Wenn sie durch Atteste , zb. Krankeit , alles belegen kann , warum muss sie da zur Rechenschaft gezogen werden ?Ich habe "WEITGEHEND" geschrieben. In der REGEL, Ausnahmen gibt es selbstverständlich, wird Frau dafür juristisch nicht belangt. Es ist für Frau in der REGEL kein Problem Umgangsvereinbarungen, Besuchsvereinbarungen usw. platzen zu lassen, denn sie wird MEISTENS nicht dafür zur Rechenschaft gezogen.
Und entführen zb. die Väter in solchen Fällen , wie Du sie gerade schilderst , ihre Kinder ?
Ich denke selten ....
Die meisten Kinder , die von einem Elternteil entführt worden sind , und es steht fast in jeden Artikel ,
sind während eines Umgangstermin entführt worden !!!!!
Nix mit Umgangsverweigerung ect. ....
Und manchmal habe ich das Gefühl , das du fast eine Rechtfertigung für das Handel suchst.
In Deutschland gibt es Gesetze , daran müssen sich alle halten.
Mir wurde zb. mit Sorgerechtsentzug gedroht , wenn ich meine Kinder nicht zum entführenden ( 2X ) Elternteil lasse !
Also, kram doch nicht so olle Urteile oder Links aus ....die Erde dreht sich weiter , auch manchmal zu Gunsten der Verbrecher
Gruß
Arche