knutschi hat geschrieben:Daraufhin ist er natürlich völlig ausgetickt hat ein Loch in den Wohnzimmertisch geschlagen (bereits das 2. mal) und hat sein Handy komplett zerstört.
Es ist ein riesiges Agressionspotential da und dessen bin ich mir auch bewusst, aber vor mir hat er immer halt gemacht egal worum es ging.
Es ist egal ob er dich persönlich mit seinen Aggressionen verschont und seine Wut nur an anderen oder an Gegenständen auslässt oder nicht.
Wenn er wieder so austickt, dann rufe die Polizei.
Erstens zerstört er dein Eigentum (was du dann wieder ersetzen musst), zum anderen wirft so ein Verhalten wenn es denn Aktenkundig wird, auch ein gewisses Licht auf jemanden, was dir im weitern Verlauf nur hilfreich und nützlich sein kann (Wohnung, Umgang, etc.)
Zudem ist es bei so einem Verhalten um so wichtiger das Trennungsgespräch nicht unter vier Augen zu führen sondern sich dafür (moralischen) Beistand zu holen. Am besten ein männliches Familienmitglied von dir, zur Not aber auch männliche Freund oder, wenn sonst niemand Zeit hat, eben auch Freundinnen. Einfach jemand der da ist, dir zur Seite steht und im Notfall, wenn er wieder ausrastet, einschreitet und die Polizei holt.
Denn wenn er die Kontrolle verliert, dann hast du evtl. keine Zeit mehr um zum Nachbarn zu flüchten - unterschätze dies nicht.
knutschi hat geschrieben:Ist es denn sinnvoll vorab mit dem Jugendamt zu sprechen und ihnen mitzuteilen, dass er mehrfach mit einer Entführung gedroht hat, auch wenn das nicht der Fall ist?
Hast du Zeugen für solche Drohungen, hast du solche Drohungen evtl. schriftlich? Dann macht es Sinn das zu melden. Anderenfalls steht Aussage gegen Aussage und du bist (für das JA), selbst wenn diese Drohungen dir gegenüber unter vier Augen statt gefunden hätten, nur eine Mutter die dem Vater das Kind und dem Kind den Vater nicht gönnt.
Die Ämter und Gerichte stärken seit einigen Jahren zunehmend die Rechte der Väter, da diese in der Vergangenheit oft der Willkür und dem Wohlwollen der Mutter ausgeliefert waren. Aus eigener Erfahrung weiß ich, es muss sehr sehr viel vorfallen bis die Behörden (und vor allem die Gerichte) einschreiten und den Umgang unterbinden.
Vielleicht ein kleiner Trost und Hoffnungsschimmer für dich.
Solange dein Kind so klein ist und z. B. noch gestillt wird, musst du es dem Vater z. B. nicht übers Wochenende mitgeben. Dann kann er, wenn er denn Interesse hat, das Baby stundenweise in deinem Beisein (oder auch im Beisein von Dritten) sehen. Da kannst du dir dann erst mal ein Bild davon machen wie er mit dem Kind umgeht, ob er für das Kind sorgen kann, ob er zuverlässig ist, etc.
Dritte die bei diesen Treffen dabei sind müssen nicht unbedingt vom JA sein, es können auch Freunde oder Familie von dir sein die da ein Auge auf euch haben.
Natürlich kannst du auch begleiteten Umgang beim JA beantragen, aber die sind, was das betrifft, nicht unbedingt sehr großzügig da das alles Geld und Personal kostet.
Wenn ihr euch trennt und er das Kind sehen will:
- muss er sich bemühen und von sich aus den Kontakt wollen/einfordern (trag ihm das Kind nicht hinterher)
- gib ihm feste Termine vor (lass das von einem Anwalt schreiben, hat mehr Gewicht)
- erscheint er nicht, dann verfällt der Termin ersatzlos. (du musst dich nicht nach ihm richten, sondern er sich nach dir)
- muss das NICHT in deiner Wohnung sein, du kannst dafür einen neutralen Ort wählen (in deiner Wohnung hat er nach der Trennung nichts mehr zu suchen)
- führe Buch über den Kontakt von ihm zum Kind (Zuverlässigkeit, Umgang mit dem Kind, Verhalten/Reaktion vom Kind auf den Umgang, etc.)
Ganz allgemein würde ich dir raten (Tage)Buch zu führen (Stichpunkte reichen) in Bezug auf euren Kontakt, sein Verhalten, evtl. Zeugen bei Ausrastern, etc. Das kannst du jetzt schon machen, aber vor allem nach der Trennung. Du weißt nie wie er sich verhält hinterher, ob er dir auflauert, dich bedroht, stalkt oder sonst was. So hast du was in der Hand für den Fall der Fälle.