Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.05.2013, 07:51

Danke @Anaba

die Situation ist wirklich extrem verfahren. Es taucht häufig das Wort 'Kampf' oder 'kämpfen' in diesem Zusammenhang auf, das ich selbst überhaupt nicht mag, weil es die Möglichkeit einer irgendwie gearteten Einigung schon fast ausschliesst.

Insgesamt möchte ich mich hier im Forum bedanken, dass ich über diesen langen Zeitraum meine Geschichte hier mitschreiben durfte - das ist ja nicht selbstverständlich bei dieser Konstellation. Und ich möchte auch noch schreiben, dass es hier viele Widersacherinnen (Kritikerinnen) aber auch viele Frauen mit Verständnis für die Sache gab und gibt. Ich kann nur hoffen - für unsere Kinder - dass die Redikalen in Zukunft an Boden verlieren und sich die Verantwortungsvollen mehr durchsetzen. Vielleicht kommt man ja mal zu der Erkenntnis, dass Betrug, sei es durch provozierte Scheidung, falsche Asylanträge oder falsche Missbrauchsvorwürfe etc., eben unabhängig vom Geschlecht ein ganz grosses Verbrechen an der Familie aber auch an der Geellschaft ist. In dieser Beziehung ist 1001geschichte.de, obwohl von Frauen gegründet und betrieben, sehr weit vorne. In anderen Foren wäre ich als Mann und Vater längst niedergemacht und verscheucht worden.

Vielen Dank an die Betreiberinnen. :wink:
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sita
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von sita » 15.05.2013, 09:29

Valerian, die Menschen stehen auf, das ist das einzig Richtige.

http://www.maffia-vom-bodensee.de/3-L.ae.nder-Demo.htm

LG
sita(hab8)
Liebe Grüße
sita


Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.


Mark Twain

Evelyne
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Evelyne » 15.05.2013, 09:37

obwohl von Frauen gegründet und betrieben,
Na das ist ja nicht gerade ein Kompliment :wink: :D
Trotzdem Danke für Deine Worte.
Evelyne
www.evelyne-kern.de
Gründerin von 1001Geschichte

Für jede Hilfe, diese Seite am Leben zu erhalten, sind wir sehr dankbar.
https://www.1001geschichte.de/spendenkonto/

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.05.2013, 15:52

Evelyne hat geschrieben:
obwohl von Frauen gegründet und betrieben,
Na das ist ja nicht gerade ein Kompliment :wink: :D
Trotzdem Danke für Deine Worte.
Lol - das war auch gar nicht so gemeint, wie man es herauslesen kann. Ich wollte sagen, dass ich als Mann hier im Forum ehrer ein Exot bin. :D
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 25.05.2013, 08:26

Eine Email der Beiständin:
Guten Tag Herr Z

Frau L ist nicht zu überzeugen, dass Herr L X mit der Grossmutter treffen darf. Ich werde versuchen nach meinen Ferien (bin nächste Woche abwesend) weiter mit Frau L zu verhandeln. Unterdessen hat sich die Anwältin von Frau L ebenfalls mit mir in Verbindung gesetzt. Sie würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten. Kann ich ihre Angaben weiterleiten?

Freundliche Grüsse
Martine S-Z
Sozialarbeiterin
Die stellen wirklich alles an, um meiner Tochter endgültig und nachhaltig grossen Schaden zuzufügen.

Man muss sich vor Augen halten, dass es die Pflicht des Beiständin wäre, das Kind zu vertreten und nicht Verständnis für die Dauerquerelen einer mittlerweile mehrfach strafrechtlich aufgetretenen und psychisch auffälligen Nigerianischen Mutter zu haben, die auf Anweisung ihre Mandantenverräter-Anwältin alles macht, was die ihr sagt.

Mit verantwortlich sind immer: KESB (die Vormundschaftsbehörde wurde umbenannt) und der Bezirksrat Zürich und seinem Leiter Walter D.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 18.06.2013, 05:12

In dem Zusammenhang mit dem Fall meiner Tochter, möchte ich auf diesen Fall aufmerksam machen:
http://www.youtube.com/watch?v=Ezd85KoiM4I (Marion M. in Time To Do vom 24.02.2012)

Man kann dieser Diskussion sehr deutlich entnehmen, wie verfangen die Schweiz und ihre Gerichte sind. Und vor allem kann man sehen, wie einseitig rechtsbrecherisch in Familiensachen entschieden wird, dass solche Zitate zustande kommen:
- die Frau hat es jederzeit in der Hand, den Ehemann zum Vergewaltiger zu stempeln
- ich denke , ich bin irgendwo in Turkmenistan
- Der Rechtsstaat ist schwer beschädigt. Wir werfen ganz wichtige Grundsätze des Völkerrechts und auch des eigenen Grundrechts über Bord.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 18.06.2013, 09:28

Valerian,

ich wünsche Dir Kraft.

LG Elisa

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 21.06.2013, 19:05

jollyjumper hat geschrieben: Ich weiß nicht, welchen Wunsch Frau M hier hegt? Von wem haben sie ihre "gerechte" Strafe bekommen? Sollen bewaffnete (ausländische) Rebellen erscheinen und Frankreich und die USA die kleine Schweiz in die Steinzeit zurückbomben? Die beiden wurden anderen Interessen geopfert.
Ja interessant, oder? Eine Clique von Leuten, die in der basisdemokratischen Schweiz soviel Macht besitzt, mal nicht nur einen Ausländer zu opfern, sondern auch gleich eine Schweizerin dazu.

jollyjumper hat geschrieben: Im Internet treffen nur Betroffene und "Exoten" auf solche Seiten. Die Systeme sind äußerst zäh und der nicht betroffene Büger sehr träge. Selbst wenn nach einem TV Bericht die Klickzahlen senkrecht nach oben gehen, ebbt dies schnell wieder ab. Die Leute bei Laune zu halten ist unglaublich schwer.
Das ist das Problem. Aufmerksamkeit zu erzeugen ist schwierig und wenn es doch gelinkt, hat es häufig keine Konsequenzen.

Die Schweizer wachen erst dann auf, wenn ihr Franken nichts mehr wert ist, bei den Banken das Licht ausgeht und die Bauern wieder den Alltag bestimmen. Immerhin - in den letzten Jahren hat sich die internationale Wahrnehmung der Schweiz ziemlich stark geändert - von 'neutral, basisdemokratisch, gerecht' zu 'Steueroase, rechtlos, kleinbürgerlich'. Seitdem man im Internet nachlesen kann, was sich dort abspielt und immer wieder brisante Fälle hochkochen (Polanski, Mansour, Eldar S, Ch.Meili, schwarze Schaf Affäre und viele andere), leidet das Image sehr. Darüber sollten alle Schweizer mal nachdenken.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.07.2013, 00:30

Die Zustände in Nigeria werden auch nicht besser:
Nigeria: 29 Kinder erschossen oder verbrannt

Schöne Grüsse an die Beiständin Martine S-Z meiner Tochter, die sich immer für den romantischen Urlaub meiner Nigerianerin mit unserer weissen Tochter in diesem Land ausgesprochen hat, obwohl meine Ex in ihrem Asylantrag selbst vor den Gefahren dieses Landes gewarnt hat.

Das sind die Schweizer Behörden - wenn sie den Delinquenten nicht bekommen, vergreifen sie sich an den Kindern.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 08.07.2013, 08:38

schrecklich!!
lieber valerian, wie geht es dir und deiner tochter zur zeit? habt ihr kontakt?

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.07.2013, 23:51

lalala hat geschrieben:schrecklich!!
lieber valerian, wie geht es dir und deiner tochter zur zeit? habt ihr kontakt?
Mir geht es schlecht. Ich bin die letzten Tage einfach mal hingefahren und habe meine Tochter m Kindergarten abgepasst - immerhin 1min :D

Ich hoffe, dass die Schweizer Behörden, insbesondere KESB, zur Vernunft kommen und den Umgang wieder herstellen, bevor wir wieder beim EGMR gelandet sind.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.07.2013, 00:26

Wenn man das hier liest: http://www.erichschlatter.ch/der-fall/ könnte man auf den nicht unabwegigen Gedanken kommen, dass die Schweiz wieder Konzentrationslager einrichtet - sie heissen nur anders, dienen aber demselben Zweck.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 25.07.2013, 01:48

Hier gibt es den neuesten Briefwechsel mit der Leiterin des Gabriele S. des ISD:
Sehr geehrter Herr LLLL,

nachdem unsere Kollegen in der Schweiz nun den Sachverhalt eruiert haben, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Ihre geschiedene Frau hat einen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz, ist also nicht von Abschiebung bedroht.

Eine Kontaktaufnahme zum derzeitigen Ehemann Ihrer Frau kann leider über Dritte nicht hergestellt bzw. erzwungen werden.

Was den von Ihnen gewünschten Umgang angeht, wurde mir mitgeteilt, dass man Ihnen über Ihren Anwalt begleiteten Umgang in der Schweiz mit CCCC angeboten hat. Eine Reaktion auf dieses Angebot habe man nicht erhalten.

Bedauerlicherweise sehen wir uns zum derzeitigen Zeitpunkt – und angesichts der doch sehr verhärteten Fronten – nicht in der Lage, ein anderes Ergebnis, z.B. durch außergerichtliche Streitbeilegung zu erzielen. Aus diesem Grund bedanken wir uns das mit unserer Beauftragung verbundene Vertrauen.
Sollten Sie zu einem zukünftigen Zeitpunkt eine einvernehmliche Regelung in Betracht ziehen, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.


Mit freundlichen Grüßen
i.A. Gabriele S.
Das klingt ohne Kontext ganz vernünftig - hier ist die Antwort mit dem passenden Kontext:
Sehr geehrte Frau S.,

wie Sie sicherlich wissen, ist eine Beiständin nicht berechtigt Umgangsregelungen abzuändern
oder dem Vater irgendwelche Auflagen zu machen, geschweige denn, das gerichtlich festgelegte
Umgangsrecht des Vater von Geldzahlungen abhängig zu machen. Das vermeintliche Angebot der
Beiständin S. war nichts weiteres als eine ihrer üblichen unprofessionellen Fehlleistungen -
Wenn sie etwas ändern will, muss sie sich an die KESB oder das Gericht wenden.

Die Aussage, dass ich nicht reagiert hätte, ist eine der notorischen Lügen von Beiständin S.-Z.
(das muss man mittlerweile so ausdrücken) - mein Anwalt hat sich an die KESB als Dienstaufsicht
führende Stelle gewand und als diese nach knapp 3 Wochen nicht reagierte, eine weitere Eingabe an
das Bezirksgericht Zürich gemacht, wo der Fall derzeit unbeantwortet hängt.

Ich bin überrascht, dass der ISD sich mit einer solchen Aussage der Beiständin zurfrieden gibt. Demächst
legt die Leiterin des Kinderheims, in das CCCC interniert wurde und nicht verlassen durfte (!),
fest, dass ich für jeden Besuch 500 € in die Heimkasse zu zahlen habe ...

Verstehe ich Sie diesmal wieder richtig, nach mittlerweile 8 Monaten, dass der Fall mit dieser eigenmächtigen
und rechtswidrigen Geldforderung durch die Beiständin S.-Z. erledigt ist ? Und dass Sie trotz
Umgangstitel angesichts der sehr verhärteten Fronten nicht in der Lage sind, ein anderes Ergebnis zu erzielen ?

Mit freundlichen Grüssen
S.L.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 02.08.2013, 14:14

Hier die letzten Ereignisse zusammengefasst seit Mitte 2012:
  1. Gewalttätiger Übergriff der Nigerianischen Kindsmutter auf ihren neuen Partner, mit dem sie bereits 2 weitere Kinder gezeugt hatte
  2. Internerierung meiner Tochter und ihrer Geschwister in dem Kinderhaus Tipi (für Kinder Drogen abhängiger Eltern) gegen den Willen beider Väter; die Herausgabe wird abgelehnt und sogar noch verfügt, dass meine Tochter das Heim nicht verlassen darf (das ist Freiheitsberaubung und wird noch zur Anzeige gebracht)
  3. Alle Anträge und Beschwerden werden um viele Wochen verzögert; der Bezirksrat Zürich weist die berechtigten Beschwerden mit Auflage von Prozesskosten ab (verantw. Walter D.)
  4. Meine Tochter bekommt Weinkrämpfe im Kinderheim jedesmal, wenn der Besuch beendet wird
  5. am 5.Okt 2012 verscheucht man mich mit falschen Beschuldigungen und der Hilfe der Polizei vom Kindergarten (ich habe das hier im Forum berichtet: http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 25#p242425)
  6. Anfang Dez 2012 wird meine Tochter (zusammen mit ihren Schwestern) wieder zur Mutter ihrem Partner platziert; ihr ständiger Wunsch zu mir und den Grosseltern zu kommen wird ignoriert; der Kontakt zwischen mir und meiner Tochter von diesem Zeitpunkt mit immer neuen Finten unterbunden; Gespräche mit den Eltern laufen getrennt ab, so dass auch die Kommunikation zwischen mir und dem Partner meiner Ex unterbunden wird; damit es nicht zu neuen Gewalttätigkeiten kommt, platziert man tagsüber eine Sozialarbeiterin in der Wohnung (die Kosten trägt die Stadt Zürich)
  7. mein Weihnachtsumgang 2012 wird wegdiskutiert; am Ende gewährt man mir 3 Tage über Silvester unter der Voraussetzung, dass ich meine Tochter in Zürich abhole - d.h. einen Tag abholen, 1 Tag Aufenthalt bei mir und den Grosseltern, 1 Tag zurück; aufgrund der polizeilichen Drohungen aus dem Oktober und des Aufwands findet dieser Umgang nicht statt (entscheidend war auch, dass der Aufenthalt meiner Tochter in Zürich insgesamt unklar war)
  8. Ende Januar wird die Scheidung rechtskräftig; die Sorgerechtssache bleibt aufgrund einer Entscheidung des OLG Karlsruhe ungeregelt
  9. die Aufenthaltsbewilligung für meine Tochter, die zwei Geschwister, meine Ex und ihren Partner, die von Schweizer Sozialhilfe leben, wird um 1 Jahr auf Jan 2014 mittels B-Bewilligung verlängert; die B-Bewilligung ist eigentlich auf fünf Jahre angelegt und so behauptete man das wäre nur ein Fehler der noch korrigiert würde - bis heute jedenfalls nicht
  10. ein von mir an das Bezirksgericht gerichteter Antrag, nun das abgetrennte Sorgerechtsverfahren am Bezirksgericht zu entscheiden, wird abgelehnt mit der Begründung, dass der Hauptantrag der Scheidung bereits rechtskräftig entschieden sei und damit die Sache abgeschlossen sei (immerhin hat man mir eine Prozessentschädigung von 600 Sfr zugestanden, die ich allerdings nie bekommen werde)
  11. alle Antraäge an die Beiständin, den gerichtlichen Umgang wieder herzustellen, werden mit immer neuen wechselnden Argumenten und Umständen wegdiskutiert;
  12. die Mutter ohne Obhutsrecht lässt über die Beiständin verlauten, dass meine Tochter ihre Oma nicht sehen darf !?!?!
  13. die Beiständin Martine S-Z beantragt einen Rückübertrag der Obhut an die Mutter, obwohl ihr Gewaltpotential wortwörtlich nicht eingeschätzt werden kann.
  14. die KESB will das Obhutsrecht wieder an die Mutter zurückübertragen; ich habe über einen Anwalt Beschwerde beim Bezirksrat eingelegt, der der KESB 4 Wochen (!) Zeit zur Stellungnahme einräumte; immerhin werden keine Prozesskostenvorschüsse verlangt, wie in der Vergangenheit; dem Bezirksratschreiber Walter D. hat man mittlerweile mit Präsident Hartmuth A. einen weiteren Verantwortungsträger zur Seite gestellt.
  15. ein weitere Antrag bei der KESB auf Herstellung des persönlichen Umgangs mit Vater (ich) und Grosseltern bleibt bis heute unbeantwortet
  16. mein Anwalt, hat diesen ganzen Mist fein säublich aufgeschrieben und letztlich am 17.07.13 beim Bezirksgericht Zürich einen Antrag auf Herstellung des Umgangs gestellt
  17. der eingeschaltete ISD (Internationale Sozialdienst) kapituliert und bemerkt, dass sich auf dem Verhandlungsweg trotz vorhandenem Titel nicht machen lässt, weil die Fronten zu verhärtet seien (Zitat Leiterin Gabriele S. http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 91#p260291)
  18. das Bezirksgericht schickt den Antrag meines Anwalts ohne Eröffnung eines Verfahrens zurück mit dem Hinweis, dass die Verfahrensart nicht angegeben sei und droht gleichzeitig mit einer Kostenauflage (man mache sich klar, dass Kindesangelegenheiten absolute Offizialangelegenheiten sind)
  19. Die KESB, Fr.Suzzanne O., hält gegenüber dem Bezirksrat, an ihrer Rückübertragung der Obhut fest und argumentiert damit, dass ja alle Vorfälle bereits von Gerichten bearbeitet worden seien (das stimmt eben nicht - weder die schwere Kindesentführung mit Verweigerung med. Hilfe für unsere schwere verletzte Tochter, noch der schwere sexuelle Missbrauch, noch all die anderen Vorfälle sind irgendwo gewürdigt worden - eine Strafanzeige gegen die Trennungsrichterin Simone N. deswegen, hat man mit dem Argument, dass ich ja Rekurs hätte einreichen können, einfach fallen lassen. Man muss sich vergegenwärtigen, dass ein Strafverfahren gegen eine Richterin genau nichts mit der Fortführung des Zivilverfahrens zu tun hat.)
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Justicia

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Justicia » 02.08.2013, 14:27

Lieber Valerian,

keine großen Worte an dich. Wahrscheinlich bringt es dir auch nichts, was ich schreibe und dennoch:

Viel Kraft für deinen weiteren Kampf!

Ich hoffe so sehr, dass sich das Blatt endlich wendet und du beginnen kannst, eine Vater-Tochter-Beziehung, die von nahezu allen Seiten böswillig zerstört wurde, aufzubauen.

Alles Gute für dich!

Anaba
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 02.08.2013, 14:31

Lieber Vaerian,

immer wenn ich sehe, dass du einen Beitrag geschrieben hast, hoffe ich es gibt Licht am Ende des Tunnels.
Leider ist das nicht so.

Ich mag das garnicht mehr lesen. Es ist unfassbar welche Steine dir in den Weg gelegt werden.

Ich hoffe sehr, du verlierst den Mut nicht und machst weiter.
Gib nicht auf und lass die Kleine nicht in Stich.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Moppel
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Moppel » 02.08.2013, 15:04

Meine Fresse.
Die dumpfe Ideologie "Väter sind nichts Wert!" ist also auch in der Schweiz fest verankert.
Gruß
Moppel

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 03.08.2013, 13:57

Noch zu erwähnen sind:
  1. die Aufforderung des Anwältin der KESB (ehemals Vormundschaftsbehörde) an meinen Anwalt, Parteiverrat nach STGB § 356 zu begehen
  2. der Entlassungsbericht des Kinderhaus Tipi (das verdient pro Monat ca. 6'000.- CHF für jede untergebrachte Kind)
  3. der Antrag der Beiständin, die Obhut wieder der Nigerianischen Mutter zu übertragen
Die Dokumente folgen - eine öffentliche Darstellung voraussichtlich auch.
Zuletzt geändert von Valerian am 03.08.2013, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 03.08.2013, 14:02

Hier ist zunächst die erfolglose Aufforderung zum Parteienverrat - die hätte meinem Anwalt, wenn er der Aufforderung gefolgt wäre, locker ein JahrGefängnis einbringen können - in der Schweiz ist das üblich:
Zürich, 17. Mai 2013/et
X, geb. TT. November JJJJ
Sehr geehrter Herr Z.
Als Beilage senden wir Ihnen den Antrag der Beiständin betr. Aufhebung Obhutsentzug vom
2. April 2013 und bitten Sie höflich zu den Ausführungen im genannten Schreiben bis 27. Mai
2013 Stellung zu nehmen und allenfalls entsprechende Anträge zu stellen.
Angesichts des Persönlichkeitsschutzes der übrigen Familienmitglieder gilt es zu verhindern,
dass das Ihnen zugestellte Dokument der Öffentlichkeit (Internet, Blog etc.) zugänglich gemacht
wird. Wir ersuchen wir Sie, den Antrag dem Kindsvater nicht zu übergeben, sondern
den Inhalt mit ihm zu besprechen.
Wir danken für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
RA lic.iur. Eva T.
Adjunktin
Man muss sich vor Augen halten, dass ich voll Sorgebrechtigt bin und es die Aufgabe der Beiständin und der Waisenrätin sowieihre Juristin ist, mich auf dem laufenden zu halten. Immerhin mussten diese Leute im Jahr 2010 der Mutter genau aus diesem Grund bereits eine Strafbewährte Weisung erteilen.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 03.08.2013, 15:00

Hier der Entlassungsbericht der Kinderinternierungsanstalt Tipi - eine private Organisation, die pro Kind und Monat ca. 6'000 CHF kassiert hat. In diesem Fall ohne Notwendigkeit, denn es gab zwei Väter und zwei Grosseltern, die bereit standen, für ihre Kinder und Enkel zu sorgen. Man muss diesen Bericht vor diesem Hintergrund lesen und sich vergegenwärtigen, dass diese Leute nicht im geringsten am Wohl eines Kindes interessiert sind - denen geht es darum, ihre eigenen Jobs zu finanzieren und zu sichern. Dafür reissen die Familien auseinander und sperren Kinder ein.
21. Dezember 2012
ALTERNATIVE
Verein für umfassende Suchttherapie
X, geb. TT.11.JJJJ
Abschlussbericht über den Aufenthalt im Kinderhaus TIPI
Aufenthalt vom 31. Mai 2012 bis 30. November 2012

I. Einleitung
Umfassendes Betreuungsangebot

Das Sozialtherapeutische Betreuungsnetz der ALTERNATIVE betreibt für Kinder im Alter von 0 bis ca. 6 Jahren das
Kinderhaus TIPI. Es nimmt rund um die Uhr Kinder in Notfall- und Krisensituationen auf und bietet ihnen einen Lebensraum
und eine Lernwelt auf Zeit. Ebenso werden Kinder, deren Eltern die Therapie im ULMENHOF noch nicht angetreten
oder abgebrochen haben, stationär rund um die Uhr betreut.

Auftrag
Hauptziel der Platzierung im TIPI ist die Sicherung der Entwicklungschancen für das Kind, wenn die kindliche Entwicklung
durch die familiäre Situation beeinträchtigt wird. Der Aufenthalt und die gezielten Interventionen im TIPI basieren
auf einer mehrdimensionalen Diagnostik des kindlichen Entwicklungsstandes mittels der Methodik KOSS (Kompetenzorientierte
Arbeit im stationären Setting).
Das TIPI gewährleistet dem Kind einen befristeten Lebensort, der den kindlichen Entwicklungsbedürfnissen gerecht
wird. Durch das kindgerechte Lebens- und Lernfeld erfahren die Kinder emotionale Zuwendung und soziale Anerkennung.
Sie erleben eine Beruhigung ihres Alltags an einem sicheren Ort, lernen mit unvermeidbaren Stresssituationen im
Alltag umzugehen und gewinnen (wieder) Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Durch neue Beziehungen zu anderen
Kindern und Erwachsenen können sie entwicklungsfördernde Lebenserfahrungen machen und verborgene Möglichkeiten
entdecken. Ein weiteres Ziel ist, dass die Kinder wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit von Beziehungen zu Erwachsenen
bekommen.
Der Einbezug der Eltern und die Diagnostik der elterlichen Kompetenzen werden vom TIPI-Team sichergestellt. Im
Zentrum steht immer auch die Arbeit an einer tragfähigen Kind-Eltern-Beziehung, welche die Beteiligung und Mitarbeit
der Eltern an den Entwicklungsprozessen ihrer Kinder einschliesst.
Zur Bearbeitung besonderer Problemstellungen oder traumatischer Erfahrungen und für psychologische Abklärungen
steht für die Kinder eine Einzeltherapie zur Verfügung.
<hier ist die Werbung zu Ende>

II. Verlauf
X trat am 31. Mai 2012 zusammen mit ihren beiden jüngeren Schwestern (14 Monate und
2 Monate) ins Kinderhaus TIPI ein. Nach einem Gewaltvorfall zwischen der Mutter und dem Stiefvater
wurden die Kinder durch die stellvertretende Beiständin und die Waisenrätin notfallmässig
ins TIPI gebracht.
Die ersten Wochen wohnte X auf der Gruppe KAYA, verbrachte den Tag zwischen 8.30 Uhr
und 17.00 Uhr aber bei den YUMAs, damit sie Gelegenheit hatte mit gleichaltrigen Kindern zu
spielen. Am 23.06.2012 zügelte sie ganz zu den YUMAs. Wir wollten ihr die Möglichkeit geben,
mit ihren gleichaltrigen „Gschpänli" zusammenzuleben. Für die Besuche der Kindsmutter und des
Stiefvaters kam sie zu den KAYAs, damit die Familie zusammen sein konnte.
Die Mutter besuchte ihre drei Kinder regelmässig zwei Mal pro Woche während drei Stunden. Anfang
August setzte sie die Besuche für 27, Wochen aus, da sie bei ihrer Mutter in Nigeria weilte.
Xs Stiefvater besuchte die Kinder regelmässig am Samstag- und Sonntagnachmittag zwischen
14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
X hatte vor ihrem Eintritt ins TIPI den Kindergarten in Altstetten ZH besucht. Damit sie weiterhin
den vertrauten Kindergarten besuchen konnte, organisierte die Beiständin eine Fahrgelegenheit,
zunächst bis zu den Sommerferien. Die Mutter wurde jeden Morgen bei sich zu Hause
abgeholt, fuhr ins TIPI, holte X ab und die Beiden wurden zusammen in den Kindergarten
gefahren. Mittags holte die Mutter X ab und brachte sie mit dem Zug ins TIPI zurück. Jeweils
montags und donnerstags aßen X und ihre Mutter mit der Gruppe zu Mittag und um 14.00
Uhr gingen sie zu den KAYAs und besuchten Xs Schwestern.
Da noch nicht klar war, wann eine Rückplatzierung stattfinden würde, wurde X auch nach
den Sommerferien mit dem Fahrdienst nach Altstetten in den Kindergarten gefahren. X besuchte
im zweiten Kindergartenjahr zwei Mal in der Woche auch nachmittags den Kindergarten.
Die Mutter betreute X in der Mittagszeit und brachte sie nach den Nachmittagsstunden ins
TIPI zurück. Die Besuche der Mutter bei allen drei Kindern fanden neu am Montag- und Freitagnachmittag
statt.
Der Stiefvater besuchte die Kinderweiterhin am Samstag- und Sonntagnachmittag.
In unregelmässigen Abständen bekam X Besuch von ihrem leiblichen Vater. Auch Telefonate
mit ihm fanden statt.
X äusserte immer wieder den Wunsch, nach Hause zu Mama zurückkehren zu wollen. Am
liebsten wollte sie, dass sie alle wieder eine Familie wären, aber dass Mama und Papa (Herr
O.) nicht mehr streiten. Manchmal äusserte sie auch, dass sie glaube, sie würde für immer
im TIPI bleiben müssen. Die ganze Situation war für X schwierig. Sie spürte die Uneinigkeit
der Erwachsenen und befand sich dadurch in einem Loyalitätskonflikt. Nicht zu wissen, wie es
weitergeht, verunsicherte sie zusätzlich.
Aufgrund des Gewaltvorfalls bestand eine 3-monatige gerichtlich angeordnete Kontaktsperre zwischen
Frau LLLL und Herrn O. Herr O. lebte weiterhin in der gemeinsamen Wohnung,
während Frau LLLL vorübergehend bei einer Kollegin wohnen konnte. Geplant war eine adäquate
Lösung für eine Rückplatzierung der Kinder zur Mutter zu finden. Als grosses Problem erwies sich
dabei, eine geeignete Wohnung für Mutter und Kinder zu finden.
Mitte September entschlossen sich Frau LLLL und Herr O. ihrer Beziehung nochmals eine
Chance zu geben. Die Mutter zog in die gemeinsame Wohnung zurück. Aufgrund der veränderten
familiären Situation wurde die Rückplatzierung von X und ihrer beiden Schwestern zu den
Eltern beschlossen. Während zweier Monate wurden die Kinder stufenweise auf das erneute Zusammenleben
mit den Eltern vorbereitet. Die Wochenenden und Besuchstage mit den Eltern während
der Rückplatzierungsphase schienen für die Kinder positiv verlaufen zu sein.
Am 30. November 2012 trat X aus dem Kinderhaus TIP! aus.

1. Gesundheitszustand
X ist ein gesundes Mädchen. Auffallend war, dass X sich wöchentlich am Freitag unwohl
fühlte und kränkelnd wirkte. Es war deutlich zu erkennen, wie sehr es ihr zu schaffen machte,
dass sie nicht nach Hause zu den Eltern konnte und alle anderen Kinder für das Wochenende
abgeholt wurden. Ihre psychische Verfassung spiegelte sich sofort in ihrer Körperhaltung.

2. Entwicklungsstand
X zeigt sich als intelligentes, aufgewecktes Mädchen mit einer schnellen Auffassungsgabe. In
der Fein- und Visuomotorik besitzt X vielfältige Fertigkeiten. Xs Sprache und Wortschatz
sind altersadäquat entwickelt, auch im kognitiven Bereich zeigt sie hohe Kompetenzen.
Demgegenüber scheint die emotionale Entwicklung Xs Schwachpunkt zu sein. X kann
ihre Gefühle sprachlich gut ausdrücken, trotzdem wirkt sie immer wieder bedrückt. Gedanklich
scheint sie viel zu beschäftigen, was sie jedoch selten äussert.
X sucht sehr schnell den Kontakt und die Körpernähe zu anderen Menschen. Dabei macht
sie keinen Unterschied, ob ihr die Menschen bekannt oder unbekannt sind. In diesem Bereich
wirkt sie distanzlos. X geniesst es sehr, wenn man ihr etwas vorliest und sie sich dabei an
einen kuscheln durfte
. In ruhigen Momenten erzählte X, wie sie die Gewaltsituationen zu
Hause erlebt hatte und was sie dann gemacht hatte („ich habe mich unter dem Bett versteckt"
oder „ich möchte gerne wieder nach Hause, Mama und Papa dürfen dann nicht mehr streiten").
X suchte sich mit Vorliebe Bilderbücher aus, die mit ihrer Geschichte zu tun haben (Themen
wie Angst, Nein-sagen, Gefühle). Es war ihr dann jeweils ein Bedürfnis, sich und ihre Gefühle mitzuteilen.
Hier wurde deutlich, dass die erlebten Gewaltsituationen sie stark beeinflussen und beschäftigen.
X machte zum Zeitpunkt des Austritts einen stabilen und ausgeglichenen Eindruck.
Sie freute sich, endlich nach Hause zu dürfen. In den letzten Wochen erzählte sie immer
wieder von ihren Befürchtungen, „wenn Mama und Papa wieder streiten". Wir versuchten X
zu unterstützen, indem wir Möglichkeiten aufzeigten, was sie in einer solchen Situation tun könnte.

3. Beziehung zu den Eltern
Beziehung zur Mutter:
Die Mutter spricht vorwiegend englisch oder einen nigerianischen Dialekt mit X. Es entstanden
immer wieder Missverständnisse in alltäglichen Belangen, im Umgang mit X oder auch
den TIPI Mitarbeitenden.
Bei den Besuchen der Mutter standen meist die beiden Kleinen im Vordergrund und X lief
nebenher. Die Mutter liess sich nur für kurze Zeit dazu überreden, sich mit X im Garten spielend
zu bewegen. Animation oder Stimulation für motorische oder verbale Spiele oder Spassmomente
gab es von ihrer Seite her kaum. Sie liess sich auch selten auf Anregungen unsererseits
ein. Es fiel auf, dass die Mutter häufig im Befehlston mit X kommunizierte. Es fiel ihr schwer,
Feinabstimmungen zu machen. Ihr war wichtig, dass das Kind brav war und sich von einer guten,
angepassten und ruhigen Art zeigte. Zuwendung schien X vor allem über ein perfektes Erscheinungsbild
zu bekommen.
Oft schien es so, als ob die Mutter ihre eigenen Bedürfnisse über die ihrer Kinder stellte. Meistens
gab die Mutter, wenn sie gerade ein Kind badete, wickelte oder fütterte, ein oder zwei ihrer Kinder
zur Betreuung an eine Mitarbeitende ab. In den letzten zwei Monaten machten die Mitarbeitenden
Frau LLLL vermehrt darauf aufmerksam, dass sie Strategien finden sollte, allen drei Kindern gerecht
zu werden, da sie in absehbarer Zeit die Kinder wieder bei sich haben würde und keine Mitarbeitenden
vom TIPI mehr da sein würden, um ihr die Kinder abzunehmen.
X äusserte immer wieder, dass sie die Mama vermisse, besonders beim Zubettgehen. Kam
die Mutter zu Besuch, zeigte X zu Beginn ihres Aufenthalts im TIPI wenig Gefühlsregung.
Es gab Besuchsnachmittage an denen X lieber mit den Kindern von der Gruppe YUMA gespielt
hätte. Ihre Mutter zeigte dafür allerdings wenig Verständnis. Nach einiger Zeit und diversen
Gesprächen mit den Mitarbeitenden, gestattete sie ihrer Tochter an Besuchstagen zwischendurch
mit den YUMA-Kindern spielen zu gehen und konnte Xs Bedürfnis respektieren.
Nachdem klar war. dass eine Rückpiatzierung stattfinden wird, zeigte sich bei der Mutter eine
deutliche Veränderung im Umgang mit X. Sie bemühte sich auf X einzugehen, erfragte
ihre Bedürfnisse und bot ihr verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten an. Sie gab auch zu erkennen,
dass sie bei diversen Situationen um unsere fachliche Meinung dankbar war und bat um
Rat. Sie äusserte auch klar, dass die Rückpiatzierung nicht nur mit positiven Gedanken behaftet
sei, sie brachte Ängste und Bedenken an. Die Wochenenden und Besuchstage mit den Eltern
während der Rückplatzierungsphase schienen für X sehr positiv zu verlaufen.

Beziehung zum Vater:
Zwischen X und ihrem Vater schien ein gutes und inniges Verhältnis zu bestehen. Sie freute
sich jedes Mal auf seine Besuche. Man spürte, dass sie eine wichtige Beziehung zueinander haben.
Immer wieder missachtete Herr LLLL jedoch unsere Regeln oder kam nicht zu vereinbarten
Besuchsterminen. Wir besprachen mit X jeweils die nicht wahrgenommenen Besuche. Solche
Situationen schienen ihr bekannt zu sein. Während des gesamten Aufenthalts besuchte der
Vater seine Tochter sieben Mal im TIPI. Der letzte Besuch war am 26.10.2012. Dazwischen gab
es seit Ende Juli keinen Besuch mehr, da Herr LLLL während dieser Zeit in Asien lebte und es ihm
nicht möglich war, seine Tochter zu besuchen. Auch die Telefonate wurden seltener. X fragte
wenig nach ihrem „weissen Papi". Die Telefonate mit ihm verliefen meistens ohne großes Interesse.
X wollte lieber zum Spielen mit den anderen Kindern und wirkte unruhig. Es konnte kein
Gespräch entstehen zwischen den Beiden, meist erschien es wie ein Abfragen seitens Kindsvater
von X.

4. Beziehung zu anderen wichtigen Bezugspersonen
Beziehung zum Stiefvater Herr O.:
X freute sich sehr über die Besuche von ihrem Stiefvater. Es war spürbar, dass eine Beziehung
zwischen den beiden vorhanden ist. X nannte ihn ihren „braunen Papi". Seine Körper-
nähe schien X zu geniessen. Sie äusserte ihm gegenüber auch ihre Gefühle. Dem Stiefvater
gelang es häufig, neben der Betreuung der beiden Kleinen auf Xs Bedürfnisse einzugehen.
Beziehung zu den Geschwistern:
X schien sehr stolz auf ihre beiden kleinen Schwestern zu sein. Sie suchte den Kontakt und
das Spiel mit ihnen, immer wieder sagte sie, „schau wie süss sie ist". Zeitweise vermittelte sie den
Eindruck, als trage sie in ihrer Rolle als grosse Schwester zu viel Verantwortung.

5. Spieltherapie
5.1. Zeitraum: 20.06.2012 bis 31.08.2012

5.2. Infoquellen
Zu Beginn fand ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen Bezugsperson statt sowie ein
regelmässiger Austausch mit dem Team YUMA. Auf ein Gespräch mit der Mutter verzichteten wir
aufgrund der sprachlichen Schwierigkeiten. Es wurden neben der Beobachtung im Spiel und in
Alltagssituationen folgende Tests verwendet: Snijders-Oomen, non-verbaler Intelligenztest (SONR
21/4 -7), Baumtest, Menschzeichnung, Story Completion Tasks.

5.3. Klinischer Eindruck / Verhalten
X kam unbeschwert und freudig zur ersten Stunde. Sie wusste bereits, wer unsere Therapeutin
war und kannte auch den Therapie-Raum. Sie ging gleich zur Puppenstube und begann dort
zu spielen. Ganz kurz blieb sie dort, um sogleich zum nächsten zu hüpfen und dieses anzuschauen.
Insgesamt wirkte sie angetrieben und sehr unruhig. Sie hüpfte von einem Bein aufs andere,
rauf und runter und konnte sich kaum hinsetzen. Auf Anweisung sich hinzusetzen, reagierte X
adäquat.
X kann gut zuhören und verfügt über ein gutes Sprachverständnis. Es gelang ihr leicht, Anweisungen
zu befolgen und sie Hess sich gerne auf ein Spiel ein. Es fiel ihr schwer, körperliche
Distanz einzuhalten. Sie schien wenig zu unterscheiden, wem sie wie nahe kommen kann. So
wollte sie auch der Therapeutin schon in der ersten Stunde auf die Knie sitzen und konnte nicht
nachvollziehen, warum das nicht geht.
Nach ca. drei Wochen Hess ihre Unruhe und das hin und her Hüpfen etwas nach. X wirkte
aber nach wie vor innerlich angetrieben, konnte sich aber besser kontrollieren, wenn man ihr den
Rahmen dazu bot. Xs Kontaktaufnahme war dahingehend auffallend, dass sie kaum Unterschiede
machte, ob sie jemanden kennt oder nicht. Sie sprach auf eine fast erwachsene Art über
ihre Situation. Sie konnte klar äussern, dass sie nicht gerne hat, wenn die Eltern sich streiten.
Ebenfalls äusserte sie ihr Unverständnis darüber, dass der braune Papi böse auf sie sei, wenn sie
beim Mami sei und umgekehrt. Sie möchte bei Beiden sein können. Und dann gebe es noch den
weissen Papi, zu dem möchte sie auch gehen. X wirkte in solchen Momenten traurig und
überfordert. Es zeigte sich deutlich, dass diese Situation für sie emotional eine Überforderung
darstellt. X schien unter den unausgesprochenen Erwartungen ihrer Eltern zu leiden, denn
sie wollte und kann sich nicht entscheiden.

5.4. Kognitiver Bereich
X liess sich gerne und sehr gut führen. Sie war interessiert Neues kennenzulernen und zeigte
eine altersentsprechende Neugierde. Sie Hliess sich gut motivieren, auch für Aufgaben, die sie
nicht kannte. X zeigte keinerlei Unmut oder Ärger. Im Zweier-Setting konnte sich X sehr
gut konzentrieren. In der Anfangszeit fielen kurze Absenzen auf. Diese kamen später nicht mehr
vor. Der SON-R 2 V4-7 besteht aus sechs verschiedenen Subtests. Diese lassen sich einteilen in
einen Handlungstest und einen Denktest. X verfügte über gute kognitive Fähigkeiten. (SONHS:
136, SON-DS: 123, SON-IQ 119, bei einem Referenzalter von 6;8 Jahren).

5.5. Emotionaler Bereich
X zeigte vordergründig im Zusammensein mit Erwachsenen ein gesundes und gesichertes
Selbstvertrauen. Sie konnte gut mitteilen, was sie mag und was nicht. Sie hatte Ideen, was sie
spielen möchte und konnte sich einem Spiel auch hingeben. X hatte wenig verinnerlichte
Problemlösestrategien. Fühlte sie sich bedroht oder übergangen, löste sie dies mit abwenden,
auslachen, verachten oder auf der Symbolebene mit schlagen, hauen, töten. Sie verfügte kaum
über Strategien, wie sie mit schlechten Gefühlen oder Unmut anders umgehen könnte.
Wichtige Themen für X waren der Umgang mit Konflikten, die Pflege von Babys, Familie und
Streit. X liess sich schnell und unkompliziert auf einen Kontakt ein. Sie schien kaum Hemmungen
zu haben. Andererseits fiel es X schwer, in Kontakt oder in Verbindung zu bleiben,
wenn sie sich gekränkt fühlte. Eine Wiedergutmachung war dann kaum möglich. Sie stellte sehr
strenge Bedingungen um sich zu versöhnen. Darin zeigte sich auch, dass X zwar sichere
Bindungen eingehen kann, diese Stabilität jedoch bei Unsicherheiten in der Beziehung gefährdet
ist. Es schien, als ob sie für den Umgang mit solchen Situationen noch zu wenig innere Sicherheit
entwickeln konnte.
X wollte anfänglich keine Menschen zeichnen, das könne sie nicht. Nach etwas Motivation
gelang ihr eine altersentsprechende Ausführung einer Menschzeichnung. X zeichnete spontan
über dem Menschen Wolken, eine Sonne und einen Regenbogen. Dies widerspiegelte auf
eindrückliche Weise wohl auch ihre emotionale Situation. Das Bild drückte etwas Hoffnungsvolles
aus: Nach dem Regen scheint die Sonne und es gibt einen Regenbogen - vielleicht die Hoffnung
nach der Vereinigung der Eltern oder wenigstens dem unbeschwerten Zusammensein.

5.6. Zusammenfassende Beurteilung
Bei X handelt es sich um ein fröhliches, aufgewecktes 5;7-jähriges Mädchen. Sie geht sehr
schnell und offen Kontakte ein und scheint noch wenige Hemmungen zu haben gegenüber ihr
fremden Personen. Sie verfügt über gute kognitive Fähigkeiten und ist altersentsprechend entwickelt.
X hat eine klare, für ihr Alter fast zu klare Übersicht und Meinung über ihre Situation.
X hat heftige Konflikte zwischen den Eltern miterlebt. Dies scheint sich auch auf ihren eigenen
Umgang mit Problemlösungen übertragen zu haben. X ist schnell verunsichert, obwohl
sie ein sehr selbstbewusstes Auftreten an den Tag legt. Für Xs weitere Entwicklung scheint
es uns sehr wichtig zu sein, dass zwischen den Erwachsenen Klarheit geschaffen wird. X
sollte zu allen ihr wichtig gewordenen Bezugspersonen Kontakt pflegen dürfen. Der jetzige Loyalitätskonflikt
behindert ihre emotionale Entwicklung.
Eine von Xs Ressourcen war ihre gute kognitive Entwicklung, welche sie in ihrem Selbstwert
stärkt. Auch auf der emotionalen Ebene sollte X genährt werden. Sie braucht Aufmerksamkeit
und Zuneigung, ohne dass sie dafür eine Leistung erbringen muss.

III. Zusammenfassung
Im Vordergrund von Xs Aufenthalt im TIPI stand ihre instabile emotionale Entwicklung. Es
war wichtig, ihr Sicherheit und Halt zu bieten. Das Vertrauen zur Mutter und dem Stiefvater wieder
aufzubauen und ihr aufzuzeigen, dass Probleme nicht immer mit Gewalt enden müssen. Aber
auch ihr zu vermitteln, dass Auseinandersetzungen zum Leben dazugehören und es wichtig ist,
dass sie ihre Gefühle mitteilt.

IV. Schlussfolgerung/Empfehlung
Da der Aufenthalt im TIPI zu kurz war, um mit X therapeutisch ihre emotionalen Defizite aufzuarbeiten
und das Thema: Gewalt/Streit für sie offensichtlich nach wie vor zentral ist, scheint es
uns unverzichtbar, dass X nach ihrem Austritt anwaltschaftlich durch eine externe Fachperson
/Therapeutin begleitet wird, die auf ihre Anliegen eingeht.
Eine KOFA-Abklärung ist bereits angelaufen. Ebenso erachten wir es als wichtig, dass eine sozialtherapeutische
Familienbegleitung als Frühwarnsystem installiert worden ist, um den Kindern und
den Eltern Unterstützung zu bieten und weiteren Eskalationen vorzubeugen.

Der Besuch eines Hortes ist für X sicher wichtig, um ihren aktuellen Entwicklungsstand zu
erhalten und ihre Ressourcen und Kompetenzen zu fördern. Aufgrund der sprachlichen Schwierigkeiten
der Eltern scheint dies zu Hause nicht vollumfänglich gewährleistet werden zu können.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die fallführende Sozialarbeiterin, Marlies H., KANU
Beratung und Nachsorge, Telefon 044 454 40 52.
Berichtsverfasserin:
Franziska H., TIPI Kinderhaus

DIE ALTERNATIVE
TIPI Kinderhaus
Anke K.
Bereichsleitung Kinder

Geht an:
- Beiständin Kind: Frau Martine S-Z, Sozialzentrum Albisriederhaus, Zürich
Kopie an:
- Eltern
-Akte TIPI und KANU
Einige Kommentare von mir:
  1. im grossen und ganzen stimmt der Bericht, auch, wenn versucht wurde, die wichtige Beziehung meiner Tochter zu mir schlecht zu reden und Fakten dahingehend wegzulassen
  2. die Behauptung, dass meine Ex und der "braune Papi" sich entschlossen hätten, es noch einmal zu versuchen, steht im Widerspruch zu dem, was ich auf anderem Wege gehört habe. Hier ist klar Druck auf die beiden ausgeübt worden. Die waren sich so spinne Feind, dass sie ihn für ihren Gefängnisaufenthalt persönlich verantwortlich gemacht hat.
  3. die Behauptung ich hätte mich nicht an Regeln gehalten ist eine glatte Lüge - die Wahrheit ist, was man auch den Emails entnehmen kann, dass die Beiständin und das Kinderhaus immer weitere Hürden aufgebaut haben und den Besuch meiner Tochter immer schwieriger machten. Meine Tochter hat Weinkrämpfe bekommen, als ich sie im Kinderhaus verliess. In einem Fall musste ich ihr versprechen, dass ich ein Foto von ihr und mir mache und sie es bekommt, um es immer bei sich zu haben
  4. das meine Tochter ankuscheln und Vorlesen sehr geniesst, liegt daran, dass das das ist, was ich immer mit ihr gemacht habe - abends stundenlang; erst Puzzel spielen, dann GO-Steine sortieren und hinterher Märchen lesen und noch ein Prinzessinen Video gucken - das erklärt nämlich auch ihre guten sprachlichen Fähigkeiten, obwohl die Mutter diese nicht hat und auch keine emotionale Wärme bietet
  5. die feste Bindung zu mir, die dazu führte, dass meine Tochter am Umgangsende nicht mehr zur Mami zurück wollte, versucht man konsequent zu zerstören und durch die fragile Beziehung zur Nigerianischen Mutter und dem "braunen Papi" zu ersetzen - beide haben einen Migrationshintergrund und sind nicht annähern in der Lage soziale Stabilität zu liefen - das Ergebnis in einigen Jahren ist vorprogrammiert
  6. dass meine Tochter aus diesem Heim wieder nach Hause wollte, ist klar. Dabei ging es ihr aber nicht primär darum, wieder in die Kriegszone der Mutter und des Stiefvater zu geraten, sondern sie lebte von der Hoffnung, dann wieder zu mir zu kommen. Spätestens mit dem vereitelten Weihnachtsumgang (hier gibts das Gesprächsprotokoll meines Anwalts mit der Waisenrätin Suzzanne O.) hat man ihr diese Hoffnung auch noch zerstört und dann angefangen ihr zu erzählen, dass ich mich nicht um sie kümmern würde
  7. die ganze Situation ist mittlerweile so künstlich und krank, dass ein sensibles Kind sofort merkt, dass alle Theater spielen. Sobald die Aufsichtspersonen und die Kontrolle wegfallen, fängt der Krieg zwischen der Mutter und dem "braunen Papi" wieder an - das ist deshalb evident, weil die Mutter unter einer durch Therapie nicht behandelbaren psychotischen Störung leidet, die immer bei Belastungen durchbricht - ich habe eine Tonaufzeichnung davon, wie sich das anhört
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

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