Meine Geschichte würde hier so einige toppen. ABER es bringt weder die Vergangenheit zurück, noch bringt es mir Genugtuung, noch Frieden, noch Rache!

So, ich hoffe ich werde nun nicht gleich gesperrt?!

LG
Sandy

Hülya

Beitrag von Hülya » 25.01.2009, 11:42

Hallo sandy73,

herzlich willkommen im Namen des Teams 1001 Geschichte.


Wir wünschen Dir einen guten und informativen Austausch.

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 25.01.2009, 11:43

Hülya hat geschrieben:Hallo sandy73,

herzlich willkommen im Namen des Teams 1001 Geschichte.


Wir wünschen Dir einen guten und informativen Austausch.
Hui, das find ich jetzt aber voll lieb!

Danke schön :P

LG Sandy
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

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