Austausch zur Gesetzeslage

zum Thema Bezness

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Franconia
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 07.05.2014, 13:24

@ Clara,
ich weiß, es gibt diese von mir angesprochene Regelung innerhalb der EU (meines Wissens nach) und z. B. für die USA und Kanada.
Aber das hilft den wenigsten Frauen, da die Männer/Väter meist aus anderen, exotischen Ländern kommen und Kinder dann meist nur Mittel zum Zweck (AE) sind. Wenn sich dann so ein Vater wieder in die Heimat verdrückt (oder wie in meinem Fall abgeschoben wird) steht man als Frau auf verlorenem Posten und erntet nur ein Schulterzucken.

Es ist doch so, viele Papiere und auch Gerichtsurteile (z. B. Scheidung) sind nach Legalisierung durch die entsprechenden Botschaften auch in anderen Ländern gütig (auch außerhalb EU und auch in Exotenländern). Warum geht dies dann nicht auch mit einem rechtskräftigen Unterhaltstitel gegen den im Ausland lebenden Vater?
Natürlich müsste sich die Mutter dann immer noch selbst kümmern, z. B. sich im Heimat-/Aufenthaltsland des Vaters um die Vollstreckung kümmern, aber es wäre dann schon wesentlich einfacher.

Ich habe z. B. einen Titel gegen meinen Ex, aber der wird in seiner Heimat nicht anerkannt. Ich müsste, um an Unterhalt zu kommen, vor Ort das ganze Prozedere wiederholen, d. h. meinen Ex auch in seiner Heimat auf Unterhalt verklagen obwohl dies hier schon geschehen ist - und es auch einen rechtskräftigen Beschluss gibt.
Was das kostet kann man sich denken.

Natürlich kann man einen Titel von hier dann nicht unbedingt 1:1 auf ein anderes Land übertragen, wenn z. B. der Unterhalt in einer fixen Summe tituliert ist, da die Einkommen oft deutlich geringer sind. Aber wenn man z. B. umrechnen würde und sagen würde, der Unterhalt beträgt X % des Einkommens das in D für den Unterhalt zugrunde gelegt wurde und dann eben diese X % auch vom Einkommen im Ausland einfordern könnte...
Es wäre dann zwar sicher weniger, aber man würde damit ein Zeichen setzen, dass sich der Vater nicht so einfach seiner Verantwortung entziehen kann. Und für´s Taschengeld vom Kind würde es sicher reichen :wink:
Blume hat geschrieben:Wie gesagt, alles hängt auch immer vom Mitarbeiter der jeweiligen Behörde ab. Da hast Du (wenn ich mich recht erinnere), was die Ausländerbehörde betrifft, wesentlich positivere Erfahrungen gemacht, als ich sie erlebe.
Die Ausländerbehörde ist aus der Nummer ganz raus, auch wenn der ausländ. Vater sich hier in D aufhält. Es gibt von deren Seite für nicht gezahlten Unterhalt keine Sanktionen wie z. B. keine Verlängerung der AE, Ausweisung o. ä.

Es ist, wenn überhaupt, Sache vom Jugendamt und da kommt es ganz drauf an wie "bissig" die sind.
Meiner Erfahrung nach würde ich aber jeder Frau Raten das JA außen vor zu lassen und den Unterhalt auf eigene Faust über Anwalt/Gericht einzutreiben. Ist zwar im Gegensatz um JA nicht kostenlos (aber mit Beratungshilfe/PKH durchaus im Rahmen des möglichen), aber man hat selbst die Zügel in der Hand und kann wesentlich häufiger Druck machen als es überarbeitete JA-Mitarbeiter können und man kann auch schneller auf Veränderungen beim Kindsvater reagieren.

Ebenso müsste es dann auch eine Regel geben für Väter von bina-Kindern, die mit ihrer Mutter im Ausland leben. Nimmt man da die Sätze der Düsseldorfer Tabelle, ist selbst das Minimum oft ein ganzes Monatsgehalt in dortigen Ländern. Klar, kann der Vater das dann zahlen, aber es steht doch in keiner Relation zu den Tatsächlichen Kosten für ein Kind in manchen Ländern. Daher sollte dies meiner Meinung nach auch überdacht und ggf. angepasst werden.
Blume hat geschrieben: Ich frage mich immer, wo der Selbstbehalt beim Elternteil ist, bei dem die Kinder leben.
Der Elternteil bei dem das Kind lebt hat zwar auf dem Papier auch einen Selbstbehalt, aber in der Realität eben nicht. Wenn mein Kind Hunger hat, Kleidung braucht oder etwas für die Schule, dann kann ich als Mutter nicht kommen und sagen du bekommst nichts mehr zu essen, weil ich mein Geld bis zum Selbstbehalt in diesem Monat schon in dich investiert habe.
Auch die sonstigen höheren Kosten z. B. für die größere Wohnung, den Mehrverbrauch an Wasser oder Energie, werden nicht berücksichtigt.
Blume hat geschrieben:Andere Länder (ich glaube, es sind die USA) sehen bei Unterhaltsschuldner ganz andere Konsequenzen vor: z.B. Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis etc.
Dies ist immer wieder bei uns in D in Gespräch, wird aber nie wirklich weiter verfolgt.
das o. g. mag durchaus ein Mittel sein, ich halte es aber für Kontraproduktiv. Wenn ich jemandem die Fahrerlaubnis entziehe oder das Auto pfänden lasse, dann kann das auch negative Folgen haben und der Schuss nach hinten los gehen.
Was mache ich denn, wenn der säumige Vater zum Arbeiten auf das Auto/den Führerschein angewiesen ist?
Wenn ich ihm das nehmen lasse, dann riskiere ich doch, dass er nicht mehr arbeiten kann, somit kein Einkommen mehr hat und damit auch nicht mehr Leistungsfähig ist.
Wenn, dann sollte viel mehr der Selbstbehalt komplett gestrichen werden, denn dann kann sich ein Vater nicht mehr dahinter verstecken. Wenn ich ihn pfänden kann, egal ob er jetzt 500 € oder 5000 € verdient, dann wird sich ein Faulenzer wohl anders verhalten. Solange jemand weiß, soviel bleibt mir und da kann keiner ran und mir reicht es zum leben, so lange wird er sich auch nicht bemühen mehr zu tun. Wenn aber jemand gesagt bekommt alles was du verdienst geht bis zum Betrag X erst mal an Unterhalt weg, dann muss er seinen Hintern bewegen wenn er auch noch leben will.

Auch der Aufenthalt sollte an den Unterhalt geknüpft sein. Es sollte für eine AE wegen Kind nicht mehr reichen sich alle paar Monate für 5 Minuten beim Kind blicken zu lassen, aber ansonsten seinen Pflichten gegenüber dem Kind nicht mehr nachkommen zu müssen.
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Was kann man tun, wenn der Vater nicht zahlt?

Beitrag von Nilopa » 07.05.2014, 13:42

http://www.frauenzimmer.de/cms/kinderst ... 33579.html
...Der Veranstalter, das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) will mit der Konferenz einerseits ein besseres internationales Netzwerk schaffen, damit auch Väter, die im Ausland leben, besser belangt werden können.Andererseits hoffen die Experten aber auch auf neue Idee, wie sie hierzulande zahlungsträge Männer dazu bringen können, für ihre Kinder einen Dauerauftrag einzurichten...
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Franconia
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 07.05.2014, 14:41

@ Nilopa
Danke für den Link. Ich musste zwar bei manchen Sanktionen schmunzeln, aber wenn es hilft.
Blume hat geschrieben: Ich habe das nur als Beispiel angeführt, was erreicht werden kann, wenn Mitarbeiter der Behörden ihre Arbeit ernst nehmen.
das ist schon richtig Clara.
Wenn du es auf meine Fall beziehst (und dann auf die Entscheidung der AHB), dann kann man mit guter Behördenarbeit sicher viel erreichen, aber es ist trotzdem nötig auch selbst immer aktiv zu bleiben, nach zu haken und ggf. Druck zu machen (ich hatte einen engen Kontakt zur ABH und habe alles gemeldet und auch immer wieder nach gefragt wie denn der Stand der Dinge ist)

Ein JA überprüft zwar in Abständen die Leistungsfähigkeit (Einkommen) vom Vater, ist aber nicht immer auf dem aktuellen Stand (ist auch gar nicht möglich). Da ist dann die Mutter gefragt dem JA ihr bekannte Veränderungen mitzuteilen z. B. Jobwechsel, Arbeitsaufnahme, etc. Denn nur dann können Behörden auch effektiv und zeitnah reagieren.
Und da ist es dann eigentlich egal ob ich die Dinge selbst in die Hand nehme (d. h. mit Titel pfänden lasse) oder ob ich das JA zwischen schalte. Der Aufwand und die Eigeninitiative der Mutter ist immer gefordert und bleibt sich, egal für welche Variante man sich zum Unterhalt eintreiben entscheidet, fast gleich.

Blume hat geschrieben:Ich persönlich denke schon, andere Sanktionen würden einen Nichtzahler zum Zahlen bewegen. Mag sein, dem ein oder anderem wäre es egal, wäre seine Fahrerlaubnis weg. Aber dieses Risiko ist bei allen Sanktionen gegeben, manche gehen diese eben am "Allerwertesten" vorbei.
Sicher würden bestimmte Sanktionen den einen oder anderen treffen, aber die wohl schlimmst Sanktion ist die, die an den Geldbeutel geht. Denn wie will ich jemanden Sanktionieren, bei dem diese Sanktion gar nicht zutrifft, weil er z. B. keinen Führerschein oder kein Auto hat.
Gehe ich an den Geldbeutel, dann ist das Auto egal, denn wenn erst mal alles Geld in den Unterhalt fließt (bis dieser gezahlt ist), dann kann man sich auch kein Benzin mehr für´s Auto leisten ohne eben mehr zu arbeiten :wink:


Ich habe ja das Problem, dass ich den Unterhalt in der Heimat von meinem Ex nicht so einfach eintreiben kann. Allerdings hat sich mir eine Möglichkeit eröffnet, die wir (mein Anwalt und ich) gerade prüfen.
1: ich weiß das und wo mein Ex arbeitet (auch wenn er was anders behauptet und Unterhalt von mir will :wink:)
2: der AG ist eine Fluggesellschaft mit Sitz in den USA und einem Ableger im Heimatland von meinem Ex.

Wir überprüfen jetzt, ob der Ableger eigenständig ist oder von der USA aus mitverwaltet wird. Sollte er von der USA aus mitverwaltet werden, d. h. auch alle arbeitstechnischen Dinge (Einstellung, Vertrag, etc.) über den Firmensitz in der USA laufen, dann gäbe es die Möglichkeit den Unterhalt in der USA (direkt beim AG) pfänden zu lassen, denn mein Titel wird in den USA anerkannt. (Quasi in den USA angestellt aber in die Niederlassung in einem anderen Land entsandt)

Ich weiß, es gibt solche Firmenkonstellationen, denn mein Freund arbeitet in so einem "Verhältnis".
-->internat. Konzern --> Sitz in D verantwortet auch die Niederlassungen in AT und CH. Mein Freund ist quasi in D angestellt aber von seiner Firma nach CH entsandt. Er bekommt sein Gehalt aus D, allerdings in CHF (und das kann je nach Wechselkurs monatlich etwas schwanken) Durch meinen Freund bzw. sein Arbeitsverhältnis bin ich auch erst auf die Idee gekommen in Bezug auf meinen Ex mal genauer nachzuforschen.

Das ganze ist allerdings sehr aufwändig und der Erfolg bzw. die Aussicht darauf auch noch fraglich. Da es mir aber nicht nur um den laufenden Unterhalt geht sondern auch und vor allem um die Rückstände aus fast 15 Jahren ist es mir dieser Aufwand wert.
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 07.05.2014, 16:05

Blume hat geschrieben:Du mußt den Mitarbeiter mit Infos füttern, aber der muß diese auch verwerten wollen und selber Biß haben. Ich habe es da mal mit einer richtig taffen Frau vom Jugendamt im kölner Raum zu tun gehabt. Klasse.

Da der nachweisliche Verdacht bestand, der Ungute arbeitet schwarz, wurden darüber auch alle Stellen wie Finanzamt, Zoll etc informiert.
Die sind teilweise selber sofort eingeschritten, aber nicht jeder Behördenmitarbeiter war froh über die Arbeit.
es kann sich glücklich schätzen wer an solch taffe und konsequente Behördenmitarbeiter kommt. Leider kann man sich die meist nicht aussuchen.
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 07.05.2014, 16:42

vielleicht eins noch zu den Behörden

es kommt viel darauf an, wie man gegenüber den Behördenmitarbeitern auftritt.
Zu sagen "ich hätte da evtl. ein Problem, könnten sie mir da möglicherweise helfen" bringt nicht unbedingt den gewünschten Erfolg, zumindest nicht zeitnah.
Zu sagen "ich habe diese oder jenes Problem und hätte gerne ihre Unterstützung in Form von xxx oder welche Hilfe können sie mir dafür anbieten" bringt wesentlich mehr.
Sagt man direkt was man will und warum, dann bekommt man auch schnell Hilfe oder Alternativangebote wenn die gewünschte Hilfe nicht möglich ist. Und es zeigt der Behörde, man weiß was man will und es ist kein langes stochern im Nebel.
Meine Erfahrung ist, je bestimmter man auftritt, desto größer ist der Erfolg bzw. desto schneller kommt man ans Ziel, man wird weniger vertröstet/hingehalten.

Also sich bitte gegenüber dem Jugendamt nicht wie ein Bittsteller fühlen und geben wenn man den Unterhalt für´s Kind über das JA einfordert, denn dafür ist das JA (u. a.) da. Es ist deren Aufgabe und daran darf/kann/soll/muss man die Mitarbeiter wenn nötig auch mal höflich aber bestimmt erinnern. :wink:
(gilt auch für alle anderen Behördenangelegenheiten)
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Nilopa » 07.05.2014, 17:15

Hallo Franconia,

Du hast geschrieben:
stimmt, bei einem Deutschen Vater wird auf Gedei und Verderben alles getan damit dieser seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nachkommt
Ich denke, auch bei einem deutschen unterhaltssäumigem Vater kommt es eher darauf an, wie die Mutter den Behördenmitarbeitern gegenüber auftritt. :wink:
Also stellt sich die Frage, wo Du da einen Unterschied "auf Gedei und Verderb" :roll: zu sehen glaubst. :?

8) LG Nilopa
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Franconia
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 07.05.2014, 21:04

Nilopa hat geschrieben:Hallo Franconia,

Du hast geschrieben:
stimmt, bei einem Deutschen Vater wird auf Gedei und Verderben alles getan damit dieser seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nachkommt
Ich denke, auch bei einem deutschen unterhaltssäumigem Vater kommt es eher darauf an, wie die Mutter den Behördenmitarbeitern gegenüber auftritt. :wink:
Also stellt sich die Frage, wo Du da einen Unterschied "auf Gedei und Verderb" :roll: zu sehen glaubst. :?

8) LG Nilopa
natürlich kommt es darauf an, wie nachdrücklich die Mutter ihre Forderung vertritt, d. h. wie gut sie mit- /zuarbeitet, denn sie hat die Infos ja in der Regel viel eher als das JA.

Wo ich den Unterschiede sehe?
dt. Vater bekommt bei einem Vollzeitjob gesagt, suchen sie sich einen Nebenjob damit sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können wenn ihr normales Gehalt nicht reicht und muss ggf. sogar noch seine Bemühungen nachweisen. Es wird einfach vorausgesetzt, dass ein dt. Vater aufgrund seiner Ausbildung hier einen adäquaten Job findet und in der Lage ist seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

ausländ. Vater hier in D wird zwar auch darauf hingewiesen, dass er seiner Unterhaltspflicht nach kommen muss, aber wenn er sagt, er sucht ja schon so lange aber er spricht halt nicht gut Deutsch und hat zudem keine Ausbildung um etwas besseres zu finden er würde ja gerne für sein Kind sorgen, aber es geht einfach nicht, etc. dann wird dies oft so akzeptiert und nicht so ein Druck aufgebaut wie bei einem dt. Vater.

Dies ist die Erfahrung die ich machen musste. Mein Ex hat bewusst nur halbtags gearbeitet (er hat zu mir gesagt, mehr macht er nicht, dann dann muss er ja zahlen). Ich habe mit allen rechtlichen Mitteln versucht ihn dazu zu bringen ganztags zu arbeiten oder eben Nebenjob, damit er seiner Unterhaltspflicht nach kommt. Ich bin abgeblitzt und mir wurde gesagt, ich solle doch froh sein, dass er überhaupt arbeitet und wenigstens für seinen Lebensunterhalt auf kommt, denn er hätte es als Ausländer auf dem Arbeitsmarkt doch deutlich schwerer.

Natürlich es es für einen Ausländer schwerer einen Job zu finden mit dem man auch seine Pflichten erfüllen kann, vor allem wenn Sprache und Ausbildung mangelhaft sind. Aber mein Ex hatte ja einen Job in dem er ohne Probleme mit der Stundenzahl hätte hoch gehen und damit dann seiner Unterhaltspflicht hätte nach kommen können. Er hat sich ganz bewusst aus der Verantwortung gezogen und ist damit durch gekommen.
Würde dies bei einem dt. Vater genauso einfach funktionieren - meiner Erfahrung nach Nein.

Wird ein dt. Vater arbeitslos muss er sich darum bemühen schnellstmöglich wieder einen Job zu finden, die Bemühungen dafür auf Aufforderung nachweisen und ggf. sogar jede Arbeit annehmen (auch branchenfremd oder schlechter bezahlt) um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, bei einem ausländ. Vater wird dann mit den Schultern gezuckt und gesagt "Pech gehabt, der hat doch auf dem Arbeitsmarkt eh keine Chance, also vergessen sie ihre Bemühungen".

Das sind die Erfahrungen, die ich selbst gemacht habe (in Bezug auf ausl. Vater) und die ich im Bekanntenkreis bei einem dt. Vater erlebt habe.
Blume hat geschrieben:Franconia,
das Jugendamt (und jede andere Behörde) sollte für mich da sein (mal ganz pauschal ausgedürckt), ob ich nun (ohne einen Grund in der Sache) als Bittsteller auftrete oder oder bestimmt in der Sache.

Findest Du das nicht auch?
eigentlich sollte es so sein, aber es ist leider nicht immer der Fall.
Ich kann es zwar nicht beweisen, aber ich habe den Eindruck je bestimmter man in einer Sache auftritt, um so ernster wird man genommen und desto weniger wird man mit Pauschalantworten abgespeist oder hin gehalten.
Bestimmt heißt klare Ansage aber immer höflich dabei bleiben.

Als die Sache mit meiner Tochter passiert ist habe ich mich in meiner Hilflosigkeit ans JA gewandt und wollte zum einen Infos und zum anderen auch Hilfe für meine Tochter und uns alle als Familie. Das war noch in der Akutphase und ich wusste selbst nicht was möglich ist. Die SB war langatmig, es kam immer "dies wäre vielleicht..., aber...". Konkrete Informationen, Unterstützung oder der Verweis auf Hilfsangebote kam nicht.
Ich habe mich dann selbst schlau gemacht was es für Möglichkeiten gibt und bin dann ein zweites Mal ins JA, habe der SB direkt gesagt ich will dies, das und jenes weil...
Nach einer Stunde bin ich mit so vielen Infos raus, wusste wo ich wie was beantragen muss, welche Unterstützung von Seiten des JA möglich ist - aber auch was nicht geht, etc. Ich frage mich, warum ging das nicht beim ersten Mal, zumal die SB die Akte und alle Infos von uns ja schon vorab hatte (also nicht ins kalte Wasser geworfen wurde weil ich plötzlich einfach vor ihrer Tür stand).
Beim ersten Besuch hatte ich irgendwie das Gefühl nicht ernst genommen zu werden bzw. man wollte mich irgendwie los werden. Beim zweiten Mal, als ich mit konkreten Forderungen/Wünschen kam wurde viel anders darauf eingegangen, ich bekam fallbezogene Hinweise und Unterstützungsangebote und darüber hinaus auch noch viele allgemeine Infos, also Dinge die man mir auch beim ersten Besuch hätte geben können und mit denen ich dann auch hätte arbeiten können. Damit wäre es wesentlich einfacher gewesen heraus zu finden was für Möglichkeiten und Hilfen es überhaupt gibt bzw. für uns möglicherweise in Frage kommen.

Und man muss es auch mal von einer anderen Seite sehen.
Wir gehen irgendwo zu einem Amt weil wir etwa wollen und denken oft, die wissen schon was richtig ist und was möglich ist, haben aber oftmals vorab keine konkrete Ahnung wie, was, warum.
Bezzie weiß ganz genau was er wie wo bekommt, was ihm zusteht und er bringt dies auch ganz konkret zum Ausdruck bzw. stellt ganz konkrete Forderungen - und hat damit vielfach Erfolg. Also warum nicht auch so strikt auftreten wie es z. B. ein Bezzievater macht und damit signalisieren (gegenüber Behörden und auch dem Bezzievater) "mit mir spielt man nicht, ich will Fakten und klare Antworten und kein WischiWaschi".

Es hilft nichts wenn man weiß, dass Gesetz und das Recht sind auf meiner Seite, wenn man nicht darum kämpft. Denn von alleine kommt man nicht zu seinem Recht.
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Zakra
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Zakra » 08.05.2014, 11:43

Hallo an Alle,
lese hier schon seit Jahren mit, habe aber auch Jahre gebraucht um meine Geschichte zu verarbeiten, ist immer noch nicht so ganz. Aber zu diesem Theme hier wegen Unterhalt oder die Gesetzeslage dazu, kann ich nur eines sagen, ich habe einen Titel seit 2007, könnte mir damit auch die Wände tapezieren, es nutzt mir gar nichts. Es ist nichts beim Vater zu holen (Elfenbeinküste) hat neue Kinder und arbeitslos und nebenher vermutlich mit Schleusungen beschäftigt.

Er nennt es polititsch unterwegs. Er kommt überall damit durch, dass er ja gerne zahlen würde, aber wie denn, der Arme.

Und ich habe bis heute keinen Anwalt gefunden, der/die Haare auf den Zähnen hat und mir wirklich hilft, dieser Mann ist hinterlistig und mit den übelsten Verleudmungen kommt er an vor Gericht, damit meine Kinder nicht weiter von ihm geschädigt werden, halte ich die Füße still und verzichte auf den Unterhalt. Es würde jetzt den Rahmen sprengen um alles zu erzählen.
Ich habe das alleinige Sorgerecht seiner Kinder dich ich adoptiert habe.

Aber eines weiß ich genau, wenn ich anfange zu klagen für mein Recht auf Unterhalt stehe ich am Ende alleine dort auch mit Anwalt, Jugendamt oder sonstiges, ich habe aufgegeben in diesem Rechtsstaat.
Recht heißt hier nicht Recht bekommen. Sorry es kam wir mal eben wieder so die Wut hoch.

Aber ich habe mein alleiniges Sorgerecht bekommen, dass ist viel wert, auch wenn es Zeiten gegeben hat wo ich nicht wusste, wie ich Essen besorgen konnte. Es gibt viele Stellen in unserem Lande, aber es gibt auch viele Richtlinien bis man Hilfe bekommt. Und diese Richtlinien besagen, hat man ein Einkommen, dann hat man kein Recht auf finanzelle Hilfe, es interessiert niemanden was man von seinem Einkommen alles bezahlen muss. Aber ich möchte gar nicht mehr daran denken.

Franconia
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 10.05.2014, 16:18

Blume hat geschrieben:Erbrecht

Bitte auch bedenken, durch eine Verkettung unglücklicher Umstände kann der andere Elternteil Erbe meines Vermögens werden. Das trifft immer dann zu, wenn das Kind ohne eigene Nachkommen verstirbt. Dann werden die eigenen Eltern (gesetzliche) Erben. Oft wird schon erbrechtlich vorgesorgt, aber an diesen Fall nicht gedacht.
Oft auch nicht bedacht wird, dass der Vater auch dann nach meinem Tod an mein Geld kommt, wenn die noch minderjährigen Kinder erben und er dann deren gesetzlicher Vertreter (Sorgeberechtigter) ist.
Will man vermeiden das der Vater zugriff auf das Erbe der eigenen minderjährigen Kinder hat, dann sollte man daran denken einen Teuhänder (oder wie man das nennt) für das Erbe der Kinder zu bestimmen.
Denn nur so wird sicher gestellt, dass die Kinder ihr Erbe auch wirklich bekommen.
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Mimi15
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Mimi15 » 22.03.2015, 08:18

Hallo
mich würde interessieren wie ist denn die Gesetzeslage mit Nord -Irak - also Kurdisches Regional Gouvernement. ? Zum Beispiel.. Verlobung, Eheversprechen, Heirat- regligiöser Hintergrund-welche dürfen miteinander heiraten? Vorraussetzungen? Rechte/ Pflichten der Partner in der Ehe ? Ehevertrag? Rechte der Frau da und was ist durchsetzbar? Spätere Kinder- was gilt dafür?
Trennung/ Scheidung was gibts da für Gesetze? Wie ist das da mit Rente, Versicherung etc. ? Verpflichtungen gibts was? Staatszugehörigkeit ?
Hat jemand da Ahnung von? Wer weis da mehr über das Gebiet? Was läuft da so?
Man hört ja zur Zeit im Tv das sie für Demokratie demonstrieren etc.. - normal ist das da unten doch aber eher islamisches Gebiet oder? Hab da auch mal was von Steinigung gelesen... glaub ich und dergleichen? Bitte um Infos!
Danke

sita
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von sita » 22.03.2015, 09:04

Hallo Mimi15,

auch von mir ein herzliches Willkommen.
Magst Du uns sagen, was Dein Beweggrund ist, Dich hier über die Gesetzeslage zu informieren.
Darf ich Dich fragen, ob Du evtl. eine solche Beziehung eingehen möchtest?
Hab da auch mal was von Steinigung gelesen... glaub ich und dergleichen?
Dieser Satz kommt bei an, daß Du Dich nocht nicht allzuviel mit den "Gepflogenheiten" dieser Kultur
beschäftigt hast.

Andererseits stellst Du ganz gezielt Fragen über die Rechte in einer solchen Beziehung.
Möchtest Du uns dazu mehr berichten?
Liebe Grüße
sita


Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.


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Franconia
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 14:20

Aus (wiederholt) gegebenen Anlass, da sich viele Frauen der Tragweite einer Heirat im Ausland und deren (Aus)Wirkungen in D anscheinend nicht bewusst sind.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in D ohne Anerkennung/(Nach)Registrierung oder sonstigem gültig, wenn sie der Rechtsform des Landes entspricht, in dem sie geschlossen wurde, also im Land der Eheschließung auch rechtlich gültig ist.

Heirate ich z. B. in TN/MA/ÄGY oder sonst irgendwo auf der Welt und diese Heirat ist auch dort vor dem Gesetz gültig (gilt als rechtmäßige Ehe), dann ist diese Heirat auch automatisch in D gültig - mit allen Rechten und Pflichten.
Diese ausl. Heirat muss hier nirgends anerkannt oder nachregistriert werden, es reicht die beglaubigte/legalisierte/ggf. appostilierte Originalheiratsurkunde mit Übersetzung als Nachweis dafür, dass man rechtmäßig verheiratet ist.
Eine Nachregistrierung oder ein Eintrag hier beim Standesamt wird empfohlen, da es dadurch leichter ist an ein hier rechtlich anerkanntes Duplikat zu kommen, wenn man dies benötigen sollte (z. B. bei der Geburt eines Kindes).

Die Annahme, ich lasse die Ehe hier nicht registrieren, also weiß es auch keiner und diese Ehe existiert damit hier auch nicht, ist ein fataler Trugschluss mit weitreichenden Konsequenzen.
Diese nichtregistrierte Ehe hat Auswirkungen auf z. B. den Versorgungsausgleich bei einer späteren Scheidung, auch wenn sie hier nie gelebt wurde.
Der ausl. Parnter gilt automatisch vor dem Gesetz als Vater des Kindes, dass in so einer ausl. Ehe geboren wird, auch dann wenn er zum Zeitpunkt der Zeugung nicht mit der dt. Frau zusammen gelebt hat bzw. zusammen war.
Der ausl. Partner ist erbberechtigt und ihm steht mindestens der Pflichtteil zu, auch wenn die Ehe hier nicht registriert wurde.
Der ausl. Partner kann (auch vom Ausland heraus) den dt. Partner auf Unterhalt verklagen.


Im Gegensatz dazu muss eine im Ausland erfolgte Scheidung hier immer zusätzlich vom Gericht anerkannt werden. So lange diese Anerkennung nicht vorliegt gilt Mann/Frau hier in D noch als verheiratet mit allen o.g. Folgen.

Daher ist es der denkbar schlechteste Rat, so eine Ehe einfach "laufen zu lassen" oder "auszusitzen", wenn man nicht vor hat diese Ehe zu leben (egal ob in D oder der Heimat des Partners) und im Augenblick auch nicht an eine neue Heirat denkt.
Es mag zwar auf den ersten Blick einfach sein hier einfach so sein Singleleben weiter zu führen, aber langfristig birgt dieses "laufen lassen" nur Nachteile.
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 14:20

Aus (wiederholt) gegebenen Anlass, da sich viele Frauen der Tragweite einer Heirat im Ausland und deren (Aus)Wirkungen in D anscheinend nicht bewusst sind.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in D ohne Anerkennung/(Nach)Registrierung oder sonstigem gültig, wenn sie der Rechtsform des Landes entspricht, in dem sie geschlossen wurde, also im Land der Eheschließung auch rechtlich gültig ist.

Heirate ich z. B. in TN/MA/ÄGY oder sonst irgendwo auf der Welt und diese Heirat ist auch dort vor dem Gesetz gültig (gilt als rechtmäßige Ehe), dann ist diese Heirat auch automatisch in D gültig - mit allen Rechten und Pflichten.
Diese ausl. Heirat muss hier nirgends anerkannt oder nachregistriert werden, es reicht die beglaubigte/legalisierte/ggf. appostilierte Originalheiratsurkunde mit Übersetzung als Nachweis dafür, dass man rechtmäßig verheiratet ist.
Eine Nachregistrierung oder ein Eintrag hier beim Standesamt wird empfohlen, da es dadurch leichter ist an ein hier rechtlich anerkanntes Duplikat zu kommen, wenn man dies benötigen sollte (z. B. bei der Geburt eines Kindes).

Die Annahme, ich lasse die Ehe hier nicht registrieren, also weiß es auch keiner und diese Ehe existiert damit hier auch nicht, ist ein fataler Trugschluss mit weitreichenden Konsequenzen.
Diese nichtregistrierte Ehe hat Auswirkungen auf z. B. den Versorgungsausgleich bei einer späteren Scheidung, auch wenn sie hier nie gelebt wurde.
Der ausl. Parnter gilt automatisch vor dem Gesetz als Vater des Kindes, dass in so einer ausl. Ehe geboren wird, auch dann wenn er zum Zeitpunkt der Zeugung nicht mit der dt. Frau zusammen gelebt hat bzw. zusammen war.
Der ausl. Partner ist erbberechtigt und ihm steht mindestens der Pflichtteil zu, auch wenn die Ehe hier nicht registriert wurde.
Der ausl. Partner kann (auch vom Ausland heraus) den dt. Partner auf Unterhalt verklagen.


Im Gegensatz dazu muss eine im Ausland erfolgte Scheidung hier immer zusätzlich vom Gericht anerkannt werden. So lange diese Anerkennung nicht vorliegt gilt Mann/Frau hier in D noch als verheiratet mit allen o.g. Folgen.
Das sollte Mann/Frau auch im Hinterkopf behalten wenn man sich z. B. in TN von einem TN-Mann scheiden lässt und dann den nächsten TN-Mann heiratet. In TN ist alles OK und legal, dort ist man ja offiziell geschieden, aber zurück in D gilt man, ohne vorherige Anerkennung der ausl. Scheidung, als Bigamist.

Daher ist es der denkbar schlechteste Rat, so eine Ehe einfach "laufen zu lassen" oder "auszusitzen", wenn man nicht vor hat diese Ehe zu leben (egal ob in D oder der Heimat des Partners) und im Augenblick auch nicht an eine neue Heirat denkt.
Es mag zwar auf den ersten Blick einfach sein hier einfach so sein Singleleben weiter zu führen, aber langfristig birgt dieses "laufen lassen" nur Nachteile.
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Dreamland
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Dreamland » 20.08.2015, 21:54

Hallo Franconia,

du scheinst dich mit der Sache wirklich gut auszukennen.
Meine Scheidung, im Ausland, musste in D nicht vom Gericht anerkannt werden (laut Standesamt).
Mir wurde gesagt das wird innerhalb der EU (ausser Dänemark) annerkannt.
Liegt es daran das ich mich in der EU hab scheiden lassen oder weil ich vorher schon in D abgemeldet war?!?

Bin jetzt gerade etwas verwirrt!!!!!
Nicht das ich doch hätte etwas anerkennen lassen müssen :shock:

Franconia
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Franconia » 20.08.2015, 23:00

@ Dreamland,

das eine ausl. Scheidung in D nicht durch ein gerichtliches Anerkennungsverfahren muss höre ich zum ersten Mal, kann aber durchaus damit zusammen hängen, dass deine Scheidung innerhalb der EU war.

Ich weiß es eben nur von Scheidungen in Drittländern, dass eine Anerkennung nötig ist, da es dort teilweise u.a. auch Scheidungen gibt, wo nicht beide Parteien gehört wurden (nicht gehört werden müssen), was dem dt. Gesetz entgegen steht (und die Scheidung dann so nicht vor dem dt. Recht bestand hat)

Ich würde an deiner Stelle, zu deiner eigenen Sicherheit mal beim Standesamt oder Familiengericht nachfragen und mir deren Antwort dann auch schriftlich geben lassen.
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Re: Austausch zur Gesetzeslage

Beitrag von Dreamland » 21.08.2015, 10:13

Hallo Franconia,

ich habe jetzt mal meine Anwältin in Deutschland angerufen und auch nochmal das Standesamt gefragt.
Sie meinten das es reichte die Unterlagen einzureichen und das Urteil nachzutragen.
Da ich in D abgemeldet bin und dies somit nur zur Ergänzung meiner Daten gebraucht wurde.
Meine Scheidung erfolgte in einem EU-Land und ist somit anerkannt in D.

Ich bleibe trotzdem an der Sache dran und lasse mir das nochmal schriftlich geben.

Noch als Nachtrag: ich hatte geschrieben das ich nach einem Jahr geschieden war, ich muss dazu sagen das ich vorher noch ein Jahr warten musste bis man die Scheidung einreichen konnte.
Der eigentliche Prozess ( Anwalt, Gericht....) dauerte ein Jahr. Insgesamt dauerte alles also 2 Jahre....
Du hast demnach vollkommen Recht das so etwas meistens 2-3 Jahre dauert.

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