Versuche doch mal so einer Verliebten die möglichen Konsequenzen vor Augen zu führen. Diese Fauen sind völlig beratungsresistent und nur die deutschen Behörden und Beamten sind die Bösen, die ihnen ihr Glück nicht gönnen und allsamt ausländerfeindlich, rassistisch und Andersdenkende sind.Moppel hat geschrieben: Deshalb ist MEINE Meinung dazu ziemlich eindeutig, auch wenn sie Frau nicht passt.
Solange die Rechtslage ist wie sie zur Zeit ist, sollte Frau die Finger von den orientalischen Prinzen lassen. Ich sage das deshalb, weil in der Partnerwahl Frau das letzte Wort hat. Sie allein entscheidet wer der Vater der gemeinsamen Kinder wird und hat es somit weitgehend in der Hand ob die gemeinsamen Kinder eine gute oder eine miserable Kindheit haben.
Wenn dann "das Kind in den Brunnen gefallen ist", erwarten die gleichen Frauen wiederum von den Behörden, daß der "Bösewicht" umgehend entsorgt und abgeschoben oder besser noch gleich gevierteilt und aufgehangen wird.
In völliger Ignoranz der Kultur- und Gesetzesunterschiede dieser und unserer Länder stürzt man sich in solche orientalischen Abenteuer und erwartet im nachinein vom Staat Hilfe und Unterstützung, die er auch auf der Grundlage internationalen Rechts überhaupt nicht leisten kann.
Das es aber auch in Deutschland Gesetze gibt, die den Handlungsspielraum von Behörden und deren Bediensteten enge Grenzen setzen, wird dabei völlig ausgeklammert.
Diese Diskrepanz der gesetzlichen Grundsätze zwischen westlichen Staaten und M-Ländern wird ebenfalls von den Betroffenen völlig ignoriert. Warnungen vor Reisen in diese Länder werden in den Wind geschlagen, aber anschließend, wenn die Kinder vom Vater zurückgehalten werden, erwartet man den Einsatz der Kavallerie um die eigenen Fehlgriffe und -entscheidungen wieder zu bereinigen.Meines Wissens nach darf der ausländische Elternteil die gemeinsamen Kinder mit ins Ausland nehmen und ich VERMUTE das die Mutter ihm das nicht bedingungslos verbieten darf.
Wenn dem so ist, dann hat der Vater in dem Fall noch nicht einmal deutsches Recht gebrochen als er die Kleinen mitgenommen hat. Und da die Kleinen Doppelsaatler sind, gilt in Tunesien für die beiden tunesisches Recht . Und nach dem hat der tunesische Elternteil das Recht die Ausreise der Kinder zu verbieten.
Ja, das ist für die meist europäischen Frauen eine Falle. Ist dort aber Gesetz.