Moppel hat geschrieben:Hallo
@ Tamar (Zitat gekürzt)
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Erstellt: 08.01.2009, 21:16 Uhr
Quelle:
http://bazonline.ch/panorama/vermischte ... print.html
Man merke:
- "die Eltern erhielten ein
gemeinsames Sorgerecht" - Das Kind dürfte im Jahre 2005 max. 2 Jahre alt gewesen sein. D.h. es stimmt nicht, dass für Kinder unter 6 Jahren "automatisch" die Mutter das Sorgerecht erhält.
In Europa bekommt in neun von zehn Fällen die Mutter das Kind. Weltweit ist dem nicht unbedingt so.
- "dann auf eine Rückführung verzichtet werden könne, wenn sie mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder
seelischen Schadens für das Kind verbunden sei." Die europäischen Obrigkeiten sind entweder zu naiv oder zu blöd aber womöglich beides. Von ihnen kann man bei solcher Mentalität offensichtlich keine grosse Hilfe erwarten. Die Unterziehung eines Kindes der Lubawitscher-Gehirnwäsche verbirgt womöglich keine seelischen Schaden.
Auch hier gilt das der körperliche und seelische Schaden beim Kind erst einmal nachgewiesen werden muss und zwar von unbefangener Stelle. Die Behauptungen der Mutter sind erst mal Banane.
Europa/Orient
Es liegt weniger an der Justiz, sondern eher am Gesetzgeber, der aus falsch verstandener Rücksicht generös darauf verzichtet europäische Interessen zu formulieren und in Paragraphen zu giessen, nach der die Justiz dann wirksam handeln kann. Der zweite Punkt der hier eine Rolle spielt ist die zum Teil grenzenlose Naivität der (meistens) Europäerinnen, die sich einbilden europäisches Recht liesse sich im Zweifel "da unten" auch vollstrecken.
Btw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schneur_Salman
- "Bereits zuvor hatte ein israelisches Gericht ein
Verbot erlassen,
das Kind ausser Landes zu bringen, da die Mutter befürchtet hatte, der Vater könnte mit dem Sohn ins Ausland in eine Gemeinschaft seiner Organisation ziehen." Kann sein, dass die Mutter hier ein Selbsttor geschossen hat, indem sie das Ausreiseverbot erwirkt hat?
Ja, das hat sie. Denn das Ausreiseverbot ist geschlechtsneutral. Was sie dem Vater verbietet gilt in dem Fall auch umgekehrt.
- "Die Schweiz habe mit dem Entscheid gegen keine Rechtsgrundsätze verstossen." Tatsächlich.
Die Schweizer haben richtig entschieden. Die Mutter hat ganz klar israelisches Recht gebrochen, ein Kind entführt und dafür bekam sie die Quittung.
Gruss
Rene
Hallo Mopel,
Ich weiss genau, dass das woanders nicht so ist, wie in Europa. Diese Anmerkung spiegelt nicht meine Unwissenheit wieder, sondern basiert darauf, was in den obigen Texten steht, falls du die Links geöffnet und gelesen hast. Demnach soll in der israelischen Rechtspraxis so gewesen sein, dass für Kinder unter 6 Jahren automatisch die Mutter das Sorgerecht erhalten hat. Dieser Praxis ist jetzt der Kampf offiziell angesagt.
Leider sind nicht nur die Europäerinnen grenzenlos naiv - was ich hier übrigens öfters angeprangert habe und es nimandem gefallen hat - sondern diejenige noch mehr, die über unser Schicksal bestimmen. Wir wählen sie, damit sie unser Interesse nach bestem Wissen und Gewissen vertreten, statt dessen bereichern sie sich und verfolgen das Prinzip "nach mir der Sintflut". Die Zustände hätten der Justiz im Laufe der Jahre aufgefallen sein müssen und sie hätten die Initiative (der Gesetzänderungen) längst ergriffen haben müssen. Wenn ich über "unsere Obrigkeiten" schreibe, verstehe ich darunter nicht nur die Legislative, sondern alle 3 Gewalten. Sie sind in der Praxis leider nicht so unabhängig voneinander, wie es uns vorgegaukelt wird.
Es ist offensichtlich, dass die Behauptungen der Mutter erst mal Banane sind, denn niemand - ausser wohl die Justiz ihres Heimatkantons - schenkte ihr gehör. Es gibt Dinge, die man vorher nicht beweisen kann, dennoch eintreten werden. Dafür hat die Natur den Menschen mit der Fähigkeit zur weisen Voraussicht versehen.
Mir ist auch klar, dass die Mutter - juristisch betrachtet - nicht nur israelisches Recht gebrochen, sondern auch "Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" verletzt hat - wohl im Interesse ihres Kindes aber genau das interessiert niemanden.
Ich habe bei diesem Thema absichtlich auf die persönliche Meinung, die von mir gewohnt ist, verzichtet. Mit der geschilderten Geschichte wollte ich die Rechtspraxis bezüglich der Erwartungen und überfüllter Emotionen, die ich diesmal sogar nachvollziehen kann, aufzeigen.
Nicht umsonst hat kein arabisch/islamischer Staat das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet. Denn nach islamischem Recht (= Scha'ria) sind die Kinder das Eigentum des Mannes. Bei der heutigen Informationsmöglichkeiten kann man das etwa in 5 Minuten in Erfahrung bringen. Wie ich die Webseite, die ich angegeben habe, studiert habe, können auch israelische Kinder (und Araber sind beileibe keine Israelis auch wenn sie dort leben - für sie gilt die Scha'ria, sofern sie Moslems sind) nur bei gegenseitiger Zustimmung der Eltern ausser Landes gebracht werden und sogar Schwangere können an der Ausreise aus Israel gehindert werden, wenn die "Gefahr der Entführung" theoretisch besteht. Das ist auch erst mal Banane, dennoch eine Frage der Auslegung.
Kein Verhalten bleibt folgenlos aber das hilft uns hier und jetzt nicht weiter.
Gruss
Tamar