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von Canim » 13.05.2008, 10:58
Liebe Lisa,
jetzt mal ein paar Info's bzgl. scheidung etc.
Dein Mann ist nach illegalem Aufenthalt abgeschoben worden. Das heißt erstmal, er muß vor einem Antrag auf Familienzusammenführung (den nur er in der Türkei stellen kann), erstmal einen Antrag auf Befristung seiner Abschiebung stellen. Das ist schon mal nicht so ganz einfach, selbst nicht mit dt. Ehefrau, denn nicht alle abgeschobenen (hier ist entscheidend, nach welchem Paragraphen er abgschoben wurde) Türken können so einfach hier wieder rein. Zweite Voraussetzung für die Familienzusammenführung ist erstmal die komplette Rückzahlung der Abschiebekosten. Vorher wird ein Antrag auf FZF gar nicht bearbeitet.
Wahrscheinlich weiß er genau, dass ein Antrag auf FZF für ihn schwierig ist, wenn er nicht schon mal selbiges versucht hat und weiß, dass er kein Visum bekommt.
es gibt durchaus schon Entscheidungen, wo der Ehefrau nahegelegt wird, ihre Ehe dann im Heimatland des Mannes zu leben, wenn er hier aus diesen und jenen Gründen abgeschoben wurde.
Dagegen könnte man klagen, das setzt aber eine Menge Geld, Zeit und Geduld voraus.
Da dein Mann dir unmißverständlich klar gemacht hat, dass er nichts mehr mit dir zu tun hat, solltest du diesen 6er im Lotto nutzen.
Ihr habt nie zusammengelebt, deshalb wirst du wahrscheinlich nicht mal das Trennungsjahr einhalten müssen (fachliche Beratung durch einen Anwalt solltest du dir auf jeden Fall suchen). Da du seine neue Adresse nicht kennst, kann dein Anwalt einen Antrag stellen, dass du in seiner Abwesenheit hier geschieden wirst. Du hast zwar in der Türkei geheiratet, kannst aber hier nach dt. Recht geschieden werden, da dein Lebensmittelpunkt hier ist und du die Ehe mit ihm in der TR nie gelebt hast.
Du gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass dir sein derzeitiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, dann wird dein Scheidungsbegehren ausgehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht und du bekommst dann einige Zeit später den Scheidungstermin.
Du wirst keine Probleme haben mit Versorgungsausgleich, evtl. Unterhaltszahlungen etc.
Diesen Vorteil haben leider nicht viele Frauen, nutze ihn also.
Sei froh, dass du diesen Typen gar nicht erst nach D geholt hast.
Er ist einer von den abgeschobenen Almanci, die nur durch die Heirat mit einer europ. Frau überhaupt die MÖglichkeit haben, jemals wieder nach D zu kommen.
Hast du eigentlich schon an die Schwarze Liste eine Anfrage gemacht? Würde mich nicht wundern, wenn er gelistet ist. Könnte sogar glatt mein werter Ex sein, der versucht auch weiterhin, wieder nach D zu kommen.
Wenn du hier geschieden bist (rechtskräftig), bist du allerdings in der TR noch verheiratet, dort müßtest du die Scheidung noch anerkennen lassen.
Das mußt du aber nicht, wenn du nicht vorhast, erneut in der TR einen anderen Mann zu heiraten.
Hier bist du wieder ledig und kannst tun und lassen, was du willst.
Außerdem müßte er sich erneut scheiden lassen, wenn er eine andere Frau heiraten will, das erschwert ihm erstmal so einiges.
Ich kann dir nur empfehlen, dich so schnell wie möglich von diesem Typen zu trennen, dir eine neue Handy-Nr. zuzulegen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Wer weiß, was dir hier alles geblüht hätte, wenn du ihn nach D zurückgeholt hättest.
Weißt du übrigens, nach welchem § er abgschoben wurde?
Du schaffst das schon, der Schmerz vergeht nach einiger Zeit. Kopf hoch.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!