ICH SUCHE EINEN XXXXX XXXXXX AUS DEN HOTEL MONASTIR CENTER
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Unterhalt kann eingefordert werden, wird aber in der Regel nicht gezahlt.
-Wer Sorgerecht für ein Kind beantragt soll einen Wohnsitz in Tunesien
haben.
-Falls der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind umzieht etc. und dies mit
den Rechten des anderen Elternteils kollidiert ( der Vater verfügt über
Schulrechtswahl, Wahl ärztl. Behandlung, etc) dann kann der
sorgebrechtigte Elternteil das Sorgerecht verlieren.
Europ. Staatsbürger ( und generell alle Nicht Tunesier ) die mit einem Kind
tunesischer Herkunft Tunesien besuchen, unterwerfen sich diesbezüglich und in allen anderen Belangen, der tun. Rechtssprechung.
Die europ. Botschaften werden und können in diesen Fällen nicht intervenieren.
Gruß boukha
-Wer Sorgerecht für ein Kind beantragt soll einen Wohnsitz in Tunesien
haben.
-Falls der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind umzieht etc. und dies mit
den Rechten des anderen Elternteils kollidiert ( der Vater verfügt über
Schulrechtswahl, Wahl ärztl. Behandlung, etc) dann kann der
sorgebrechtigte Elternteil das Sorgerecht verlieren.
Europ. Staatsbürger ( und generell alle Nicht Tunesier ) die mit einem Kind
tunesischer Herkunft Tunesien besuchen, unterwerfen sich diesbezüglich und in allen anderen Belangen, der tun. Rechtssprechung.
Die europ. Botschaften werden und können in diesen Fällen nicht intervenieren.
Gruß boukha
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Hallo,
wenn ich hier bitte nochwas zur rechtlichen Seite sagen dürfte:
wenn Momo als Vater von Brucki´s Tochter in die Geburtsurkunde eingetragen wäre, dann hätte er (möglicherweise) sogar einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland. Dies wird damit begründet, dass er ein deutsches Kind hat.
In dem Sinne ist es gut, dass Brucki ihn nicht hat eintragen lassen, ansonsten hätte er ja sein Ziel in Deutschland/Europa zu leben erreicht...
Gruß
Susanne
wenn ich hier bitte nochwas zur rechtlichen Seite sagen dürfte:
wenn Momo als Vater von Brucki´s Tochter in die Geburtsurkunde eingetragen wäre, dann hätte er (möglicherweise) sogar einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland. Dies wird damit begründet, dass er ein deutsches Kind hat.
In dem Sinne ist es gut, dass Brucki ihn nicht hat eintragen lassen, ansonsten hätte er ja sein Ziel in Deutschland/Europa zu leben erreicht...
Gruß
Susanne
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Genau das ist ein wichtiger Punkt.susanne0603 hat geschrieben:Hallo,
wenn ich hier bitte nochwas zur rechtlichen Seite sagen dürfte:
wenn Momo als Vater von Brucki´s Tochter in die Geburtsurkunde eingetragen wäre, dann hätte er (möglicherweise) sogar einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland. Dies wird damit begründet, dass er ein deutsches Kind hat.
In dem Sinne ist es gut, dass Brucki ihn nicht hat eintragen lassen, ansonsten hätte er ja sein Ziel in Deutschland/Europa zu leben erreicht...
Gruß
Susanne
In bestimmten Kreisen werden Kinder "Visa auf zwei Beinen"

Es ist auch Praxis das Männer, die vor der Abschiebung stehen ledigen Müttern Geld bezahlen um als Vater angegeben zu werden.
Dann haben sie die Chance zu bleiben.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... aften.html
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Wenn ich den Inhalt vom Link zum "Betrug mit Scheinvaterschaften" lese, wird mir ganz anders. Warum eigentlich, ich müsste doch eigentlich längst wissen, dass die lieben Bezzies für ein Leben in Europa über Leichen gehen würden.
Enkelin kasvosi, kuoleman huulesi - ja sun huulilta suudelma maistuu katkeruudelta ...
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Ganz so einfach ist das nicht mit dem Visumheidi1952 hat geschrieben:Ich habe da eine rein rechtliche Frage:
Unterhalt für das Kind wird doch wohl keiner von dem Tunesier eingefordern. Wieso könnte dieser Momo nach Europa, wenn er als Vater eingetragen ist? Welche Gefahr erwächst daraus wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht?
An dieser Stelle kann ich gedanklich nicht folgen (kenne mich da juristisch nicht aus).
Hat das bi-nationale Paar bereits ein gemeinsames minderjähriges Kind, für das die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt worden ist, so hat der ausländische Elternteil unter Umständen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis vor beziehungsweise unabhängig von einer Heirat (im Hinblick auf das deutsche Kind) zu erhalten.
Voraussetzung ist, dass der ausländische Elternteil das Personensorgerecht innehat und dieses im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind ausübt oder, wenn er nicht sorgeberechtigt ist, eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft in Deutschland schon besteht
Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!
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hallo arche!
und bei ihm ist es noch schwieriger,weil ich ihn nirgendwo als vater angegeben habe und er scheint auch niergendwo als vater auf.
also über meine tochter kann er sich nicht nach österreich rein schhleusen.
weil es ihm offziell ja nicht gibt und weil er nirgendo als vater bekannt ist oder steht.
die chance hat er bei mir nicht,das er meine tchter als ticket nach österreich benutzt,
lg brucki
und bei ihm ist es noch schwieriger,weil ich ihn nirgendwo als vater angegeben habe und er scheint auch niergendwo als vater auf.
also über meine tochter kann er sich nicht nach österreich rein schhleusen.
weil es ihm offziell ja nicht gibt und weil er nirgendo als vater bekannt ist oder steht.
die chance hat er bei mir nicht,das er meine tchter als ticket nach österreich benutzt,
lg brucki
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Auf Sat1 sehe ich ziemlich regelmäßig nachmittags „Zwei bei...“ Von daher nahm ich die Überzeugung, daß ein Mann, der den Verdacht hat Vater zu sein, bei Gericht einen Beschluß erwirken kann, daß ein Vaterschaftstest gemacht wird. Und daß er - bei positivem Ergebnis - einige Rechte auf das Kind erwirbt. Daß also das Nichteintragen in die Geburtsurkunde ihn nur kurzfristig ‚behindert’.
Es war glaube ich „boukha“, die mir den Hinweis gab, daß ein Kind bei Einreise nach Tunesien festgehalten werden kann. Deshalb nochmals meine Frage: WANN werden Tunesier volljährig? Bei uns ist das ab 18 Jahren. Kann eine binationale (vaterlose) Jugendliche dann auch im arabischen Raum furchtlos herumreisen?
Es war glaube ich „boukha“, die mir den Hinweis gab, daß ein Kind bei Einreise nach Tunesien festgehalten werden kann. Deshalb nochmals meine Frage: WANN werden Tunesier volljährig? Bei uns ist das ab 18 Jahren. Kann eine binationale (vaterlose) Jugendliche dann auch im arabischen Raum furchtlos herumreisen?
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Das es sich bei diesen Sendungen um Fake-Reality-Situationen handelt, die von Drehbuchautoren geschrieben und von Laienschauspielern schlecht dargestellt werden, ist Dir aber hoffentlich schon bewusst!heidi1952 hat geschrieben:Auf Sat1 sehe ich ziemlich regelmäßig nachmittags „Zwei bei...“
Ich persönlich würde davon abraten, diese als "Bildungsfernsehen" heranzuziehen! Lieber die Gesetze lesen. Nur mal so, jetzt.
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Es liegen mir noch einige Fragen auf den Lippen. Doch damit will ich hier nicht stören: Gibt es z.B. ein Buch darüber, wo ich selbst nachblättern kann? Es sind Fragen wie
- Mitte der 70er Jahre brauchte Frau eine schriftliche Genehmigung eines Mannes, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs war. Was ist da noch dran.
- Welches Mitspracherecht hat Sie (unter 20) bei einer Heirat? Mir geistert im Kopf rum, daß sie gar nicht anwesend sein braucht.
Also kennt jemand den Namen eines Buches, das mir Aufschluß über den heutigen Status der Tunesierin gibt. In den letzten 30 Jahren hat sich so viel geändert.
- Mitte der 70er Jahre brauchte Frau eine schriftliche Genehmigung eines Mannes, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs war. Was ist da noch dran.
- Welches Mitspracherecht hat Sie (unter 20) bei einer Heirat? Mir geistert im Kopf rum, daß sie gar nicht anwesend sein braucht.
Also kennt jemand den Namen eines Buches, das mir Aufschluß über den heutigen Status der Tunesierin gibt. In den letzten 30 Jahren hat sich so viel geändert.
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Hi Brucki, ich verstehe dein Anliegen,alles über den Vater deiner Tochter in Erfahrung bringen zu wollen, wobei arabische Männer sich nicht gern in ihre Karten schaun lassen und du daher sicher nur die Informationen bekommen wirst, die er dir zukommen lassen will. Aber es ist tatsächlich wichtig für dein Mädel zu wissen, woher sie stammt, selbst wenn Tiffany ohne ihren Vater aufwachsen sollte, wird sie dich später mit Fragen löchern - bei einer guten Freundin stand nach 20 Jahren der " echte" Vater ihrer Tochter vor der Tür, schwerer Schock für das Mädchen, sie hielt den Ehemann ihrer Mutter für ihren Dad. Ich möchte dir Kraft wünschen, daß dich die erlangten Informationen nicht lähmen oder dir Kummer bereiten, wobei ich leider genau das befürchte. Vielleicht hilft dir ein bißchen der Gedanke, daß hier im Forum viele Frauen dein Problem kennen und ähnliches auch selber durchgemacht und bewältigt haben und mit dir fühlen. LG Kadijia
Wenn Du ruhig leben willst, darfst Du nicht alles sagen, was Du weißt , und nicht alles glauben, was Du hörst.
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Manchmal denke ich die Frauen machen sich zu viele Gedanken um Väter, die sich meist sowie nie um ihre Kinder kümmern.
Sie zahlen keinen Unterhalt, halten keinen Kontakt, sie interessieren sich nicht für das Leben der Kinder.
Den Kindern kann man doch, wenn die ersten Fragen kommen, kindgerecht erklären, dass der Vater aus einem anderen Land kommt und die Eltern auch deshalb nicht mehr zusammen sind.
Wenn das Kind bei Volljährigkeit Interesse hat kann es mit dem Vater Kontakt aufnehmen.
Sie zahlen keinen Unterhalt, halten keinen Kontakt, sie interessieren sich nicht für das Leben der Kinder.
Den Kindern kann man doch, wenn die ersten Fragen kommen, kindgerecht erklären, dass der Vater aus einem anderen Land kommt und die Eltern auch deshalb nicht mehr zusammen sind.
Wenn das Kind bei Volljährigkeit Interesse hat kann es mit dem Vater Kontakt aufnehmen.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Hallo Heidi 1952
Na so schlimm ist dann auch wieder nicht mehr in TN.
In den 80zigern hat sich einiges für die Frauenrechte bewegt, aber denoch nicht mit unseren vergleichbar.
Man muß auch noch diferenzieren in welchem Gebiet von Tunesien man oder Frau sich aufhält.
Kann Dir das Buch " Mir arabischen Grüßen" von Amor Ben Hamida
empfehlen.
Warum willst Du das denn alles so genau wissen, wenn ich die Frage stellen darf.
G.boukha
Na so schlimm ist dann auch wieder nicht mehr in TN.
In den 80zigern hat sich einiges für die Frauenrechte bewegt, aber denoch nicht mit unseren vergleichbar.
Man muß auch noch diferenzieren in welchem Gebiet von Tunesien man oder Frau sich aufhält.
Kann Dir das Buch " Mir arabischen Grüßen" von Amor Ben Hamida
empfehlen.
Warum willst Du das denn alles so genau wissen, wenn ich die Frage stellen darf.
G.boukha
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- Registriert: 20.03.2009, 12:54
Sehe es genau so wie Anaba heute schrieb.
Das Buch hätte ich Heidi auch empfohlen, obwohl Bücher auch nicht immer die Realität voll widerspiegeln und auch wenn das Recht der Frauen mittlerweile theoretisch an das französische Recht angelehnt ist ,so heisst das noch lange nicht dass Frau in der Praxis das Recht auch bekommt.
LG Karima
Das Buch hätte ich Heidi auch empfohlen, obwohl Bücher auch nicht immer die Realität voll widerspiegeln und auch wenn das Recht der Frauen mittlerweile theoretisch an das französische Recht angelehnt ist ,so heisst das noch lange nicht dass Frau in der Praxis das Recht auch bekommt.
LG Karima
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Ob nun gerade Bücher von A. Ben Hamida das Richtige sind um sich über die Stellung der Frau in Tunesien zu informieren ist zu bezweifeln.
Liebe Grüße
Anaba
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