@ steckchen....Das weiss ich nicht, aber ich kann sagen was ich tun wuerde!
Unabhaengig davon, das es ungeheuerlich ist, was sich da abspielt, abgespielt HAT, kann Valerian trotz allem noch ein Urteil erzwingen.
Und zwar kostenlos !
Mein Tante, (Schwester meiner Mutter) lies mich folgende wissen:
(Meine Tante ist : ich nenne es mal ganz schlicht!!! "Richterin" in genau solchen Faellen)
Ich kann sie allerdings nicht bitten sich die ganzen vielen Seiten durchzulesen, das schafft sie zeitlich dann doch nicht.
Sie sagte mir auch, das es hilft den ganzen Papierkram zu verbrennen und bei der IST-SITUATION ganz neu einzusteigen, wenn das Kind deutsche Staatsbuergerschaft hat den Kontakt mit den schweizer Behoerden komplett einzustellen, denn diese haben (wahrscheinlich; vorausgesetzt es stimmt alles wie ich es erzaehlt habe) ueberhaupt keine Macht oder Befugnisse.
Gemäß Grundgesetz Artikel 6 hat der biologische Vater das Pflichtrecht sein Kind zu pflegen und zu erziehen.
Das Pflichtrecht sein Kind zu pflegen und zu erziehen, das durch Grundgesetz Artikel 6 festgelegt ist, beinhaltet auch den automatischen Eintritt des Vaters in die Elterlichen Sorge, ((((die er gemeinsam mit der Mutter ausübt))))) - in diesem Fall sind es ja Behoerden, deswegen waere es wichtig zu wissen, ob der Mutter oder Valerian das Sorgerecht netzogen wurde und dies formal zugestellt wurde., denn ich las oefter von Valerian, das er das Sorgerecht noch immer innehat!!). Dem Amtsgericht (Familiengericht) kommt daher nur noch die Aufgabe zu, abzuklären, ob durch die Ausübung der elterliche Sorge durch die Mutter und dem Vater eine Kindeswohlgefährdung gegeben ist. Nur wenn dies der Fall ist und dieser Gefährdung gemäß §1666a BGB durch geeignete Mittel begegnet werden kann, ist zum Schutz des Kindes einem Elternteil oder auch beiden das Sorgerecht zu entziehen. Wenn sie nur einem Elternteil entzogen wird ( in dem Fall der Mutter) ist der Vater sofern Erziehungswillig und geeignet in jedem Fall einer fremdunterbringung vorzuziehen.
Von daher ist klar, dass das Gericht verpflichtet ist, die elterliche Sorge des Vaters auf dessen Antrag hin, zu bestätigen und formal festzustellen, wenn keine Gefährdung des Kindeswohls besteht.
Wird eine Gefährdung des Kindeswohl festgestellt, ist vom Gericht zu prüfen, ob alternativ der Mutter oder auch beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen ist.
( Was dann wirderum begruendet sein muesste in einer Art und Weise auf die Valerian dementsprechend wieder reagieren koennte.
Sobald, dieses,
naemlich sein Vaterrecht gerichtlich bestaetigt wurde und ihm keine Kindeswohlgefaehrdung nachgewiesen werden kann ( wovon ich ausgehe)
kann Valerian unverzueglich auf Herausgabe des Kindes klagen, ja es sogar einfach "mitnehmen".(Klauen wollte ich jetzt nicht sagen)
Selbst wenn die Kindesmutter in so fern gehandelt hat, das man ihr das Kind entzogen hat, darf und kann das Valerian als leiblichen Vater
nicht betreffen!
Etwaige anderslautende Gerichtsbeschlüsse sind verfassungswidrig.
Dass diese klare Vorschrift des Grundgesetzes an einigen deutschen Gerichten missachtet wird, so ändert dies nichts daran, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch für alle anderen Gerichtsbezirke in Deutschland gilt.
Die elterliche Sorge bringt zum Ausdruck, dass Vater und Mutter gleichwertige Elternteile für das gemeinsame Kind sind und sichert dem Kind den rechtlichen Anspruch auf die elterliche Pflege, Versorgung, Erziehung und Betreuung durch Vater und Mutter. Umgekehrt schützt die elterliche Sorge beider Elternteile Vater und Mutter vor unzulässigen Eingriffen Dritter. Der Staat hat dieses Recht von Vater, Mutter und Kind zu sichern.
Das Eingriffsrecht des Staates hat sich daher konsequenterweise auf Fälle nach §1666 und §1666a BGB zu beschränken, bei denen die elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt wird und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind den Missbrauch der elterlichen Sorge abzustellen.
Dieser Antrag muss kostenlos und konsequent ( in der Regel schnell) bearbeitet werden und dann kann Valerian die Herausgabe des Kindes erzwingen.
Wichtig ist, das ihm das Sorgerecht nicht entzogen wurde im Vorfeld wegen Kindeswohlgefaehrdung, dann gibt es leider nochmal Umwege. Gut waere es hingegen wenn er ein Schriftstueck hat das der Kindesmutter das Sorgerecht entzogen wurde, ihm aber nicht!!
Hilfreich waere, wenn Valerian im Vorfeld einige Gedanken zum Umgang des Kindes mit der Kindesmutter macht und anbietet gegebenenfalls gemeinsam mit der Kindesmutter und einem freiem Traeger einen guten Umgang 'erarbeitet' Mit etwas Ausdauer, wird die Kindesmutter das letztendlich ablehnen, denn sie hat ja noch einige mehr Probleme am Haken. Eine gute Komunikation mit der Kindesmutter waere aber in jedem Fall von Vorteil.
Natuerlich kann keiner zaubern und das letzte wa sich tun wuerde ist Valerian Vorwuerfe zu machen. meine Guete wenn ich drueber nachdenke, was ich damals fuer Wutausraster bei den Behoerden hatte! Einfach weil es manchmal nicht mehr ging, ich fix und fertig war und eigentlich NUR MEIN EIGENES KIND WOLLTE.
Die haben schon abgeschlossen wenn die mich nur gesehen haben und einem habe ich geraten sich nicht blicken zu lassen, ich wuerde schiessen1 Also mir braucht keiner was ueber "Geschirr zu zerschlagen' zu erzaehlen und ich wuerde das auch niemals kritisieren, weil es eben Situationen gibt, die Menschen in Ausnahmezustaende bringen koennen gerade wenn es um unsere Kinder geht! kennt ja sicher jeder oder wenigstens kennt es jeder von anderen.
Trotz dem grauenhaften Spektakel in dem Valerian sich ungewollt wiedergefunden hat, mochte ich betonen, das ich die Kindesmutter nicht kenne und mir auch kein Urteil ueber sie bilden mag. Irgendwie laeuft bei ihr ja auch alles quer und ich denke das Thema Beness hat sich in diesem Fall so sehr getoppt, das es schon fast keine Rolle mehr spielt, was wieso warum und wie gekommen ist. Ich persoenlich denke ueber sie -aus dem was ich ueber sie lesen konnte-, das sie eigentlich auch eher hilflos ist und selber wahrscheinlich keinen Durchblick mehr hat. Es ist ja auch ihre Tochter und das sie diese nicht liebt, kann ich mir nicht denken. Aber ich glaube schon, das die Mutter so sehr Vorteilsnehmend bedacht war, das sich am Ende alles auch aus ihrer hand entwickelt hat. gewollt hat sie diese 'ist Situation' sicherlich auch nicht.
Wie dem auch sei, dies ist meine Meinung und ich wuensche wie auch immer Valerian sich entscheidet, das diese unhaltbare Sitation bald ein ende findet.
wenn ich helfen kann, werd eich es tun!
Liebe Gruesse an alle, von Lisa, die Uebermorgen wieder Mutter wird

Ich adoptiere ein kleines Maedchen und am Mittwoch ist es soweit nach endlos, langen 6 Jahren.
Dann kann ich auch wieder nach Hause, Europa!!
Gruss Lisa