Ganz einfach - geh nicht mehr ans Telefon wenn du seine Nummer siehst bzw. lege sofort auf wenn er mit unterdrückter Nummer anruft und du seine Stimme erkennst. Teile ihm dazu in einem Brief oder per Mail mit, dass er sich ab sofort schriftlich bei dir zu melden hat wenn er was will.giovannaa hat geschrieben: Er is leider nicht dumm.. er bedroht mich nie schriftlich. Nur wenn er anruft. Der einzige der das hören kann ist mein Freund. Und den werdem sie als befangen einstufen und de aussage im ernstfall ned für voll nehmen
Er hat zwar als Vater ein Recht auf Auskunft wie es seinem Kind geht, aber es gibt kein Gesetz das vorschreibt, dies muss telefonisch erfolgen. Den Weg kannst durchaus du bestimmen

Hat auch den Vorteil, alles was du schriftlich in der Hand hast kannst du auch als Beweis vorlegen. Auch die Termine für den begl. Umgang sollten ihm schriftlich mitgeteilt werden, denn dann kann er sich nicht so einfach heraus reden.
Giovannaa, mein Ex war auch so ein Kerl, polizeibekannt mit einem ellenlange Vorstrafenregister, das er sich nach unserer Trennung zugelegt hat. Da war alles dabei, von Drohungen, Betrug, Urkundenfälschung, diverse Formen der Körperverletzung und BTM. Das war allseits bekannt, sogar dem JA, wo er sich als dadurch Vater disqualifiziert hat.giovannaa hat geschrieben:Ne ne es geht ned nur darum dass er der größte arsch unter der erde ist.
Er is polizeilich bekannt. Hat aggressionsprobleme. Ist alkoholkrank..
Trotz all dem hat er den begleiteten umgang bekommen. Ich dachte mich trifft der schlag.
Gebracht hat es nichts, er hat sein Sorgerecht behalten und seinen Umgang (unbegeleitet) bekommen, den er nach eigener Lust und Laune ausgeübt hat oder nicht.
Grund: Er hat sich nie schlecht oder auffällig gegenüber den Kindern verhalten und das er nicht so viel Zeit für den Umgang hat, dafür müsste ich Verständis haben, außerdem könne man ihn nicht zwingen.
Dann kam eine weitere Anzeige mit Prozeß und Verurteilung dazu, wo eindeutig eines unserer Kinder das Opfer war. Neuer Versuch von mir ihm das SR entziehen zu lassen. Mit Glück habe ich es für das betroffene Kind durchbekommen, für die anderen hat er sein SR behalten (O-Ton Gericht: die sind ja nicht betroffen). Diese Entscheidung konnte keiner nachvollziehen, weder die Anwälte (seiner wie meiner), noch das JA und ich erst recht nicht.
Er hat sein SR erst verloren als klar war, er wird abgeschoben und kann es aus dem Ausland heraus nicht mehr in der nötigen Form ausüben. Aber dafür war nochmal ein neuer Prozeß nötig.
Was ich damit sagen will, egal wie lange sein Vorstrafenregister ist und wie schlecht er auch als Vorbild für euer Kind wäre, egal ob er sich meldet und kümmert oder nicht, solange er nicht durch sein Verhalten das Wohl des Kindes gefährdet besteht immer die Möglichkeit, dass sich ein Richter/in für das geteilte SR entscheidet wenn es zu einem Verfahren kommen sollte.