So nun habe ich wirklich alles versucht den Umgang per Flieger herzustellen - hier die Reaktionen:
Beiständin M.S. ( <- schöne Grüsse):
Ich habe das doch schon zu Weihnachten abgeklärt. Ihre Tochter will nicht alleine fliegen und das würde ihr einen traumatischen Schaden zufügen. Auch die Betreuerin im Kindergarten meint auch, dass Ihre Tochter zu klein ist. ...
Tatsache ist, dass diese Beiständin meiner Tochter erzählt hat, dass sie ganz alleine fliegen müsse und meine Tochter mir dann wortwörtlich auf Nachfrage gesagt hat, dass sie ja dann nicht wisse, wo sie hingehen müsse. Von einem begleiteten Flug hat sie ihr nichts erzählt und der Kleinen praktisch nur Angst gemacht. - Die Beiständin ist eine Lügnerin.
Vormundschaftsbehörde S.O.:
Ich:
Sehr geehrter Frau ...
mein Anliegen ist, das WE vom 16. bis zum 18. per Flugzeug zu organisieren.
Ich würde den Flug und die Flugbegleitung buchen - es müsste nur irgendwer
CCC am Freitag zum Flughafen bringen und am So abholen.
Hierbei geht es wirklich nicht um mich. Ich weiss, dass CCC grosse Verlustängste
mir gegenüber hat und ich möchte nicht, dass dieser Verlust Eintritt - auch nicht
vorübergehend.
Freundliche Grüsse
VMB:
Sehr geehrter Herr LLL
Frau ... hat mich über Ihren Anruf orientiert.
Die Beiständin hat vor den Feiertagen eingehend abgeklärt, ob C. alleine, bzw. mit Flugbegleitung, nach Hamburg fliegen könne. Sie ist zum Schluss gekommen, dass dies C. (noch) nicht zugemutet werden könne. Daran wird sich innert dieser kurzen Zeit kaum etwas geändert haben.
Die Vormundschaftsbehörde stellt sich auf den gleichen Standpunkt wie die Beiständin. Wenn Sie Ihre Tochter also am Wochenende vom 17./18. März 2012 und an den darauf folgenden Wochenenden sehen möchten, müssen Sie sich entsprechend organisieren.
Es tut uns leid, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können.
Das bedarf wohl keines weiteren Kommentars - die 900km werde ich per Auto zurücklegen.
Bezirksrat W.D. auf die NAchfrage, ob man das Problem nicht einvernehmlich lösen kann und warum der Bezirksrat Gesetze nicht einhält. Der Bezirksrat hat mir bei der letzten Beschwerde über die Vormundschaftsbehörde Auflagen gemacht eine Schweizer Zustelladresse zu benennen und 800.- CHF Prozesskostenvorschuss zu leisten. Genau das ist laut
Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß Art.17 verboten. Die Schweizer brechen also einfach Verträge, die sie international geschlossen haben - Lügner bis ins Mark. Kommentar vom Bezirksrat W.D.: :
Das ist eben unsere Rechtsauffassung. (es folgte irgendein Gestammel in unverständlichem Schweizerdeutsch - Telefonat wurde einseitig abggebrochen)
Diese Spinner haben mir dann noch vorgeschlagen eine Beschwerde vor dem ZRH Obergericht einzureichen - das habe ich mit folgendem Hinweis abgelehnt:
1. Kindesangelegenheiten unterliegen einer Offizialmaxime, so dass sie immer zu behandeln sind
2. Bzgl. meines Auskunftsrechts, besitze ich bereits einen Titel durch mein Sorgerecht
Darauf hat der Bezirksrat ein Antwortschreiben verfasst, dass alle gemeinschaftlich unterschrieben haben - man verteilt die Verantwortung eben gerne
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Und sie haben von sich aus ein Beschwerdeverfahren in meinem Namen beim Obergericht eingereicht - daran habe ich mich nicht mehr beteiligt, sondern nur darauf hingewiesen, dass Korruption und Rechtsbeugung nicht Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens sind, sondern eine schwere Straftat, die die Staatsanwaltschaft zu bearbeiten hat. Das Obergericht hat dann ohne Unterschrift eines Richters (!) dem Bezirksrat recht gegeben und den Bruch mit dem Haager Zivilverfahrenübereinkommen bestätigt.
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Es ist schade, dass mein Kommentar bzgl. der Schweiz aus einem früheren Beitrag gelöscht wurde. Sinngemäss habe ich geschrieben, dass die Schweiz eine der grössten Kindesmisshandlungsorganisationen Weltweit ist und das auch begründet. Ich kann aber verstehen, dass in diesem Forum Wert auf eine gewisse "diplomatische" Zurückhaltung gelegt wird.