Aus (wiederholt) gegebenen Anlass, da sich viele Frauen der Tragweite einer Heirat im Ausland und deren (Aus)Wirkungen in D anscheinend nicht bewusst sind.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in D ohne Anerkennung/(Nach)Registrierung oder sonstigem gültig, wenn sie der Rechtsform des Landes entspricht, in dem sie geschlossen wurde, also im Land der Eheschließung auch rechtlich gültig ist.
Heirate ich z. B. in TN/MA/ÄGY oder sonst irgendwo auf der Welt und diese Heirat ist auch dort vor dem Gesetz gültig (gilt als rechtmäßige Ehe), dann ist diese Heirat auch automatisch in D gültig - mit allen Rechten und Pflichten.
Diese ausl. Heirat muss hier nirgends anerkannt oder nachregistriert werden, es reicht die beglaubigte/legalisierte/ggf. appostilierte Originalheiratsurkunde mit Übersetzung als Nachweis dafür, dass man rechtmäßig verheiratet ist.
Eine Nachregistrierung oder ein Eintrag hier beim Standesamt wird empfohlen, da es dadurch leichter ist an ein hier rechtlich anerkanntes Duplikat zu kommen, wenn man dies benötigen sollte (z. B. bei der Geburt eines Kindes).
Die Annahme, ich lasse die Ehe hier nicht registrieren, also weiß es auch keiner und diese Ehe existiert damit hier auch nicht, ist ein fataler Trugschluss mit weitreichenden Konsequenzen.
Diese nichtregistrierte Ehe hat Auswirkungen auf z. B. den Versorgungsausgleich bei einer späteren Scheidung, auch wenn sie hier nie gelebt wurde.
Der ausl. Parnter gilt automatisch vor dem Gesetz als Vater des Kindes, dass in so einer ausl. Ehe geboren wird, auch dann wenn er zum Zeitpunkt der Zeugung nicht mit der dt. Frau zusammen gelebt hat bzw. zusammen war.
Der ausl. Partner ist erbberechtigt und ihm steht mindestens der Pflichtteil zu, auch wenn die Ehe hier nicht registriert wurde.
Der ausl. Partner kann (auch vom Ausland heraus) den dt. Partner auf Unterhalt verklagen.
Im Gegensatz dazu muss eine im Ausland erfolgte Scheidung hier immer zusätzlich vom Gericht anerkannt werden. So lange diese Anerkennung nicht vorliegt gilt Mann/Frau hier in D noch als verheiratet mit allen o.g. Folgen.
Das sollte Mann/Frau auch im Hinterkopf behalten wenn man sich z. B. in TN von einem TN-Mann scheiden lässt und dann den nächsten TN-Mann heiratet. In TN ist alles OK und legal, dort ist man ja offiziell geschieden, aber zurück in D gilt man, ohne vorherige Anerkennung der ausl. Scheidung, als Bigamist.
Daher ist es der denkbar schlechteste Rat, so eine Ehe einfach "laufen zu lassen" oder "auszusitzen", wenn man nicht vor hat diese Ehe zu leben (egal ob in D oder der Heimat des Partners) und im Augenblick auch nicht an eine neue Heirat denkt.
Es mag zwar auf den ersten Blick einfach sein hier einfach so sein Singleleben weiter zu führen, aber langfristig birgt dieses "laufen lassen" nur Nachteile.
Austausch zur Gesetzeslage
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Re: Austausch zur Gesetzeslage
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Re: Austausch zur Gesetzeslage
Hallo Franconia,
du scheinst dich mit der Sache wirklich gut auszukennen.
Meine Scheidung, im Ausland, musste in D nicht vom Gericht anerkannt werden (laut Standesamt).
Mir wurde gesagt das wird innerhalb der EU (ausser Dänemark) annerkannt.
Liegt es daran das ich mich in der EU hab scheiden lassen oder weil ich vorher schon in D abgemeldet war?!?
Bin jetzt gerade etwas verwirrt!!!!!
Nicht das ich doch hätte etwas anerkennen lassen müssen
du scheinst dich mit der Sache wirklich gut auszukennen.
Meine Scheidung, im Ausland, musste in D nicht vom Gericht anerkannt werden (laut Standesamt).
Mir wurde gesagt das wird innerhalb der EU (ausser Dänemark) annerkannt.
Liegt es daran das ich mich in der EU hab scheiden lassen oder weil ich vorher schon in D abgemeldet war?!?
Bin jetzt gerade etwas verwirrt!!!!!
Nicht das ich doch hätte etwas anerkennen lassen müssen

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Re: Austausch zur Gesetzeslage
@ Dreamland,
das eine ausl. Scheidung in D nicht durch ein gerichtliches Anerkennungsverfahren muss höre ich zum ersten Mal, kann aber durchaus damit zusammen hängen, dass deine Scheidung innerhalb der EU war.
Ich weiß es eben nur von Scheidungen in Drittländern, dass eine Anerkennung nötig ist, da es dort teilweise u.a. auch Scheidungen gibt, wo nicht beide Parteien gehört wurden (nicht gehört werden müssen), was dem dt. Gesetz entgegen steht (und die Scheidung dann so nicht vor dem dt. Recht bestand hat)
Ich würde an deiner Stelle, zu deiner eigenen Sicherheit mal beim Standesamt oder Familiengericht nachfragen und mir deren Antwort dann auch schriftlich geben lassen.
das eine ausl. Scheidung in D nicht durch ein gerichtliches Anerkennungsverfahren muss höre ich zum ersten Mal, kann aber durchaus damit zusammen hängen, dass deine Scheidung innerhalb der EU war.
Ich weiß es eben nur von Scheidungen in Drittländern, dass eine Anerkennung nötig ist, da es dort teilweise u.a. auch Scheidungen gibt, wo nicht beide Parteien gehört wurden (nicht gehört werden müssen), was dem dt. Gesetz entgegen steht (und die Scheidung dann so nicht vor dem dt. Recht bestand hat)
Ich würde an deiner Stelle, zu deiner eigenen Sicherheit mal beim Standesamt oder Familiengericht nachfragen und mir deren Antwort dann auch schriftlich geben lassen.
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Re: Austausch zur Gesetzeslage
Hallo Franconia,
ich habe jetzt mal meine Anwältin in Deutschland angerufen und auch nochmal das Standesamt gefragt.
Sie meinten das es reichte die Unterlagen einzureichen und das Urteil nachzutragen.
Da ich in D abgemeldet bin und dies somit nur zur Ergänzung meiner Daten gebraucht wurde.
Meine Scheidung erfolgte in einem EU-Land und ist somit anerkannt in D.
Ich bleibe trotzdem an der Sache dran und lasse mir das nochmal schriftlich geben.
Noch als Nachtrag: ich hatte geschrieben das ich nach einem Jahr geschieden war, ich muss dazu sagen das ich vorher noch ein Jahr warten musste bis man die Scheidung einreichen konnte.
Der eigentliche Prozess ( Anwalt, Gericht....) dauerte ein Jahr. Insgesamt dauerte alles also 2 Jahre....
Du hast demnach vollkommen Recht das so etwas meistens 2-3 Jahre dauert.
ich habe jetzt mal meine Anwältin in Deutschland angerufen und auch nochmal das Standesamt gefragt.
Sie meinten das es reichte die Unterlagen einzureichen und das Urteil nachzutragen.
Da ich in D abgemeldet bin und dies somit nur zur Ergänzung meiner Daten gebraucht wurde.
Meine Scheidung erfolgte in einem EU-Land und ist somit anerkannt in D.
Ich bleibe trotzdem an der Sache dran und lasse mir das nochmal schriftlich geben.
Noch als Nachtrag: ich hatte geschrieben das ich nach einem Jahr geschieden war, ich muss dazu sagen das ich vorher noch ein Jahr warten musste bis man die Scheidung einreichen konnte.
Der eigentliche Prozess ( Anwalt, Gericht....) dauerte ein Jahr. Insgesamt dauerte alles also 2 Jahre....
Du hast demnach vollkommen Recht das so etwas meistens 2-3 Jahre dauert.