ich weiß, es gibt diese von mir angesprochene Regelung innerhalb der EU (meines Wissens nach) und z. B. für die USA und Kanada.
Aber das hilft den wenigsten Frauen, da die Männer/Väter meist aus anderen, exotischen Ländern kommen und Kinder dann meist nur Mittel zum Zweck (AE) sind. Wenn sich dann so ein Vater wieder in die Heimat verdrückt (oder wie in meinem Fall abgeschoben wird) steht man als Frau auf verlorenem Posten und erntet nur ein Schulterzucken.
Es ist doch so, viele Papiere und auch Gerichtsurteile (z. B. Scheidung) sind nach Legalisierung durch die entsprechenden Botschaften auch in anderen Ländern gütig (auch außerhalb EU und auch in Exotenländern). Warum geht dies dann nicht auch mit einem rechtskräftigen Unterhaltstitel gegen den im Ausland lebenden Vater?
Natürlich müsste sich die Mutter dann immer noch selbst kümmern, z. B. sich im Heimat-/Aufenthaltsland des Vaters um die Vollstreckung kümmern, aber es wäre dann schon wesentlich einfacher.
Ich habe z. B. einen Titel gegen meinen Ex, aber der wird in seiner Heimat nicht anerkannt. Ich müsste, um an Unterhalt zu kommen, vor Ort das ganze Prozedere wiederholen, d. h. meinen Ex auch in seiner Heimat auf Unterhalt verklagen obwohl dies hier schon geschehen ist - und es auch einen rechtskräftigen Beschluss gibt.
Was das kostet kann man sich denken.
Natürlich kann man einen Titel von hier dann nicht unbedingt 1:1 auf ein anderes Land übertragen, wenn z. B. der Unterhalt in einer fixen Summe tituliert ist, da die Einkommen oft deutlich geringer sind. Aber wenn man z. B. umrechnen würde und sagen würde, der Unterhalt beträgt X % des Einkommens das in D für den Unterhalt zugrunde gelegt wurde und dann eben diese X % auch vom Einkommen im Ausland einfordern könnte...
Es wäre dann zwar sicher weniger, aber man würde damit ein Zeichen setzen, dass sich der Vater nicht so einfach seiner Verantwortung entziehen kann. Und für´s Taschengeld vom Kind würde es sicher reichen

Die Ausländerbehörde ist aus der Nummer ganz raus, auch wenn der ausländ. Vater sich hier in D aufhält. Es gibt von deren Seite für nicht gezahlten Unterhalt keine Sanktionen wie z. B. keine Verlängerung der AE, Ausweisung o. ä.Blume hat geschrieben:Wie gesagt, alles hängt auch immer vom Mitarbeiter der jeweiligen Behörde ab. Da hast Du (wenn ich mich recht erinnere), was die Ausländerbehörde betrifft, wesentlich positivere Erfahrungen gemacht, als ich sie erlebe.
Es ist, wenn überhaupt, Sache vom Jugendamt und da kommt es ganz drauf an wie "bissig" die sind.
Meiner Erfahrung nach würde ich aber jeder Frau Raten das JA außen vor zu lassen und den Unterhalt auf eigene Faust über Anwalt/Gericht einzutreiben. Ist zwar im Gegensatz um JA nicht kostenlos (aber mit Beratungshilfe/PKH durchaus im Rahmen des möglichen), aber man hat selbst die Zügel in der Hand und kann wesentlich häufiger Druck machen als es überarbeitete JA-Mitarbeiter können und man kann auch schneller auf Veränderungen beim Kindsvater reagieren.
Ebenso müsste es dann auch eine Regel geben für Väter von bina-Kindern, die mit ihrer Mutter im Ausland leben. Nimmt man da die Sätze der Düsseldorfer Tabelle, ist selbst das Minimum oft ein ganzes Monatsgehalt in dortigen Ländern. Klar, kann der Vater das dann zahlen, aber es steht doch in keiner Relation zu den Tatsächlichen Kosten für ein Kind in manchen Ländern. Daher sollte dies meiner Meinung nach auch überdacht und ggf. angepasst werden.
Der Elternteil bei dem das Kind lebt hat zwar auf dem Papier auch einen Selbstbehalt, aber in der Realität eben nicht. Wenn mein Kind Hunger hat, Kleidung braucht oder etwas für die Schule, dann kann ich als Mutter nicht kommen und sagen du bekommst nichts mehr zu essen, weil ich mein Geld bis zum Selbstbehalt in diesem Monat schon in dich investiert habe.Blume hat geschrieben: Ich frage mich immer, wo der Selbstbehalt beim Elternteil ist, bei dem die Kinder leben.
Auch die sonstigen höheren Kosten z. B. für die größere Wohnung, den Mehrverbrauch an Wasser oder Energie, werden nicht berücksichtigt.
das o. g. mag durchaus ein Mittel sein, ich halte es aber für Kontraproduktiv. Wenn ich jemandem die Fahrerlaubnis entziehe oder das Auto pfänden lasse, dann kann das auch negative Folgen haben und der Schuss nach hinten los gehen.Blume hat geschrieben:Andere Länder (ich glaube, es sind die USA) sehen bei Unterhaltsschuldner ganz andere Konsequenzen vor: z.B. Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis etc.
Dies ist immer wieder bei uns in D in Gespräch, wird aber nie wirklich weiter verfolgt.
Was mache ich denn, wenn der säumige Vater zum Arbeiten auf das Auto/den Führerschein angewiesen ist?
Wenn ich ihm das nehmen lasse, dann riskiere ich doch, dass er nicht mehr arbeiten kann, somit kein Einkommen mehr hat und damit auch nicht mehr Leistungsfähig ist.
Wenn, dann sollte viel mehr der Selbstbehalt komplett gestrichen werden, denn dann kann sich ein Vater nicht mehr dahinter verstecken. Wenn ich ihn pfänden kann, egal ob er jetzt 500 € oder 5000 € verdient, dann wird sich ein Faulenzer wohl anders verhalten. Solange jemand weiß, soviel bleibt mir und da kann keiner ran und mir reicht es zum leben, so lange wird er sich auch nicht bemühen mehr zu tun. Wenn aber jemand gesagt bekommt alles was du verdienst geht bis zum Betrag X erst mal an Unterhalt weg, dann muss er seinen Hintern bewegen wenn er auch noch leben will.
Auch der Aufenthalt sollte an den Unterhalt geknüpft sein. Es sollte für eine AE wegen Kind nicht mehr reichen sich alle paar Monate für 5 Minuten beim Kind blicken zu lassen, aber ansonsten seinen Pflichten gegenüber dem Kind nicht mehr nachkommen zu müssen.