aus welchem Land stammt denn Dein Ex?
Warum sollte er den Aufenthalt verlieren, wenn er schon vor Eurer Ehe unbefristet hatte, und er auch schon längst sowieso einen deutschen Pass hat?Wachsam hat geschrieben:Das Aufenthaltsrecht kann nachträglich befristet, d.h. durch die Ausländerbehörde beendet werden, wenn eine Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft eintritt, es sei denn, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wurde bereits erworben.
Sorry, aber das ganze klingt ein wenig zu konstruiert, und ich blicke irgendwie nicht ganz durch...
LG,
Riguang