Bigamie bei deutscher Staatsangehörigkeit ?
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Bigamie bei deutscher Staatsangehörigkeit ?
Ich habe mal eine ganz andere Frage.
Angenommen, einer dieser Bezzies ist in D mit einer Deutschen verheiratet und in Ägypten zusätzlich heimlich mit einer Ägypterin.
Nun erwirbt er bei uns die deutsche Staatsangehörigkeit. Macht er sich dann automatisch strafbar, weil er Bigamie betreibt? Muss er sich vor Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Ägypten scheiden lassen?
Siriana
Angenommen, einer dieser Bezzies ist in D mit einer Deutschen verheiratet und in Ägypten zusätzlich heimlich mit einer Ägypterin.
Nun erwirbt er bei uns die deutsche Staatsangehörigkeit. Macht er sich dann automatisch strafbar, weil er Bigamie betreibt? Muss er sich vor Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Ägypten scheiden lassen?
Siriana
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Ja, ja, das weiß ich schon.
Aber meine Frage: Was darf er offiziell, wenn er Deutscher geworden ist? Jeder Ausländer muss doch vor Heirat in Deutschland ein Ehebefähigungszeugnis (Ledigbescheinigung) beibringen, weil er nämlich nach deutschem Recht keine Zweitfrau in Ägypten haben darf.
Und als Deutscher schon mal gar nicht !!! Jeder Deutsche (von Geburt an), der in Deutschland rechtmäßig verheiratet ist, macht sich doch meiner Meinung strafbar, wenn er in Ägypten eine Zweitfrau heiratet.
Was passiert nun im umgekehrten Fall? Als Ägypter, der in D lebt, eine ägyptische Zweitfrau geheiratet, und erst dann Deutscher geworden?
Siriana
Aber meine Frage: Was darf er offiziell, wenn er Deutscher geworden ist? Jeder Ausländer muss doch vor Heirat in Deutschland ein Ehebefähigungszeugnis (Ledigbescheinigung) beibringen, weil er nämlich nach deutschem Recht keine Zweitfrau in Ägypten haben darf.
Und als Deutscher schon mal gar nicht !!! Jeder Deutsche (von Geburt an), der in Deutschland rechtmäßig verheiratet ist, macht sich doch meiner Meinung strafbar, wenn er in Ägypten eine Zweitfrau heiratet.
Was passiert nun im umgekehrten Fall? Als Ägypter, der in D lebt, eine ägyptische Zweitfrau geheiratet, und erst dann Deutscher geworden?
Siriana
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Liebe Siriana, ein Moslem darf auch wenn er deutscher Staatsbürger ist, sogar in Deutschland bis 4 Frauen heiraten, allerdings nur in der Moschee, das heißt "islamisch".
Diese Art der Eheschliessung gilt hier in Deutschland nicht, also ist er vor dem deutschen Staat mit diesen Frauen nicht verheiratet.
Schwierig wird es nur, wenn er in Ägypten heiratet und diese Frau nach
Deutschland holen will. Das ist nicht möglich, da diese Ehe legitmiert werden muß, sonst bekommt die Frau ja kein Visum. Mehrehen sind auch für Moslems in Deutschland verboten, wenn die Ehen standesamtlich geschlossen wurde.
Es kann also durchaus sein, dass der ägyptische Ehemann auch wenn er den Deutschen Pass hat, in Ägypten noch eine weitere Frau hat.
LG Tabiba
Du glaubst doch nicht, dass auch Ägypter mit deutschem Pass keinen
ägyptischen Pass mehr haben
. Der ist in Ägypten sehr wichtig, da für Einheimische vieles billiger und einfacher ist.
Diese Art der Eheschliessung gilt hier in Deutschland nicht, also ist er vor dem deutschen Staat mit diesen Frauen nicht verheiratet.
Schwierig wird es nur, wenn er in Ägypten heiratet und diese Frau nach
Deutschland holen will. Das ist nicht möglich, da diese Ehe legitmiert werden muß, sonst bekommt die Frau ja kein Visum. Mehrehen sind auch für Moslems in Deutschland verboten, wenn die Ehen standesamtlich geschlossen wurde.
Es kann also durchaus sein, dass der ägyptische Ehemann auch wenn er den Deutschen Pass hat, in Ägypten noch eine weitere Frau hat.
LG Tabiba
Du glaubst doch nicht, dass auch Ägypter mit deutschem Pass keinen
ägyptischen Pass mehr haben

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Vielleicht sollten sich die Gerichte mal damit befassen, sowie in diesem Fall
http://www.1001geschichte.de/phpBB2/vie ... php?t=1021
Gruß
Arche
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Arche
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Wissen muss man hierbei, dass diese Ledigkeitsbescheinigung der ägyptischen Behörden oftmals nur gekauft ist, d.h. der Mann ist verheiratet, besticht den Beamten, die Bescheinigung auszustellen und schon kann er in Deutschland heiraten. Das gibt es sehr OFT!!!
lg, gloria
PS Wer sich so merkwürdig verhält wie dieser Herr hier ist bestimmt ein Bezzie.
lg, gloria
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Also nach Aussage meiner Anwältin darf ein Ägypter nur in Deutschland heiraten wenn er Ledig ist, stellt sich im nachhinein heraus das er schon vorher verheiratet ist wird die Ehe in Deutschland aufgehoben. auch bei einem Ägypter der Deutscher geworden ist stellt sich die Frage gar nicht da er Deutscher ist !!!!!!! oder was sonst. Das einzige Problem ist der Nachweis und wenn man keine Beziehungen hat ist das fast unmöglich, aber wie heißt es so schön nichts ist unmöglich
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Ich weiß nicht ob ich mich nicht richtig ausgedrückt habe. Natürlich kann er nach der Heirat noch 3 mal heiraten aber er darf vor der Heirat in Deutschland nicht irgendwo anders offiziel verheiratet sein, wenn das rauskommt wird die Ehe in Deutschland aufgehoben. Ausser er ist geschieden wohlgemerkt vor der Ehe in Deutschland.
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Ich glaube, ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Es geht mir nicht darum, was einer (illegal) alles machen kann, ob er sich einen 2. Pass besorgt oder nach islamischem Recht heiratet, mit ausreichend krimineller Energie ist natürlich sehr viel möglich. Mich interessiert nur das deutsche Recht. Also:
1. Ein lediger Ägypter heiratet in D eine Deutsche und sie leben hier.
2. Später heiratet er in Ägypten (heimlich oder nicht, ist egal) eine Zweitfrau. Soweit noch nicht unbedingt in Deutschland strafbar, da er Ägypter ist und eine Zweitehe in Ägypten legal ist.
3. Noch später beschließt er, Deutscher zu werden. Macht er sich nun strafbar, da er natürlich als Deutscher keine Zweitehe haben darf, weder hier noch im Ausland, und als Deutscher auch für Handlungen im Ausland dem deutschen Recht unterliegen kann?
Ist alles nur theoretisch, würde mich aber interessieren.
LG
Siriana
1. Ein lediger Ägypter heiratet in D eine Deutsche und sie leben hier.
2. Später heiratet er in Ägypten (heimlich oder nicht, ist egal) eine Zweitfrau. Soweit noch nicht unbedingt in Deutschland strafbar, da er Ägypter ist und eine Zweitehe in Ägypten legal ist.
3. Noch später beschließt er, Deutscher zu werden. Macht er sich nun strafbar, da er natürlich als Deutscher keine Zweitehe haben darf, weder hier noch im Ausland, und als Deutscher auch für Handlungen im Ausland dem deutschen Recht unterliegen kann?
Ist alles nur theoretisch, würde mich aber interessieren.
LG
Siriana
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Hi ,
mal ne Frage .
Gefälschte Ledigkeitsbescheinigung in Ä.,
setzt doch vorraus, das bereits eine Ehe in Ä besteht.
Eine ganz offizielle richtige Heirat,
Nun ist hier oft davon geschrieben worden,
Orfiehe,
was kann er damit anstellen? usw.
Ist diese registriert? gemeldet?
wäre sie von Nutzen?
Meine Frage ,
würde eine solche Orfi, die eingetragen gemeldet, oder wie man es dort nennt,ist,
eine Ledigkeitsbescheinigung beeinträchtigen?
Diese verwähren?
Oder kommen da wirklich nur die ganz offiziellen Ehe zu tragen.
Barbara
mal ne Frage .
Gefälschte Ledigkeitsbescheinigung in Ä.,
setzt doch vorraus, das bereits eine Ehe in Ä besteht.
Eine ganz offizielle richtige Heirat,
Nun ist hier oft davon geschrieben worden,
Orfiehe,
was kann er damit anstellen? usw.
Ist diese registriert? gemeldet?
wäre sie von Nutzen?
Meine Frage ,
würde eine solche Orfi, die eingetragen gemeldet, oder wie man es dort nennt,ist,
eine Ledigkeitsbescheinigung beeinträchtigen?
Diese verwähren?
Oder kommen da wirklich nur die ganz offiziellen Ehe zu tragen.
Barbara
karol hat geschrieben:siriana,
wie schon in meinem ersten posting:
die deutschen behörden haben keinen einfluss darauf, was er in ägypten macht.
was interessiert die deutschen behörden, was er nach islamischem recht macht?
also macht er sich auch nicht strafbar.
ledigkeitsbescheinigungen sind sowieso eine farce und besitzen die aussagekraft eines klopapiers!
Er macht sich auch in D nicht strafbar , wenn er islamisch heiratet. Nur hat die Frau, die sich nur vom Imam trauen lässt keine gesetzlichen Rechte.

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Hi Karol,
"und zwei Zeugen beglaubigen die Unterschriften. Wenn dann noch die Verwandtschaft informiert wird und das Paar mit ihrem Urfi-Vertrag aufs Amt geht,
ist die Ehe sogar rechtsgültig."
Und nun?
unabhängig von den nicht vorhandenen rechten der Frau,
würde diese "Ehe" nun eine Ledigkeitbescheinigung beeinträchtigen, oder nicht?
Würde sie in einem offiziellen Heiratsregister auftauchen?
Barbara
"und zwei Zeugen beglaubigen die Unterschriften. Wenn dann noch die Verwandtschaft informiert wird und das Paar mit ihrem Urfi-Vertrag aufs Amt geht,
ist die Ehe sogar rechtsgültig."
Und nun?
unabhängig von den nicht vorhandenen rechten der Frau,
würde diese "Ehe" nun eine Ledigkeitbescheinigung beeinträchtigen, oder nicht?
Würde sie in einem offiziellen Heiratsregister auftauchen?
Barbara
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Noch einmal zum Mitschreiben. Hat ein Ägypter in Ägypten offiziel geheiratet läßt sich nicht scheiden und heiratet er in Deutschland noch mal und wird er wegen Bigamie, Betrug und Urkundenfälschung angezeigt vorausgesetzt man kann es Beweisen.
Angenommen er heiratet in Deutschland und hieratet als Deutscher noch mal offiziel in Ägypten wird er genauso behandelt schließlich ist er jetzt Deutscher. Ich denke das Problem ist eigentlich nur das man sehr schwer an Beweise kommt. Aber glaubt mir es gibt immer einen Weg. Was er als Moslem macht ist etwas anderes. Er kann nach islamischem Recht 4 Frauen heiraten. Er muß nur beachten das er dies nach der Heirat in Deutschland tut dann kann kein Gericht etwas tun. Also Schlussfolgerung einen Heiratvertrag abschließen das dieses ausschließt.
Und hört auf immer alle mit Religion und ausländischem Recht zu rechtfertigen. Auch hier gibt es Recht nur sollte man dies auch benutzen. Und zwar mit Verstand.
Angenommen er heiratet in Deutschland und hieratet als Deutscher noch mal offiziel in Ägypten wird er genauso behandelt schließlich ist er jetzt Deutscher. Ich denke das Problem ist eigentlich nur das man sehr schwer an Beweise kommt. Aber glaubt mir es gibt immer einen Weg. Was er als Moslem macht ist etwas anderes. Er kann nach islamischem Recht 4 Frauen heiraten. Er muß nur beachten das er dies nach der Heirat in Deutschland tut dann kann kein Gericht etwas tun. Also Schlussfolgerung einen Heiratvertrag abschließen das dieses ausschließt.
Und hört auf immer alle mit Religion und ausländischem Recht zu rechtfertigen. Auch hier gibt es Recht nur sollte man dies auch benutzen. Und zwar mit Verstand.
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Siriana hat geschrieben:Ich glaube, ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Es geht mir nicht darum, was einer (illegal) alles machen kann, ob er sich einen 2. Pass besorgt oder nach islamischem Recht heiratet, mit ausreichend krimineller Energie ist natürlich sehr viel möglich. Mich interessiert nur das deutsche Recht. Also:
1. Ein lediger Ägypter heiratet in D eine Deutsche und sie leben hier.
2. Später heiratet er in Ägypten (heimlich oder nicht, ist egal) eine Zweitfrau. Soweit noch nicht unbedingt in Deutschland strafbar, da er Ägypter ist und eine Zweitehe in Ägypten legal ist.
3. Noch später beschließt er, Deutscher zu werden. Macht er sich nun strafbar, da er natürlich als Deutscher keine Zweitehe haben darf, weder hier noch im Ausland, und als Deutscher auch für Handlungen im Ausland dem deutschen Recht unterliegen kann?
Ist alles nur theoretisch, würde mich aber interessieren.
LG
Siriana
Hallo Siriana,
in dem von dir beschriebenen Fall macht der Ägypter sich NICHT strafbar - egal, ob er nun die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht und auch nicht bei einer OFFIZIELLEN Heirat mit der zweiten Frau auf einem ägyptischen Standesamt.
Der Bigamie-Paragraph im deutschen Strafrecht greift nur, wenn die erste Ehe und jede weitere jeweils in einem Land geschlossen wurde, das die Mehrehe verbietet. Dies ist in Ägypten nicht der Fall, da dort ein Mann bis zu vier Frauen heiraten darf. In so einem Fall respektiert das deutsche Rechtssystem die Sitten und Gesetze des anderen Landes. Aber es wird in Deutschland immer nur EINE Ehe anerkannt werden. Der Ägypter in deinem Beispiel hat keine Chance, die zweite Ehe hier in D eintragen zu lassen. Nach deutschem Recht ist er auch nach seiner zweiten Heirat nur mit der ersten Frau offiziell verheiratet. Was er in Ägypten macht, interessiert die deutschen Behörden nicht - auch nicht nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft -, sofern er nicht gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
LG Kiki
Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben möchten.
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Hallo Karol
Was verstehst du den unter theoretischen Rechtsgrundlagen. Entweder ist er Deutscher oder er ist Ausländer. Wozu dann Deutscher wenn für diejenigen ein anderes Recht angewandt wird????????????????
Natürlich darf ein Deutscher heiraten scheiden heiraten, aber nicht heiraten heiraten heiraten.
Ich weiß nicht welche Erfahrungen du gemacht hast
Was verstehst du den unter theoretischen Rechtsgrundlagen. Entweder ist er Deutscher oder er ist Ausländer. Wozu dann Deutscher wenn für diejenigen ein anderes Recht angewandt wird????????????????
Natürlich darf ein Deutscher heiraten scheiden heiraten, aber nicht heiraten heiraten heiraten.
Ich weiß nicht welche Erfahrungen du gemacht hast
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karol hat geschrieben:diese oben beschriebene art der urfi-ehe würde in keinem offiziellen heiratsregister (für europäische ohren bestimmt) auftauchen und somit auch keine ledigkeitsbescheinigung beeinträchtigen!
Hi Karol,
danke für die Info.
Je mehr und länger ich drüber nachdenke, desto mehr Abgründe tun sich einem auf.
Hab da noch was,
gesetzt den Fall, Mann ehelicht während seiner Ehe mit einer D ,
eine weitere Frau in Ä.
Dieses wird er dann doch nur auf leg.,reg.Orfibasis können.Oder?
Denn wie man liest,werden doch der grösste Teil der D-Ä Ehen in Ä geschlossen,sind folglich dort registriert.
Wie siehts dann aus, wenn er von der D frau geschieden ist,
hätte der dann die Möglichkeit diese Frau auch rechtskräftig in Ä zu heiraten?
Sozusagen aus der Orfi in die offizielle?
Tritt also in der Hirarchie an die erste Stelle.
Oder bleibt Frau zeitlebens die Orfi,bzw. Zweitfrau?
Und er hätte die Möglichkeit nochmal ganz normal in Ä zu heiraten.
Fragen über Fragen.
Barbara
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Hallo Karol
ich denke hier reden alle aneinander vorbei und die Fragestellung war ja wenn ein Ausländer der Deutscher wird ob er sich strafbar macht wenn er ohne Scheidung noch mal heiratet. Dann lesst mal den §1306 BGB und § 172 StGB. Ein Deutscher darf nicht noch mal heiraten ohne geschieden zu sein.......
ich denke hier reden alle aneinander vorbei und die Fragestellung war ja wenn ein Ausländer der Deutscher wird ob er sich strafbar macht wenn er ohne Scheidung noch mal heiratet. Dann lesst mal den §1306 BGB und § 172 StGB. Ein Deutscher darf nicht noch mal heiraten ohne geschieden zu sein.......
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- Registriert: 07.11.2008, 23:55
Erstmal vielen Dank für die vielen Erklärungen. Aber halloooooo, Ihr müsst euch für dieses Thema nicht die Köpfe einschlagen, bitte nicht. Meine Frage war wirklich, wie sieht die LEGALE Situation aus.
Liebe karol, danke für eine Erfahrungsberichte. Sicher wissen wir alle, wenn ein solcher Fall eintritt, wird es nie ganz legal und schon mal gar nicht fair zugehen. Am Ende kommt es auch darauf an, was kann die betroffene Person beweisen und... und ... und So viele Unabwägbarkeiten.
Ich wollte nur wissen, wie sieht die rechtliche Situation in D aus, was ist nach unserem Gesetz strafbar und was nicht. Ob eine Strafverfolgung überhaupt stattfinden KANN, ob der Beamte in Ä mitspielt oder nicht, ob Papiere gefälscht werden, ob 1 oder 2 oder 3 Pässe im Spiel sind, all das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Du schreibst Argumente wie "Abschreiben in der Schule ist zugelassen, solange die Spickzettel gut gefälscht sind und der Lehrer es nicht beweisen kann". Wie bitte ???? Das sind nicht die Gesetze und Regeln....
Liebe Blume, was du zitierst, scheint mir richtig zu sein. Denn ich weiß, dass Straftaten von Deutschen gegen Deutsche im Ausland durchaus in Deutschland geahndet werden können. Will sagen, wenn ich im Ausland einen Deutschen verprügel, kann dieser mich in Deutschland anzeigen (siehe Fall Ernst August von Hannover). Aber wahrscheinlich ist es so, wie du zitierst - nur wenn diese Straftat auch im Ausland als Straftat gilt. Und das ist ja bei der Mehrfachehe in Ägypten wohl nicht der Fall.
Danke für eure interessanten Beiträge.
LG
Siriana
Liebe karol, danke für eine Erfahrungsberichte. Sicher wissen wir alle, wenn ein solcher Fall eintritt, wird es nie ganz legal und schon mal gar nicht fair zugehen. Am Ende kommt es auch darauf an, was kann die betroffene Person beweisen und... und ... und So viele Unabwägbarkeiten.
Ich wollte nur wissen, wie sieht die rechtliche Situation in D aus, was ist nach unserem Gesetz strafbar und was nicht. Ob eine Strafverfolgung überhaupt stattfinden KANN, ob der Beamte in Ä mitspielt oder nicht, ob Papiere gefälscht werden, ob 1 oder 2 oder 3 Pässe im Spiel sind, all das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Du schreibst Argumente wie "Abschreiben in der Schule ist zugelassen, solange die Spickzettel gut gefälscht sind und der Lehrer es nicht beweisen kann". Wie bitte ???? Das sind nicht die Gesetze und Regeln....
Liebe Blume, was du zitierst, scheint mir richtig zu sein. Denn ich weiß, dass Straftaten von Deutschen gegen Deutsche im Ausland durchaus in Deutschland geahndet werden können. Will sagen, wenn ich im Ausland einen Deutschen verprügel, kann dieser mich in Deutschland anzeigen (siehe Fall Ernst August von Hannover). Aber wahrscheinlich ist es so, wie du zitierst - nur wenn diese Straftat auch im Ausland als Straftat gilt. Und das ist ja bei der Mehrfachehe in Ägypten wohl nicht der Fall.
Danke für eure interessanten Beiträge.
LG
Siriana